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5. Mose - Kapitel 19

1 WEnn der HERR dein Gott die Völcker ausgerottet hat / welcher Land dir der HERR dein Gott geben wird / das du sie einnemest / vnd in jren Stedten vnd Heusern wonest / 2 Soltu dir drey Stedte aussondern im Lande / das dir der HERR dein Gott geben wird einzunemen. (5. Mose 4.41-43) 3 Vnd solt gelegene Ort welen / vnd die grentze deins Lands / das dir der HERR dein Gott austeilen wird / in drey Kreis scheiden / Das da hin fliehe / wer einen Todschlag gethan hat. 4 Vnd das sol die sache sein / das da hin fliehe der einen Todschlag gethan hat / das er lebendig bleibe. Deut. 4.; Josu. 20.; Num. 35. WEnn jemand seinen Nehesten schlegt / nicht fürsetzlich / vnd hat vor hin keinen hass auff jn gehabt / 5 Sondern / als wenn jemand mit seinem Nehesten in den wald gienge / holtz zu hawen / vnd holet mit der hand die Axt aus / das holtz abzuhawen / vnd das Eisen füre vom stiel / vnd treffe seinen Nehesten / vnd er stürbe. Der sol in dieser Stedte eine fliehen / das er lebendig bleibe / 6 Auff das nicht der Blutrecher dem Todschleger nachiage / weil sein hertz erhitzt ist / vnd ergreiffe jn / weil der weg so ferne ist / vnd schlage jm seine Seele / So doch kein vrteil des tods an jm ist / weil er keinen hass vor hin zu jm getragen hat. 7 Darumb gebiete ich dir / das du drey Stedte aussonderst. 8 VND so der HERR dein Gott deine Grentze weitern wird / wie er deinen Vetern geschworen hat / vnd gibt dir alles Land / das er geredt hat deinen Vetern zu geben 9 (So du anders alle diese Gebot halten wirst / das du darnach thust / die ich dir heute gebiete / das du den HERRN deinen Gott liebest / vnd in seinen wegen wandelst / dein leben lang) So soltu noch drey Stedte thun zu diesen dreien / 10 Auff das nicht vnschüldig blut in deinem Lande vergossen werde / das dir der HERR dein Gott gibt zum Erbe / vnd kome Blutschulden auff dich. 11 WEnn aber jemand hass tregt wider seinen Nehesten / vnd lauret auff jn / vnd macht sich vber jn / vnd schlegt jm seine Seele tod / vnd fleucht in dieser Stedte eine / 12 So sollen die Eltesten in seiner Stad hin schicken / vnd von dannen holen lassen / vnd jn in die hende des Blutrechers geben / das er sterbe. 13 Dein augen sollen sein nicht verschonen / vnd solt das vnschüldig blut aus Jsrael thun / das dirs wolgehe. 14 DV solt deines Nehesten grentze nicht zu rücke treiben / die die vorigen gesetzt haben in deinem Erbteil / das du erbest im Lande / das dir der HERR dein Gott gegeben hat einzunemen. (5. Mose 27.17) 15 ES sol kein einzeler Zeuge wider jemand aufftretten / vber jrgend einer missethat oder sünde / es sey welcherley sünde es sey / die man thun kan / Sondern in dem Mund zweier oder dreier Zeugen sol die sache bestehen. Deut. 17.; Matt. 18.; 2. Cor. 13. (5. Mose 17.6) (Johannes 8.17) (2. Korinther 13.1) 16 WEnn ein freueler Zeuge wider jemand aufftritt / vber jn zu bezeugen eine vbertrettung. 17 So sollen die beide Menner / die eine sach mit einander haben / fur dem HERRN / fur den Priestern vnd Richtern stehen / die zur selben zeit sein werden. (5. Mose 17.9) 18 Vnd die Richter sollen wol forschen / Vnd wenn der falsche Zeuge hat ein falsch zeugnis wider seinen Bruder gegeben / 19 So sollet jr jm thun wie er gedacht seinem Bruder zu thun / das du den Bösen von dir weg thust. 20 Auff das die andern hören / sich fürchten vnd nicht mehr solche böse stück furnemen zu thun vnter dir. 21 Dein auge sol sein nicht schonen / Seel vmb seel / Auge vmb auge / Zan vmb zan / Hand vmb hand / Fus vmb fus. Exo. 21.; Leuit. 24.; Matt. 9. (2. Mose 21.23-25)

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5. Mose - Kapitel 15

1 VBer sieben jar / soltu ein Erlasiar halten / (2. Mose 23.10-11) 2 Also sols aber zugehen mit dem Erlasiar. Wenn einer seinem Nehesten etwas borget / der sols jm erlassen / vnd sols nicht einmanen von seinem Nehesten / oder von seinem Bruder / Denn es heisst das Erlasiar dem HERRN. 3 Von einem Frembden magstu es einmanen / Aber dem der dein Bruder ist / soltu es erlassen. Leuit. 25. 4 ES sol aller dinge kein BettlerHausarme. vnter euch sein / Denn der HERR wird dich segenen im Lande / das dir der HERR dein Gott geben wird zum Erbe ein zu nemen. 5 Allein das du der stim des HERRN deines Gottes gehorchest / vnd haltest alle diese Gebot / die ich dir heute gebiete / das du darnach thust. 6 Denn der HERR dein Gott wird dich segenen / wie er dir geredt hat / So wirstu vielen Völckern leihen / vnd du wirst von niemand borgen / Du wirst vber viel Völcker herrschen / vnd vber dich wird niemand herrschen. Deut. 28. (5. Mose 28.12) 7 WEnn deiner Brüder jrgend einer arm ist / in jrgend einer Stad in deinem Lande / das der HERR dein Gott dir geben wird / So soltu dein hertz nicht verherten / noch deine hand zuhalten / gegen deinem armen Bruder / (1. Johannes 3.17) 8 Sondern solt sie jm auffthun / vnd jm leihen nach dem er mangelt. (Lukas 6.34-35) 9 Hüt dich / das nicht in deinem hertzen ein Belial tück sey / das da spreche / Es nahet erzu das siebende jar / das Erlasiar / vnd sehest deinen armen Bruder vnfreundlich an / vnd gebest jm nicht / So wird er vber dich zu dem HERRN ruffen / so wirstus sünde haben. 10 Sondern du solt jm geben / vnd dein hertz nicht verdriessen lassen / das du jm gibst / Denn vmb solchs willen wird dich der HERR dein Gott segenen / in allen deinen wercken / vnd was du furnimbst. 11 Es werden alle zeit Armen sein im Lande / Darumb gebiete ich dir / vnd sage / Das du deine hand auffthust deinem Bruder / der bedrenget vnd arm ist / in deinem Lande. Leuit. 25.; Matt. 26. (Jesaja 58.7) (Matthäus 26.11) (Jakobus 1.2) (Jakobus 2.15) 12 WEnn sich dein Bruder ein Ebreer oder Ebreerin verkeufft / So sol er dir sechs jar dienen / Jm siebenden jar soltu jn frey los geben. (2. Mose 21.2) 13 Vnd wenn du jn frey los gibest / soltu jn nicht leer von dir gehen lassen / 14 Sondern solt jm aufflegen von deinen Schafen / von deiner Tennen / von deiner Kelter / das du gebest von dem / das dir der HERR dein Gott gesegenet hat. 15 Vnd gedencke / das du auch Knecht warest in Egyptenland / vnd der HERR dein Gott dich erlöset hat / Darumb gebiete ich dir solchs heute. Exod. 21.; Leuit. 25.; Jere. 34. (5. Mose 5.15) 16 WJrd er aber zu dir sprechen / Jch wil nicht ausziehen von dir / denn ich hab dich vnd dein haus lieb (weil jm wol bey dir ist) 17 So nim eine Pfrime / vnd bore jm durch sein Ohr an der Thür / vnd las jn ewiglich deinen Knecht sein / Mit deiner Magd soltu auch also thun. 18 Vnd las dichs nicht schwer düncken / das du jn frey los gibst / Denn er hat dir / als ein zwifeltig Taglöner sechs jar gedienet / So wird der HERR dein Gott dich segenen / in allem was du thust 19 ALle Erstegeburt / die vnter deinen rindern vnd schafen geborn wird / das ein Menlin ist / soltu dem HERRN deinem Gott heiligen. Du solt nicht ackern mit dem Erstling deiner Ochsen / vnd nicht bescheren die Erstling deiner schaf / (2. Mose 13.2) 20 Fur dem HERRN deinem Gott soltu sie essen jerlich / an der Stet / die der HERR erwelet / du vnd dein haus. (5. Mose 14.23) 21 Wens aber einen Feil hat / das hincket oder blind ist / oder sonst jrgend ein bösen feil / so soltu es nicht opffern dem HERRN deinem Gott. (3. Mose 22.20) 22 Sondern in deinem thor soltu es essen (du seist vnrein oder rein) wie ein Rehe vnd Hirss / (5. Mose 12.15) (5. Mose 12.22) 23 Allein / das du seines Bluts nicht essest / sondern auff die erden giessest / wie wasser. Exod. 13.; Num. 3.; Deut. 17.; Leuit. 22. (3. Mose 3.17) (5. Mose 12.16) (5. Mose 12.23-24)