1WEnn der HERR dein Gott die Völcker ausgerottet hat / welcher Land dir der HERR dein Gott geben wird / das du sie einnemest / vnd in jren Stedten vnd Heusern wonest /2Soltu dir drey Stedte aussondern im Lande / das dir der HERR dein Gott geben wird einzunemen.(5. Mose 4.41-43)3Vnd solt gelegene Ort welen / vnd die grentze deins Lands / das dir der HERR dein Gott austeilen wird / in drey Kreis scheiden / Das da hin fliehe / wer einen Todschlag gethan hat.4Vnd das sol die sache sein / das da hin fliehe der einen Todschlag gethan hat / das er lebendig bleibe. Deut. 4.; Josu. 20.; Num. 35. WEnn jemand seinen Nehesten schlegt / nicht fürsetzlich / vnd hat vor hin keinen hass auff jn gehabt /5Sondern / als wenn jemand mit seinem Nehesten in den wald gienge / holtz zu hawen / vnd holet mit der hand die Axt aus / das holtz abzuhawen / vnd das Eisen füre vom stiel / vnd treffe seinen Nehesten / vnd er stürbe. Der sol in dieser Stedte eine fliehen / das er lebendig bleibe /6Auff das nicht der Blutrecher dem Todschleger nachiage / weil sein hertz erhitzt ist / vnd ergreiffe jn / weil der weg so ferne ist / vnd schlage jm seine Seele / So doch kein vrteil des tods an jm ist / weil er keinen hass vor hin zu jm getragen hat.7Darumb gebiete ich dir / das du drey Stedte aussonderst.8VND so der HERR dein Gott deine Grentze weitern wird / wie er deinen Vetern geschworen hat / vnd gibt dir alles Land / das er geredt hat deinen Vetern zu geben9(So du anders alle diese Gebot halten wirst / das du darnach thust / die ich dir heute gebiete / das du den HERRN deinen Gott liebest / vnd in seinen wegen wandelst / dein leben lang) So soltu noch drey Stedte thun zu diesen dreien /10Auff das nicht vnschüldig blut in deinem Lande vergossen werde / das dir der HERR dein Gott gibt zum Erbe / vnd kome Blutschulden auff dich.11WEnn aber jemand hass tregt wider seinen Nehesten / vnd lauret auff jn / vnd macht sich vber jn / vnd schlegt jm seine Seele tod / vnd fleucht in dieser Stedte eine /12So sollen die Eltesten in seiner Stad hin schicken / vnd von dannen holen lassen / vnd jn in die hende des Blutrechers geben / das er sterbe.13Dein augen sollen sein nicht verschonen / vnd solt das vnschüldig blut aus Jsrael thun / das dirs wolgehe.14DV solt deines Nehesten grentze nicht zu rücke treiben / die die vorigen gesetzt haben in deinem Erbteil / das du erbest im Lande / das dir der HERR dein Gott gegeben hat einzunemen.(5. Mose 27.17)15ES sol kein einzeler Zeuge wider jemand aufftretten / vber jrgend einer missethat oder sünde / es sey welcherley sünde es sey / die man thun kan / Sondern in dem Mund zweier oder dreier Zeugen sol die sache bestehen. Deut. 17.; Matt. 18.; 2. Cor. 13.(5. Mose 17.6)(Johannes 8.17)(2. Korinther 13.1)16WEnn ein freueler Zeuge wider jemand aufftritt / vber jn zu bezeugen eine vbertrettung.17So sollen die beide Menner / die eine sach mit einander haben / fur dem HERRN / fur den Priestern vnd Richtern stehen / die zur selben zeit sein werden.(5. Mose 17.9)18Vnd die Richter sollen wol forschen / Vnd wenn der falsche Zeuge hat ein falsch zeugnis wider seinen Bruder gegeben /19So sollet jr jm thun wie er gedacht seinem Bruder zu thun / das du den Bösen von dir weg thust.20Auff das die andern hören / sich fürchten vnd nicht mehr solche böse stück furnemen zu thun vnter dir.21Dein auge sol sein nicht schonen / Seel vmb seel / Auge vmb auge / Zan vmb zan / Hand vmb hand / Fus vmb fus. Exo. 21.; Leuit. 24.; Matt. 9.(2. Mose 21.23-25)
1VBer sieben jar / soltu ein Erlasiar halten /(2. Mose 23.10-11)2Also sols aber zugehen mit dem Erlasiar. Wenn einer seinem Nehesten etwas borget / der sols jm erlassen / vnd sols nicht einmanen von seinem Nehesten / oder von seinem Bruder / Denn es heisst das Erlasiar dem HERRN.3Von einem Frembden magstu es einmanen / Aber dem der dein Bruder ist / soltu es erlassen. Leuit. 25.4ES sol aller dinge kein BettlerHausarme. vnter euch sein / Denn der HERR wird dich segenen im Lande / das dir der HERR dein Gott geben wird zum Erbe ein zu nemen.5Allein das du der stim des HERRN deines Gottes gehorchest / vnd haltest alle diese Gebot / die ich dir heute gebiete / das du darnach thust.6Denn der HERR dein Gott wird dich segenen / wie er dir geredt hat / So wirstu vielen Völckern leihen / vnd du wirst von niemand borgen / Du wirst vber viel Völcker herrschen / vnd vber dich wird niemand herrschen. Deut. 28.(5. Mose 28.12)7WEnn deiner Brüder jrgend einer arm ist / in jrgend einer Stad in deinem Lande / das der HERR dein Gott dir geben wird / So soltu dein hertz nicht verherten / noch deine hand zuhalten / gegen deinem armen Bruder /(1. Johannes 3.17)8Sondern solt sie jm auffthun / vnd jm leihen nach dem er mangelt.(Lukas 6.34-35)9Hüt dich / das nicht in deinem hertzen ein Belial tück sey / das da spreche / Es nahet erzu das siebende jar / das Erlasiar / vnd sehest deinen armen Bruder vnfreundlich an / vnd gebest jm nicht / So wird er vber dich zu dem HERRN ruffen / so wirstus sünde haben.10Sondern du solt jm geben / vnd dein hertz nicht verdriessen lassen / das du jm gibst / Denn vmb solchs willen wird dich der HERR dein Gott segenen / in allen deinen wercken / vnd was du furnimbst.11Es werden alle zeit Armen sein im Lande / Darumb gebiete ich dir / vnd sage / Das du deine hand auffthust deinem Bruder / der bedrenget vnd arm ist / in deinem Lande. Leuit. 25.; Matt. 26.(Jesaja 58.7)(Matthäus 26.11)(Jakobus 1.2)(Jakobus 2.15)12WEnn sich dein Bruder ein Ebreer oder Ebreerin verkeufft / So sol er dir sechs jar dienen / Jm siebenden jar soltu jn frey los geben.(2. Mose 21.2)13Vnd wenn du jn frey los gibest / soltu jn nicht leer von dir gehen lassen /14Sondern solt jm aufflegen von deinen Schafen / von deiner Tennen / von deiner Kelter / das du gebest von dem / das dir der HERR dein Gott gesegenet hat.15Vnd gedencke / das du auch Knecht warest in Egyptenland / vnd der HERR dein Gott dich erlöset hat / Darumb gebiete ich dir solchs heute. Exod. 21.; Leuit. 25.; Jere. 34.(5. Mose 5.15)16WJrd er aber zu dir sprechen / Jch wil nicht ausziehen von dir / denn ich hab dich vnd dein haus lieb (weil jm wol bey dir ist)17So nim eine Pfrime / vnd bore jm durch sein Ohr an der Thür / vnd las jn ewiglich deinen Knecht sein / Mit deiner Magd soltu auch also thun.18Vnd las dichs nicht schwer düncken / das du jn frey los gibst / Denn er hat dir / als ein zwifeltig Taglöner sechs jar gedienet / So wird der HERR dein Gott dich segenen / in allem was du thust19ALle Erstegeburt / die vnter deinen rindern vnd schafen geborn wird / das ein Menlin ist / soltu dem HERRN deinem Gott heiligen. Du solt nicht ackern mit dem Erstling deiner Ochsen / vnd nicht bescheren die Erstling deiner schaf /(2. Mose 13.2)20Fur dem HERRN deinem Gott soltu sie essen jerlich / an der Stet / die der HERR erwelet / du vnd dein haus.(5. Mose 14.23)21Wens aber einen Feil hat / das hincket oder blind ist / oder sonst jrgend ein bösen feil / so soltu es nicht opffern dem HERRN deinem Gott.(3. Mose 22.20)22Sondern in deinem thor soltu es essen (du seist vnrein oder rein) wie ein Rehe vnd Hirss /(5. Mose 12.15)(5. Mose 12.22)23Allein / das du seines Bluts nicht essest / sondern auff die erden giessest / wie wasser. Exod. 13.; Num. 3.; Deut. 17.; Leuit. 22.(3. Mose 3.17)(5. Mose 12.16)(5. Mose 12.23-24)