zurückEinzelansichtvor

5. Mose - Kapitel 19

1 WEnn der HERR dein Gott die Völcker ausgerottet hat / welcher Land dir der HERR dein Gott geben wird / das du sie einnemest / vnd in jren Stedten vnd Heusern wonest / 2 Soltu dir drey Stedte aussondern im Lande / das dir der HERR dein Gott geben wird einzunemen. (5. Mose 4.41-43) 3 Vnd solt gelegene Ort welen / vnd die grentze deins Lands / das dir der HERR dein Gott austeilen wird / in drey Kreis scheiden / Das da hin fliehe / wer einen Todschlag gethan hat. 4 Vnd das sol die sache sein / das da hin fliehe der einen Todschlag gethan hat / das er lebendig bleibe. Deut. 4.; Josu. 20.; Num. 35. WEnn jemand seinen Nehesten schlegt / nicht fürsetzlich / vnd hat vor hin keinen hass auff jn gehabt / 5 Sondern / als wenn jemand mit seinem Nehesten in den wald gienge / holtz zu hawen / vnd holet mit der hand die Axt aus / das holtz abzuhawen / vnd das Eisen füre vom stiel / vnd treffe seinen Nehesten / vnd er stürbe. Der sol in dieser Stedte eine fliehen / das er lebendig bleibe / 6 Auff das nicht der Blutrecher dem Todschleger nachiage / weil sein hertz erhitzt ist / vnd ergreiffe jn / weil der weg so ferne ist / vnd schlage jm seine Seele / So doch kein vrteil des tods an jm ist / weil er keinen hass vor hin zu jm getragen hat. 7 Darumb gebiete ich dir / das du drey Stedte aussonderst. 8 VND so der HERR dein Gott deine Grentze weitern wird / wie er deinen Vetern geschworen hat / vnd gibt dir alles Land / das er geredt hat deinen Vetern zu geben 9 (So du anders alle diese Gebot halten wirst / das du darnach thust / die ich dir heute gebiete / das du den HERRN deinen Gott liebest / vnd in seinen wegen wandelst / dein leben lang) So soltu noch drey Stedte thun zu diesen dreien / 10 Auff das nicht vnschüldig blut in deinem Lande vergossen werde / das dir der HERR dein Gott gibt zum Erbe / vnd kome Blutschulden auff dich. 11 WEnn aber jemand hass tregt wider seinen Nehesten / vnd lauret auff jn / vnd macht sich vber jn / vnd schlegt jm seine Seele tod / vnd fleucht in dieser Stedte eine / 12 So sollen die Eltesten in seiner Stad hin schicken / vnd von dannen holen lassen / vnd jn in die hende des Blutrechers geben / das er sterbe. 13 Dein augen sollen sein nicht verschonen / vnd solt das vnschüldig blut aus Jsrael thun / das dirs wolgehe. 14 DV solt deines Nehesten grentze nicht zu rücke treiben / die die vorigen gesetzt haben in deinem Erbteil / das du erbest im Lande / das dir der HERR dein Gott gegeben hat einzunemen. (5. Mose 27.17) 15 ES sol kein einzeler Zeuge wider jemand aufftretten / vber jrgend einer missethat oder sünde / es sey welcherley sünde es sey / die man thun kan / Sondern in dem Mund zweier oder dreier Zeugen sol die sache bestehen. Deut. 17.; Matt. 18.; 2. Cor. 13. (5. Mose 17.6) (Johannes 8.17) (2. Korinther 13.1) 16 WEnn ein freueler Zeuge wider jemand aufftritt / vber jn zu bezeugen eine vbertrettung. 17 So sollen die beide Menner / die eine sach mit einander haben / fur dem HERRN / fur den Priestern vnd Richtern stehen / die zur selben zeit sein werden. (5. Mose 17.9) 18 Vnd die Richter sollen wol forschen / Vnd wenn der falsche Zeuge hat ein falsch zeugnis wider seinen Bruder gegeben / 19 So sollet jr jm thun wie er gedacht seinem Bruder zu thun / das du den Bösen von dir weg thust. 20 Auff das die andern hören / sich fürchten vnd nicht mehr solche böse stück furnemen zu thun vnter dir. 21 Dein auge sol sein nicht schonen / Seel vmb seel / Auge vmb auge / Zan vmb zan / Hand vmb hand / Fus vmb fus. Exo. 21.; Leuit. 24.; Matt. 9. (2. Mose 21.23-25)

zurückEinzelansichtvor

5. Mose - Kapitel 16

1 HAlt den mond Abib / das du Passah haltest dem HERRN deinem Gott / Denn im mond Abib hat dich der HERR dein Gott aus Egypten gefüret / bey der nacht. (2. Mose 12.1) 2 Vnd solt dem HERRN deinem Gott das Passah schlachten / schaf vnd rinder / an der Stete die der HERR erwelen wird / das sein Name daselbs wone. 3 Du solt kein Geseurts auff das Fest essen / Sieben tage soltu vngeseurt Brot des elends essen / Denn mit furcht bistu aus Egyptenland gezogen / Auff das du des tages deines auszugs aus Egyptenland gedenckest dein leben lang. 4 Es sol in sieben tagen kein geseurts gesehen werden / in all deinen Grentzen. Vnd sol auch nichts vom Fleisch / das des abends am ersten tage geschlachtet ist / vber nacht bleiben / bis an den morgen. Ex. 12.; Ex. 23.; Leuit. 23.; Nu. 9.; Nu. 28. 5 DV kanst nicht Passah schlachten in jrgend deiner Thor einem / die dir der HERR dein Gott gegeben hat. 6 Sondern an der Stet / die der HERR dein Gott erwelen wird / das sein Name daselbs wone / da soltu das Passah schlachten / des abends / wenn die Sonne ist vntergegangen / zu der zeit als du aus Egyptenland zogest. 7 Vnd solts kochen vnd essen an der Stet / die dir der HERR dein Gott erwelen wird / vnd darnach dich wenden des morgens / vnd heim gehen in deine Hütten. 8 Sechs tage soltu vngeseurts essen / vnd am siebenden tag ist die Versamlung des HERRN deines Gottes / Da soltu kein erbeit thun. 2. Par. 35. 9 SJeben Wochen soltu dir zelen / vnd anheben zu zelen / wenn man anfehet mit der sichel in der saat. 10 Vnd solt halten das Fest der Wochen dem HERRN deinem Gott / Das du ein freiwillige Gabe deiner hand gebest / nach dem dich der HERR dein Gott gesegenet hat. 11 Vnd solt frölich sein fur Gott deinem HERRN / du / vnd dein Son / deine Tochter / dein Knecht / deine Magd / vnd der Leuit der in deinem Thor ist / der Frembdling / der Waise vnd die Widwen / die vnter dir sind / an der Stet die der HERR dein Gott erwelet hat / das sein Name da wone. (2. Mose 20.24) (5. Mose 16.16) 12 Vnd gedenck / das du Knecht in Egypten gewesen bist / das du haltest vnd thust nach diesen Geboten. (5. Mose 5.15) 13 DAs Fest der Laubhütten soltu halten sieben tage / wenn du hast eingesamlet von deiner Tennen vnd von deiner Kelter. 14 Vnd solt frölich sein auff dein Fest / du vnd dein Son / deine Tochter / dein Knecht / deine Magd / der Leuit / der Frembdling / der Waise / vnd die Widwe / die in deinem Thor sind. (5. Mose 16.11) (5. Mose 26.11) 15 Sieben tage soltu dem HERRN deinem Gott das Fest halten / an der Stet / die der HERR erwelen wird / Denn der HERR dein Gott wird dich segenen in alle deinem einkomen / vnd in allen wercken deiner hende / Darumb soltu frölich sein. 16 DRey mals des jars sol alles was Menlich ist vnter dir / fur dem HERRN deinem Gott erscheinen / an der Stet / die der HERR erwelen wird / Auffs Fest der vngeseurten Brot / auffs Fest der Wochen / vnd auffs Fest der Laubhütten. Es sol aber nicht leer fur dem HERRN erscheinen / 17 Ein jglicher nach der Gabe seiner hand / nach dem segen / den dir der HERR dein Gott gegeben hat. Exo. 23.; Exo. 34.; Leuit. 23. 18 RJchter vnd Amptleute soltu dir setzen in allen deinen Thoren / die dir der HERR dein Gott geben wird / vnter deinen Stemmen / das sie das Volck richten mit rechtem Gericht. (4. Mose 11.16) (5. Mose 20.8-9) 19 Du solt das Recht nicht beugen / vnd solt auch kein Person ansehen / noch Geschenck nemen / Denn die Geschenck machen die Weisen blind / vnd verkeren die sachen der gerechten. (5. Mose 1.17) 20 Was recht ist / dem soltu nachiagen / Auff das du leben vnd einnemen mügest das Land / das dir der HERR dein Gott geben wird. Exo. 23.; Leuit. 19. 21 DV solt keinen Hayn von Bewmen pflantzen bey den Altar des HERRN deines Gottes / den du dir machest. (5. Mose 7.5) 22 Du solt dir keine Seule auffrichten / welche der HERR dein Gott hasset. (3. Mose 26.1)