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5. Mose - Kapitel 19

1 WEnn der HERR dein Gott die Völcker ausgerottet hat / welcher Land dir der HERR dein Gott geben wird / das du sie einnemest / vnd in jren Stedten vnd Heusern wonest / 2 Soltu dir drey Stedte aussondern im Lande / das dir der HERR dein Gott geben wird einzunemen. (5. Mose 4.41-43) 3 Vnd solt gelegene Ort welen / vnd die grentze deins Lands / das dir der HERR dein Gott austeilen wird / in drey Kreis scheiden / Das da hin fliehe / wer einen Todschlag gethan hat. 4 Vnd das sol die sache sein / das da hin fliehe der einen Todschlag gethan hat / das er lebendig bleibe. Deut. 4.; Josu. 20.; Num. 35. WEnn jemand seinen Nehesten schlegt / nicht fürsetzlich / vnd hat vor hin keinen hass auff jn gehabt / 5 Sondern / als wenn jemand mit seinem Nehesten in den wald gienge / holtz zu hawen / vnd holet mit der hand die Axt aus / das holtz abzuhawen / vnd das Eisen füre vom stiel / vnd treffe seinen Nehesten / vnd er stürbe. Der sol in dieser Stedte eine fliehen / das er lebendig bleibe / 6 Auff das nicht der Blutrecher dem Todschleger nachiage / weil sein hertz erhitzt ist / vnd ergreiffe jn / weil der weg so ferne ist / vnd schlage jm seine Seele / So doch kein vrteil des tods an jm ist / weil er keinen hass vor hin zu jm getragen hat. 7 Darumb gebiete ich dir / das du drey Stedte aussonderst. 8 VND so der HERR dein Gott deine Grentze weitern wird / wie er deinen Vetern geschworen hat / vnd gibt dir alles Land / das er geredt hat deinen Vetern zu geben 9 (So du anders alle diese Gebot halten wirst / das du darnach thust / die ich dir heute gebiete / das du den HERRN deinen Gott liebest / vnd in seinen wegen wandelst / dein leben lang) So soltu noch drey Stedte thun zu diesen dreien / 10 Auff das nicht vnschüldig blut in deinem Lande vergossen werde / das dir der HERR dein Gott gibt zum Erbe / vnd kome Blutschulden auff dich. 11 WEnn aber jemand hass tregt wider seinen Nehesten / vnd lauret auff jn / vnd macht sich vber jn / vnd schlegt jm seine Seele tod / vnd fleucht in dieser Stedte eine / 12 So sollen die Eltesten in seiner Stad hin schicken / vnd von dannen holen lassen / vnd jn in die hende des Blutrechers geben / das er sterbe. 13 Dein augen sollen sein nicht verschonen / vnd solt das vnschüldig blut aus Jsrael thun / das dirs wolgehe. 14 DV solt deines Nehesten grentze nicht zu rücke treiben / die die vorigen gesetzt haben in deinem Erbteil / das du erbest im Lande / das dir der HERR dein Gott gegeben hat einzunemen. (5. Mose 27.17) 15 ES sol kein einzeler Zeuge wider jemand aufftretten / vber jrgend einer missethat oder sünde / es sey welcherley sünde es sey / die man thun kan / Sondern in dem Mund zweier oder dreier Zeugen sol die sache bestehen. Deut. 17.; Matt. 18.; 2. Cor. 13. (5. Mose 17.6) (Johannes 8.17) (2. Korinther 13.1) 16 WEnn ein freueler Zeuge wider jemand aufftritt / vber jn zu bezeugen eine vbertrettung. 17 So sollen die beide Menner / die eine sach mit einander haben / fur dem HERRN / fur den Priestern vnd Richtern stehen / die zur selben zeit sein werden. (5. Mose 17.9) 18 Vnd die Richter sollen wol forschen / Vnd wenn der falsche Zeuge hat ein falsch zeugnis wider seinen Bruder gegeben / 19 So sollet jr jm thun wie er gedacht seinem Bruder zu thun / das du den Bösen von dir weg thust. 20 Auff das die andern hören / sich fürchten vnd nicht mehr solche böse stück furnemen zu thun vnter dir. 21 Dein auge sol sein nicht schonen / Seel vmb seel / Auge vmb auge / Zan vmb zan / Hand vmb hand / Fus vmb fus. Exo. 21.; Leuit. 24.; Matt. 9. (2. Mose 21.23-25)

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5. Mose - Kapitel 14

1 JR seid Kinder des HERRN ewres Gottes / Jr solt euch nicht Mal stechen / noch Kalh scheren vber den augen / vber einem Todten / (3. Mose 19.27-28) 2 Denn du bist ein heilig Volck dem HERRN deinem Gott. Vnd der HERR hat dich erwelet / das du sein Eigenthum seiest / aus allen Völckern die auff Erden sind. Leuit. 19.; Exo. 19. 3 DV solt keinen Grewel essen. 4 Dis ist aber das Thier das jr essen solt / Ochsen / Schaf / Zigen / 5 Hirs / Rehe / Püffel / Steinbock / Tendlen / Vrochs / vnd Elend. 6 Vnd alles Thier / das seine klawen spaltet vnd widerkewet / solt jr essen. 7 Das solt jr aber nicht essen / das widerkewet / vnd die klawen nicht spaltet. Das Camel / der Hase / vnd Caninchen / die da widerkewen / vnd doch die klawen nicht spalten / sollen euch vnrein sein. 8 Das Schwein / ob es wol die klawen spaltet / so widerkewet es doch nicht / sol euch vnrein sein / Jrs fleischs solt jr nicht essen / vnd jr Ass solt jr nicht anrüren. Leui. 11. 9 DAs ist / das jr essen solt von allem das in wassern ist / Alles was flosfeddern vnd schupen hat / solt jr essen. 10 Was aber kein flosfeddern noch schupen hat / solt jr nicht essen / Denn es ist euch vnrein. 11 ALle reine Vogel esset. 12 Das sind sie aber die jr nicht essen solt / Der Adler / der Habicht / der Fisschar / 13 der Teucher / der Weihe / der Geier mit seiner art. 14 Vnd alle Raben mit jrer art. 15 Der Straus / die Nachteule / der Kuckuc / der Sperber mit seiner art. 16 Das Kützlin / der Vhu / die Fledermaus. 17 Die Rohrdomel / der Storck / der Schwan / 18 der Reiger / der Heher mit seiner art / der Widhop / die Schwalbe. 19 Vnd alles Geuögel das kreucht sol euch vnrein sein / vnd solts nicht essen. 20 Das reine Geuogel solt jr essen. 21 JR solt kein Ass essen / Dem Frembdlingen in deinem thor magstus geben / das ers esse / oder verkeuff es einem Frembden / Denn du bist ein heilig Volck dem HERRN deinem Gott. Du solt das Böcklin nicht kochen / weil es noch seine mutter seuget. Exo. 22.; Exo. 23. (2. Mose 22.30) (2. Mose 23.19) 22 DV solt alle jar den Zehenden absondern alles Einkomens deiner saat / das aus deinem Acker kompt. (3. Mose 27.30) 23 Vnd solts essen fur dem HERRN deinem Gott / an dem Ort den er erwelet / das sein Name daselbs wone / nemlich / vom Zehenden deines getreides / deines mosts / deines öles / vnd der Erstengeburt deiner rinder vnd deiner schaf / Auff das du lernest fürchten den HERRN deinen Gott / dein leben lang. Leui. 27. (5. Mose 12.18) 24 WEnn aber des weges dir zu viel ist / das du solchs nicht hin tragen kanst / darumb / Das der Ort dir zu ferne ist / den der HERR dein Gott erwelet hat / das er seinen Namen daselbs wonen lasse (denn der HERR dein Gott hat dich gesegnet) 25 So gibs vmb gelt / vnd fass das gelt in deine hand / vnd gehe an den Ort / den der HERR dein Gott erwelet hat / 26 Vnd gibs gelt vmb alles / was deine seele gelüstet / es sey vmb rinder / schaf / wein / starcken tranck / oder vmb alles das deine seele wündschet / Vnd iss daselbs fur dem HERRN deinem Gott / vnd sey frolich / du / vnd dein haus / 27 vnd der Leuit der in deinem thor ist / Du solt jn nicht verlassen / denn er hat kein teil noch erbe mit dir. Num. 18. (5. Mose 12.19) 28 Vber drey jar / soltu aussondern alle Zehenden deines Einkomens desselben jars / vnd solts lassen in deinem Thor. (5. Mose 26.12-15) 29 So sol komen der Leuit der kein teil noch erbe mit dir hat / vnd der Frembdling / vnd der Waise / vnd die Widwen die in deinem Thor sind / vnd essen vnd sich settigen / Auff das dich der HERR dein Gott segene / in allen wercken deiner hand die du thust.