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4. Mose - Kapitel 34

1 VND der HERR redet mit Mose / vnd sprach / 2 Gebeut den kindern Jsrael / vnd sprich zu jnen. Wenn jr ins lande Canaan kompt / so sol das Land das euch zum Erbteil fellet im lande Canaan / seine Grentze haben. (2. Mose 23.31) 3 Die ecke gegen Mittag sol anfahen an der wüsten Zin bey Edom / das ewr grentze gegen Mittag sey vom ende des Saltzmeers / das gegen Morgen ligt. (Josua 15.1) 4 Vnd das dieselb grentze sich lende von Mittag hin auff gen Akrabbim / vnd gehe durch Zinna / vnd sein ende von Mittag bis gen KadesBarnea / vnd gelange am dorff Adar / vnd gehe durch Azmon / 5 Vnd lende sich von Azmon an den bach Egypti / vnd sein ende sey an dem Meer. Josu. 15. 6 ABer die grentze gegen dem Abend / sol diese sein / nemlich / Das grosse Meer / Das sey ewr grentze gegen dem Abend. 7 DJe grentze gegen Mitternacht sol diese sein / Jr solt messen von dem grossen Meer / an den berg Hor / 8 vnd von dem berge Hor messen bis man kompt gen Hamath / das sein ausgang sey die grentze Zedada / 9 vnd desselben grentze ende gen Siphron / vnd sey sein ende am dorff Enan / Das sey ewr grentze gegen Mitternacht. 10 VND solt euch messen die grentze gegen Morgen / vom dorff Enan gen Sepham / 11 Vnd die grentze gehe erab von Sepham gen Ribla zu Ain von morgen werts / Darnach gehe sie erab vnd lencke sich auff die seiten des Meers Cinereth gegen dem Morgen / (Lukas 5.1) 12 vnd kom erab an den Jordan / das sein ende sey das Saltzmeer / Das sey ewr Land mit seiner grentze vmb her. 13 VND Mose gebot den kindern Jsrael / vnd sprach / Das ist das Land / das jr durchs Los vnter euch teilen solt / das der HERR geboten hat den neun Stemmen vnd dem halben stam zu geben. 14 Denn der stam der kinder Ruben des hauses jres Vaters / vnd der stam der kinder Gad des hauses jrs Vaters / vnd der halbe stam Manasse haben jr Teil genomen. (4. Mose 32.33) 15 Also haben die zween stemme vnd der halbe stam jr Erbteil da hin / disseid des Jordans gegen Jeriho gegen dem morgen. Num. 38. 16 VND der HERR redet mit Mose / vnd sprach / 17 Das sind die namen der Menner / die das Land vnter euch teilen sollen / Der Priester Eleasar / vnd Josua der son Nun. (5. Mose 1.38) (Josua 14.1) (Josua 21.1) 18 Da zu solt jr nemen eines jglichen stams Fürsten das Land aus zu teilen. 19 Vnd das sind der Menner namen / Caleb der son Jephunne des stams Juda. (4. Mose 13.6) (4. Mose 13.30) 20 Semuel der son Ammihud des stams Simeon. 21 Elidad der son Chislon des stams BenJamin. 22 Buki der son Jagli fürst des stams der kinder Dan. 23 Haniel der son Ephod fürst des stams der kinder Manasse von den kindern Joseph. 24 Kemuel der son Siphtan fürst des stams der kinder Ephraim. 25 Elizaphan der son Parnach fürst des stams der kinder Sebulon. 26 Paltiel der son Asan fürst des stams der kinder Jsaschar. 27 Ahihud der son Selomi fürst des stams der kinder Asser. 28 Pedahel der son Ammihud fürst des stams der kinder Naphthali. 29 Dis sind sie / denen der HERR gebot / das sie den kindern Jsrael Erbe austeileten im lande Canaan. Josu. 14.

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4. Mose - Kapitel 36

1 VND die öbersten Veter der geschlechte der kinder Gilead / des sons Machir / der Manasse son war / von dem geschlecht der kinder Joseph / tratten erzu vnd redten fur Mose / vnd fur den Fürsten / den öbersten Vetern der kinder Jsrael / 2 vnd sprachen. Lieber Herr der HERR hat geboten / das man das Land zum Erbteil geben solt durchs Los den kindern Jsrael / Vnd du mein Herr hast geboten durch den HERRN / das man das Erbteil Zelaphehad vnsers Bruders / seinen Töchtern geben sol. (4. Mose 26.55) (4. Mose 27.6-7) 3 Wenn sie jemand aus den stemmen Jsrael zu weiber nimpt / so wird vnsers Vaters erbteil weniger werden / Vnd so viel sie haben / wird zu dem Erbteil komen des Stams da hin sie komen / Also wird das Los vnsers erbteils geringert. 4 Wenn denn nu das Halliar der kinder Jsrael kömpt / so wird jr erbteil zu dem erbteil des Stams komen / da sie sind / Also wird vnsers Vaters erbteil geringert / so viel sie haben. Josu. 14.; Num. 27.; Josu. 17. (3. Mose 25.10-13) 5 MOse gebot den kindern Jsrael nach dem befelh des HERRN / vnd sprach / Der stam der kinder Joseph hat recht geredt. 6 Das ists / das der HERR gebeut den töchtern Zelaphehad / vnd spricht / Las sie freien / wie es jnen gefelt / Allein das sie freien vnter dem Geschlecht des stams jrs Vaters / 7 Auff das nicht die Erbteil der kinder Jsrael fallen von einem Stam zum andern / Denn ein jglicher vnter den kindern Jsrael sol anhangen an dem Erbe des stams seines vaters. 8 Vnd alle Töchter die erbteil besitzen vnter den stemmen der kinder Jsrael / sollen freien einen von dem geschlecht des Stams jrs vaters / Auff das ein jglicher vnter den kindern Jsrael seines Vaters erbe behalte / 9 vnd nicht ein erbteil von einem stam falle auff den andern / sondern ein jglicher hange an seinem erbe vnter den stemmen der kinder Jsrael. 10 WJe der HERR Mose geboten hatte / so theten die töchter Zelaphehad / 11 Mahela / Thirza / Hagla / Milca vnd Noa / vnd freieten den kindern jrer vettern / (4. Mose 26.33) 12 des geschlechts der kinder Manasse des sons Joseph / Also bleib jr erbteil an dem stam des geschlechts jres Vaters. 13 Das sind die Gebot vnd Rechte die der HERR gebot durch Mose den kindern Jsrael / auff dem gefilde der Moabiter / am Jordan gegen Jeriho. - Ende des Vierden Buchs Mose.