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4. Mose - Kapitel 34

1 VND der HERR redet mit Mose / vnd sprach / 2 Gebeut den kindern Jsrael / vnd sprich zu jnen. Wenn jr ins lande Canaan kompt / so sol das Land das euch zum Erbteil fellet im lande Canaan / seine Grentze haben. (2. Mose 23.31) 3 Die ecke gegen Mittag sol anfahen an der wüsten Zin bey Edom / das ewr grentze gegen Mittag sey vom ende des Saltzmeers / das gegen Morgen ligt. (Josua 15.1) 4 Vnd das dieselb grentze sich lende von Mittag hin auff gen Akrabbim / vnd gehe durch Zinna / vnd sein ende von Mittag bis gen KadesBarnea / vnd gelange am dorff Adar / vnd gehe durch Azmon / 5 Vnd lende sich von Azmon an den bach Egypti / vnd sein ende sey an dem Meer. Josu. 15. 6 ABer die grentze gegen dem Abend / sol diese sein / nemlich / Das grosse Meer / Das sey ewr grentze gegen dem Abend. 7 DJe grentze gegen Mitternacht sol diese sein / Jr solt messen von dem grossen Meer / an den berg Hor / 8 vnd von dem berge Hor messen bis man kompt gen Hamath / das sein ausgang sey die grentze Zedada / 9 vnd desselben grentze ende gen Siphron / vnd sey sein ende am dorff Enan / Das sey ewr grentze gegen Mitternacht. 10 VND solt euch messen die grentze gegen Morgen / vom dorff Enan gen Sepham / 11 Vnd die grentze gehe erab von Sepham gen Ribla zu Ain von morgen werts / Darnach gehe sie erab vnd lencke sich auff die seiten des Meers Cinereth gegen dem Morgen / (Lukas 5.1) 12 vnd kom erab an den Jordan / das sein ende sey das Saltzmeer / Das sey ewr Land mit seiner grentze vmb her. 13 VND Mose gebot den kindern Jsrael / vnd sprach / Das ist das Land / das jr durchs Los vnter euch teilen solt / das der HERR geboten hat den neun Stemmen vnd dem halben stam zu geben. 14 Denn der stam der kinder Ruben des hauses jres Vaters / vnd der stam der kinder Gad des hauses jrs Vaters / vnd der halbe stam Manasse haben jr Teil genomen. (4. Mose 32.33) 15 Also haben die zween stemme vnd der halbe stam jr Erbteil da hin / disseid des Jordans gegen Jeriho gegen dem morgen. Num. 38. 16 VND der HERR redet mit Mose / vnd sprach / 17 Das sind die namen der Menner / die das Land vnter euch teilen sollen / Der Priester Eleasar / vnd Josua der son Nun. (5. Mose 1.38) (Josua 14.1) (Josua 21.1) 18 Da zu solt jr nemen eines jglichen stams Fürsten das Land aus zu teilen. 19 Vnd das sind der Menner namen / Caleb der son Jephunne des stams Juda. (4. Mose 13.6) (4. Mose 13.30) 20 Semuel der son Ammihud des stams Simeon. 21 Elidad der son Chislon des stams BenJamin. 22 Buki der son Jagli fürst des stams der kinder Dan. 23 Haniel der son Ephod fürst des stams der kinder Manasse von den kindern Joseph. 24 Kemuel der son Siphtan fürst des stams der kinder Ephraim. 25 Elizaphan der son Parnach fürst des stams der kinder Sebulon. 26 Paltiel der son Asan fürst des stams der kinder Jsaschar. 27 Ahihud der son Selomi fürst des stams der kinder Asser. 28 Pedahel der son Ammihud fürst des stams der kinder Naphthali. 29 Dis sind sie / denen der HERR gebot / das sie den kindern Jsrael Erbe austeileten im lande Canaan. Josu. 14.

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4. Mose - Kapitel 35

1 VND der HERR redet mit Mose auff dem gefilde der Moabiter / am Jordan gegen Jeriho / vnd sprach. 2 Gebeut den kindern Jsrael / das sie den Leuiten stedte geben von jren Erbgütern / das sie wonen mügen / (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 Dazu die vorstedte vmb die stedte her solt jr den Leuiten auch geben / Das sie in den Stedten wonen / vnd in den Vorstedten jr vieh / vnd gut vnd allerley thier haben. Josu. 21. 4 DJe weite aber der Vorstedte / die sie den Leuiten geben / sol tausent ellen ausser der Stadmauren vmb her haben. 5 So solt jr nu messenDas ist Geometrica proportione geredt / nemlich / Die Vorstad / sol rings vmb her an der Stad / tausent ellen weit sein / vnd eine jgliche seite der Stad / zwey tausent ellen lang. Das heisst auff Deudsch / die Vorstad sol halb so weit sein / als eine seite der stad lang ist / Sie sey vierecket / rund / dreyecket oder wie sie kan / So sol man sie messen vnd in vier seiten teilen / Vnd darnach sie gros oder klein ist / wird die Vorstad auch gros oder klein / vt sic. aussen an der Stad von der ecken gegen dem Morgen zwey tausent ellen / Vnd von der ecken gegen Mittag zwey tausent ellen / Vnd von der ecken gegen dem Abend zwey tausent ellen / Vnd von der ecken gegen Mitternacht zwey tausent ellen / das die Stad im mittel sey / Das sollen jre Vorstedte sein. 6 VND vnter den Stedten / die jr den Leuiten geben werdet / sollet jr sechs Freistedte geben / das da hin ein fliehe / wer einen Todschlag gethan hat. Vber dieselben solt jr noch zwo vnd vierzig Stedte geben / (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1) 7 Das alle stedte / die jr den Leuiten gebt / seien acht vnd vierzig mit jren Vorstedten. 8 Vnd solt der selben deste mehr geben / von denen / die viel besitzen vnter den kindern Jsrael / vnd deste weniger von denen / die wenig besitzen / Ein jglicher nach seinem Erbteil / das jm zugeteilet wird / sol stedte den Leuiten geben. Deut. 4.; Josu. 21. (4. Mose 26.54) 9 VND der HERR redet mit Mose / vnd sprach / 10 Rede mit den kindern Jsrael / vnd sprich zu jnen / Wenn jr vber den Jordan ins land Canaan kompt / 11 solt jr Stedte auswelen / das Freistedte seien / da hin fliehe / der einen Todschlag vnuersehens thut. 12 Vnd sollen vnter euch solche Freistedte sein fur dem Blutrecher / das der nicht sterben müsse / der einen Todschlag gethan hat / Bis das er fur der Gemeine fur gericht gestanden sey. 13 Vnd der Stedte / die jr geben werdet / sollen sechs Freistedte sein / 14 Drey solt jr geben disseid des Jordans / vnd drey im lande Canaan. 15 Das sind die sechs Freistedte / beide den kindern Jsrael vnd den Frembdlingen vnd den Hausgenossen vnter euch / das da hin fliehe / wer einen Todschlag gethan hat vnuersehens. Deut. 19.; Josu. 20. 16 WEr jemand mit einem Eisen schlecht das er stirbt / der ist ein Todschleger / vnd sol des tods sterben. 17 Wirfft er jn mit einem Stein (da mit jemand mag getödtet werden) das er dauon stirbt / so ist er ein Todschleger / vnd sol des tods sterben. 18 Schlegt er jn aber mit einem Holtz (damit jemand mag tod geschlagen werden) das er stirbet / so ist er ein Todschleger / vnd sol des tods sterben. 19 Der Recher des bluts sol den Todschleger zum tod bringen / Wie er geschlagen hat / sol man jn wider tödten. 20 Stösset er jn aus hass / Oder wirfft etwas auff jn aus list / das er stirbet / 21 Oder schlegt jn durch feindschafft mit seiner hand / das er stirbt / So sol er des tods sterben der jn geschlagen hat / denn er ist ein Todschleger / Der Recher des bluts sol jn zum tod bringen. Exod. 21. 22 WEnn er jn aber on gefehr stösset on feindschafft / Oder wirffet jrgend etwas auff jn vnuersehens / 23 Oder jrgend einen Stein (dauon man sterben mag / vnd hats nicht gesehen) auff jn wirfft das er stirbt / vnd er ist nicht sein feind / hat jm auch kein vbels gewolt / 24 So sol die Gemeine richten zwischen dem der geschlagen hat / vnd dem Recher des bluts in diesem gericht. 25 Vnd die Gemeine sol den Todschleger erretten von der hand des Blutrechers / vnd sol jn widerkomen lassen zu der Freistad / dahin er geflohen war / Vnd sol daselbs bleiben bis das der Hohepriester sterbe / den man mit dem heiligen Ole gesalbet hat. Deut. 19. (3. Mose 21.10) 26 WJrd aber der Todschleger aus seiner Freienstad grentze gehen / da hin er geflohen ist / 27 vnd der Blutrecher findet jn ausser der grentzen seiner Freienstad / vnd schlecht jn tod / der sol des bluts nicht schüldig sein. 28 Denn er solt in seiner Freienstad bleiben / Bis an den tod des Hohenpriesters / vnd nach des Hohenpriesters tod wider zum Lande seines Erbguts komen. 29 Das sol euch ein Recht sein bey ewren Nachkomen / wo jr wonet. 30 DEn Todschleger sol man tödten nach dem mund zweier Zeugen / Ein Zeuge sol nicht antworten vber eine Seele zum tode. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15) 31 Vnd jr solt keine versünung nemen vber die seele des Todschlegers / denn er ist des tods schüldig / vnd er sol des tods sterben. 32 Vnd solt keine versünung nemen vber dem / der zur Freistad geflohen ist / das er widerkome zu wonen im Lande / Bis der Priester sterbe. Deut. 17.; Deut. 19. 33 VND schendet das Land nicht / darinnen jr wonet / Denn wer blut schüldig ist / der schendet das Land / vnd das Land kan vom blut nicht versünet werden / das drinnen vergossen wird / On durch das blut des / der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 Verunreiniget das Land nicht / darinnen jr wonet / darinnen ich auch wone / Denn ich bin der HERR / der vnter den kindern Jsrael wonet. (2. Mose 29.45)