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2. Mose - Kapitel 21

1 DJS sind die Rechte die du jnen solt furlegen. Leu. 25.; Deut. 15.; Jer. 34. 2 SO du einen ebreischen Knecht keuffest / der sol dir sechs jar dienen / Jm siebenden jar sol er frey ledig ausgehen. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Jst er on weib komen / so sol er auch on weib ausgehen / Jst er aber mit weib komen / so sol sein Weib mit jm ausgehen. 4 Hat jm aber sein Herr ein Weib gegeben / vnd hat Söne oder Töchter gezeuget / So sol das weib vnd die kinder seines Herrn sein / er aber sol on weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht / Jch hab meinen Herrn lieb / vnd mein weib vnd kind / ich wil nicht frey werden / 6 So bring jn sein Herr fur die Götter / vnd halt jn an die thür oder pfosten / vnd bore jm mit einer Pfrimen durch seine ohre / vnd er sey sein Knecht ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 VERkeufft jemand seine Tochter zur magd / So sol sie nicht ausgehen wie die Knechte. (2. Mose 21.2) 8 Gefellet sie aber jrem Herrn nicht / vnd wil jr nicht zur Ehe helffen / so sol er sie zu lösen geben / Aber vnter ein frembd Volck sie zuuerkeuffen hat er nicht macht / weil er sie verschmehet hat. 9 Vertrawet er sie aber seinem Son / so sol er Tochterrecht an jr thun. 10 Gibt er jm aber ein andere / so sol er jr an jrem Futter / Decke vnd Eheschuld nicht abbrechen. 11 Thut er diese drey nicht / so sol sie frey ausgehen / on Lösegeld. 12 WEr einen Menschen schlegt das er stirbt / Der sol des tods sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 Hat er jm aber nicht nachgestellet / sondern Gott hat jn lassen on gefehr in seine hende fallen / So wil ich dir einen Ort bestimmen / da hin er fliehen sol. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wo aber jemand an seinem Nehesten freuelt / vnd jn mit list erwürget / So soltu den selben von meinem Altar nemen / das man jn tödte. Gen. 9.; Leui. 24.; Num. 35.; Deut. 19. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 WEr seinen Vater oder Mutter schlegt / Der sol des Tods sterben. 16 WEr einen Menschen stilet vnd verkeufft / das man jn bey jm findet / Der sol des tods sterben. Deut. 24. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 WEr Vater vnd Mutter flucht / Der sol des Tods sterben. Leu. 20.; Deut. 21.; Deut. 27.; Math. 15.; Mar. 7. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 WEnn sich Menner mit einander haddern / vnd einer schlegt den andern mit einem stein oder mit einer faust / das er nicht stirbt / sondern zu bette ligt / 19 Kompt er auff / das er ausgehet an seinem stabe / So sol der jn schlug / vnschüldig sein / On das er jm bezale / was er verseumet hat / vnd das Artztgeld gebe. 20 WEr seinen Knecht oder Magd schlegt mit einem stabe / das er stirbt vnter seinen henden / Der sol darumb gestrafft werden. 21 Bleibt er aber einen oder zween tage / so sol er nicht darumb gestrafft werden / denn es ist sein geld. 22 WEnn sich Menner haddern vnd verletzen ein schwanger Weib / das jr die Frucht abgehet / vnd jr kein schade widerferet / So sol man jn vmb geld straffen / wie viel des weibs Man jm auff legt / vnd sols geben nach der Teidingsleute erkennen. 23 Kompt jr aber ein schaden draus / So sol er lassen / Seele vmb seele / (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge vmb auge / Zan vmb zan / Hand vmb hand / Fus vmb fus / 25 Brand vmb brand / Wund vmb wunde / Beule vmb beule. Leu. 24.; Deut. 19.; Math. 5. 26 WEnn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlegt vnd verderbts / der sol sie frey los lassen / vmb das auge. 27 Desselbigen gleichen / wenn er seinem Knecht oder Magd ein Zan ausschlegt / sol er sie frey los lassen vmb den zan. 28 WEnn ein Ochse einen Man oder Weib stösset / das er stirbt / So sol man den Ochsen steinigen / vnd sein fleisch nicht essen / so ist der Herr des ochsen vnschüldig. 29 Jst aber der Ochs vorhin stössig gewesen / vnd seinem Herrn ists angesagt / vnd er jn nicht verwaret hat / vnd tödtet darüber einen man oder weib / So sol man den ochsen steinigen / vnd sein Herr sol sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird man aber ein Geld auff jn legen / So sol er geben sein Leben zu lösen / was man jm auff legt. 31 Desselbigen gleichen sol man mit jm handeln / wenn er Son oder Tochter stösset. 32 Stösset er aber einen Knecht oder Magd / so sol er jrem Herrn dreissig silbern Sekel geben / vnd den Ochsen sol man steinigen. 33 SO jemand eine Gruben auffthut / oder grebt eine grube / vnd decket sie nicht zu / vnd fellet darüber ein Ochs oder Esel hin ein / 34 So sols der Herr der gruben mit geld dem andern wider bezalen / Das Ass aber sol sein sein. 35 WEnn jemands Ochse eins andern ochsen stösset das er stirbt / So sollen sie den lebendigen ochsen verkeuffen / vnd das geld teilen / vnd das Ass auch teilen. 36 Jsts aber kund gewesen / das der ochs stössig vorhin gewesen ist / vnd sein Herr hat jn nicht verwaret / So sol er einen ochsen vmb den andern vergelten / vnd das Ass haben. 37 WEnn jemand einen Ochsen oder Schaf stilet / vnd schlachts oder verkeuffts / Der sol fünff ochsen fur einen ochsen wider geben / vnd vier schaf fur ein schaf. (Lukas 19.8)

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2. Mose - Kapitel 23

1 DV solt falscher anklage nicht gleuben / Das du einem Gottlosen bey stand thust / vnd ein falscher Zeuge seiest. (2. Mose 20.16) 2 DV solt nicht folgen der Menge zum bösen / vnd nicht antworten fur Gericht / das du der Menge nach / vom Rechten weichest. 3 DV solt den geringen nicht schmücken in seiner Sache. Leui. 19. (3. Mose 19.15) 4 WEnn du deines feindes ochsen oder esel begegnest / das er jrret / So soltu jm denselben wider zuführen. (Lukas 6.27) 5 Wenn du des / der dich hasset / esel sihest vnter seiner last ligen / Hüt dich vnd las jn nicht / sondern verseume gern das deine vmb seinen willen. Deut. 22. 6 DV solt das Recht deines Armen nicht beugen in seiner Sache. (5. Mose 27.19) 7 Sey ferne von falschen Sachen. Den Vnschüldigen vnd Gerechten soltu nicht erwürgen / Denn ich las den Gottlosen nicht recht haben. 8 DV solt nicht geschencke nemen / Denn geschencke machen die sehenden blind / vnd verkeren die sachen der Gerechten. Deut. 16. (5. Mose 16.19) (5. Mose 27.25) 9 DJE Frembdlingen solt jr nicht vnterdrücken / Denn jr wisset vmb der Frembdlingen hertz / die weil jr auch seid Frembdlinge in Egyptenland gewesen. Exod. 22.; Leui. 20. (2. Mose 22.20) 10 SEchs jar soltu dein Land beseen / vnd seine Früchte einsamlen / (3. Mose 25.1) (5. Mose 15.1) 11 Jm siebenden jar soltu es rugen vnd ligen lassen / das die Armen vnter deinem Volck dauon essen / Vnd was vberbleibt / las das Wild auff dem felde essen. Also soltu auch thun mit deinem Weinberge vnd Oleberge. Leui. 25. 12 SEchs tage soltu deine erbeit thun / Aber des siebenden tags soltu feiren / Auff das dein ochs vnd esel rugen / vnd deiner Magd son vnd Frembdling sich erquicken. (2. Mose 20.8-11) 13 Alles was ich euch gesagt habe / das haltet. Vnd anderer Götter namen solt jr nicht gedenckenJr solt von keinen Heiligen predigen als von Göttern die euch helffen / noch da fur dancken / sondern Gott allein. Denn gedencken heisst hie so viel als predigen / rhümen dancken / Gottesdienst pflegen / vt / Hoc facite in mei commemorationem. / Vnd aus ewrem munde sollen sie nicht gehöret werden. Exod. 20.; Exod. 34.; Exod. 35.; Deut. 5. (Josua 23.7) 14 DRey malDas ist / das Osterfest im April. Pfingsten im Brachmond / vnd das Lauberhütten fest im Weinmond / Dauon lise am 23. Ca. des 3. Buchs. solt jr mir Fest halten im jar / nemlich / 15 das Fest der vngesewrten Brot soltu halten / Das du sieben tage vngesewrt brot essest (wie ich dir geboten habe) vmb die zeit des monden Abib / Denn in demselbigen bistu aus Egypten gezogen / Erscheinet aber nicht leer fur mir. (2. Mose 12.15) 16 Vnd das Fest der ersten Erndten / der Frücht die du auff dem felde geseet hast / Vnd das Fest der einsamlung im ausgang des jarsDes jars ausgang heisst er den Weinmond / Das als denn aus ist mit frucht wachsen vnd samlen. / wenn du deine erbeit einsamlet hast vom felde. Leui. 23.; Deu. 16.; Ex. 12.; Ex. 13. 17 DRey mal im jar sollen erscheinen fur dem HERRN dem Herrscher / alle deine Mansbilde. 18 Du solt das blut meines Opffers nicht neben dem Sawerteig opffernDas ist / du solt das Osterlamb nicht opffern / ehe denn alles gesewrt brot aus deinem hause kompt. / Vnd das fette von meinem Fest / sol nicht bleiben bis auff morgen. Exo. 34.; Deut. 16. (2. Mose 12.10) 19 DAs erstling / von der ersten Frucht auff deinem felde / soltu bringen in das Haus des HERRN deines Gottes / Vnd solt das Böcklin nicht kochen / dieweil es an seiner mutter milch ist. Exo. 34.; Deut. 26. (2. Mose 22.29) (5. Mose 14.21) (5. Mose 26.1) 20 SJhe / Jch sende einen Engel fur dir her / der dich behüte auff dem wege / vnd bringe dich an den Ort den ich bereit habe. (2. Mose 14.19) 21 Darumb hüte dich fur seinem Angesicht / vnd gehorche seiner stimme / vnd erbittere jn nicht / Denn er wird ewer vbertreten nicht vergeben / vnd mein Name ist in jm. (Jesaja 63.9-10) 22 Wirstu aber seine stimme hören / vnd thun alles was ich dir sagen werde / So wil ich deiner feinde Feind / vnd deiner widerwertigen Widerwertiger sein. Exod. 13.; Exod. 32.; Exod. 33. 23 WEnn nu mein Engel fur dir hergehet / vnd dich bringet an die Amoriter / Hethiter / Pheresiter / Cananiter / Heuiter vnd Jebusiter / vnd ich sie vertilge / 24 So soltu jre Götter nicht anbeten / noch jnen dienen / vnd nicht thun / wie sie thun / Sondern du solt jre Götzen vmbreissen vnd zubrechen. (2. Mose 20.5) (3. Mose 18.3) 25 Aber dem HERRN ewrm Gott solt jr dienen / So wird er dein Brot vnd dein Wasser segenen / Vnd ich wil alle Kranckheit von dir wenden. (2. Mose 15.26) 26 Vnd sol nichts vntrechtig noch vnfruchtbars sein in deinem Lande / vnd wil dich lassen alt werden. Deu. 7.; Deu. 31. 27 JCh wil mein schrecken fur dir her senden / vnd alles Volck verzagt machen / dahin du kompst / vnd wil dir geben alle deine Feinde in die flucht. 28 Jch wil Hornissen fur dir her senden / die fur dir eraus jagen die Heniter / Cananiter / vnd Hethiter. (5. Mose 1.44) (5. Mose 7.20) (Josua 24.12) 29 Jch wil se nicht auff ein jar ausstossen fur dir / auff das nicht das Land wüst werde / vnd sich wilde Thier wider dich mehren / 30 Einzelen nach ein ander / wil ich sie fur dir er aus stossen / bis das du wechsest / vnd das Land besitzest. Deut. 7. 31 VND wil deine Grentze setzen / das Schilffmeer / vnd das Philister meer / vnd die wüsten bis an das Wasser / Denn ich wil dir in deine hand geben die Einwoner des Lands / das du sie solt ausstossen fur dir her. (1. Mose 15.18) 32 Du solt mit jnen oder mit jren Göttern keinen Bund machen / (2. Mose 34.12) (5. Mose 7.2) 33 Sondern las sie nicht wonen in deinem Lande / das sie dich nicht verfüren wider mich / Denn wo du jren Göttern die nest / wird dirs zum ergernis geraten. Exo. 34.; Deut. 7. (Richter 2.3)