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2. Mose - Kapitel 22

1 WEnn ein Dieb ergrieffen wird / das er einbricht vnd wird drob geschlagen / das er stirbt / So sol man kein Blutgericht vber jenen lassen gehen. 2 Jst aber die Sonne vber jn auffgangen / So sol man das Blutgericht gehen lassen. ES sol aber ein Dieb widerstatten / Hat er nichts / so verkeuff man jn vmb seinen Diebstal. 3 Findet man aber bey jm den Diebstal lebendig / es sey ochse / esel oder schaf / so sol ers zwifeltig wider geben. 4 WEnn jemand einen Acker oder Weinberg beschedigt / das er sein Vieh lesset schaden thun / in eines andern Acker / Der sol von dem besten auff seinem acker vnd weinberge widerstatten. 5 WEnn ein Fewr auskompt / vnd ergreifft die dornen / vnd verbrend die garben oder Getreide das noch stehet / oder den Acker / Sol der widerstatten / der das fewr angezündet hat. 6 WEnn jemand seinem Nehesten gelt oder gerete zu behalten thut / vnd wird dem selbigen aus seinem Hause gestolen / Findet man den Dieb / So sol ers zwifeltig wider geben. 7 Findet man aber den Dieb nicht / So sol man den Hauswirt fur die Götter bringen / ob er nicht seine hand hab an seines Nehesten habe gelegt. 8 WO einer den andern schüldigt vmb einicherley vnrecht / es sey vmb ochsen oder esel / oder schaf / oder kleider / oder allerley das verloren ist / So sollen beider sache fur die GötterHeissen die Richter / darumb das sie an Gottes stat / nach Gottes Gesetz vnd wort / nicht nach eigen dünckel richten vnd regirn musten / wie Christus zeuget / Joh. 10. komen / Welchen die Götter verdamnen / Der sols zwifeltig seinem Nehesten widergeben. 9 WEnn jemand seinem Nehesten ein esel oder ochsen / oder schaf oder jrgend ein Vieh zu behalten thut / vnd stirbt jm / oder wird beschedigt / oder wird jm weggetrieben / das niemand sihet / 10 So sol mans vnter jnen auff einen Eid bey dem HERRN komen lassen / ob er nicht habe seine hand / an seines Nehesten habe gelegt / Vnd des guts Herr sols annemen / das jener nicht bezalen müsse. 11 Stilets jm aber ein Dieb / so sol ers seinem Herrn bezalen. 12 Wird es aber zurissen / sol er zeugnis dauon bringen / vnd nicht bezalen. Joh. 10. (1. Mose 31.39) 13 WEnn jemand von seinem Nehesten entlehnet / vnd wird beschedigt oder stirbt / das sein Herr nicht da bey ist / so sol ers bezalen. 14 Jst aber sein Herr da bey / sol ers nicht bezalen / weil ers vmb sein gelt gedingt hat. 15 WEnn jemand eine Jungfraw beredt / die noch nicht vertrawet ist / vnd beschlefft sie / Der sol jr geben jre Morgengab / vnd sie zum weibe haben. (5. Mose 22.28-29) 16 Wegert sich aber jr Vater sie jm zu geben / Sol er gelt dar wegen / wie viel einer Jungfrawen zur Morgengabe gebürt. Deut. 22. 17 DJE Zeuberinnen soltu nicht leben lassen. (3. Mose 20.6) (3. Mose 20.27) (5. Mose 18.10) (1. Samuel 28.9) 18 Wer ein Vieh beschlefft / der sol des tods sterben. (3. Mose 18.23) (5. Mose 27.21) 19 Wer den Göttern opffert / on dem HERRN allein / der sey verbannet. Leui. 20.; Deut. 27. (5. Mose 13.7) (5. Mose 17.2) 20 DJE frembdlingen soltu nicht schinden / noch vnterdrücken / Denn jr seid auch frembdlinge in Egyptenlande gewesen. Le. 19.; Zach. 7.; Deut. 24. (2. Mose 23.9) (3. Mose 19.33-34) (5. Mose 10.18-19) (5. Mose 24.17-18) (5. Mose 27.19) 21 JR solt kein Widwen vnd Waisen beleidigen / (Jesaja 1.17) 22 Wirstu sie beleidigen / so werden sie zu mir schreien / vnd ich werde jr schreien erhören. 23 So wird mein zorn ergrimmen / das ich euch mit dem schwert tödte / vnd ewre weiber widwen / vnd ewre kinder Waisen werden. 24 WEnn du Geld leihest meinem Volck das arm ist bey dir / Soltu jn nicht zu schaden dringenDringen vnd wuchern sind zweierley. Dringen ist wenn du deinen Nehesten zwingest zu bezalen mit deinem vorteil vnd seinem nachten Wuchern weis man wol was sey / vnd keinen Wucher auff jn treiben. Leui. 25.; Deut. 23.; Deut. 24. (3. Mose 25.36) (5. Mose 23.20) (5. Mose 24.10) 25 WEnn du von deinem Nehesten ein Kleid zum pfande nimpst / Soltu es jm widergeben / ehe die Sonne vntergehet / (5. Mose 24.12-13) 26 Denn sein Kleid ist sein einige decke seiner haut / darin er schlefft. Wird er aber zu mir schreien / So werde ich jn erhören / Denn ich bin gnedig. 27 DEn Göttern soltu nicht fluchen / Vnd den Obersten in deinem Volck soltu nicht lestern. (2. Mose 21.6) (Prediger 10.20) (Apostelgeschichte 23.5) 28 Deine fülleHeisset er alle harte Früchte / Als da sind / korn / gersten / epffel / birn / da man speise von machet. vnd ThrenenHeisst er alle weiche Früchte / da man safft vnd tranck von machet / Als da sind / weindrauben / öle. soltu nicht verziehen. Act. 23. DEinen ersten Son soltu mir geben. (2. Mose 13.2) (2. Mose 13.13) (5. Mose 18.4) 29 So soltu auch thun mit deinem Ochsen vnd schafe / Sieben tag las es bey seiner Mutter sein / Am achten tage / soltu mirs geben. Exod. 13. (3. Mose 22.27) 30 JR solt heilige Leute fur mir sein / Darumb solt jr kein fleisch essen / das auff dem felde von Thieren zurissen ist / sondern fur die Hunde werfen. Leui. 22.; Eze. 44. (3. Mose 7.24) (3. Mose 11.40) (3. Mose 17.15) (3. Mose 22.8) (5. Mose 14.21) (Hesekiel 44.31)

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2. Mose - Kapitel 23

1 DV solt falscher anklage nicht gleuben / Das du einem Gottlosen bey stand thust / vnd ein falscher Zeuge seiest. (2. Mose 20.16) 2 DV solt nicht folgen der Menge zum bösen / vnd nicht antworten fur Gericht / das du der Menge nach / vom Rechten weichest. 3 DV solt den geringen nicht schmücken in seiner Sache. Leui. 19. (3. Mose 19.15) 4 WEnn du deines feindes ochsen oder esel begegnest / das er jrret / So soltu jm denselben wider zuführen. (Lukas 6.27) 5 Wenn du des / der dich hasset / esel sihest vnter seiner last ligen / Hüt dich vnd las jn nicht / sondern verseume gern das deine vmb seinen willen. Deut. 22. 6 DV solt das Recht deines Armen nicht beugen in seiner Sache. (5. Mose 27.19) 7 Sey ferne von falschen Sachen. Den Vnschüldigen vnd Gerechten soltu nicht erwürgen / Denn ich las den Gottlosen nicht recht haben. 8 DV solt nicht geschencke nemen / Denn geschencke machen die sehenden blind / vnd verkeren die sachen der Gerechten. Deut. 16. (5. Mose 16.19) (5. Mose 27.25) 9 DJE Frembdlingen solt jr nicht vnterdrücken / Denn jr wisset vmb der Frembdlingen hertz / die weil jr auch seid Frembdlinge in Egyptenland gewesen. Exod. 22.; Leui. 20. (2. Mose 22.20) 10 SEchs jar soltu dein Land beseen / vnd seine Früchte einsamlen / (3. Mose 25.1) (5. Mose 15.1) 11 Jm siebenden jar soltu es rugen vnd ligen lassen / das die Armen vnter deinem Volck dauon essen / Vnd was vberbleibt / las das Wild auff dem felde essen. Also soltu auch thun mit deinem Weinberge vnd Oleberge. Leui. 25. 12 SEchs tage soltu deine erbeit thun / Aber des siebenden tags soltu feiren / Auff das dein ochs vnd esel rugen / vnd deiner Magd son vnd Frembdling sich erquicken. (2. Mose 20.8-11) 13 Alles was ich euch gesagt habe / das haltet. Vnd anderer Götter namen solt jr nicht gedenckenJr solt von keinen Heiligen predigen als von Göttern die euch helffen / noch da fur dancken / sondern Gott allein. Denn gedencken heisst hie so viel als predigen / rhümen dancken / Gottesdienst pflegen / vt / Hoc facite in mei commemorationem. / Vnd aus ewrem munde sollen sie nicht gehöret werden. Exod. 20.; Exod. 34.; Exod. 35.; Deut. 5. (Josua 23.7) 14 DRey malDas ist / das Osterfest im April. Pfingsten im Brachmond / vnd das Lauberhütten fest im Weinmond / Dauon lise am 23. Ca. des 3. Buchs. solt jr mir Fest halten im jar / nemlich / 15 das Fest der vngesewrten Brot soltu halten / Das du sieben tage vngesewrt brot essest (wie ich dir geboten habe) vmb die zeit des monden Abib / Denn in demselbigen bistu aus Egypten gezogen / Erscheinet aber nicht leer fur mir. (2. Mose 12.15) 16 Vnd das Fest der ersten Erndten / der Frücht die du auff dem felde geseet hast / Vnd das Fest der einsamlung im ausgang des jarsDes jars ausgang heisst er den Weinmond / Das als denn aus ist mit frucht wachsen vnd samlen. / wenn du deine erbeit einsamlet hast vom felde. Leui. 23.; Deu. 16.; Ex. 12.; Ex. 13. 17 DRey mal im jar sollen erscheinen fur dem HERRN dem Herrscher / alle deine Mansbilde. 18 Du solt das blut meines Opffers nicht neben dem Sawerteig opffernDas ist / du solt das Osterlamb nicht opffern / ehe denn alles gesewrt brot aus deinem hause kompt. / Vnd das fette von meinem Fest / sol nicht bleiben bis auff morgen. Exo. 34.; Deut. 16. (2. Mose 12.10) 19 DAs erstling / von der ersten Frucht auff deinem felde / soltu bringen in das Haus des HERRN deines Gottes / Vnd solt das Böcklin nicht kochen / dieweil es an seiner mutter milch ist. Exo. 34.; Deut. 26. (2. Mose 22.29) (5. Mose 14.21) (5. Mose 26.1) 20 SJhe / Jch sende einen Engel fur dir her / der dich behüte auff dem wege / vnd bringe dich an den Ort den ich bereit habe. (2. Mose 14.19) 21 Darumb hüte dich fur seinem Angesicht / vnd gehorche seiner stimme / vnd erbittere jn nicht / Denn er wird ewer vbertreten nicht vergeben / vnd mein Name ist in jm. (Jesaja 63.9-10) 22 Wirstu aber seine stimme hören / vnd thun alles was ich dir sagen werde / So wil ich deiner feinde Feind / vnd deiner widerwertigen Widerwertiger sein. Exod. 13.; Exod. 32.; Exod. 33. 23 WEnn nu mein Engel fur dir hergehet / vnd dich bringet an die Amoriter / Hethiter / Pheresiter / Cananiter / Heuiter vnd Jebusiter / vnd ich sie vertilge / 24 So soltu jre Götter nicht anbeten / noch jnen dienen / vnd nicht thun / wie sie thun / Sondern du solt jre Götzen vmbreissen vnd zubrechen. (2. Mose 20.5) (3. Mose 18.3) 25 Aber dem HERRN ewrm Gott solt jr dienen / So wird er dein Brot vnd dein Wasser segenen / Vnd ich wil alle Kranckheit von dir wenden. (2. Mose 15.26) 26 Vnd sol nichts vntrechtig noch vnfruchtbars sein in deinem Lande / vnd wil dich lassen alt werden. Deu. 7.; Deu. 31. 27 JCh wil mein schrecken fur dir her senden / vnd alles Volck verzagt machen / dahin du kompst / vnd wil dir geben alle deine Feinde in die flucht. 28 Jch wil Hornissen fur dir her senden / die fur dir eraus jagen die Heniter / Cananiter / vnd Hethiter. (5. Mose 1.44) (5. Mose 7.20) (Josua 24.12) 29 Jch wil se nicht auff ein jar ausstossen fur dir / auff das nicht das Land wüst werde / vnd sich wilde Thier wider dich mehren / 30 Einzelen nach ein ander / wil ich sie fur dir er aus stossen / bis das du wechsest / vnd das Land besitzest. Deut. 7. 31 VND wil deine Grentze setzen / das Schilffmeer / vnd das Philister meer / vnd die wüsten bis an das Wasser / Denn ich wil dir in deine hand geben die Einwoner des Lands / das du sie solt ausstossen fur dir her. (1. Mose 15.18) 32 Du solt mit jnen oder mit jren Göttern keinen Bund machen / (2. Mose 34.12) (5. Mose 7.2) 33 Sondern las sie nicht wonen in deinem Lande / das sie dich nicht verfüren wider mich / Denn wo du jren Göttern die nest / wird dirs zum ergernis geraten. Exo. 34.; Deut. 7. (Richter 2.3)