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2. Mose - Kapitel 21

1 DJS sind die Rechte die du jnen solt furlegen. Leu. 25.; Deut. 15.; Jer. 34. 2 SO du einen ebreischen Knecht keuffest / der sol dir sechs jar dienen / Jm siebenden jar sol er frey ledig ausgehen. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Jst er on weib komen / so sol er auch on weib ausgehen / Jst er aber mit weib komen / so sol sein Weib mit jm ausgehen. 4 Hat jm aber sein Herr ein Weib gegeben / vnd hat Söne oder Töchter gezeuget / So sol das weib vnd die kinder seines Herrn sein / er aber sol on weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht / Jch hab meinen Herrn lieb / vnd mein weib vnd kind / ich wil nicht frey werden / 6 So bring jn sein Herr fur die Götter / vnd halt jn an die thür oder pfosten / vnd bore jm mit einer Pfrimen durch seine ohre / vnd er sey sein Knecht ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 VERkeufft jemand seine Tochter zur magd / So sol sie nicht ausgehen wie die Knechte. (2. Mose 21.2) 8 Gefellet sie aber jrem Herrn nicht / vnd wil jr nicht zur Ehe helffen / so sol er sie zu lösen geben / Aber vnter ein frembd Volck sie zuuerkeuffen hat er nicht macht / weil er sie verschmehet hat. 9 Vertrawet er sie aber seinem Son / so sol er Tochterrecht an jr thun. 10 Gibt er jm aber ein andere / so sol er jr an jrem Futter / Decke vnd Eheschuld nicht abbrechen. 11 Thut er diese drey nicht / so sol sie frey ausgehen / on Lösegeld. 12 WEr einen Menschen schlegt das er stirbt / Der sol des tods sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 Hat er jm aber nicht nachgestellet / sondern Gott hat jn lassen on gefehr in seine hende fallen / So wil ich dir einen Ort bestimmen / da hin er fliehen sol. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wo aber jemand an seinem Nehesten freuelt / vnd jn mit list erwürget / So soltu den selben von meinem Altar nemen / das man jn tödte. Gen. 9.; Leui. 24.; Num. 35.; Deut. 19. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 WEr seinen Vater oder Mutter schlegt / Der sol des Tods sterben. 16 WEr einen Menschen stilet vnd verkeufft / das man jn bey jm findet / Der sol des tods sterben. Deut. 24. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 WEr Vater vnd Mutter flucht / Der sol des Tods sterben. Leu. 20.; Deut. 21.; Deut. 27.; Math. 15.; Mar. 7. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 WEnn sich Menner mit einander haddern / vnd einer schlegt den andern mit einem stein oder mit einer faust / das er nicht stirbt / sondern zu bette ligt / 19 Kompt er auff / das er ausgehet an seinem stabe / So sol der jn schlug / vnschüldig sein / On das er jm bezale / was er verseumet hat / vnd das Artztgeld gebe. 20 WEr seinen Knecht oder Magd schlegt mit einem stabe / das er stirbt vnter seinen henden / Der sol darumb gestrafft werden. 21 Bleibt er aber einen oder zween tage / so sol er nicht darumb gestrafft werden / denn es ist sein geld. 22 WEnn sich Menner haddern vnd verletzen ein schwanger Weib / das jr die Frucht abgehet / vnd jr kein schade widerferet / So sol man jn vmb geld straffen / wie viel des weibs Man jm auff legt / vnd sols geben nach der Teidingsleute erkennen. 23 Kompt jr aber ein schaden draus / So sol er lassen / Seele vmb seele / (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge vmb auge / Zan vmb zan / Hand vmb hand / Fus vmb fus / 25 Brand vmb brand / Wund vmb wunde / Beule vmb beule. Leu. 24.; Deut. 19.; Math. 5. 26 WEnn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlegt vnd verderbts / der sol sie frey los lassen / vmb das auge. 27 Desselbigen gleichen / wenn er seinem Knecht oder Magd ein Zan ausschlegt / sol er sie frey los lassen vmb den zan. 28 WEnn ein Ochse einen Man oder Weib stösset / das er stirbt / So sol man den Ochsen steinigen / vnd sein fleisch nicht essen / so ist der Herr des ochsen vnschüldig. 29 Jst aber der Ochs vorhin stössig gewesen / vnd seinem Herrn ists angesagt / vnd er jn nicht verwaret hat / vnd tödtet darüber einen man oder weib / So sol man den ochsen steinigen / vnd sein Herr sol sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird man aber ein Geld auff jn legen / So sol er geben sein Leben zu lösen / was man jm auff legt. 31 Desselbigen gleichen sol man mit jm handeln / wenn er Son oder Tochter stösset. 32 Stösset er aber einen Knecht oder Magd / so sol er jrem Herrn dreissig silbern Sekel geben / vnd den Ochsen sol man steinigen. 33 SO jemand eine Gruben auffthut / oder grebt eine grube / vnd decket sie nicht zu / vnd fellet darüber ein Ochs oder Esel hin ein / 34 So sols der Herr der gruben mit geld dem andern wider bezalen / Das Ass aber sol sein sein. 35 WEnn jemands Ochse eins andern ochsen stösset das er stirbt / So sollen sie den lebendigen ochsen verkeuffen / vnd das geld teilen / vnd das Ass auch teilen. 36 Jsts aber kund gewesen / das der ochs stössig vorhin gewesen ist / vnd sein Herr hat jn nicht verwaret / So sol er einen ochsen vmb den andern vergelten / vnd das Ass haben. 37 WEnn jemand einen Ochsen oder Schaf stilet / vnd schlachts oder verkeuffts / Der sol fünff ochsen fur einen ochsen wider geben / vnd vier schaf fur ein schaf. (Lukas 19.8)

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2. Mose - Kapitel 22

1 WEnn ein Dieb ergrieffen wird / das er einbricht vnd wird drob geschlagen / das er stirbt / So sol man kein Blutgericht vber jenen lassen gehen. 2 Jst aber die Sonne vber jn auffgangen / So sol man das Blutgericht gehen lassen. ES sol aber ein Dieb widerstatten / Hat er nichts / so verkeuff man jn vmb seinen Diebstal. 3 Findet man aber bey jm den Diebstal lebendig / es sey ochse / esel oder schaf / so sol ers zwifeltig wider geben. 4 WEnn jemand einen Acker oder Weinberg beschedigt / das er sein Vieh lesset schaden thun / in eines andern Acker / Der sol von dem besten auff seinem acker vnd weinberge widerstatten. 5 WEnn ein Fewr auskompt / vnd ergreifft die dornen / vnd verbrend die garben oder Getreide das noch stehet / oder den Acker / Sol der widerstatten / der das fewr angezündet hat. 6 WEnn jemand seinem Nehesten gelt oder gerete zu behalten thut / vnd wird dem selbigen aus seinem Hause gestolen / Findet man den Dieb / So sol ers zwifeltig wider geben. 7 Findet man aber den Dieb nicht / So sol man den Hauswirt fur die Götter bringen / ob er nicht seine hand hab an seines Nehesten habe gelegt. 8 WO einer den andern schüldigt vmb einicherley vnrecht / es sey vmb ochsen oder esel / oder schaf / oder kleider / oder allerley das verloren ist / So sollen beider sache fur die GötterHeissen die Richter / darumb das sie an Gottes stat / nach Gottes Gesetz vnd wort / nicht nach eigen dünckel richten vnd regirn musten / wie Christus zeuget / Joh. 10. komen / Welchen die Götter verdamnen / Der sols zwifeltig seinem Nehesten widergeben. 9 WEnn jemand seinem Nehesten ein esel oder ochsen / oder schaf oder jrgend ein Vieh zu behalten thut / vnd stirbt jm / oder wird beschedigt / oder wird jm weggetrieben / das niemand sihet / 10 So sol mans vnter jnen auff einen Eid bey dem HERRN komen lassen / ob er nicht habe seine hand / an seines Nehesten habe gelegt / Vnd des guts Herr sols annemen / das jener nicht bezalen müsse. 11 Stilets jm aber ein Dieb / so sol ers seinem Herrn bezalen. 12 Wird es aber zurissen / sol er zeugnis dauon bringen / vnd nicht bezalen. Joh. 10. (1. Mose 31.39) 13 WEnn jemand von seinem Nehesten entlehnet / vnd wird beschedigt oder stirbt / das sein Herr nicht da bey ist / so sol ers bezalen. 14 Jst aber sein Herr da bey / sol ers nicht bezalen / weil ers vmb sein gelt gedingt hat. 15 WEnn jemand eine Jungfraw beredt / die noch nicht vertrawet ist / vnd beschlefft sie / Der sol jr geben jre Morgengab / vnd sie zum weibe haben. (5. Mose 22.28-29) 16 Wegert sich aber jr Vater sie jm zu geben / Sol er gelt dar wegen / wie viel einer Jungfrawen zur Morgengabe gebürt. Deut. 22. 17 DJE Zeuberinnen soltu nicht leben lassen. (3. Mose 20.6) (3. Mose 20.27) (5. Mose 18.10) (1. Samuel 28.9) 18 Wer ein Vieh beschlefft / der sol des tods sterben. (3. Mose 18.23) (5. Mose 27.21) 19 Wer den Göttern opffert / on dem HERRN allein / der sey verbannet. Leui. 20.; Deut. 27. (5. Mose 13.7) (5. Mose 17.2) 20 DJE frembdlingen soltu nicht schinden / noch vnterdrücken / Denn jr seid auch frembdlinge in Egyptenlande gewesen. Le. 19.; Zach. 7.; Deut. 24. (2. Mose 23.9) (3. Mose 19.33-34) (5. Mose 10.18-19) (5. Mose 24.17-18) (5. Mose 27.19) 21 JR solt kein Widwen vnd Waisen beleidigen / (Jesaja 1.17) 22 Wirstu sie beleidigen / so werden sie zu mir schreien / vnd ich werde jr schreien erhören. 23 So wird mein zorn ergrimmen / das ich euch mit dem schwert tödte / vnd ewre weiber widwen / vnd ewre kinder Waisen werden. 24 WEnn du Geld leihest meinem Volck das arm ist bey dir / Soltu jn nicht zu schaden dringenDringen vnd wuchern sind zweierley. Dringen ist wenn du deinen Nehesten zwingest zu bezalen mit deinem vorteil vnd seinem nachten Wuchern weis man wol was sey / vnd keinen Wucher auff jn treiben. Leui. 25.; Deut. 23.; Deut. 24. (3. Mose 25.36) (5. Mose 23.20) (5. Mose 24.10) 25 WEnn du von deinem Nehesten ein Kleid zum pfande nimpst / Soltu es jm widergeben / ehe die Sonne vntergehet / (5. Mose 24.12-13) 26 Denn sein Kleid ist sein einige decke seiner haut / darin er schlefft. Wird er aber zu mir schreien / So werde ich jn erhören / Denn ich bin gnedig. 27 DEn Göttern soltu nicht fluchen / Vnd den Obersten in deinem Volck soltu nicht lestern. (2. Mose 21.6) (Prediger 10.20) (Apostelgeschichte 23.5) 28 Deine fülleHeisset er alle harte Früchte / Als da sind / korn / gersten / epffel / birn / da man speise von machet. vnd ThrenenHeisst er alle weiche Früchte / da man safft vnd tranck von machet / Als da sind / weindrauben / öle. soltu nicht verziehen. Act. 23. DEinen ersten Son soltu mir geben. (2. Mose 13.2) (2. Mose 13.13) (5. Mose 18.4) 29 So soltu auch thun mit deinem Ochsen vnd schafe / Sieben tag las es bey seiner Mutter sein / Am achten tage / soltu mirs geben. Exod. 13. (3. Mose 22.27) 30 JR solt heilige Leute fur mir sein / Darumb solt jr kein fleisch essen / das auff dem felde von Thieren zurissen ist / sondern fur die Hunde werfen. Leui. 22.; Eze. 44. (3. Mose 7.24) (3. Mose 11.40) (3. Mose 17.15) (3. Mose 22.8) (5. Mose 14.21) (Hesekiel 44.31)