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5. Mose - Kapitel 21

1 Wenn man einen Erschlagenen findet in dem Land, das dir der HERR, dein Gott, geben wird, es einzunehmen, und er liegt auf dem Feld und man weiß nicht, wer ihn erschlagen hat,
2 so sollen deine Ältesten und deine Richter hinausgehen und von dem Erschlagenen messen bis zu den Städten, die um den Erschlagenen herum liegen.
3 Die Ältesten der Stadt, die dem Erschlagenen am nächsten liegt, sollen eine junge Kuh nehmen, mit der man noch nicht gearbeitet und die noch nicht am Joch gezogen hat,
4 und sollen sie hinabführen in einen Bach, der immer fließt, wo weder bearbeitet noch besät ist, und dort am Bach der jungen Kuh das Genick brechen.
5 Und die Priester, die Söhne Levis, sollen herzutreten; denn der HERR, dein Gott, hat sie erwählt, damit sie ihm dienen und in seinem Namen segnen, und nach ihrem Urteil soll jeder Rechtsstreit und jeder Schaden gerichtet werden. (5. Mose 17.8-9)
6 Und alle Ältesten der Stadt sollen herzutreten zu dem Erschlagenen und ihre Hände waschen über die junge Kuh, der am Bach das Genick gebrochen ist. (Matthäus 27.24)
7 Und sie sollen antworten und sagen: 'Unsere Hände haben dieses Blut nicht vergossen, und unsere Augen haben es nicht gesehen.
8 Vergib deinem Volk Israel, das du, HERR, erlöst hast; lege nicht das unschuldige Blut auf dein Volk Israel!' So wird ihnen die Blutschuld vergeben sein.
9 So sollst du das unschuldige Blut von dir tun, damit du tust, was recht ist vor den Augen des HERRN. (4. Mose 35.33)
10 Wenn du in einen Krieg ziehst gegen deine Feinde und der HERR, dein Gott, gibt sie dir in deine Hand, dass du ihre Gefangenen wegführst,
11 und du siehst unter den Gefangen eine schöne Frau und gewinnst sie lieb, dass du sie zur Frau nimmst,
12 so führe sie in dein Haus und lass sie ihr Haar abscheren und ihre Nägel beschneiden
13 und die Kleider ablegen, in denen sie gefangen genommen wurde, und lass sie sitzen in deinem Haus und beweinen einen Monat lang ihren Vater und ihre Mutter; danach geh zu ihr und nimm sie zur Frau und lass sie deine Frau sein.
14 Wenn du aber keinen Gefallen mehr an ihr hast, so sollst du sie gehen lassen, wohin sie will; du darfst sie aber keinesfalls um Geld verkaufen oder als Sklavin behandeln, weil du sie gedemütigt hast.
15 Wenn jemand zwei Frauen hat, eine, die er lieb hat, und eine, die er hasst, und beide ihm Söhne gebären, die Geliebte und die Gehasste, und der Erstgeborene ist von der gehassten Frau, (1. Mose 29.30)
16 und die Zeit kommt, dass er seinen Söhnen das Erbe austeile, so kann er nicht den Sohn der Geliebten zum erstgeborenen Sohn machen vor dem erstgeborenen Sohn der Gehassten,
17 sondern er soll den Sohn der Gehassten als den ersten Sohn anerkennen, indem er ihm zwei Teile von allem gibt, was bei ihm vorhanden ist; denn dieser ist der Erstling seiner Kraft, und das Recht der Erstgeburt ist sein. (1. Mose 49.3)
18 Wenn jemand einen eigenwilligen und ungehorsamen Sohn hat, der der Stimme seines Vaters und seiner Mutter nicht gehorcht und auch, wenn sie ihn züchtigen, ihnen nicht gehorchen will,
19 so sollen ihn Vater und Mutter ergreifen und zu den Ältesten seiner Stadt führen und zu dem Tor seines Ortes
20 und zu den Ältesten seiner Stadt sagen: 'Dieser unser Sohn ist eigenwillig und ungehorsam und gehorcht unserer Stimme nicht und ist ein Schlemmer und ein Trunkenbold.'
21 So sollen ihn alle Leute der Stadt steinigen, sodass er sterbe, und du sollst so das Böse von dir wegtun, damit es ganz Israel hört und sich fürchtet. (5. Mose 13.11-12)
22 Wenn jemand eine Sünde getan hat, die des Todes würdig ist, und wird getötet, und du hängst ihn an ein Holz,
23 so soll sein Leichnam nicht über Nacht an dem Holz bleiben, sondern du sollst ihn am selben Tag begraben - denn ein Gehenkter ist verflucht bei Gott -, damit du dein Land nicht verunreinigst, das dir der HERR, dein Gott, zum Erbe gibt. (Josua 8.29) (Josua 10.27) (Galater 3.13)