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3. Mose - Kapitel 14

1 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
2 "Das ist das Gesetz über den Aussätzigen am Tag seiner Reinigung. Er soll zum Priester gebracht werden, (Matthäus 8.4)
3 und der Priester soll aus dem Lager gehen; und wenn der Priester feststellt und sieht, dass das Mal des Aussatzes am Aussätzigen heil geworden ist,
4 so soll der Priester gebieten, dass man für den, der zu reinigen ist, zwei lebendige Vögel nehme, die da rein sind, und Zedernholz und scharlachfarbene Wolle und Ysop.
5 Und der Priester soll gebieten, den einen Vogel zu schlachten in ein irdenes Gefäß über frischem Wasser.
6 Und er soll den lebendigen Vogel nehmen mit dem Zedernholz, der scharlachfarbenen Wolle und Ysop und in das Blut des Vogels tauchen, der über dem frischen Wasser geschlachtet ist,
7 und siebenmal den besprechen, der vom Aussatz zu reinigen ist; und reinige ihn so und lasse den lebendigen Vogel ins freie Feld fliegen. (3. Mose 16.22)
8 Der aber, der sich reinigen lässt, soll seine Kleider waschen und alle seine Haare abscheren und sich mit Wasser baden, so ist er rein. Danach gehe er ins Lager; doch soll er sieben Tage außerhalb seines Zeltes bleiben. (4. Mose 8.7)
9 Und am siebten Tag soll er alle seine Haare abscheren auf dem Kopf, am Bart, an den Augenbrauen, dass alle Haare abgeschoren seien, und soll seine Kleider waschen und sein Fleisch im Wasser baden, so ist er rein.
10 Und am achten Tag soll er zwei männliche Lämmer nehmen, ohne Fehler, und ein einjähriges weibliches Lamm ohne Fehler und dreizehntel Feinmehl zum Speisopfer, mit Öl vermengt, und ein Log Öl.
11 Und der Priester, der die Reinigung vollzieht, soll den, der sich reinigt, vor den HERRN treten lassen, an den Eingang des Zeltes der Begegnung.
12 Und der Priester soll ein Lamm nehmen und zum Schuldopfer darbringen mit dem Log Öl; und er soll es als Schwingopfer vor dem HERRN weben
13 und danach das Lamm schlachten, wo man das Sündopfer und Brandopfer schlachtet, nämlich an heiliger Stätte; denn wie das Sündopfer, so gehört auch das Schuldopfer dem Priester; es ist ein Hochheiliges. (3. Mose 7.7)
14 Und der Priester soll von dem Blut des Schuldopfers nehmen und dem, der sich reinigt, auf den Knorpel des rechten Ohrs tun und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes. (3. Mose 8.23)
15 Danach soll der Priester von dem Log Öl nehmen und es in seine eigene linke Hand gießen
16 und mit seinem rechten Finger in das Öl tauchen, das in seiner linken Hand ist, und vom Öl mit seinem Finger siebenmal sprengen vor dem HERRN. (3. Mose 4.6) (3. Mose 4.17)
17 Vom übrigen Öl aber in seiner Hand soll er dem, der sich reinigt, auf den Knorpel des rechten Ohrs tun und auf den rechten Daumen und auf die große Zehe seines rechten Fußes, auf das Blut des Schuldopfers.
18 Das übrige Öl aber in der Hand des Priesters soll er auf den Kopf dessen tun, der sich reinigt, und ihn entsündigen vor dem HERRN.
19 Und der Priester soll das Sündopfer zurichten und den, der sich von seiner Unreinheit reinigt, entsündigen; und er soll danach das Brandopfer schlachten.
20 Und der Priester soll das Brandopfer samt dem Speisopfer auf dem Altar opfern und ihn entsündigen, so ist er rein.
21 Ist er aber arm und vermag nicht so viel aufzubringen, so nehme er ein Lamm zum Schuldopfer als Schwingopfer, zu seiner Versöhnung und ein Zehntel Feinmehl, mit Öl vermengt, zum Speisopfer, und ein Log Öl
22 und zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, die er aufbringen kann, dass die eine ein Sündopfer sei, die andere ein Brandopfer, (3. Mose 5.7)
23 und bringe sie am achten Tag seiner Reinigung zum Priester vor den Eingang des Zeltes der Begegnung vor den HERRN.
24 Da soll der Priester das Lamm zum Schuldopfer nehmen und das Log Öl und soll alles als ein Schwingopfer vor dem HERRN schwingen
25 und das Lamm des Schuldopfers schlachten; und der Priester soll von dem Blut des Schuldopfers nehmen und es dem, der sich reinigt, auf den Knorpel seines rechten Ohrs tun und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes,
26 und von dem Öl soll der Priester in seine, des Priesters, linke Hand gießen;
27 und der Priester soll mit seinem rechten Finger von dem Öl, das in seiner linken Hand ist, siebenmal sprengen vor dem HERRN.
28 Von dem übrigen aber in seiner Hand soll er dem, der sich reinigt, auf den Knorpel seines rechten Ohrs und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes tun, auf die Stelle des Blutes des Schuldopfers.
29 Das übrige Öl, das in der Hand des Priesters ist, soll er dem, der sich reinigt, auf den Kopf tun, um ihn zu entsündigen vor dem HERRN,
30 und danach einer der Turteltauben oder der jungen Tauben, wie er sie aufbringen kann
31 von dem, was seine Hand aufbringen kann: die eine zum Sündopfer, die andere zum Brandopfer samt dem Speisopfer. Und so soll der Priester dem, der sich reinigt, entsündigen vor dem HERRN.
32 Das ist das Gesetz für den Aussätzigen, der mit seiner Hand nicht aufbringen kann, was zu seiner Reinigung gehört."
33 Und der HERR redete mit Mose und Aaron und sprach:
34 "Wenn ihr in das Land Kanaan kommt, das ich euch zum Besitz gebe, und ich lasse an irgendeinem Haus in dem Land, das ihr besitzt, ein Aussatzmal entstehen,
35 so soll der kommen, dem das Haus gehört, es dem Priester ansagen und sprechen: 'Es sieht mir aus, als sei ein Aussatzmal an meinem Haus.' (3. Mose 13.2)
36 Da soll der Priester gebieten, dass sie das Haus ausräumen, bevor der Priester hineingeht, das Mal zu besehen, damit nicht alles unrein wird, was im Haus ist. Danach soll der Priester hineingehen, das Haus zu besehen.
37 Wenn er nun das Mal besieht und findet, dass an der Wand des Hauses grünliche oder rötliche Grübchen sind, die tiefer aussehen als sonst die Wand, (3. Mose 13.3)
38 so soll der Priester aus dem Haus zur Tür hinausgehen und das Haus sieben Tage verschließen.
39 Und wenn er am siebten Tag wiederkommt und sieht, dass das Mal weitergefressen hat an den Wänden des Hauses,
40 so soll der Priester gebieten, die Steine ausbrechen zu lassen, an denen das Mal ist, und sie hinaus vor die Stadt an einen unreinen Ort werfen.
41 Und das Haus soll man inwendig ringsherum abschaben und den abgeschabten Lehm hinaus vor die Stadt an einen unreinen Ort schütten
42 und andere Steine nehmen und sie an die Stelle jener Steine tun und andern Lehm nehmen und das Haus bewerfen.
43 Wenn dann das Mal wiederkommt und ausbricht am Haus, nachdem man die Steine ausgerissen und das Haus neu beworfen hat,
44 so soll der Priester hineingehen. Und wenn er sieht und findet, dass das Mal weitergefressen hat am Haus, so ist es gewiss ein fressender Aussatz am Haus, und es ist unrein.
45 Darum soll man das Haus abbrechen, seine Steine und sein Holz und allen Lehm am Haus, und soll es hinausbringen vor die Stadt an einen unreinen Ort.
46 Und wer in das Haus geht, solange es verschlossen ist, der ist unrein bis zum Abend. (3. Mose 11.24)
47 Und wer in dem Haus liegt, der soll seine Kleider waschen, und wer in dem Haus isst, der soll seine Kleider waschen.
48 Wenn aber der Priester, wenn er hineingeht, sieht, dass das Mal nicht weiter am Haus gefressen hat, nachdem das Haus neu beworfen ist, so soll er es rein sprechen; denn das Mal ist heil geworden.
49 Und er soll für das Haus zur Entsündigung zwei Vögel nehmen, Zedernholz und scharlachfarbene Wolle und Ysop,
50 und den einen Vogel schlachten in ein irdenes Gefäß über frischem Wasser. (3. Mose 14.5-6)
51 Und er soll nehmen das Zedernholz, die scharlachfarbene Wolle, den Ysop und den lebendigen Vogel, und in das Blut des geschlachteten Vogels und in das frische Wasser tauchen, und das Haus siebenmal besprengen.
52 Und er soll so das Haus entsündigen mit dem Blut des Vogels und mit dem frischen Wasser, mit dem lebendigen Vogel, mit dem Zedernholz, mit dem Ysop und mit der scharlachfarbenen Wolle.
53 Und er soll den lebendigen Vogel hinaus vor die Stadt ins freie Feld fliegen lassen, und das Haus entsündigen, so ist es rein. (3. Mose 14.7)
54 Das ist das Gesetz über alle Arten des Aussatzes und der Flechte,
55 über den Aussatz der Kleider und der Häuser,
56 über Erhöhungen, Ausschlag und weiße Flecken,
57 damit man Unterweisung hat, wann etwas unrein oder rein ist. Das ist das Gesetz über den Aussatz."