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3. Mose - Kapitel 13

1 Und der HERR redete mit Mose und Aaron und sprach: (5. Mose 24.8)
2 "Wenn bei einem Menschen an der Haut seines Fleisches eine Erhöhung oder ein Ausschlag oder ein weißer Flecken entsteht und zu einem Aussatzmal an seiner Haut wird, soll man ihn zum Priester Aaron führen oder zu einem seiner Söhne, den Priestern.
3 Und wenn der Priester das Mal an der Haut des Fleisches sieht, dass die Haare in dem Mal weiß geworden sind und die Stelle tiefer ist als die übrige Haut seines Fleisches, so ist es ein Aussatzmal. Und wenn der Priester das sieht, soll er ihn für unrein erklären. (3. Mose 14.37)
4 Wenn aber ein weißer Flecken an der Haut seines Fleisches ist und doch die Stelle nicht tiefer erscheint als die übrige Haut und die Haare nicht weiß geworden sind, soll der Priester den Betroffenen einschließen für sieben Tage,
5 und der Priester soll ihn am siebten Tag besehen. Sieht er aber, dass das Mal geblieben ist, wie er es zuvor gesehen hat und hat nicht weitergefressen an der Haut, so soll ihn der Priester abermals sieben Tage einschließen.
6 Und wenn der Priester ihm zum zweiten Mal am siebten Tag besieht und findet, dass das Mal verschwunden ist und nicht weitergefressen hat an der Haut, so soll er ihn für rein erklären; denn es ist ein Ausschlag. Und er soll seine Kleider waschen, so ist er rein.
7 Wenn aber der Ausschlag weiterfrisst in der Haut, nachdem er vom Priester besehen worden ist, ob er rein sei, und wird nun zum zweiten Mal vom Priester besehen,
8 und wenn der Priester dann sieht, dass der Ausschlag weitergefressen hat in der Haut, so soll er ihn für unrein erklären; es ist Aussatz.
9 Wenn ein Aussatzmal an einem Menschen ist, so soll man ihn zum Priester bringen.
10 Wenn der Priester ihn besieht und findet, dass eine weiße Erhöhung auf der Haut ist und die Haare weiß geworden sind und wildes Fleisch in der Erhöhung ist,
11 so ist es ein alter Aussatz auf der Haut seines Fleisches. Darum soll ihn der Priester für unrein erklären und nicht einschließen; denn er ist schon unrein.
12 Wenn aber der Aussatz ausbricht auf der Haut und der Aussatz bedeckt die ganze Haut, vom Kopf bis zu den Füßen, alles, was dem Priester vor Augen sein mag,
13 und wenn der Priester ihn dann besieht und findet, dass der Aussatz seinen ganzen Körper bedeckt hat, so soll er den, der das Mal hat, für rein erklären, weil alles an ihm weiß geworden ist; er ist rein.
14 An dem Tag aber, da wildes Fleisch an ihm gesehen wird, ist er unrein.
15 Und wenn der Priester das wilde Fleisch sieht, soll er ihn für unrein erklären; denn das wilde Fleisch ist unrein; es ist Aussatz.
16 Verändert sich aber das wilde Fleisch wieder und wird weiß, so soll er zum Priester kommen.
17 Und wenn ihn der Priester besieht und findet, dass das Mal weiß geworden ist, soll er ihn für rein erklären; er ist rein.
18 Wenn an jemandes Fleisch an dessen Haut ein Geschwür entsteht und wieder heilt,
19 danach an der Stelle des Geschwürs eine weiße Erhöhung oder ein weißrötlicher Flecken entsteht, soll er vom Priester besehen werden.
20 Wenn dann der Priester sieht, dass die Stelle tiefer ist als die übrige Haut und das Haar weiß geworden ist, so soll er ihn für unrein erklären; es ist ein Aussatzmal, das in dem Geschwür ausgebrochen ist.
21 Sieht aber der Priester und findet, dass die Haare nicht weiß sind und die Stelle nicht tiefer ist als die übrige Haut und blass geworden ist, so soll er ihn sieben Tage einschließen.
22 Frisst es weiter in der Haut, so soll er ihn für unrein erklären; es ist ein Aussatzmal.
23 Bleibt aber der weiße Flecken so stehen und frisst nicht weiter, so ist es die Narbe von dem Geschwür, und der Priester soll ihn für rein erklären. (3. Mose 13.28)
24 Wenn sich jemand an der Haut am Feuer brennt und das Brandmal weißrötlich oder weiß ist
25 und der Priester ihn besieht und findet, dass das Haar weiß geworden ist an dem Brandmal und die Stelle erscheint tiefer als die übrige Haut, so ist es Aussatz, der aus dem Brandmal ausgebrochen ist. Darum soll ihn der Priester für unrein erklären; es ist ein Aussatzmal.
26 Sieht aber der Priester und findet, dass die Haare am Brandmal nicht weiß und es nicht tiefer ist als die übrige Haut und dazu blass geworden ist, soll der Priester ihn sieben Tage einschließen,
27 und am siebten Tag soll der Priester ihn besehen. Hat es weitergefressen an der Haut, so soll er für unrein erklärt werden; es ist ein Aussatzmal.
28 Ist aber der Flecken stehen geblieben an seiner Stelle und hat nicht weitergefressen an der Haut und ist dazu blass geworden, so ist es eine Erhöhung des Brandmahls. Und der Priester soll ihn für rein erklären, denn es ist die Narbe des Brandmals. (3. Mose 13.23)
29 Wenn ein Mann oder eine Frau auf dem Kopf oder am Bart ein Mal hat
30 und der Priester das Mal besieht und findet, dass die Stelle der Haut tiefer ist als die übrige Haut und das Haar dort goldgelb und dünn ist, so soll er ihn für unrein erklären; denn es ist eine Flechte, es ist ein Aussatz des Kopfes oder des Bartes.
31 Sieht aber der Priester, dass die Flechte nicht tiefer anzusehen ist als die übrige Haut und das Haar nicht dunkel ist, soll der Priester den mit der Flechte Befallenen sieben Tage einschließen.
32 Und wenn der Priester am siebten Tag das Mal besieht und findet, dass die Flechte nicht weitergefressen hat und kein goldgelbes Haar da ist und die Flechte nicht tiefer erscheint als die übrige Haut,
33 soll er sich scheren, doch die Flechte soll er nicht scheren; und der Priester soll den von der Flechte Befallenen abermals sieben Tage einschließen.
34 Und wenn der Priester ihn am siebten Tag besieht und findet, dass die Flechte nicht weitergefressen hat auf der Haut und nicht tiefer erscheint als die übrige Haut, so soll er ihn für rein erklären; und er soll seine Kleider waschen, dann ist er rein.
35 Frisst aber die Flechte weiter auf der Haut, nachdem er rein gesprochen ist,
36 und der Priester besieht und findet, dass die Flechte weitergefressen hat auf der Haut, so soll er nicht mehr danach fragen, ob die Haare goldgelb sind; er ist unrein.
37 Ist aber in seinen Augen die Flechte stehen geblieben und schwarzes Haar darin aufgegangen, so ist die Flechte heil und er ist rein. Darum soll ihn der Priester rein sprechen.
38 Wenn einem Mann oder einer Frau an der Haut ihres Fleisches Flecken entstehen, weiße Flecken,
39 und der Priester besieht es und findet, dass in der Haut ihres Fleisches blasse weiße Flecken sind, so ist es ein gutartiger Ausschlag, der auf der Haut ausgebrochen ist; er ist rein.
40 Wenn einem Mann seine Kopfhaare ausfallen, dass er kahl wird, der ist rein.
41 Fallen sie ihm vorn am Kopf aus und entsteht vorn eine Glatze, so ist er rein.
42 Wenn sich aber an der Glatze vorn oder hinten ein weißrötliches Mal bildet, so ist es Aussatz, der an seiner vorderen oder hinteren Glatze ausgebrochen ist.
43 Wenn ihn der Priester besieht und findet, dass eine weißrötliche Erhöhung vorn oder hinter an seiner Glatze ist, dass er aussieht wie sonst der Aussatz auf der Haut,
44 so ist er aussätzig und unrein; und der Priester soll ihn unrein sprechen; er hat Aussatz an seinem Kopf.
45 Wer nun aussätzig ist und an dem das Mal ist, dessen Kleider sollen zerrissen sein und das Kopfhaar lose und die Lippen verhüllt, und er soll rufen: 'Unrein, unrein!'
46 Und solange das Mal an ihm ist, soll er unrein sein; er ist unrein und soll alleine wohnen und seine Wohnung soll außerhalb des Lagers sein. (4. Mose 5.3)
47 Wenn an einem Kleid ein Aussatzmal ist, es sei wollen oder leinen,
48 an Gewebtem oder Gewirktem, es sei leinen oder wollen, oder an einem Fell oder an allem, was aus Fellen gemacht wird,
49 und wenn das Mal grünlich oder rötlich ist am Kleid oder am Fell oder am Gewebten oder am Gewirkten oder an irgendeinem Ding, das von Fellen gemacht ist, so ist das ein Mal des Aussatzes; darum soll es der Priester besehen.
50 Und wenn er das Mal besehen hat, soll er es einschließen sieben Tage.
51 Und wenn er am siebten Tag sieht, dass das Mal weitergefressen hat am Kleid, am Gewebten oder Gewirkten, am Fell oder an allem, was man aus Fellen macht, so ist das Mal ein fressender Aussatz, und es ist unrein.
52 Und man soll das Kleid verbrennen oder das Gewebte oder das Gewirkte, es sei wollen oder leinen oder allerlei Fellwerk, worin solch ein Mal ist; denn es ist fressender Aussatz, und man soll es mit Feuer verbrennen.
53 Sieht aber der Priester, dass das Mal nicht weitergefressen hat am Kleid oder am Gewebten oder am Gewirkten oder an allerlei Fellwerk,
54 so soll der Priester gebieten, dass man das wasche, woran das Mal ist, und soll es einschließen weitere sieben Tage.
55 Und wenn der Priester es besieht, nachdem das Mal gewaschen ist, und findet, dass das Mal nicht verändert ist vor seinen Augen und auch nicht weitergefressen hat, so ist es unrein, und du sollst es mit Feuer verbrennen; denn es ist tief eingefressen an seiner Hinter- oder Vorderseite.
56 Wenn aber der Priester sieht, dass das Mal blass geworden ist nach dem Waschen, so soll er es abreißen vom Kleid, vom Fell, vom Gewebten oder vom Gewirkten.
57 Wird es aber wieder gesehen am Kleid, am Gewebten, am Gewirkten oder an allerlei Fellwerk, so ist es ein Aussatzmal, und du sollst mit Feuer verbrennen, woran das Mal ist.
58 Das Kleid aber oder das Gewebte oder Gewirkte oder allerlei Fellwerk, das gewaschen und von dem das Mal entfernt ist, soll man zum zweiten Mal waschen, so ist es rein.
59 Das ist das Gesetz über die Male des Aussatzes an Kleidern, sie seien wollen oder leinen, an Gewebtem und am Gewirktem und an allerlei Fellwerk, um es rein oder unrein zu sprechen."