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2. Mose - Kapitel 22

1 Wenn ein Dieb beim Einbruch ergriffen wird und er geschlagen wird, dass er stirbt, ist es seinetwegen keine Blutschuld.
2 War die Sonne über ihm aufgegangen, entsteht seinetwegen eine Blutschuld. Er soll es vollständig wiedererstatten; hat er nichts, so verkaufe man ihn für sein Gestohlenes.
3 Findet man aber bei ihm das Gestohlene lebendig, es sei ein Rind oder ein Esel oder ein Schaf, dann soll er es zweifach erstatten.
4 Wenn jemand einen Acker oder Weinberg abweiden lässt, dass er seinem Vieh freien Lauf lässt und es im Acker eines andern weidet, soll er mit dem Besten seines Ackers und mit dem Besten seines Weinbergs Ersatz leisten.
5 Wenn ein Feuer ausbricht und ergreift die Dornen und verbrennt die Garben oder das Getreide, das noch steht, oder den Acker, dann muss der, der das Feuer angezündet hat, Ersatz leisten.
6 Wenn jemand seinem Nächsten Geld oder Geräte zu verwahren gibt und es wird aus dessen Haus gestohlen: Findet man den Dieb, dann soll er zweifach Ersatz leisten;
7 findet man aber den Dieb nicht, dann soll der Hauswirt vor Gott treten, ob er nicht seine Hand an die Habe seines Nächsten gelegt hat.
8 Wenn einer den anderen einer Veruntreuung beschuldigt, es sei um Rind oder Esel oder Schaf oder Kleid oder um etwas, was verloren gegangen ist, dann soll die Sache der beiden vor Gott kommen. Wen Gott für schuldig erklärt, der soll seinem Nächsten zweifach Ersatz leisten.
9 Wenn jemand seinem Nächsten einen Esel oder Rind oder ein Schaf oder irgendein Vieh in Verwahrung gibt, und es stirbt oder nimmt Schaden oder wird ihm weggeführt, ohne dass es jemand sieht,
10 dann soll es unter ihnen zum Eid vor dem HERRN kommen, ob er nicht seine Hand an die Habe seines Nächsten gelegt hat; und sein Besitzer soll es annehmen, sodass jener nicht Ersatz leisten muss.
11 Stiehlt es ihm aber ein Dieb, dann soll er seinem Besitzer Ersatz leisten.
12 Wird es aber in Stücke zerrissen, soll er es als Beweis herbeibringen; das Zerrissene muss er nicht ersetzen. (1. Mose 31.39)
13 Wenn es aber jemand von seinem Nächsten leiht, und es nimmt Schaden oder stirbt: war sein Besitzer nicht dabei, dann muss er es ersetzen.
14 Ist sein Besitzer dabei, soll er es nicht ersetzen. Ist es aber gemietet, so geht es auf seinen Mietpreis.
15 Wenn aber jemand eine Jungfrau überredet, die noch nicht verlobt ist, und bei ihr schläft, der muss ihr den Brautpreis geben und sie zur Frau nehmen. (5. Mose 22.28-29)
16 Wenn sich ihr Vater weigert, sie ihm zu geben, soll er Geld abwiegen nach dem Brautpreis der Jungfrauen.
17 Eine Hexe sollst du nicht leben lassen. (3. Mose 20.6) (3. Mose 20.27) (5. Mose 18.10) (1. Samuel 28.9)
18 Jeder, der einem Tier beiwohnt, muss des Todes sterben. (3. Mose 18.23) (5. Mose 27.21)
19 Wer den Göttern opfert und nicht dem HERRN allein, der soll dem Bann verfallen. (5. Mose 13.7) (5. Mose 17.2)
20 Den Fremden aber sollst du nicht bedrängen noch unterdrücken; denn Fremde seid ihr im Land Ägypten gewesen. (2. Mose 23.9) (3. Mose 19.33-34) (5. Mose 10.18-19) (5. Mose 24.17-18) (5. Mose 27.19)
21 Ihr sollt keine Witwen und Waisen bedrängen. (Jesaja 1.17)
22 Wenn du sie bedrängst, dann werden sie zu mir schreien, und ich werde ihr Schreien gewiss erhören.
23 Dann wird mein Zorn entbrennen, dass ich euch mit dem Schwert töte und eure Frauen zu Witwen und eure Kinder zu Waisen werden.
24 Wenn du einem aus meinem Volk, der arm bei dir ist, Geld leihst, sollst du keinen Wucher an ihm treiben; ihr sollt darauf keine Zinsen erheben. (3. Mose 25.36) (5. Mose 23.20) (5. Mose 24.10)
25 Wenn du den Mantel deines Nächsten zum Pfand nimmst, sollst du es ihm wiedergeben, bevor die Sonne untergeht, (5. Mose 24.12-13)
26 denn das ist seine einzige Decke, sein Mantel für seine Haut worin er schläft. Wird er nun zu mir schreien, dann will ich ihn erhören, denn ich bin gnädig.
27 Gott sollst du nicht lästern, und einem Obersten in deinem Volk sollst du nicht fluchen. (2. Mose 21.6) (Prediger 10.20) (Apostelgeschichte 23.5)
28 Die Fülle deines Getreides und den Saft deiner Kelter sollst du nicht zurückhalten. Deinen ersten Sohn sollst du mir geben. (2. Mose 13.2) (2. Mose 13.13) (5. Mose 18.4)
29 So sollst du auch tun mit deinem Rind und mit deinem Schaf. Sieben Tage lass es bei seiner Mutter sein, am achten Tag sollst du es mir geben. (3. Mose 22.27)
30 So sollt ihr mir heilige Leute sein; und ihr sollt kein Fleisch essen, das auf dem Feld zerrissen wurde, den Hunden sollt ihr es vorwerfen. (3. Mose 7.24) (3. Mose 11.40) (3. Mose 17.15) (3. Mose 22.8) (5. Mose 14.21) (Hesekiel 44.31)
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