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Hesekiel - Kapitel 44

Die Ordnungen des erneuerten Heiligtums

1 Und er führte mich wieder zurück nach dem äußern Tor des Heiligtums, welches nach Osten sieht, und dasselbe war verschlossen. 2 Da sprach der HERR zu mir: Dieses Tor soll verschlossen bleiben und nicht aufgetan werden, und niemand soll durch dasselbe hineingehen; weil der HERR, der Gott Israels, durch dasselbe hineingegangen ist, darum soll es verschlossen bleiben! 3 Was den Fürsten betrifft, so soll er, der Fürst, unter demselben sitzen, um das Brot zu essen vor dem HERRN. Er soll durch die Vorhalle des Tores eintreten und es auf demselben Wege wieder verlassen. (Hesekiel 45.7) 4 Darnach führte er mich durch das nördlich Tor, vor das Haus. Da schaute ich, und siehe, die Herrlichkeit des HERRN erfüllte das Haus des HERRN! Da fiel ich nieder auf mein Angesicht. (Hesekiel 43.5) 5 Und der HERR sprach zu mir: Menschensohn, gib acht mit deinem Herzen und schaue mit deinen Augen und höre mit deinen Ohren alles, was ich mit dir reden will betreffend alle Satzungen des Hauses des HERRN und alle seine Ordnungen, und merke dir den Eingang des Hauses und alle Ausgänge des Heiligtums! 6 Und sage zu dem widerspenstigen Hause Israel: So spricht Gott, der HERR: Ihr solltet nun genug haben von euren Greueln, ihr vom Hause Israel! 7 Ihr habt Fremdlinge von unbeschnittenem Herzen und von unbeschnittenem Fleische hineingeführt, daß sie in meinem Heiligtum waren und mein Haus entheiligten, wenn ihr mein Brot, Fett und Blut opfertet; und habt meinen Bund gebrochen zu allen euren Greueln hinzu! 8 Und ihr habt die Verwaltung meiner Heiligtümer nicht besorgt, sondern sie zur Besorgung meines Dienstes in meinem Heiligtum bestellt. 9 So spricht Gott, der HERR: Es soll kein Fremder, der unbeschnittenen Herzens und unbeschnittenen Fleisches ist, in mein Heiligtum kommen, keiner von allen Fremdlingen, die unter den Kindern Israel wohnen; 10 sondern die Leviten, die sich von mir entfernt haben, als Israel irre ging, und von mir weg ihren Götzen nachgelaufen sind, so daß sie ihre Missetat tragen mußten; 11 sie sollen in meinem Heiligtum Dienst tun als Wachen bei den Toren des Hauses und als Diener des Hauses; sie sollen für das Volk Brandopfer und Schlachtopfer schächten und vor ihnen stehen, um ihnen zu dienen! 12 Denn weil sie ihnen vor ihren Götzen gedient und dem Hause Israel ein Anstoß zur Verschuldung geworden sind, darum habe ich meine Hand über sie erhoben, spricht Gott, der HERR, daß sie ihre Missetat tragen sollen. 13 Und sie sollen mir nicht nahen, um mir als Priester zu dienen und zu allen meinen Heiligtümern und zum Allerheiligsten hinzutreten, sondern sie sollen ihre Schande und Greuel tragen, welche sie begangen haben. 14 Doch will ich sie zu Hütern des Hauses setzen und sie für all seinen Dienst gebrauchen und zu allem, was es darin zu tun gibt.

Ordnungen für die Priester

15 Aber die levitischen Priester, die Söhne Zadoks, welche die Ordnungen meines Heiligtums bewahrt haben, als die Kinder Israel von mir abgeirrt sind, die sollen zu mir nahen, um mir zu dienen, und sie sollen vor mir stehen, um mir Fett und Blut zu opfern, spricht Gott, der HERR. (Hesekiel 40.46) (Hesekiel 48.11) 16 Sie sollen in mein Heiligtum hineingehen und zu meinem Tisch nahen, um mir zu dienen und meinen Dienst zu besorgen. 17 Es soll aber geschehen, wenn sie durch die Tore des innern Vorhofes eingehen wollen, sollen sie sich mit Leinwand bekleiden, daß keine Wolle an sie komme, während sie in den Toren des innern Vorhofs und im Hause dienen. (3. Mose 16.4) 18 Leinene Kopfbünde sollen sie auf ihrem Haupt und leinene Unterkleider an ihren Lenden tragen; sie sollen sich nicht in Schweiß gürten. 19 Wenn sie aber in den äußern Vorhof hinausgehen, in den äußern Vorhof zum Volk, so sollen sie ihre Kleider, in denen sie gedient haben, ausziehen und sie in den Kammern des Heiligtums niederlegen und andere Kleider anziehen, damit sie nicht das Volk mit ihren Kleidern heiligen. (Hesekiel 42.14) 20 Ihr Haupt sollen sie nicht kahl scheren, aber auch das Haar nicht frei wachsen lassen, sondern ihr Haupthaar geschnitten tragen. (3. Mose 19.27) (3. Mose 21.5) 21 Und es soll kein Priester Wein trinken, wenn er in den innern Vorhof hineingeht. (3. Mose 10.9) 22 Auch sollen sie keine Witwe noch Verstoßene zum Weibe nehmen, sondern Jungfrauen vom Samen des Hauses Israel; doch dürfen sie eine Witwe nehmen, die zuvor einen Priester gehabt hat. (3. Mose 21.7) (3. Mose 21.13-14) 23 Sie sollen mein Volk unterscheiden lehren zwischen Heiligem und Gemeinem und ihm den Unterschied erklären zwischen Unreinem und Reinem. (3. Mose 10.10) 24 Und über Streitigkeiten sollen sie zu Gerichte sitzen, um nach meinen Rechten zu richten und zu urteilen. Und meine Gesetze und meine Satzungen an allen meinen Festen sollen sie beobachten und meine Sabbate heilig halten. 25 Auch sollen sie zu keiner Menschenleiche gehen, sich zu verunreinigen; nur an der Leiche von Vater oder Mutter, von Sohn oder Tochter, Bruder oder Schwester, sofern sie keinen Mann gehabt hat, mögen sie sich verunreinigen. (3. Mose 21.1-4) 26 Und nachdem er sich gereinigt hat, soll man ihm noch sieben Tage zulegen. 27 Und er soll an dem Tage, da er wieder in das Heiligtum, in den innern Vorhof tritt, um im Heiligtum zu dienen, sein Sündopfer darbringen, spricht Gott, der HERR. 28 Und darin soll ihr Erbteil bestehen: Ich will ihr Erbteil sein! Kein Besitztum sollt ihr ihnen unter Israel geben: Ich bin ihr Besitztum! (4. Mose 18.20) 29 Sie sollen aber das Speisopfer und das Sündopfer und das Schuldopfer essen; und alles, was in Israel dem Bann verfallen ist, soll ihnen gehören. 30 Das Beste von den Erstlingsfrüchten aller Art und alle Abgaben jeder Art von allen euren Hebopfern sollen den Priestern gehören. Auch die Erstlinge eures Mehls sollt ihr dem Priester geben, auf daß der Segen über deinem Hause ruhe. 31 Aber ein Aas oder ein Zerrissenes, es seien Vögel oder Vierfüßler, sollen die Priester nicht essen! (3. Mose 22.8)

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Hesekiel - Kapitel 45

Vision vom zukünftigen Tempel: Aufteilung des Landes um den Tempelbezirk - Pflichten und Opfer der Fürsten - Festtage

1 Und wenn ihr das Land als Erbteil verlosen werdet, sollt ihr für Jehova ein Hebopfer heben, als Heiliges vom Lande: die Länge 25000 Ruten lang, und die Breite 20000; dasselbe soll heilig sein in seiner ganzen Grenze ringsum. 2 Davon sollen zum Heiligtum gehören fünfhundert bei fünfhundert ins Geviert ringsum, und fünfzig Ellen Freiplatz dazu ringsum. 3 Und von jenem Maße sollst du eine Länge messen von 25000 und eine Breite von 10000; und darin soll das Heiligtum, das Allerheiligste, sein. 4 Dies soll ein Heiliges vom Lande sein; den Priestern, den Dienern des Heiligtums, soll es gehören, welche nahen, um Jehova zu dienen, und es soll ihnen ein Platz für Häuser sein, und ein Geheiligtes für das Heiligtum. 5 Und 25000 Ruten in die Länge und 10000 in die Breite soll den Leviten, den Dienern, des Hauses, gehören, ihnen zum Eigentum, als Städte zum Wohnen. 6 Und als Eigentum der Stadt sollt ihr 5000 in die Breite und 25000 in die Länge geben, gleichlaufend dem heiligen Hebopfer; dem ganzen Hause Israel soll es gehören. 7 Und dem Fürsten sollt ihr geben auf dieser und auf jener Seite des heiligen Hebopfers und des Eigentums der Stadt, längs des heiligen Hebopfers und längs des Eigentums der Stadt, an der Westseite westwärts und an der Ostseite ostwärts, und der Länge nach gleichlaufend einem der Stammteile, (Hesekiel 44.3) (Hesekiel 48.21-22) 8 Als Land soll es ihm gehören, als Eigentum in Israel; und meine Fürsten sollen nicht mehr mein Volk bedrücken, sondern das Land dem Hause Israel nach seinen Stämmen überlassen. 9 So spricht der Herr, Jehova: Laßt es euch genug sein, ihr Fürsten Israels! tut Gewalttat und Bedrückung hinweg, und übet Recht und Gerechtigkeit; höret auf, mein Volk aus seinem Besitze zu vertreiben, spricht der Herr, Jehova. (Hesekiel 46.18) 10 Gerechte Waage und gerechtes Epha und gerechtes Bath sollt ihr haben. (3. Mose 19.36) (5. Mose 25.15) 11 Das Epha und das Bath sollen von einerlei Maß sein, so daß das Bath den zehnten Teil des Homer enthalte, und das Epha den zehnten Teil des Homer; nach dem Homer soll ihr Maß sein. 12 Und der Sekel soll zwanzig Gera sein; zwanzig Sekel, 25 Sekel und fünfzehn Sekel soll euch die Mine sein. 13 Dies ist das Hebopfer, welches ihr heben sollt: ein sechstel Epha vom Homer Weizen und ein sechstel Epha vom Homer Gerste sollt ihr geben; 14 und die Gebühr an Öl, vom Bath Öl: ein zehntel Bath vom Kor, von zehn Bath, von einem Homer, denn zehn Bath sind ein Homer; 15 und ein Stück vom Kleinvieh, von zweihundert, von dem bewässerten Lande Israel: - zum Speisopfer und zum Brandopfer und zu den Friedensopfern, um Sühnung für sie zu tun, spricht der Herr, Jehova. 16 Das ganze Volk des Landes soll zu diesem Hebopfer für den Fürsten in Israel gehalten sein. 17 Und dem Fürsten sollen obliegen die Brandopfer und das Speisopfer und das Trankopfer an den Festen und an den Neumonden und an den Sabbathen, zu allen Festzeiten des Hauses Israel. Er soll das Sündopfer und das Speisopfer und das Brandopfer und die Friedensopfer opfern, um Sühnung zu tun für das Haus Israel. 18 So spricht der Herr, Jehova: Im ersten Monat, am Ersten des Monats, sollst du einen jungen Farren ohne Fehl nehmen und das Heiligtum entsündigen. 19 Und der Priester soll von dem Blute des Sündopfers nehmen, und es tun an die Türpfosten des Hauses und an die vier Ecken der Umwandung des Altars und an die Pfosten der Tore des inneren Vorhofs. 20 Und ebenso sollst du tun am Siebten des Monats für den, der aus Versehen sündigt, und für den Einfältigen. Und so sollt ihr Sühnung tun für das Haus. (3. Mose 4.2) (3. Mose 5.17) 21 Im ersten Monat, am vierzehnten Tage des Monats, soll euch das Passah sein, ein Fest von sieben Tagen; Ungesäuertes soll gegessen werden. (3. Mose 23.5) 22 Und der Fürst soll an selbigem Tage für sich und für das ganze Volk des Landes einen Farren als Sündopfer opfern. 23 Und die sieben Tage des Festes soll er dem Jehova sieben Farren und sieben Widder, ohne Fehl, täglich, die sieben Tage als Brandopfer opfern, und einen Ziegenbock täglich als Sündopfer. (4. Mose 28.19-22) 24 Und als Speisopfer soll er ein Epha Feinmehl zu jedem Farren und ein Epha zu jedem Widder opfern; und Öl, ein Hin zu jedem Epha. (4. Mose 15.4) (4. Mose 15.6) (4. Mose 15.9) (Hesekiel 46.5) 25 Im siebten Monat, am fünfzehnten Tage des Monats, am Feste, soll er desgleichen tun die sieben Tage, betreffs des Sündopfers wie des Brandopfers und betreffs des Speisopfers wie des Öles. (3. Mose 23.34)