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Hesekiel - Kapitel 43

Die Herrlichkeit des HERRN erfüllt den Tempel

1 Und er führte mich zum Tor, zu dem Tor, welches nach Osten liegt. 2 Und siehe, da kam die Herrlichkeit des Gottes Israels von Osten her, und seine Stimme war wie das Rauschen großer Wasser, und die Erde ward von seiner Herrlichkeit erleuchtet. 3 Und sein Anblick war wie der Anblick, welchen ich sah, als ich kam, da die Stadt zerstört wurde. Die Erscheinung glich derjenigen, welche ich am Flusse Kebar gesehen hatte. Und ich fiel nieder auf mein Angesicht. (Hesekiel 1.1) (Hesekiel 8.1) 4 Und die Herrlichkeit des HERRN kam zum Hause, durch den Weg des Tores, welches nach Osten gerichtet war. (Hesekiel 10.19) (Hesekiel 11.22-23) 5 Und der Geist hob mich empor und führte mich in den innern Vorhof, und siehe, das Haus war erfüllt von der Herrlichkeit des HERRN! (2. Mose 40.34) (1. Könige 8.10-11) 6 Und ich hörte jemand vom Tempel her mit mir reden; und es stand ein Mann neben mir. 7 Und er sprach zu mir: Menschensohn, dies ist der Ort meines Thrones und die Stätte meiner Fußsohlen, wo ich unter den Kindern Israel ewig wohnen will! Und das Haus Israel wird hinfort meinen heiligen Namen nicht mehr verunreinigen, weder sie noch ihre Könige, durch ihre Unzucht und durch die Leichname ihrer Könige bei deren Tode, (Psalm 132.13-14) 8 wie damals, als sie ihre Schwellen an meine Schwellen und ihre Pfosten neben meine Pfosten setzten, daß nur eine Mauer zwischen mir und ihnen war. Also haben sie meinen heiligen Namen verunreinigt mit ihren Greueln, welche sie verübten, so daß ich sie in meinem Zorn verzehrte. (Hesekiel 8.7) 9 Nun werden sie ihre Unzucht und die Leichname ihrer Könige von mir entfernen, und ich will ewig unter ihnen wohnen. 10 Du aber, Menschensohn, beschreibe dem Hause Israel dieses Haus, und wenn sie sich ihrer Missetaten schämen, so laß sie den Plan messen. (Hesekiel 16.61) (Hesekiel 16.63) (Hesekiel 36.32) 11 Wenn sie sich dann aller ihrer Taten schämen, so zeige ihnen die Form dieses Hauses und seine Einrichtung und seine Ausgänge und seine Eingänge und alle seine Formen und alle seine Maße, ja, alle seine Formen und alle seine Vorschriften, und zeichne es vor ihre Augen hin, daß sie alle seine Formen und Maße behalten und es so machen. 12 Dies ist das Gesetz des Hauses: Auf der Höhe des Berges soll sein ganzes Gebiet ringsum hochheilig sein. Siehe, das ist das Gesetz des Hauses.

Der Brandopferaltar

13 Und dies sind die Maße des Altars, nach Ellen gerechnet, deren jede eine gewöhnliche Elle und eine Handbreite mißt. Seine Grundeinfassung: eine Elle hoch und eine Elle breit; und sein Gesims an seinem Rande ringsum: eine Spanne breit. (2. Mose 27.1) (Hesekiel 40.47) 14 Und dies ist die Höhe des Altars: Von der Grundeinfassung am Boden bis an den untern Absatz: zwei Ellen, und die Breite: eine Elle. Und von dem kleinen Absatz bis zum größeren: vier Ellen, und die Breite: eine Elle. 15 Der Gottesherd ist vier Ellen hoch , und von dem Gottesherd ragen vier Hörner empor. 16 Und der Gottesherd ist zwölf Ellen lang und zwölf Ellen breit; seine vier Seiten bilden ein Quadrat. 17 Und der obere Absatz vierzehn Ellen lang und vierzehn Ellen breit auf seinen vier Seiten, und die Randleiste rings um ihn her eine halbe Elle, und seine Grundeinfassung eine Elle ringsum, und seine Stufen nach Osten gewandt. 18 Und er sprach zu mir: Menschensohn, so spricht Gott, der HERR: Dies sind die Satzungen des Altars, am Tage, da man ihn errichten wird, daß man Brandopfer darauf darbringe und Blut darauf sprenge. 19 Den Priestern, den Leviten, welche von dem Samen Zadoks sind, die sich zu mir nahen, um mir zu dienen, spricht Gott, der HERR, sollst du einen jungen Farren zum Sündopfer geben. (2. Mose 29.1) (Hesekiel 40.46) 20 Und du sollst von seinem Blute nehmen und es auf seine vier Hörner tun und auf die vier Ecken des Absatzes und auf die Randleiste ringsum und sollst ihn also entsündigen und versühnen. 21 Und du sollst den Farren des Sündopfers nehmen und ihn an einem bestimmten Orte des Hauses, außerhalb des Heiligtums, verbrennen. 22 Und am zweiten Tage sollst du einen tadellosen Ziegenbock zum Sündopfer darbringen, damit man den Altar entsündige, wie man ihn mit dem Farren entsündigt hat. 23 Wenn du ihn nun völlig entsündigt hast, so opfere alsdann einen tadellosen jungen Farren und einen tadellosen jungen Widder vom Kleinvieh. 24 Und du sollst sie vor dem HERRN darbringen, und die Priester sollen Salz darauf streuen und sie dem HERRN zum Brandopfer darbringen. 25 Sieben Tage lang sollst du täglich einen Bock zum Sündopfer machen; man soll auch einen jungen Farren zurichten und einen Widder vom Kleinvieh, beide tadellos. 26 Sieben Tage lang soll man für den Altar Sühne tun und ihn reinigen und ihn also einweihen. (2. Mose 28.41) 27 Wenn dann die Tage vollendet sind, sollen die Priester am achten Tage und hernach immer eure Brandopfer und eure Dankopfer auf dem Altar zurichten, so will ich euch gnädig sein, spricht Gott, der HERR.

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Hesekiel - Kapitel 45

Vision vom zukünftigen Tempel: Aufteilung des Landes um den Tempelbezirk - Pflichten und Opfer der Fürsten - Festtage

1 Und wenn ihr das Land als Erbteil verlosen werdet, sollt ihr für Jehova ein Hebopfer heben, als Heiliges vom Lande: die Länge 25000 Ruten lang, und die Breite 20000; dasselbe soll heilig sein in seiner ganzen Grenze ringsum. 2 Davon sollen zum Heiligtum gehören fünfhundert bei fünfhundert ins Geviert ringsum, und fünfzig Ellen Freiplatz dazu ringsum. 3 Und von jenem Maße sollst du eine Länge messen von 25000 und eine Breite von 10000; und darin soll das Heiligtum, das Allerheiligste, sein. 4 Dies soll ein Heiliges vom Lande sein; den Priestern, den Dienern des Heiligtums, soll es gehören, welche nahen, um Jehova zu dienen, und es soll ihnen ein Platz für Häuser sein, und ein Geheiligtes für das Heiligtum. 5 Und 25000 Ruten in die Länge und 10000 in die Breite soll den Leviten, den Dienern, des Hauses, gehören, ihnen zum Eigentum, als Städte zum Wohnen. 6 Und als Eigentum der Stadt sollt ihr 5000 in die Breite und 25000 in die Länge geben, gleichlaufend dem heiligen Hebopfer; dem ganzen Hause Israel soll es gehören. 7 Und dem Fürsten sollt ihr geben auf dieser und auf jener Seite des heiligen Hebopfers und des Eigentums der Stadt, längs des heiligen Hebopfers und längs des Eigentums der Stadt, an der Westseite westwärts und an der Ostseite ostwärts, und der Länge nach gleichlaufend einem der Stammteile, (Hesekiel 44.3) (Hesekiel 48.21-22) 8 Als Land soll es ihm gehören, als Eigentum in Israel; und meine Fürsten sollen nicht mehr mein Volk bedrücken, sondern das Land dem Hause Israel nach seinen Stämmen überlassen. 9 So spricht der Herr, Jehova: Laßt es euch genug sein, ihr Fürsten Israels! tut Gewalttat und Bedrückung hinweg, und übet Recht und Gerechtigkeit; höret auf, mein Volk aus seinem Besitze zu vertreiben, spricht der Herr, Jehova. (Hesekiel 46.18) 10 Gerechte Waage und gerechtes Epha und gerechtes Bath sollt ihr haben. (3. Mose 19.36) (5. Mose 25.15) 11 Das Epha und das Bath sollen von einerlei Maß sein, so daß das Bath den zehnten Teil des Homer enthalte, und das Epha den zehnten Teil des Homer; nach dem Homer soll ihr Maß sein. 12 Und der Sekel soll zwanzig Gera sein; zwanzig Sekel, 25 Sekel und fünfzehn Sekel soll euch die Mine sein. 13 Dies ist das Hebopfer, welches ihr heben sollt: ein sechstel Epha vom Homer Weizen und ein sechstel Epha vom Homer Gerste sollt ihr geben; 14 und die Gebühr an Öl, vom Bath Öl: ein zehntel Bath vom Kor, von zehn Bath, von einem Homer, denn zehn Bath sind ein Homer; 15 und ein Stück vom Kleinvieh, von zweihundert, von dem bewässerten Lande Israel: - zum Speisopfer und zum Brandopfer und zu den Friedensopfern, um Sühnung für sie zu tun, spricht der Herr, Jehova. 16 Das ganze Volk des Landes soll zu diesem Hebopfer für den Fürsten in Israel gehalten sein. 17 Und dem Fürsten sollen obliegen die Brandopfer und das Speisopfer und das Trankopfer an den Festen und an den Neumonden und an den Sabbathen, zu allen Festzeiten des Hauses Israel. Er soll das Sündopfer und das Speisopfer und das Brandopfer und die Friedensopfer opfern, um Sühnung zu tun für das Haus Israel. 18 So spricht der Herr, Jehova: Im ersten Monat, am Ersten des Monats, sollst du einen jungen Farren ohne Fehl nehmen und das Heiligtum entsündigen. 19 Und der Priester soll von dem Blute des Sündopfers nehmen, und es tun an die Türpfosten des Hauses und an die vier Ecken der Umwandung des Altars und an die Pfosten der Tore des inneren Vorhofs. 20 Und ebenso sollst du tun am Siebten des Monats für den, der aus Versehen sündigt, und für den Einfältigen. Und so sollt ihr Sühnung tun für das Haus. (3. Mose 4.2) (3. Mose 5.17) 21 Im ersten Monat, am vierzehnten Tage des Monats, soll euch das Passah sein, ein Fest von sieben Tagen; Ungesäuertes soll gegessen werden. (3. Mose 23.5) 22 Und der Fürst soll an selbigem Tage für sich und für das ganze Volk des Landes einen Farren als Sündopfer opfern. 23 Und die sieben Tage des Festes soll er dem Jehova sieben Farren und sieben Widder, ohne Fehl, täglich, die sieben Tage als Brandopfer opfern, und einen Ziegenbock täglich als Sündopfer. (4. Mose 28.19-22) 24 Und als Speisopfer soll er ein Epha Feinmehl zu jedem Farren und ein Epha zu jedem Widder opfern; und Öl, ein Hin zu jedem Epha. (4. Mose 15.4) (4. Mose 15.6) (4. Mose 15.9) (Hesekiel 46.5) 25 Im siebten Monat, am fünfzehnten Tage des Monats, am Feste, soll er desgleichen tun die sieben Tage, betreffs des Sündopfers wie des Brandopfers und betreffs des Speisopfers wie des Öles. (3. Mose 23.34)