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4. Mose - Kapitel 35

Die 48 Levitenstädte

1 Und der HERR redete zu Mose in der Ebene der Moabiter, am Jordan, Jericho gegenüber, und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie von ihren Erbgütern den Leviten Städte geben, wo sie wohnen mögen; dazu sollt ihr den Leviten auch die Weideplätze um die Städte hergeben; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 damit sie in den Städten wohnen und in den Weideplätzen ihr Vieh, ihre Fahrhabe und allerlei Tiere haben können. 4 Die Weideplätze der Städte aber, die sie den Leviten geben, sollen sich von der Stadtmauer nach außen hin eintausend Ellen weit ringsum erstrecken. 5 So sollt ihr nun messen außen vor der Stadt an der Seite gegen Morgen zweitausend Ellen und an der Seite gegen Mittag zweitausend Ellen und an der Seite gegen Abend zweitausend Ellen und an der Seite gegen Mitternacht zweitausend Ellen, so daß die Stadt in der Mitte sei. 6 Das sollen ihre Weideplätze sein. Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollen die sechs Freistädte sein, die ihr ihnen zu geben habt, damit der Totschläger dorthin fliehe; dazu sollt ihr ihnen noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1) 7 so daß die Zahl aller Städte, die ihr samt ihren Weideplätzen den Leviten gebet, achtundvierzig betrage. 8 Und betreffend die Städte, die ihr vom Erbbesitz der Kinder Israel geben werdet, sollt ihr von einem großen Stamm viele nehmen, und von einem kleineren wenige; ein jeder soll gemäß dem ihm zugeteilten Erbteil den Leviten von seinen Städten geben. (4. Mose 26.54)

Die sechs Freistädte

9 Und der HERR redete zu Mose und sprach: 10 Sage den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan in das Land Kanaan kommt, sollt ihr Städte verordnen, 11 die euch als Freistädte dienen, daß ein Totschläger, der eine Seele aus Versehen erschlägt, dorthin fliehe. 12 Und es sollen diese Städte euch als Freistatt dienen vor dem Bluträcher, damit der Totschläger nicht sterben müsse, bis er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden hat. 13 Und unter den Städten, die ihr geben werdet, sollen euch sechs als Freistädte dienen. 14 Drei Städte sollt ihr diesseits des Jordans geben und drei sollt ihr im Lande Kanaan geben; das sollen Freistädte sein. 15 Diese sechs Städte sollen sowohl den Kindern Israel als auch den Fremdlingen und Beisassen unter euch als Freistatt dienen, daß dahin fliehe, wer eine Seele aus Versehen erschlagen hat. 16 Schlägt er ihn mit einem eisernen Werkzeug, so daß er stirbt, so ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt sterben. 17 Wirft er nach ihm mit einem handlichen Stein, mit dem jemand getötet werden kann, so daß er stirbt, so ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt sterben. 18 Schlägt er ihn mit einem hölzernen Werkzeug, womit man jemand totschlagen kann, so daß er stirbt, so ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt sterben.

Die Blutrache

19 Der Bluträcher soll den Totschläger töten; wenn er ihn antrifft, so soll er ihn töten. 20 Stößt einer den andern aus Haß, oder wirft er etwas auf ihn mit Vorsatz, so daß er stirbt, 21 oder schlägt er ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, so daß er stirbt, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, unbedingt sterben, denn er ist ein Totschläger. Der Bluträcher soll ihn töten, wenn er ihn antrifft. 22 Wenn er ihn aber von ungefähr, nicht aus Feindschaft stößt oder irgend etwas ohne Vorsatz auf ihn wirft, 23 oder wenn er irgend einen Stein, davon man sterben kann, auf ihn wirft, so daß er stirbt, und hat es nicht gesehen und ist nicht sein Feind, hat ihm auch nicht übel gewollt, 24 so soll die Gemeinde zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Bluträcher nach diesen Rechten entscheiden. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger aus der Hand des Bluträchers erretten und ihn wieder zu seiner Freistatt führen, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis der Hohepriester, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat, stirbt. (3. Mose 21.10) 26 Würde aber der Totschläger aus dem Gebiet seiner Freistatt, dahin er geflohen ist, 27 hinausgehen, und der Bluträcher ihn außerhalb der Marke seiner Freistatt finden und ihn totschlagen, so würde er des Blutes nicht schuldig sein; 28 denn jener sollte bis zum Tode des Hohenpriesters in seiner Freistatt geblieben sein und erst nach dem Tode des Hohenpriesters wieder zum Lande seines Erbteils kommen. 29 Diese Rechtssatzung gilt für alle eure Geschlechter an allen euren Wohnorten. 30 Wer eine Seele erschlägt, den soll man töten, nach Aussage der Zeugen; ein einziger Zeuge aber genügt nicht zur Hinrichtung eines Menschen. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15) 31 Und ihr sollt kein Lösegeld annehmen für die Seele des Totschlägers, welcher des Todes schuldig ist, sondern er soll unbedingt sterben. 32 Ihr sollt auch kein Lösegeld von dem annehmen, der zu seiner Freistatt geflohen ist und zurückkehrt, um im Lande zu wohnen, bevor der Priester gestorben ist. 33 Entweihet das Land nicht, darin ihr wohnt! Denn das Blut entweiht das Land; und das Land kann von dem Blut, das darin vergossen worden ist, durch nichts anderes gesühnt werden, als durch das Blut dessen, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 So verunreinigt nun das Land nicht, darin ihr wohnt, und darin Ich wohne! Denn Ich, der HERR, wohne unter den Kindern Israel. (2. Mose 29.45)

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1. Mose - Kapitel 5

1 Es folgt das Verzeichnis der Nachkommen Adams. Als Gott den Menschen schuf, gestaltete er ihn nach seinem Abbild. (1. Mose 1.27) (Lukas 3.38) 2 Er schuf ihn als Mann und Frau. Dann segnete er sie und gab ihnen noch am Tag ihrer Erschaffung den Namen "Mensch". 3 Als Adam 130 Jahre gelebt hatte, zeugte er einen Sohn namens Set, der ihm wie sein Ebenbild ähnlich war. (Psalm 51.7) (1. Korinther 15.49) 4 Nach der Geburt Sets lebte Adam noch 800 Jahre und zeugte weitere Söhne und Töchter, 5 bis er im Alter von 930 Jahren starb. 6 Set war 105 Jahre alt, als er Enosch zeugte. 7 Nach dessen Geburt lebte er noch 807 Jahre und zeugte weitere Söhne und Töchter, 8 bis er im Alter von 912 Jahren starb. 9 Als Enosch 90 Jahre gelebt hatte, zeugte er Kenan. 10 Nach dessen Geburt lebte er noch 815 Jahre und zeugte weitere Söhne und Töchter, 11 bis er im Alter von 905 Jahren starb. 12 Kenan war 70 Jahre alt, als er Mahalalel zeugte. 13 Nach dessen Geburt lebte er noch 840 Jahre und zeugte weitere Söhne und Töchter, 14 bis er im Alter von 910 Jahren starb. 15 Als Mahalalel 65 Jahre alt war, zeugte er Jered. 16 Nach dessen Geburt lebte er noch 830 Jahre und zeugte weitere Söhne und Töchter, 17 bis er im Alter von 895 Jahren starb. 18 Jered war 162 Jahre alt, als er Henoch zeugte. 19 Nach dessen Geburt lebte er noch 800 Jahre und zeugte weitere Söhne und Töchter, 20 bis er im Alter von 962 Jahren starb. 21 Als Henoch 65 Jahre alt war, zeugte er Metuschelach. 22 Nach dessen Geburt lebte er noch 300 Jahre mit Gott und zeugte weitere Söhne und Töchter, (1. Mose 6.9) (Judas 1.14) 23 bis er 365 Jahre alt war. 24 Henoch hatte beständig mit Gott gelebt, und dann war er plötzlich nicht mehr da, weil Gott ihn weggenommen hatte. (2. Könige 2.11) (Jesaja 57.1-2) (Hebräer 11.5) 25 Metuschelach war 187 Jahre alt, als er Lamech zeugte. 26 Nach dessen Geburt lebte er noch 782 Jahre und zeugte weitere Söhne und Töchter, 27 bis er im Alter von 969 Jahren starb. 28 Als Lamech 182 Jahre alt war, zeugte er einen Sohn, 29 den er Noah, Tröster, nannte, und sagte: "Der wird uns Trost verschaffen bei der harten Arbeit auf dem Ackerboden, den Jahwe verflucht hat." (1. Mose 3.17-19) 30 Nach Noahs Geburt lebte Lamech noch 595 Jahre und zeugte weitere Söhne und Töchter, 31 bis er im Alter von 777 Jahren starb. 32 Von seinem 500. Lebensjahr an zeugte Noah Sem, Ham und Jafet.