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2. Mose - Kapitel 21

Gott gibt Rechtsbestimmungen für das Leben des Volkes

1 Das sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst:

Das Recht des hebräischen Sklaven

2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre lang dienen, und im siebenten soll er unentgeltlich freigelassen werden. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Ist er allein gekommen, so soll er auch allein entlassen werden; ist er aber verehelicht gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und diese hat ihm Söhne oder Töchter geboren, so soll das Weib samt ihren Kindern seinem Herrn gehören; er aber soll allein entlassen werden. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder lieb, 6 ich will nicht freigelassen werden, so bringe ihn sein Herr vor Gott und stelle ihn an die Tür oder den Pfosten und durchbohre ihm seine Ohren mit einem Pfriem, daß er ihm diene ewiglich. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand seine Tochter als Magd, so soll sie nicht wie die Knechte freigelassen werden. (2. Mose 21.2) 8 Mißfällt sie ihrem Herrn, also daß er sie nicht heiratet, so lasse er sie loskaufen; aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er keine Macht, wenn er ihr untreu wird. 9 Vermählt er sie aber seinem Sohne, so soll er nach der Töchter Recht mit ihr handeln. 10 Nimmt er sich aber eine andere, so soll er jener an Nahrung, Kleidung und der ehelichen Pflicht nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei Stücke nicht an ihr, so soll sie umsonst, unentgeltlich frei werden.

Bestimmungen über Totschlag und Körperverletzung

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern hat Gott es seiner Hand widerfahren lassen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen mag. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wenn aber jemand gegen seinen Nächsten so aufgebracht war, daß er ihn vorsätzlich umgebracht hat, so sollst du ihn von meinem Altar wegnehmen, damit er sterbe. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, der soll des Todes sterben. 16 Wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder so, daß man ihn noch in seiner Hand findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 Auch wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 Wenn Männer miteinander hadern, und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit der Faust, daß er nicht stirbt, aber zu Bette liegen muß; 19 und wenn er soweit wieder hergestellt wird, daß er auf einen Stock gestützt ausgehen kann, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, unschuldig sein; nur soll er ihn für die Versäumnis entschädigen und ihn vollständig heilen lassen. 20 Und wer seinen Knecht oder seine Magd mit einem Stocke schlägt, so daß sie ihm unter der Hand sterben, der soll bestraft werden; 21 stehen sie aber nach einem oder zwei Tagen wieder auf, so soll er nicht bestraft werden, weil es sein eigener Schade ist. 22 Wenn Männer sich zanken und stoßen ein schwangeres Weib, daß eine Fehlgeburt entsteht, aber sonst kein Schade, so muß eine Geldstrafe erlegt werden, wie sie der Ehemann des Weibes festsetzt; und man soll sie auf richterliche Entscheidung hin geben. 23 Wenn aber ein Schaden entsteht, so sollst du ihn ersetzen; Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinem Knecht oder seiner Magd ein Auge ausschlägt, so soll er sie freilassen zur Entschädigung für das Auge. 27 Desgleichen, wenn er dem Knecht oder der Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie auch freilassen für den Zahn. 28 Wenn ein Ochs einen Mann oder eine Frau zu Tode stößt, so soll man ihn steinigen und sein Fleisch nicht essen; der Eigentümer des Ochsen aber bleibe unbestraft. 29 Ist aber der Ochs seit mehreren Tagen stößig gewesen und wurde sein Herr deshalb verwarnt, hat ihn aber doch nicht in Verwahrung getan, so soll der Ochs, der einen Mann oder eine Frau getötet hat, gesteinigt werden, und auch sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird ihm aber ein Lösegeld auferlegt, so soll er zur Erlösung seiner Seele soviel geben, als man ihm auferlegt. 31 Stößt er einen Sohn oder eine Tochter, so soll man ihn auch nach diesem Rechte behandeln. 32 Wenn aber der Ochs einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll man ihrem Herrn dreißig silberne Schekel bezahlen; der Ochs aber muß gesteinigt werden.

Schaden und Schadenersatz

33 Wenn jemand eine Zisterne abdeckt oder eine solche gräbt und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochs oder Esel hinein, 34 so hat der Zisternenbesitzer den Eigentümer des Viehes mit Geld zu entschädigen, das Aas aber mag er behalten. 35 Wenn jemandes Ochs den Ochsen eines anderen zu Tode stößt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Wußte man aber, daß der Ochs schon seit etlichen Tagen stößig war und hat sein Herr ihn doch nicht in Verwahrung getan, so soll er den Ochsen ersetzen und das Aas behalten.

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Jesaja - Kapitel 1

1 Dies ist die Offenbarung, die Jesaja Ben-Amoz über Juda und Jerusalem empfangen hat, als die Könige Usija, Jotam, Ahas und Hiskija dort regierten. 2 Hört zu, ihr Himmel! / Du Erde, horch auf! / Hört, was Jahwe euch sagt! / "Kinder zog ich groß, / ich päppelte sie hoch, / doch sie lehnten sich gegen mich auf. (5. Mose 32.1) (5. Mose 32.5-6) 3 Jeder Ochse kennt seinen Besitzer, / jeder Esel den Fresstrog seines Herrn. / Doch Israel begreift nicht, wem es gehört. / Mein Volk hat keinen Verstand." 4 Weh dem sündigen Volk, / der Sippschaft voller Schuld, / der Brut von Verbrechern, / dem verdorbenen Geschlecht. / Sie haben sich von Jahwe getrennt, / den Heiligen Israels verschmäht / und ihm den Rücken gekehrt. 5 Wurdet ihr noch nicht genug bestraft, / dass ihr immer noch aufsässig seid? Das ganze Haupt ist wund, / das ganze Herz ist krank: (Jeremia 2.20) (Hesekiel 21.18) 6 Von Kopf bis Fuß ist keine heile Stelle mehr, / nur Beulen, Striemen, frische Wunden, / nicht gereinigt, nicht verbunden, / und keine Salbe ist darauf. (5. Mose 28.25) 7 Euer Land ist verwüstet, / eure Städte verbrannt. Und euer Ackerland? / Fremde verzehren seinen Ertrag, / und ihr seht ohnmächtig zu. / Es ist alles zerstört, / als hätten fremde Horden gehaust. 8 Nur die Tochter Zion steht noch da / wie eine Hütte im Weinberg, / ein Schutzdach im Gurkenfeld, / eine Stadt, die man behüten muss. 9 Hätte Jahwe, der allmächtige Gott, nicht einen Rest von uns übrig gelassen, / es wäre uns wie Sodom gegangen, / und wie Gomorra wären wir jetzt. (1. Mose 19.24-25) (5. Mose 29.21) (Römer 9.29) 10 Hört das Wort Jahwes, ihr Mächtigen von Sodom! / Vernimm die Weisung unseres Gottes, Volk von Gomorra! (Jeremia 23.14) (Klagelieder 4.6) 11 "Was soll ich mit der Menge eurer Opfer?", spricht Jahwe. / "Ich habe es satt, dass ihr mir Schafböcke und das Fett von Mastkälbern verbrennt! / Das Blut von Stieren, Lämmern, Böcken mag ich nicht! (Psalm 50.8) (Jeremia 6.20) (Sprüche 21.27) (Amos 5.22) 12 Wenn ihr in den Tempel kommt, / um vor mir zu erscheinen, / meine Vorhöfe zertrampelt - wer hat das von euch verlangt? 13 Lasst eure nutzlosen Opfer! / Euer Weihrauch ist mir ein Gräuel! 14 Neumond, Sabbat und andere Feste: / sündige Feiern ertrage ich nicht! 15 Und wenn ihr betet mit ausgebreiteten Händen, / verhülle ich meine Augen vor euch. / Auch wenn ihr mich noch so mit Bitten bestürmt, höre ich nicht, / denn eure Hände sind voll Blut. (Jesaja 59.1-3) (Sprüche 15.29) (Johannes 9.31) 16 Wascht und reinigt euch! / Schafft mir eure bösen Taten aus dem Weg! / Hört auf, vor meinen Augen Böses zu tun! (Joel 2.12-13) (Micha 6.6-8) 17 Lernt Gutes zu tun / und fragt nach dem, was richtig ist! / Weist die Unterdrücker zurück! / Verhelft Waisen und Witwen zu ihrem Recht!" (1. Samuel 15.22) (Jesaja 1.23) (Jeremia 7.3-7) 18 "Kommt her, wir wollen sehen, wer im Recht ist!", / spricht Jahwe. / "Wenn eure Sünden rot sind wie das Blut, / werden sie doch weiß wie Schnee; / und wenn sie rot wie Purpur sind, / werden sie wie weiße Wolle sein. (Psalm 51.9) (Jesaja 43.25) (Jesaja 44.22) 19 Wenn ihr willig auf mich hört, / dürft ihr die Früchte des Landes genießen. (3. Mose 25.18-19) 20 Doch wenn ihr euch weigert und widerspenstig seid, / sollt ihr vom Schwert gefressen werden." / Ja, der Mund Jahwes hat dies gesagt! (3. Mose 26.25) 21 Wie ist zur Hure geworden die treue Stadt! / Sie war voller Recht, / Gerechtigkeit wohnte in ihr, / und jetzt hausen Mörder darin. (Matthäus 23.37) 22 Dein Silber ist Schlacke geworden, / dein Wein mit Wasser gepanscht! 23 Deine Führer - Aufrührer sind sie, / mit Dieben vereint. / Sie mögen Bestechung / und gieren nach einem Geschenk. / Den Waisen verhelfen sie nicht zum Recht, / und Witwen hören sie gar nicht erst an. (Jesaja 1.17) 24 Darum spricht Jahwe, der Herr, / der allmächtige Gott, / der Starke Israels: / "Weh euch! / Ich werde mir Genugtuung verschaffen! / Ja, ich werde euch eure Feindschaft vergelten! 25 Meine Hand wird gegen euch sein! / Deine Schlacken werde ich ausschmelzen wie mit Laugensalz / und ausscheiden dein unedles Metall. (Jesaja 1.22) (Maleachi 3.2-3) 26 Dann werde ich dir Richter geben wie früher / und Ratgeber wie zum Beginn. Dann wird man dich nennen: 'Stadt des Rechts' und 'treue Stadt'. (Sacharja 8.3) 27 Zion wird durchs Recht erlöst, / und wer dort umkehrt, durch Gerechtigkeit. (Jesaja 46.13) 28 Doch Rebellen und Sünder trifft der Zerbruch, / wer Jahwe verlässt, kommt um! 29 Wer heilige Bäume verehrt, wird beschämt, - schamrot, wer den Göttern Gärten pflegt. (Jesaja 65.3) 30 Wie eine verwelkte Eiche werdet ihr stehen, / wie ein Garten, der kein Wasser bekommt. 31 Der Starke wird dann wie Zunder sein / und zum zündenden Funken sein Werk. / In Flammen gehen sie alle auf, / und es gibt niemand, der löscht.