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3. Mose - Kapitel 25

Sabbatjahr und Erlassjahr

1 Und der HERR redete mit Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land seinen Sabbat dem HERRN feiern, 3 daß du sechs Jahre dein Feld besäest und sechs Jahre deinen Weinberg beschneidest und sammelst die Früchte ein; (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 aber im siebenten Jahr soll das Land seinen großen Sabbat dem HERRN feiern, darin du dein Feld nicht besäen noch deinen Weinberg beschneiden sollst. 5 Was aber von selber nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht ernten, und die Trauben, so ohne deine Arbeit wachsen, sollst du nicht lesen, dieweil es ein Sabbatjahr des Landes ist.
6 Aber was das Land während seines Sabbats trägt, davon sollt ihr essen, du und dein Knecht, deine Magd, dein Tagelöhner, dein Beisaß, dein Fremdling bei dir, 7 dein Vieh und die Tiere in deinem Lande; alle Früchte sollen Speise sein. 8 Und du sollst zählen solcher Sabbatjahre sieben, daß sieben Jahre siebenmal gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre mache neunundvierzig Jahre.
9 Da sollst du die Posaune lassen blasen durch all euer Land am zehnten Tage des siebenten Monats, eben am Tage der Versöhnung. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen; denn es ist euer Halljahr. Da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen; (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 denn das fünfzigste Jahr ist euer Halljahr. Ihr sollt nicht säen, auch was von selber wächst, nicht ernten, auch was ohne Arbeit wächst im Weinberge, nicht lesen; 12 denn das Halljahr soll unter euch heilig sein. Ihr sollt aber essen, was das Feld trägt. 13 Das ist das Halljahr, da jedermann wieder zu dem Seinen kommen soll.
14 Wenn du nun etwas deinem Nächsten verkaufst oder ihm etwas abkaufst, soll keiner seinen Bruder übervorteilen, (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre vom Halljahr an sollst du es von ihm kaufen; und was die Jahre hernach tragen mögen, so hoch soll er dir's verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kauf steigern, und nach der wenigen der Jahre sollst du den Kauf verringern; denn er soll dir's, nach dem es tragen mag, verkaufen. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten, sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich bin der HERR, euer Gott. 18 Darum tut nach meinen Satzungen und haltet meine Rechte, daß ihr darnach tut, auf daß ihr im Lande sicher wohnen möget. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Denn das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr zu essen genug habet und sicher darin wohnt. 20 Und ob du würdest sagen: Was sollen wir essen im siebenten Jahr? denn wir säen nicht, so sammeln wir auch kein Getreide ein: 21 da will ich meinem Segen über euch im sechsten Jahr gebieten, das er soll dreier Jahr Getreide machen, (5. Mose 28.8) 22 daß ihr säet im achten Jahr und von dem alten Getreide esset bis in das neunte Jahr, daß ihr vom alten esset, bis wieder neues Getreide kommt. 23 Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen für immer; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Gäste vor mir. (Psalm 39.13) 24 Und sollt in all eurem Lande das Land zu lösen geben.

Einlösung von Grundbesitz

25 Wenn dein Bruder verarmt, und verkauft dir seine Habe, und sein nächster Verwandter kommt zu ihm, daß er's löse, so soll er's lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4)
26 Wenn aber jemand keinen Löser hat und kann mit seiner Hand so viel zuwege bringen, daß er's löse, 27 so soll er rechnen von dem Jahr, da er's verkauft hat, und was noch übrig ist, dem Käufer wiedergeben und also wieder zu seiner Habe kommen. 28 Kann aber seine Hand nicht so viel finden, daß er's ihm wiedergebe, so soll, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Halljahr; in demselben soll es frei werden und er wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft in einer Stadt mit Mauern, der hat ein ganzes Jahr Frist, dasselbe wieder zu lösen; das soll die Zeit sein, darin er es lösen kann.
30 Wo er's aber nicht löst, ehe denn das ganze Jahr um ist, so soll's der Käufer für immer behalten und seine Nachkommen, und es soll nicht frei werden im Halljahr. 31 Ist's aber ein Haus auf dem Dorfe, um das keine Mauer ist, das soll man dem Feld des Landes gleich rechnen, und es soll können los werden und im Halljahr frei werden. 32 Die Städte der Leviten aber, nämlich die Häuser in den Städten, darin ihre Habe ist, können immerdar gelöst werden. (4. Mose 35.1) 33 Wer etwas von den Leviten löst, der soll's verlassen im Halljahr, es sei Haus oder Stadt, das er besessen hat; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihre Habe unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld vor ihren Städten soll man nicht verkaufen; denn das ist ihr Eigentum ewiglich.

Verbot des Zinsnehmens

35 Wenn dein Bruder verarmt und neben dir abnimmt, so sollst du ihn aufnehmen als einen Fremdling oder Gast, daß er lebe neben dir,
36 und sollst nicht Zinsen von ihm nehmen noch Wucher, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, auf daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Denn du sollst ihm dein Geld nicht auf Zinsen leihen noch deine Speise auf Wucher austun. 38 Denn ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägyptenland geführt hat, daß ich euch das Land Kanaan gäbe und euer Gott wäre.

Einlösung von Schuldsklaven

39 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen; (2. Mose 21.2)
40 sondern wie ein Tagelöhner und Gast soll er bei dir sein und bis an das Halljahr bei dir dienen. 41 Dann soll er von dir frei ausgehen und seine Kinder mit ihm und soll wiederkommen zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe; darum soll man sie nicht auf leibeigene Weise verkaufen. 43 Und sollst nicht mit Strenge über sie herrschen, sondern dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind,
45 und auch von den Kindern der Gäste, die Fremdlinge unter euch sind, und von ihren Nachkommen, die sie bei euch in eurem Land zeugen; dieselben mögt ihr zu eigen haben 46 und sollt sie besitzen und eure Kinder nach euch zum Eigentum für und für; die sollt ihr leibeigene Knechte sein lassen. Aber von euren Brüdern, den Kindern Israel, soll keiner über den andern herrschen mit Strenge. 47 Wenn irgend ein Fremdling oder Gast bei dir zunimmt und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling oder Gast bei dir oder jemand von seinem Stamm verkauft,
48 so soll er nach seinem Verkaufen Recht haben, wieder frei zu werden, und es mag ihn jemand unter seinen Brüdern lösen, 49 oder sein Vetter oder Vetters Sohn oder sonst ein Blutsfreund seines Geschlechts; oder so seine Hand so viel erwirbt, so soll er selbst sich lösen. 50 Und soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich verkauft hatte, bis aufs Halljahr; und das Geld, darum er sich verkauft hat, soll nach der Zahl der Jahre gerechnet werden, als wäre er die ganze Zeit Tagelöhner bei ihm gewesen. 51 Sind noch viele Jahre bis an das Halljahr, so soll er nach denselben desto mehr zu seiner Lösung wiedergeben von dem Gelde darum er gekauft ist. 52 Sind aber wenig Jahre übrig bis ans Halljahr, so soll er auch darnach wiedergeben zu seiner Lösung. 53 Als Tagelöhner soll er von Jahr zu Jahr bei ihm sein, und sollst nicht lassen mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Wird er aber auf diese Weise sich nicht lösen, so soll er im Halljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm. 55 Denn die Kinder Israel sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Ich bin der HERR, euer Gott.

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2. Samuel - Kapitel 12

1 Jahwe schickte Natan zu David. Der ging zu ihm und sagte: "Zwei Männer lebten in einer Stadt. Der eine war reich, der andere arm. 2 Der Reiche hatte sehr viele Schafe und Rinder. 3 Der Arme hatte nur ein einziges kleines Lämmchen. Er hatte es gekauft und zog es auf. Es wurde zusammen mit seinen Kindern bei ihm groß. Es aß von seinem Bissen, trank aus seinem Becher und schlief in seinem Schoß. Es war für ihn wie eine Tochter. 4 Da kam ein Besucher zu dem reichen Mann. Doch der brachte es nicht übers Herz, eins von seinen Schafen oder Rindern zu nehmen, um es für den Wanderer zuzurichten. Darum nahm er dem Armen das Lamm weg und setzte es seinem Gast vor." 5 David wurde sehr zornig über diesen Mann und sagte zu Natan: "So wahr Jahwe lebt: Der Mann, der das getan hat, ist ein Kind des Todes! 6 Dazu muss er das Lamm vierfach ersetzen. Das ist die Strafe dafür, dass er diese Untat beging und kein Mitleid hatte." (2. Mose 21.37) 7 Da sagte Natan zu David: "Du bist der Mann! So spricht Jahwe, der Gott Israels: 'Ich habe dich zum König über Israel gesalbt, ich habe dich aus der Hand Sauls gerettet, (1. Könige 20.40) 8 ich habe dir den ganzen Besitz deines Herrn gegeben und die Frauen deines Herrn in deinen Schoß gelegt. Ich habe dich zum König über Israel und Juda gemacht. Und wenn das noch zu wenig war, hätte ich dir noch dies und das dazu gegeben. 9 Warum hast du das Wort Jahwes verachtet und getan, was ihm missfällt? Du hast Urija, den Hetiter, mit dem Schwert erschlagen, und dann hast du dir seine Frau genommen! Ihn selbst hast du ja durch das Schwert der Ammoniter umgebracht. (2. Samuel 11.1) (1. Könige 15.5) 10 Darum wird das Schwert auch von deiner Familie niemals weichen. Denn du hast mich verachtet und die Frau des Hetiters Urija zu deiner Frau gemacht.' (2. Samuel 13.28-29) (2. Samuel 18.14) (2. Könige 25.7) 11 So spricht Jahwe: 'Aus deiner eigenen Familie lasse ich Unglück über dich kommen. Unter deinen Augen werde ich deine Frauen wegnehmen und sie deinem Nächsten geben, dass er am helllichten Tag mit ihnen schlafen wird. 12 Denn du, du hast es im Verborgenen getan, aber ich werde es in aller Öffentlichkeit vor ganz Israel tun.'" 13 Da sagte David zu Natan: "Ich habe gegen Jahwe gesündigt." Und Natan sagte zu ihm: "So hat auch Jahwe deine Sünde weggenommen, dass du nicht sterben musst. (2. Samuel 24.10) (Psalm 51.3) 14 Weil du aber den Feinden Jahwes durch diese Sache Anlass zur Lästerung gegeben hast, muss der Sohn, der dir geboren wird, sterben." (2. Samuel 11.27) 15 Dann ging Natan nach Hause. Jahwe ließ das Kind, das Urijas Frau David geboren hatte, schwer krank werden. 16 David suchte Gott um des Jungen willen und hielt ein strenges Fasten. Wenn er zum Schlafen heimkam, legte er sich auf den nackten Boden. 17 Die Ältesten seines Hofes versuchten ihn zum Aufstehen zu bewegen. Aber er ließ es nicht zu und aß auch nicht mit ihnen. 18 Am siebten Tag starb das Kind. Davids Diener wagten es nicht, ihm zu sagen, dass das Kind tot war. "Schon als das Kind noch lebte", sagten sie zueinander, "hat er nicht auf uns gehört. Wie können wir ihm jetzt sagen, dass das Kind tot ist? Es würde Unheil anrichten." 19 Als David merkte, dass seine Diener miteinander flüsterten, wurde ihm klar, dass das Kind tot war. Er fragte sie: "Ist es tot?" - "Ja", erwiderten sie. 20 Da stand David vom Boden auf, wusch und salbte sich und zog frische Kleider an. Dann ging er ins Haus Jahwes und warf sich nieder. Wieder in sein Haus zurückgekehrt, ließ er sich etwas zu essen bringen. 21 Da fragten seine Diener ihn: "Was machst du da für eine Sache? Als das Kind noch lebte, hast du gefastet und geweint. Doch nun, wo es gestorben ist, stehst du auf und isst!" 22 Da sagte er: "Als das Kind noch lebte, habe ich gefastet und geweint, weil ich dachte: 'Wer weiß, vielleicht wird Jahwe mir gnädig sein und lässt es am Leben.' 23 Aber jetzt ist es tot. Wozu soll ich dann noch fasten? Kann ich es damit etwa zurückbringen? Ich werde ihm einmal nachfolgen - aber zu mir kommt es nicht wieder zurück." 24 David tröstete seine Frau Batseba. Er schlief mit ihr, und sie bekam wieder einen Sohn, den er Salomo nannte. Jahwe liebte ihn. 25 Deshalb schickte er den Propheten Natan zu David und ließ dem Jungen den Namen Jedidja geben, Liebling Jahwes. 26 Joab kämpfte weiter gegen Rabba, die Königsstadt der Ammoniter, und hatte bereits einen Teil davon erobert. (Jeremia 49.2) 27 Dann schickte er Boten zu David und ließ ihm sagen: "Ich habe Rabba bekämpft und die Wasserstadt bereits erobert. 28 Komm du nun mit dem Rest der Wehrfähigen und vollende die Belagerung der Stadt, damit nicht ich die Stadt erobere und mein Name über ihr ausgerufen wird!" 29 Da zog David mit allen übrigen Männern nach Rabba, griff die Stadt an und eroberte sie. 30 Er nahm ihrem König die Krone vom Kopf und setzte sie selbst auf. Ihr Gewicht betrug 34 Kilogramm. Sie bestand ganz aus Gold und war mit einem kostbaren Edelstein besetzt. Außerdem nahm er reiche Beute aus der Stadt mit. 31 Die Bevölkerung der Stadt ließ David Zwangsarbeiten verrichten. Er stellte sie an Steinsägen, eiserne Pickel, eiserne Beile und Ziegelformen. So machte er es auch mit den anderen Städten der Ammoniter. Dann kehrte er mit dem ganzen Heer nach Jerusalem zurück.