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5. Mose - Kapitel 22

1 WEnn du deines Bruders ochsen oder schaf sihest irre gehen / So soltu dich nicht entziehen von jnen / sondern solt sie wider zu deinem Bruder füren. (2. Mose 23.4) 2 Wenn aber dein Bruder dir nicht nahe ist / vnd kennest jn nicht / So soltu sie in dein Haus nemen / das sie bey dir seien / bis sie dein Bruder süche / vnd denn jm wider gebest. 3 Also soltu thun mit seinem esel / mit seinem kleid / vnd mit allem verlornen / das dein Bruder verleuret vnd du es findest / du kanst dich nicht entziehen. Exo. 23. 4 WEnn du deines Bruders esel oder ochsen sihest fallen auff dem wege / So soltu dich nicht von jm entziehen / sondern solt jm auffhelffen. Matt. 12.; Luc. 14. 5 EJn Weib sol nicht Mans gerete tragen / vnd ein Man sol nicht Weiberkleider anthun / Denn wer solchs thut / der ist dem HERRN deinem Gott ein Grewel. 6 WEnn du auff dem wege findest ein Vogelnest / auff einem bawm oder auff der erden / mit Jungen oder mit Eiern / vnd das die Mutter auff den Jungen oder auff den Eiern sitzt / So soltu nicht die mutter mit den jungen nemen / 7 Sondern solt die mutter fliegen lassen / vnd die jungen nemen / Auff das dirs wolgehe / vnd lange lebest. (3. Mose 22.28) 8 WEnn du ein new Haus bawest / so mache ein Lehnen drumb auff deinem Dache / Auff das du nicht Blut auff dem haus ladest / wenn jemand er ab fiele. 9 DV solt deinen Weinberg nicht mit mancherley beseen / das du nicht zur Fülle heiligest solchen samen (den du geseet hast) neben dem einkomen des Weinbergs. (3. Mose 19.19) 10 Du solt nicht ackern zu gleich mit einem ochsen vnd esel. 11 Du solt nicht anziehen ein Kleid von wollen vnd leinen zu gleich gemenget. (3. Mose 19.19) 12 Du solt dir Leplin machen an den vier fittigen deines mantels / damit du dich bedeckest. Leui. 19.; Num. 15. (4. Mose 15.38) 13 WEnn jemand ein Weib nimpt / vnd wird jr gram / wenn er sie beschlaffen hat / 14 vnd legt jr was schendlichs auff / vnd bringet ein böse geschrey vber sie aus / vnd spricht / Das weib hab ich genomen / vnd da ich mich zu jr thet / fand ich sie nicht Jungfraw. 15 So sollen der vater vnd mutter / der Dirnen / sie nemen / vnd fur die Eltesten der stad in dem Thor / erfur bringen der Dirnen jungfrawschafft. 16 Vnd der Dirnen vater sol zu den Eltesten sagen / Jch hab diesem Man meine Tochter zum weibe gegeben / Nu ist er jr gram worden / 17 vnd legt ein schendlich ding auff sie / vnd spricht / Jch habe deine Tochter nicht Jungfraw funden / Hie ist die jungfrawschafft meiner Tochter / Vnd sollen die Kleider fur den Eltesten der stad ausbreiten. 18 So sollen die Eltesten der stad den Man nemen / vnd züchtigen / 19 vnd vmb hundert sekel silbers büssen vnd dieselben der Dirnen vater geben / Darumb das er ein jungfraw in Jsrael berüchtiget hat / vnd sol sie zum Weibe haben / das er sie sein Leben lang nicht lassen müge. (5. Mose 22.29) 20 Jsts aber die warheit / das die Dirne nicht ist jungfraw funden / 21 So sol man sie er aus fur die thür jres vaters haus füren / vnd die Leute der stad sollen sie zu tod steinigen / Darumb / das sie eine torheit in Jsrael begangen hat / vnd in jres vaters hause gehuret hat / Vnd solt das böse von dir thun. Num. 5. (1. Mose 34.7) 22 WEnn jemand erfunden wird / der bey einem Weibe schlefft / die einen Eheman hat / So sollen sie beide sterben / der Man vnd das Weib / bey dem er geschlaffen hat / Vnd solt das böse von Jsrael thun. Leui. 20. (3. Mose 20.10) 23 WEnn eine Dirne jemand vertrawet ist / vnd ein Man krieget sie in der Stad / vnd schlefft bey jr. 24 So solt jr sie alle beide zu der Stadthor ausfüren / vnd solt sie beide steinigen / das sie sterben / Die Dirne darumb / das sie nicht geschrien hat / weil sie in der Stad war / Den Man darumb / das er seines Nehesten weib geschendet hat / Vnd solt das böse von dir thun. 25 WEnn aber jemand eine vertrawete Dirne auff dem felde krieget / vnd ergreifft sie vnd schlefft bey jr / So sol der Man alleine sterben / der bey jr geschlaffen hat / 26 vnd der Dirne soltu nichts thun / Denn sie hat keine sünde des tods werd gethan. Sondern gleich wie jemand sich wider seinen Nehesten erhübe / vnd schlüge seine seele tod / So ist dis auch / 27 Denn er fand sie auff dem felde / vnd die vertrawete Dirne schrey / vnd war niemand der jr halff. 28 WEnn jemand an eine Jungfraw kompt / die nicht vertrawet ist / vnd ergreiffet sie vnd schlefft bey jr / vnd findet sich also / 29 So sol der sie beschlaffen hat jrem Vater fünffzig sekel silbers geben / vnd sol sie zum Weibe haben / Darumb / das er sie geschwecht hat / Er kan sie nicht lassen sein leben lang. (2. Mose 22.15)

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5. Mose - Kapitel 19

1 WEnn der HERR dein Gott die Völcker ausgerottet hat / welcher Land dir der HERR dein Gott geben wird / das du sie einnemest / vnd in jren Stedten vnd Heusern wonest / 2 Soltu dir drey Stedte aussondern im Lande / das dir der HERR dein Gott geben wird einzunemen. (5. Mose 4.41-43) 3 Vnd solt gelegene Ort welen / vnd die grentze deins Lands / das dir der HERR dein Gott austeilen wird / in drey Kreis scheiden / Das da hin fliehe / wer einen Todschlag gethan hat. 4 Vnd das sol die sache sein / das da hin fliehe der einen Todschlag gethan hat / das er lebendig bleibe. Deut. 4.; Josu. 20.; Num. 35. WEnn jemand seinen Nehesten schlegt / nicht fürsetzlich / vnd hat vor hin keinen hass auff jn gehabt / 5 Sondern / als wenn jemand mit seinem Nehesten in den wald gienge / holtz zu hawen / vnd holet mit der hand die Axt aus / das holtz abzuhawen / vnd das Eisen füre vom stiel / vnd treffe seinen Nehesten / vnd er stürbe. Der sol in dieser Stedte eine fliehen / das er lebendig bleibe / 6 Auff das nicht der Blutrecher dem Todschleger nachiage / weil sein hertz erhitzt ist / vnd ergreiffe jn / weil der weg so ferne ist / vnd schlage jm seine Seele / So doch kein vrteil des tods an jm ist / weil er keinen hass vor hin zu jm getragen hat. 7 Darumb gebiete ich dir / das du drey Stedte aussonderst. 8 VND so der HERR dein Gott deine Grentze weitern wird / wie er deinen Vetern geschworen hat / vnd gibt dir alles Land / das er geredt hat deinen Vetern zu geben 9 (So du anders alle diese Gebot halten wirst / das du darnach thust / die ich dir heute gebiete / das du den HERRN deinen Gott liebest / vnd in seinen wegen wandelst / dein leben lang) So soltu noch drey Stedte thun zu diesen dreien / 10 Auff das nicht vnschüldig blut in deinem Lande vergossen werde / das dir der HERR dein Gott gibt zum Erbe / vnd kome Blutschulden auff dich. 11 WEnn aber jemand hass tregt wider seinen Nehesten / vnd lauret auff jn / vnd macht sich vber jn / vnd schlegt jm seine Seele tod / vnd fleucht in dieser Stedte eine / 12 So sollen die Eltesten in seiner Stad hin schicken / vnd von dannen holen lassen / vnd jn in die hende des Blutrechers geben / das er sterbe. 13 Dein augen sollen sein nicht verschonen / vnd solt das vnschüldig blut aus Jsrael thun / das dirs wolgehe. 14 DV solt deines Nehesten grentze nicht zu rücke treiben / die die vorigen gesetzt haben in deinem Erbteil / das du erbest im Lande / das dir der HERR dein Gott gegeben hat einzunemen. (5. Mose 27.17) 15 ES sol kein einzeler Zeuge wider jemand aufftretten / vber jrgend einer missethat oder sünde / es sey welcherley sünde es sey / die man thun kan / Sondern in dem Mund zweier oder dreier Zeugen sol die sache bestehen. Deut. 17.; Matt. 18.; 2. Cor. 13. (5. Mose 17.6) (Johannes 8.17) (2. Korinther 13.1) 16 WEnn ein freueler Zeuge wider jemand aufftritt / vber jn zu bezeugen eine vbertrettung. 17 So sollen die beide Menner / die eine sach mit einander haben / fur dem HERRN / fur den Priestern vnd Richtern stehen / die zur selben zeit sein werden. (5. Mose 17.9) 18 Vnd die Richter sollen wol forschen / Vnd wenn der falsche Zeuge hat ein falsch zeugnis wider seinen Bruder gegeben / 19 So sollet jr jm thun wie er gedacht seinem Bruder zu thun / das du den Bösen von dir weg thust. 20 Auff das die andern hören / sich fürchten vnd nicht mehr solche böse stück furnemen zu thun vnter dir. 21 Dein auge sol sein nicht schonen / Seel vmb seel / Auge vmb auge / Zan vmb zan / Hand vmb hand / Fus vmb fus. Exo. 21.; Leuit. 24.; Matt. 9. (2. Mose 21.23-25)