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4. Mose - Kapitel 15

1 VND der HERR redet mit Mose / vnd sprach / 2 Rede mit den kindern Jsrael / vnd sprich zu jnen. Wenn jr ins Land ewer Wonung kompt / das ich euch geben werde / 3 vnd wolt dem HERRN Opffer thun / es sey ein Brandopffer oder ein Opffer zum besondern Gelübd / oder ein freiwillig Opffer / oder ewer Festeopffer / auff das jr dem HERRN ein süssen geruch machet / von rindern oder von schafen. (3. Mose 7.16) 4 WEr nu seine Gabe dem HERRN opffern wil / der sol das Speisopffer thun / ein zehenden semelmelhs gemenget mit öle eins vierden teils vom Hin / 5 vnd wein zum Tranckopffer auch eins vierden teils vom Hin / zum Brandopffer oder sonst zum Opffer / da ein Lamb geopffert wird. (4. Mose 28.7) 6 Da aber ein widder geopffert wird / soltu das Speisopffer machen zween zehenden semelmelhs / mit öle gemenget eins dritten teils vom Hin / 7 vnd wein zum Tranckopffer auch des dritten teils vom Hin / das soltu dem HERRN zum süssen geruch opffern. Leui. 2.; Leui. 6. 8 WJltu aber ein rind zum Brandopffer / oder zum besondern Gelübdopffer / oder zum Danckopffer dem HERRN machen / 9 So soltu zu dem rinde ein Speisopffer thun / drey zehenden semelmelhs gemenget mit öle eins halben Hin / 10 vnd wein zum Tranckopffer / auch ein halb Hin / Das ist ein Opffer dem HERRN zum süssen geruch. 11 Also soltu thun mit einem ochsen / mit einem widder / mit einem schaf von lemmern vnd zigen / 12 Darnach die zal ist dieser Opffer / darnach sol auch die zal der Speisopffer vnd Tranckopffer sein. 13 WER ein Einheimischer ist / der sol solchs thun / das er dem HERRN opffere ein Opffer zum süssen geruch. 14 Vnd ob ein Frembdlinger bey euch wonet oder vnter euch bey ewren Freunden ist / vnd wil dem HERRN ein Opffer zum süssen geruch thun / der sol thun / wie sie thun. 15 Der gantzen Gemeine sey eine Satzunge / beide euch vnd den Frembdlingen / Ein ewige Satzunge sol das sein ewren Nachkomen / das fur dem HERRN der Frembdling sey / wie jr. (2. Mose 12.49) 16 Ein Gesetze / ein Recht sol euch vnd dem Frembdlingen sein der bey euch wonet. 17 VND der HERR redet mit Mose / vnd sprach / 18 Rede mit den kindern Jsrael / vnd sprich zu jnen / Wenn jr ins Land komet / darein ich euch bringen werde / 19 das jr esset des brots im Lande / Solt jr dem HERRN ein Hebe geben / (2. Mose 23.16) (2. Mose 23.19) 20 nemlich / ewers Teigs erstling solt jr einen Kuchen zur Hebe geben / Wie die Hebe von der scheunen / 21 also solt jr auch dem HERRN ewrs Teigs erstling zur Hebe geben bey ewrn Nachkommen. Deut. 8.; Exod. 23. 22 VND wenn jr durch vnwissenheit dieser Gebot jrgend eins nicht thut / die der HERR zu Mose geredt hat / (3. Mose 4.2) (3. Mose 4.13) 23 vnd alles was der HERR euch durch Mose geboten hat / von dem tage an / da er anfieng zu gebieten auff ewre Nachkomen / 24 Wenn nu die Gemeine etwas vnwissend thet / So sol die gantze Gemeine einen jungen Farren aus den rindern zum Brandopffer machen / zum süssen geruch dem HERRN / sampt seinem Speisopffer vnd Tranckopffer / wie es recht ist / vnd ein zigenbock zum Sündopffer. 25 Vnd der Priester sol also die gantze Gemeine der kinder Jsrael versünen / so wirds jnen vergeben sein / denn es ist ein vnwissenheit / Vnd sie sollen bringen solch jre gaben zum opffer dem HERRN / vnd jre Sündopffer fur den HERRN vber jre vnwissenheit / 26 so wirds vergeben der gantzen Gemeine der kinder Jsrael / Da zu auch dem Frembdlingen der vnter euch wonet / weil das gantze volck ist in solcher vnwissenheit. Leui. 4. 27 WEnn aber eine Seele durch vnwissenheit sündigen wird / die sol eine jerige zige zum Sündopffer bringen. (3. Mose 4.27-28) 28 Vnd der Priester sol versünen solche vnwissende Seele mit dem Sündopffer / fur die vnwissenheit fur dem HERRN / das er sie versüne / so wirds jr vergeben werden. 29 Vnd es sol ein Gesetz sein das jr fur die vnwissenheit thun solt / beide dem Einheimischen vnter den kindern Jsrael / vnd dem frembdlingen der vnter euch wonet. 30 WEnn aber eine Seele aus freuelDas ist die sünde so nicht wil sünde sein / sondern recht haben. Wie der Ketzer vnd Rotten sünde / welche Gottes wort vnd Gesetz endert vnd nach jrem willen deutet. Man der am Sabbath holtz lase / gesteiniget. etwas thut / es sey ein Einheimischer oder Frembdlinger / der hat den HERRN geschmecht / Solche seele sol ausgerottet werden aus jrem volck / (Apostelgeschichte 13.38) (Hebräer 10.26-27) 31 denn sie hat des HERRN wort verachtet vnd sein Gebot lassen faren / Sie sol schlecht ausgerottet werden / Die schuld sey jr. 32 ALS nu die kinder Jsrael in der wüsten waren / funden sie einen Man holtz lesen am Sabbath tage. 33 Vnd die jn drob funden hatten / da er holtz las / brachten jn zu Mose vnd Aaron / vnd fur die gantze Gemeine. 34 Vnd sie legten jn gefangen / Denn es war nicht klar ausgedruckt / was man mit jm thun solte. (2. Mose 31.14) (2. Mose 35.2) (3. Mose 24.12) 35 Der HERR aber sprach zu Mose / Der Man sol des tods sterben / Die gantze Gemeine sol jn steinigen ausser dem Lager. 36 Da füret die gantze Gemeine jn hin aus fur das Lager / vnd steinigeten jn das er starb / wie der HERR Mose gebotten hatte. 37 VND der HERR sprach zu Mose / 38 Rede mit den kindern Jsrael / vnd sprich zu jnen / das sie jnen Lepplin machen an den fittigen jrer Kleider vnter alle ewren Nachkomen / vnd gele Schnürlin auff die Lepplin an die fittig thun. (5. Mose 22.12) (Matthäus 23.5) 39 Vnd sollen euch die Lepplin da zu dienen / das jr sie ansehet / vnd gedenckt aller Gebot des HERRN / vnd thut sie / das jr nicht ewrs hertzen duncken nachrichtet / noch ewren augen nachhuret. 40 Darumb solt jr gedencken vnd thun alle meine Gebot / vnd heilig sein ewrem Gott / 41 Jch der HERR ewr Gott / der euch aus Egyptenland gefürt hat / das ich ewr Gott were / Jch der HERR ewr Gott. Deut. 22.; Mat. 23.