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5. Mose - Kapitel 21

1 WEnn man einen Erschlagenen findet im Lande / das dir der HERR dein Gott geben wird einzunemen / vnd ligt im Felde / vnd man nicht weis / wer jn geschlagen hat. 2 So sollen deine Eltesten vnd Richter hin aus gehen / vnd von dem Erschlagenen messen an die Stedte die vmbher ligen. 3 Welche Stad die nehest ist / derselben Eltesten sollen eine junge Kue von den rindern nemen / da mit man nicht geerbeitet hat / noch am Joch gezogen hat / 4 Vnd sollen sie hin ab füren in einen kiesichten Grund / der weder geerbeitet noch beseet ist / vnd daselbs im grund jr den Hals abhawen. 5 DA sollen erzu komen die Priester / die kinder Leui (Denn der HERR dein Gott hat sie erwelet / das sie jm dienen vnd seinen Namen loben / vnd nach jrem Mund sollen alle sachen vnd alle scheden gehandelt werden) (5. Mose 17.8-9) 6 Vnd alle Eltesten derselben Stad sollen erzu tretten zu dem Erschlagenen / vnd jre hende wasschen vber die junge Kue / der im grund der hals abgehawen ist / (Matthäus 27.24) 7 Vnd sollen antworten / vnd sagen / Vnser hende haben dis Blut nicht vergossen / so habens auch vnser augen nicht gesehen. 8 Sey gnedig deinem volck Jsrael / das du der HERR erlöset hast / lege nicht das vnschüldige blut auff dein volck Jsrael / So werden sie vber dem blut versünet sein. 9 Also soltu das vnschüldige blut von dir thun / das du thust was recht ist fur den Augen des HERRN. (4. Mose 35.33) 10 WEnn du in einen streit zeuchst wider deine Feinde / vnd der HERR dein Gott gibt dir sie in deine hende / das du jre Gefangen wegfürest. 11 Vnd sihest vnter den gefangenen ein schön Weib / vnd hast lust zu jr / das du sie zum weibe nemest / 12 So füre sie in dein Haus / vnd las jr das Har abscheren / vnd jre Negel beschneiten / 13 vnd die Kleider ablegen / darinnen sie gefangen ist / vnd las sie sitzen in deinem Hause / vnd beweinen einen mond lang jren Vater vnd jre Mutter / Darnach schlaff bey jr vnd nim sie zu der Ehe / vnd las sie dein weib sein. 14 Wenn du aber nicht lust zu jr hast / so soltu sie auslassen / wo sie hin wil / vnd nicht vmb gelt verkeuffen noch versetzen / Darumb das du sie gedemütiget hast. 15 WEnn jemand zwey Weiber hat / Eine die er lieb hat / vnd eine die er hasset / vnd sie jm Kinder geberen / beide die Liebe vnd die Feindselige / das der Erstgeborner der Feindseligen ist / (1. Mose 29.30) 16 Vnd die zeit kompt / das er seinen Kindern das Erbe austeile / So kan er nicht den Son der Liebesten zum erstgebornen Son machen / fur den erstgebornen Son der Feindseligen. 17 Sondern er sol den Son der Feindseligen fur den ersten Son erkennen / das er jm zweifeltig gebe / alles das furhanden ist / Denn derselbe ist seine erste Krafft / vnd der ersten geburt Recht ist sein. (1. Mose 49.3) 18 WEnn jemand einen eigenwilligen vnd vngehorsamen Son hat / der seiner Vater vnd Mutter stim nicht gehorcht / vnd wenn sie jn züchtigen / jnen nicht gehorchen wil. 19 So sol jn sein Vater vnd Mutter greiffen / vnd zu den Eltesten der stad füren / vnd zu dem Thor desselben orts / 20 vnd zu den Eltesten der stad sagen / Dieser vnser Son ist eigenwillig vnd vngehorsam / vnd gehorcht vnser stim nicht / vnd ist ein Schlemmer vnd Trunckenbolt. 21 So sollen jn steinigen / alle Leute der selbigen stad / das er sterbe / Vnd solt also den Bösen von dir thun / das es gantz Jsrael höre vnd sich fürchte. (5. Mose 13.11-12) 22 WEnn jemand eine Sünde gethan hat / die des Tods wirdig ist / vnd wird also getödt / das man jn an ein Holtz henget. 23 So sol sein Leichnam nicht vber nacht an dem holtz bleiben / Sondern solt jn desselben tags begraben / Denn ein Gehenckter ist verflucht bey Gott / Auff das du dein Land nicht verunreinigst / das dir der HERR dein Gott gibt zum Erbe. Gal. 3. (Josua 8.29) (Josua 10.27) (Galater 3.13)

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5. Mose - Kapitel 25

1 WEnn ein hadder ist zwisschen Mennern / So sol man sie fur Gericht bringen vnd sie richten / vnd den Gerechten rechtsprechen / vnd den Gottlosen verdamnen. 2 Vnd so der Gottlose schlege verdienet hat / Sol jn der Richter heissen niderfallen / vnd sollen jn fur jm schlahen / nach der mas vnd zal seiner missethat. 3 Wenn man jm vierzig Schlege gegeben hat / sol man nicht mehr schlahen / Auff das nicht / so man mehr schlege gibt / er zu viel geschlagen werde / vnd dein Bruder scheuslich fur deinen augen sey. 2. Cor. 11. (2. Korinther 11.24) 4 DV solt dem Ochsen der da drisschet / nicht das Maul verbinden. 1. Cor. 9.; 1. Tim. 5. (1. Korinther 9.9) (1. Timotheus 5.18) 5 WEnn Brüder bey einander wonen / vnd einer stirbt on Kinder / So sol des verstorbenen Weib nicht einen frembden Man draussen nemen / sondern jr Schwager sol sie beschlaffen / vnd zum weibe nemen vnd sie ehelichen / (Rut 4.5) (Matthäus 22.24) 6 Vnd den ersten Son den sie gebirt / sol er bestetigen nach dem namen seines verstorbenen Bruders / das sein name nicht vertilget werde aus Jsrael. Mat. 22.; Ruth. 4. 7 GEfellet aber dem Man nicht / das er seine Schwegerin neme / So sol sie / seine Schwegerin / hin auff gehen vnter das thor fur die Eltesten / vnd sagen / Mein Schwager wegert sich seinem Bruder einen namen zu erwecken in Jsrael / vnd wil mich nicht ehelichen. 8 So sollen jn die Eltesten der Stad foddern vnd mit jm reden / Wenn er denn stehet vnd spricht / Es gefellet mir nicht sie zu nemen / 9 So sol sein Schwegerin zu jm tretten fur den Eltesten / vnd jm einen Schuch ausziehen von seinen füssen vnd jn anspeien / vnd sol antworten / vnd sprechen / Also sol man thun einem jederman / der seins Bruders haus / nicht erbawen wil. 10 Vnd sein name sol in Jsrael heissen / des Barfussers haus. 11 WEnn sich zween Menner mit einander haddern / vnd des einen Weib leufft zu / das sie jren Man errette von der hand des der jn schlegt / Vnd streckt jre hand aus / vnd ergreifft jn bey seiner Scham / 12 So soltu jr die hand abhawen / vnd dein auge sol jr nicht verschonen. 13 DV solt nicht zweierley Gewicht in deinem sack / gros vnd klein haben. 14 Vnd in deinem hause sol nicht zweierley Scheffel / gros vnd klein sein. 15 Du solt ein vollig vnd recht Gewicht / vnd einen völligen vnd rechten Scheffel haben / Auff das dein leben lang were in dem Lande / das dir der HERR dein Gott geben wird. 16 Denn wer solchs thut / der ist dem HERRN deinem Gott ein Grewel / wie alle die vbel thun. Leu. 19. (Micha 6.11) 17 GEdenck / was dir die Amalekiter thetten / auff dem wege / da jr aus Egypten zoget / (2. Mose 17.8) 18 Wie sie dich angriffen auff dem wege / vnd schlugen deine Hindersten / alle die schwachen die dir hinden nach zogen / da du müde vnd matt warest / vnd furchten Gott nicht. 19 Wenn nu der HERR dein Gott dich zu ruge bringt von allen deinen Feinden vmbher / im Lande / das dir der HERR dein Gott gibt zum Erbe einzunemen / So soltu das gedechtnis der Amalekiter austilgen vnter dem Himel. Das vergis nicht. Exo. 17.; 1. Reg. 15. (1. Samuel 15.2-3)