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5. Mose - Kapitel 19

1 WEnn der HERR dein Gott die Völcker ausgerottet hat / welcher Land dir der HERR dein Gott geben wird / das du sie einnemest / vnd in jren Stedten vnd Heusern wonest / 2 Soltu dir drey Stedte aussondern im Lande / das dir der HERR dein Gott geben wird einzunemen. (5. Mose 4.41-43) 3 Vnd solt gelegene Ort welen / vnd die grentze deins Lands / das dir der HERR dein Gott austeilen wird / in drey Kreis scheiden / Das da hin fliehe / wer einen Todschlag gethan hat. 4 Vnd das sol die sache sein / das da hin fliehe der einen Todschlag gethan hat / das er lebendig bleibe. Deut. 4.; Josu. 20.; Num. 35. WEnn jemand seinen Nehesten schlegt / nicht fürsetzlich / vnd hat vor hin keinen hass auff jn gehabt / 5 Sondern / als wenn jemand mit seinem Nehesten in den wald gienge / holtz zu hawen / vnd holet mit der hand die Axt aus / das holtz abzuhawen / vnd das Eisen füre vom stiel / vnd treffe seinen Nehesten / vnd er stürbe. Der sol in dieser Stedte eine fliehen / das er lebendig bleibe / 6 Auff das nicht der Blutrecher dem Todschleger nachiage / weil sein hertz erhitzt ist / vnd ergreiffe jn / weil der weg so ferne ist / vnd schlage jm seine Seele / So doch kein vrteil des tods an jm ist / weil er keinen hass vor hin zu jm getragen hat. 7 Darumb gebiete ich dir / das du drey Stedte aussonderst. 8 VND so der HERR dein Gott deine Grentze weitern wird / wie er deinen Vetern geschworen hat / vnd gibt dir alles Land / das er geredt hat deinen Vetern zu geben 9 (So du anders alle diese Gebot halten wirst / das du darnach thust / die ich dir heute gebiete / das du den HERRN deinen Gott liebest / vnd in seinen wegen wandelst / dein leben lang) So soltu noch drey Stedte thun zu diesen dreien / 10 Auff das nicht vnschüldig blut in deinem Lande vergossen werde / das dir der HERR dein Gott gibt zum Erbe / vnd kome Blutschulden auff dich. 11 WEnn aber jemand hass tregt wider seinen Nehesten / vnd lauret auff jn / vnd macht sich vber jn / vnd schlegt jm seine Seele tod / vnd fleucht in dieser Stedte eine / 12 So sollen die Eltesten in seiner Stad hin schicken / vnd von dannen holen lassen / vnd jn in die hende des Blutrechers geben / das er sterbe. 13 Dein augen sollen sein nicht verschonen / vnd solt das vnschüldig blut aus Jsrael thun / das dirs wolgehe. 14 DV solt deines Nehesten grentze nicht zu rücke treiben / die die vorigen gesetzt haben in deinem Erbteil / das du erbest im Lande / das dir der HERR dein Gott gegeben hat einzunemen. (5. Mose 27.17) 15 ES sol kein einzeler Zeuge wider jemand aufftretten / vber jrgend einer missethat oder sünde / es sey welcherley sünde es sey / die man thun kan / Sondern in dem Mund zweier oder dreier Zeugen sol die sache bestehen. Deut. 17.; Matt. 18.; 2. Cor. 13. (5. Mose 17.6) (Johannes 8.17) (2. Korinther 13.1) 16 WEnn ein freueler Zeuge wider jemand aufftritt / vber jn zu bezeugen eine vbertrettung. 17 So sollen die beide Menner / die eine sach mit einander haben / fur dem HERRN / fur den Priestern vnd Richtern stehen / die zur selben zeit sein werden. (5. Mose 17.9) 18 Vnd die Richter sollen wol forschen / Vnd wenn der falsche Zeuge hat ein falsch zeugnis wider seinen Bruder gegeben / 19 So sollet jr jm thun wie er gedacht seinem Bruder zu thun / das du den Bösen von dir weg thust. 20 Auff das die andern hören / sich fürchten vnd nicht mehr solche böse stück furnemen zu thun vnter dir. 21 Dein auge sol sein nicht schonen / Seel vmb seel / Auge vmb auge / Zan vmb zan / Hand vmb hand / Fus vmb fus. Exo. 21.; Leuit. 24.; Matt. 9. (2. Mose 21.23-25)

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5. Mose - Kapitel 21

1 WEnn man einen Erschlagenen findet im Lande / das dir der HERR dein Gott geben wird einzunemen / vnd ligt im Felde / vnd man nicht weis / wer jn geschlagen hat. 2 So sollen deine Eltesten vnd Richter hin aus gehen / vnd von dem Erschlagenen messen an die Stedte die vmbher ligen. 3 Welche Stad die nehest ist / derselben Eltesten sollen eine junge Kue von den rindern nemen / da mit man nicht geerbeitet hat / noch am Joch gezogen hat / 4 Vnd sollen sie hin ab füren in einen kiesichten Grund / der weder geerbeitet noch beseet ist / vnd daselbs im grund jr den Hals abhawen. 5 DA sollen erzu komen die Priester / die kinder Leui (Denn der HERR dein Gott hat sie erwelet / das sie jm dienen vnd seinen Namen loben / vnd nach jrem Mund sollen alle sachen vnd alle scheden gehandelt werden) (5. Mose 17.8-9) 6 Vnd alle Eltesten derselben Stad sollen erzu tretten zu dem Erschlagenen / vnd jre hende wasschen vber die junge Kue / der im grund der hals abgehawen ist / (Matthäus 27.24) 7 Vnd sollen antworten / vnd sagen / Vnser hende haben dis Blut nicht vergossen / so habens auch vnser augen nicht gesehen. 8 Sey gnedig deinem volck Jsrael / das du der HERR erlöset hast / lege nicht das vnschüldige blut auff dein volck Jsrael / So werden sie vber dem blut versünet sein. 9 Also soltu das vnschüldige blut von dir thun / das du thust was recht ist fur den Augen des HERRN. (4. Mose 35.33) 10 WEnn du in einen streit zeuchst wider deine Feinde / vnd der HERR dein Gott gibt dir sie in deine hende / das du jre Gefangen wegfürest. 11 Vnd sihest vnter den gefangenen ein schön Weib / vnd hast lust zu jr / das du sie zum weibe nemest / 12 So füre sie in dein Haus / vnd las jr das Har abscheren / vnd jre Negel beschneiten / 13 vnd die Kleider ablegen / darinnen sie gefangen ist / vnd las sie sitzen in deinem Hause / vnd beweinen einen mond lang jren Vater vnd jre Mutter / Darnach schlaff bey jr vnd nim sie zu der Ehe / vnd las sie dein weib sein. 14 Wenn du aber nicht lust zu jr hast / so soltu sie auslassen / wo sie hin wil / vnd nicht vmb gelt verkeuffen noch versetzen / Darumb das du sie gedemütiget hast. 15 WEnn jemand zwey Weiber hat / Eine die er lieb hat / vnd eine die er hasset / vnd sie jm Kinder geberen / beide die Liebe vnd die Feindselige / das der Erstgeborner der Feindseligen ist / (1. Mose 29.30) 16 Vnd die zeit kompt / das er seinen Kindern das Erbe austeile / So kan er nicht den Son der Liebesten zum erstgebornen Son machen / fur den erstgebornen Son der Feindseligen. 17 Sondern er sol den Son der Feindseligen fur den ersten Son erkennen / das er jm zweifeltig gebe / alles das furhanden ist / Denn derselbe ist seine erste Krafft / vnd der ersten geburt Recht ist sein. (1. Mose 49.3) 18 WEnn jemand einen eigenwilligen vnd vngehorsamen Son hat / der seiner Vater vnd Mutter stim nicht gehorcht / vnd wenn sie jn züchtigen / jnen nicht gehorchen wil. 19 So sol jn sein Vater vnd Mutter greiffen / vnd zu den Eltesten der stad füren / vnd zu dem Thor desselben orts / 20 vnd zu den Eltesten der stad sagen / Dieser vnser Son ist eigenwillig vnd vngehorsam / vnd gehorcht vnser stim nicht / vnd ist ein Schlemmer vnd Trunckenbolt. 21 So sollen jn steinigen / alle Leute der selbigen stad / das er sterbe / Vnd solt also den Bösen von dir thun / das es gantz Jsrael höre vnd sich fürchte. (5. Mose 13.11-12) 22 WEnn jemand eine Sünde gethan hat / die des Tods wirdig ist / vnd wird also getödt / das man jn an ein Holtz henget. 23 So sol sein Leichnam nicht vber nacht an dem holtz bleiben / Sondern solt jn desselben tags begraben / Denn ein Gehenckter ist verflucht bey Gott / Auff das du dein Land nicht verunreinigst / das dir der HERR dein Gott gibt zum Erbe. Gal. 3. (Josua 8.29) (Josua 10.27) (Galater 3.13)