1WEnn der HERR dein Gott die Völcker ausgerottet hat / welcher Land dir der HERR dein Gott geben wird / das du sie einnemest / vnd in jren Stedten vnd Heusern wonest /2Soltu dir drey Stedte aussondern im Lande / das dir der HERR dein Gott geben wird einzunemen.(5. Mose 4.41-43)3Vnd solt gelegene Ort welen / vnd die grentze deins Lands / das dir der HERR dein Gott austeilen wird / in drey Kreis scheiden / Das da hin fliehe / wer einen Todschlag gethan hat.4Vnd das sol die sache sein / das da hin fliehe der einen Todschlag gethan hat / das er lebendig bleibe. Deut. 4.; Josu. 20.; Num. 35. WEnn jemand seinen Nehesten schlegt / nicht fürsetzlich / vnd hat vor hin keinen hass auff jn gehabt /5Sondern / als wenn jemand mit seinem Nehesten in den wald gienge / holtz zu hawen / vnd holet mit der hand die Axt aus / das holtz abzuhawen / vnd das Eisen füre vom stiel / vnd treffe seinen Nehesten / vnd er stürbe. Der sol in dieser Stedte eine fliehen / das er lebendig bleibe /6Auff das nicht der Blutrecher dem Todschleger nachiage / weil sein hertz erhitzt ist / vnd ergreiffe jn / weil der weg so ferne ist / vnd schlage jm seine Seele / So doch kein vrteil des tods an jm ist / weil er keinen hass vor hin zu jm getragen hat.7Darumb gebiete ich dir / das du drey Stedte aussonderst.8VND so der HERR dein Gott deine Grentze weitern wird / wie er deinen Vetern geschworen hat / vnd gibt dir alles Land / das er geredt hat deinen Vetern zu geben9(So du anders alle diese Gebot halten wirst / das du darnach thust / die ich dir heute gebiete / das du den HERRN deinen Gott liebest / vnd in seinen wegen wandelst / dein leben lang) So soltu noch drey Stedte thun zu diesen dreien /10Auff das nicht vnschüldig blut in deinem Lande vergossen werde / das dir der HERR dein Gott gibt zum Erbe / vnd kome Blutschulden auff dich.11WEnn aber jemand hass tregt wider seinen Nehesten / vnd lauret auff jn / vnd macht sich vber jn / vnd schlegt jm seine Seele tod / vnd fleucht in dieser Stedte eine /12So sollen die Eltesten in seiner Stad hin schicken / vnd von dannen holen lassen / vnd jn in die hende des Blutrechers geben / das er sterbe.13Dein augen sollen sein nicht verschonen / vnd solt das vnschüldig blut aus Jsrael thun / das dirs wolgehe.14DV solt deines Nehesten grentze nicht zu rücke treiben / die die vorigen gesetzt haben in deinem Erbteil / das du erbest im Lande / das dir der HERR dein Gott gegeben hat einzunemen.(5. Mose 27.17)15ES sol kein einzeler Zeuge wider jemand aufftretten / vber jrgend einer missethat oder sünde / es sey welcherley sünde es sey / die man thun kan / Sondern in dem Mund zweier oder dreier Zeugen sol die sache bestehen. Deut. 17.; Matt. 18.; 2. Cor. 13.(5. Mose 17.6)(Johannes 8.17)(2. Korinther 13.1)16WEnn ein freueler Zeuge wider jemand aufftritt / vber jn zu bezeugen eine vbertrettung.17So sollen die beide Menner / die eine sach mit einander haben / fur dem HERRN / fur den Priestern vnd Richtern stehen / die zur selben zeit sein werden.(5. Mose 17.9)18Vnd die Richter sollen wol forschen / Vnd wenn der falsche Zeuge hat ein falsch zeugnis wider seinen Bruder gegeben /19So sollet jr jm thun wie er gedacht seinem Bruder zu thun / das du den Bösen von dir weg thust.20Auff das die andern hören / sich fürchten vnd nicht mehr solche böse stück furnemen zu thun vnter dir.21Dein auge sol sein nicht schonen / Seel vmb seel / Auge vmb auge / Zan vmb zan / Hand vmb hand / Fus vmb fus. Exo. 21.; Leuit. 24.; Matt. 9.(2. Mose 21.23-25)
1WEnn man einen Erschlagenen findet im Lande / das dir der HERR dein Gott geben wird einzunemen / vnd ligt im Felde / vnd man nicht weis / wer jn geschlagen hat.2So sollen deine Eltesten vnd Richter hin aus gehen / vnd von dem Erschlagenen messen an die Stedte die vmbher ligen.3Welche Stad die nehest ist / derselben Eltesten sollen eine junge Kue von den rindern nemen / da mit man nicht geerbeitet hat / noch am Joch gezogen hat /4Vnd sollen sie hin ab füren in einen kiesichten Grund / der weder geerbeitet noch beseet ist / vnd daselbs im grund jr den Hals abhawen.5DA sollen erzu komen die Priester / die kinder Leui (Denn der HERR dein Gott hat sie erwelet / das sie jm dienen vnd seinen Namen loben / vnd nach jrem Mund sollen alle sachen vnd alle scheden gehandelt werden)(5. Mose 17.8-9)6Vnd alle Eltesten derselben Stad sollen erzu tretten zu dem Erschlagenen / vnd jre hende wasschen vber die junge Kue / der im grund der hals abgehawen ist /(Matthäus 27.24)7Vnd sollen antworten / vnd sagen / Vnser hende haben dis Blut nicht vergossen / so habens auch vnser augen nicht gesehen.8Sey gnedig deinem volck Jsrael / das du der HERR erlöset hast / lege nicht das vnschüldige blut auff dein volck Jsrael / So werden sie vber dem blut versünet sein.9Also soltu das vnschüldige blut von dir thun / das du thust was recht ist fur den Augen des HERRN.(4. Mose 35.33)10WEnn du in einen streit zeuchst wider deine Feinde / vnd der HERR dein Gott gibt dir sie in deine hende / das du jre Gefangen wegfürest.11Vnd sihest vnter den gefangenen ein schön Weib / vnd hast lust zu jr / das du sie zum weibe nemest /12So füre sie in dein Haus / vnd las jr das Har abscheren / vnd jre Negel beschneiten /13vnd die Kleider ablegen / darinnen sie gefangen ist / vnd las sie sitzen in deinem Hause / vnd beweinen einen mond lang jren Vater vnd jre Mutter / Darnach schlaff bey jr vnd nim sie zu der Ehe / vnd las sie dein weib sein.14Wenn du aber nicht lust zu jr hast / so soltu sie auslassen / wo sie hin wil / vnd nicht vmb gelt verkeuffen noch versetzen / Darumb das du sie gedemütiget hast.15WEnn jemand zwey Weiber hat / Eine die er lieb hat / vnd eine die er hasset / vnd sie jm Kinder geberen / beide die Liebe vnd die Feindselige / das der Erstgeborner der Feindseligen ist /(1. Mose 29.30)16Vnd die zeit kompt / das er seinen Kindern das Erbe austeile / So kan er nicht den Son der Liebesten zum erstgebornen Son machen / fur den erstgebornen Son der Feindseligen.17Sondern er sol den Son der Feindseligen fur den ersten Son erkennen / das er jm zweifeltig gebe / alles das furhanden ist / Denn derselbe ist seine erste Krafft / vnd der ersten geburt Recht ist sein.(1. Mose 49.3)18WEnn jemand einen eigenwilligen vnd vngehorsamen Son hat / der seiner Vater vnd Mutter stim nicht gehorcht / vnd wenn sie jn züchtigen / jnen nicht gehorchen wil.19So sol jn sein Vater vnd Mutter greiffen / vnd zu den Eltesten der stad füren / vnd zu dem Thor desselben orts /20vnd zu den Eltesten der stad sagen / Dieser vnser Son ist eigenwillig vnd vngehorsam / vnd gehorcht vnser stim nicht / vnd ist ein Schlemmer vnd Trunckenbolt.21So sollen jn steinigen / alle Leute der selbigen stad / das er sterbe / Vnd solt also den Bösen von dir thun / das es gantz Jsrael höre vnd sich fürchte.(5. Mose 13.11-12)22WEnn jemand eine Sünde gethan hat / die des Tods wirdig ist / vnd wird also getödt / das man jn an ein Holtz henget.23So sol sein Leichnam nicht vber nacht an dem holtz bleiben / Sondern solt jn desselben tags begraben / Denn ein Gehenckter ist verflucht bey Gott / Auff das du dein Land nicht verunreinigst / das dir der HERR dein Gott gibt zum Erbe. Gal. 3.(Josua 8.29)(Josua 10.27)(Galater 3.13)