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5. Mose - Kapitel 19

1 WEnn der HERR dein Gott die Völcker ausgerottet hat / welcher Land dir der HERR dein Gott geben wird / das du sie einnemest / vnd in jren Stedten vnd Heusern wonest / 2 Soltu dir drey Stedte aussondern im Lande / das dir der HERR dein Gott geben wird einzunemen. (5. Mose 4.41-43) 3 Vnd solt gelegene Ort welen / vnd die grentze deins Lands / das dir der HERR dein Gott austeilen wird / in drey Kreis scheiden / Das da hin fliehe / wer einen Todschlag gethan hat. 4 Vnd das sol die sache sein / das da hin fliehe der einen Todschlag gethan hat / das er lebendig bleibe. Deut. 4.; Josu. 20.; Num. 35. WEnn jemand seinen Nehesten schlegt / nicht fürsetzlich / vnd hat vor hin keinen hass auff jn gehabt / 5 Sondern / als wenn jemand mit seinem Nehesten in den wald gienge / holtz zu hawen / vnd holet mit der hand die Axt aus / das holtz abzuhawen / vnd das Eisen füre vom stiel / vnd treffe seinen Nehesten / vnd er stürbe. Der sol in dieser Stedte eine fliehen / das er lebendig bleibe / 6 Auff das nicht der Blutrecher dem Todschleger nachiage / weil sein hertz erhitzt ist / vnd ergreiffe jn / weil der weg so ferne ist / vnd schlage jm seine Seele / So doch kein vrteil des tods an jm ist / weil er keinen hass vor hin zu jm getragen hat. 7 Darumb gebiete ich dir / das du drey Stedte aussonderst. 8 VND so der HERR dein Gott deine Grentze weitern wird / wie er deinen Vetern geschworen hat / vnd gibt dir alles Land / das er geredt hat deinen Vetern zu geben 9 (So du anders alle diese Gebot halten wirst / das du darnach thust / die ich dir heute gebiete / das du den HERRN deinen Gott liebest / vnd in seinen wegen wandelst / dein leben lang) So soltu noch drey Stedte thun zu diesen dreien / 10 Auff das nicht vnschüldig blut in deinem Lande vergossen werde / das dir der HERR dein Gott gibt zum Erbe / vnd kome Blutschulden auff dich. 11 WEnn aber jemand hass tregt wider seinen Nehesten / vnd lauret auff jn / vnd macht sich vber jn / vnd schlegt jm seine Seele tod / vnd fleucht in dieser Stedte eine / 12 So sollen die Eltesten in seiner Stad hin schicken / vnd von dannen holen lassen / vnd jn in die hende des Blutrechers geben / das er sterbe. 13 Dein augen sollen sein nicht verschonen / vnd solt das vnschüldig blut aus Jsrael thun / das dirs wolgehe. 14 DV solt deines Nehesten grentze nicht zu rücke treiben / die die vorigen gesetzt haben in deinem Erbteil / das du erbest im Lande / das dir der HERR dein Gott gegeben hat einzunemen. (5. Mose 27.17) 15 ES sol kein einzeler Zeuge wider jemand aufftretten / vber jrgend einer missethat oder sünde / es sey welcherley sünde es sey / die man thun kan / Sondern in dem Mund zweier oder dreier Zeugen sol die sache bestehen. Deut. 17.; Matt. 18.; 2. Cor. 13. (5. Mose 17.6) (Johannes 8.17) (2. Korinther 13.1) 16 WEnn ein freueler Zeuge wider jemand aufftritt / vber jn zu bezeugen eine vbertrettung. 17 So sollen die beide Menner / die eine sach mit einander haben / fur dem HERRN / fur den Priestern vnd Richtern stehen / die zur selben zeit sein werden. (5. Mose 17.9) 18 Vnd die Richter sollen wol forschen / Vnd wenn der falsche Zeuge hat ein falsch zeugnis wider seinen Bruder gegeben / 19 So sollet jr jm thun wie er gedacht seinem Bruder zu thun / das du den Bösen von dir weg thust. 20 Auff das die andern hören / sich fürchten vnd nicht mehr solche böse stück furnemen zu thun vnter dir. 21 Dein auge sol sein nicht schonen / Seel vmb seel / Auge vmb auge / Zan vmb zan / Hand vmb hand / Fus vmb fus. Exo. 21.; Leuit. 24.; Matt. 9. (2. Mose 21.23-25)

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5. Mose - Kapitel 20

1 WEnn du in einen Krieg zeuchst wider deine Feinde / vnd sihest ross vnd wagen des Volcks / das grösser sey / denn du / So fürchte dich nicht fur jnen / Denn der HERR dein Gott / der dich aus Egyptenland gefüret hat / ist mit dir. 2 Wenn jr nu hin zu komet zum streit / So sol der Priester herzu tretten / vnd mit dem Volck reden / 3 vnd zu jnen sprechen / Jsrael höre zu / Jr gehet heut in den streit wider ewr Feinde / Ewr hertze verzage nicht / fürchtet euch nicht / vnd erschreckt nicht / vnd last euch nicht grawen fur jnen / 4 Denn der HERR ewr Gott gehet mit euch / das er fur euch streite mit ewren Feinden / euch zu helffen. 5 ABer die Amptleute sollen mit dem Volck reden vnd sagen / Welcher ein new Haus gebawet hat / vnd hats noch nicht eingeweihet / Der gehe hin vnd bleib in seinem hause / Auff das er nicht sterbe im krieg / vnd ein ander weihe es ein. (5. Mose 16.18) 6 Welcher einen Weinberg gepflantzt hat / vnd hat jn noch nicht gemein gemacht / Der gehe hin vnd bleibe da heime / das er nicht im kriege sterbe / vnd ein ander mache jn gemeine. (3. Mose 19.24-25) (5. Mose 28.30) 7 Welcher ein Weib jm vertrawet hat / vnd hat sie noch nicht heim geholet / Der gehe hin vnd bleibe daheime / das er nicht im kriege sterbe / vnd ein ander hole sie heim. (5. Mose 24.5) 8 VND die Amptleute sollen weiter mit dem Volck reden / vnd sprechen / Welcher sich fürchtet vnd ein verzagts hertz hat / der gehe hin vnd bleib da heime / Auff das er nicht auch seiner Brüder hertz feige mache / wie sein hertz ist. (Richter 7.3) 9 Vnd wenn die Amptleute ausgeredt haben mit dem Volck / So sollen sie die Heubtleute fur das Volck an die spitzen stellen. Jud. 7. 10 WEnn du fur eine Stad zeuchst sie zu bestreiten / so soltu jr den friede anbieten. (4. Mose 21.21-22) 11 Antwortet sie dir friedlich vnd thut dir auff / So sol alle das Volck / das drinnen finden wird / dir zinsbar vnd vnterthan sein. 12 Wil sie aber nicht friedlich mit dir handeln / vnd wil mit dir kriegen / So belegere sie. 13 Vnd wenn sie der HERR dein Gott dir in die hand gibt / So soltu alles was menlich drinnen ist / mit des schwerts scherffe schlahen. (4. Mose 31.7) (4. Mose 31.17) 14 On die Weiber / Kinder vnd Vieh / vnd alles was in der Stad ist / vnd allen Raub soltu vnter dich aus teilen / Vnd solt essen von der Ausbeut deiner Feinde / die dir der HERR dein Gott gegeben hat. 15 Also soltu allen Stedten thun / die seer ferne von dir ligen / vnd nicht hie vor den Stedten sind dieser Völcker. Num. 21. 16 ABer in den Stedten dieser Völcker / die dir der HERR dein Gott zum Erbe geben wird / soltu nichts leben lassen / was den odem hat. (Josua 10.40) 17 Sondern solt sie verbannen / nemlich / die Hethiter / Amoriter / Cananiter / Pheresiter / Heuiter vnd Jebusiter / wie dir der HERR dein Gott geboten hat. (5. Mose 7.1-2) 18 Auff das sie euch nicht leren thun alle die Grewel / die sie jren Göttern thun / vnd jr euch versündigt an dem HERRN ewrem Gott. 19 WEnn du fur einer Stad lange zeit ligen must / wider die du streitest sie zu erobern / So soltu die Bewme nicht verderben / das du mit Exten dran farest / Denn du kanst dauon essen / darumb soltu sie nicht ausrotten / Jsts doch holtzWas wiltu dich wider die bewme legen vnd hawen als wer es ein Mensch oder Bolwerg fur dir / Es ist holtz auff dem felde / vnd nicht in der Stad / Es thut dir nichts / vnd ist dir nütz. Hic sensus congruit Allegoriae / Non esse pugnandum contra eos / qui non sunt contra nos / sed pro nobis. auff dem felde / vnd nicht Mensch / das es fur dir ein Bolwerg sein müge. 20 Welchs aber Bewme sind / die du weist das man nicht dauon isset / Die soltu verderben vnd ausrotten / vnd Bolwerg draus bawen wider die Stad / die mit dir krieget / bis das du jr mechtig werdest.