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4. Mose - Kapitel 18

1 VND der HERR sprach zu Aaron / Du vnd deine Söne vnd deines Vaters haus mit dir / solt die missethat des Heiligthums tragen / vnd du vnd deine Söne mit dir sollet die missethat ewrs Priesterthums tragen. (2. Mose 28.38) (3. Mose 16.32-33) 2 Aber deine Brüder des stams Leui / deins vaters / soltu zu dir nemen / das sie bey dir seien vnd dir dienen / Du aber vnd deine Söne mit dir fur der Hütten des Zeugnis. (4. Mose 3.6-10) 3 Vnd sie sollen deins diensts / vnd des diensts der gantzen Hütten warten / Doch zu dem gerete des Heiligthums vnd zu dem Altar sollen sie sich nicht machen / das nicht beide sie vnd jr sterbet / 4 Sondern sie sollen bey dir sein / das sie des diensts warten an der Hütten des Stiffts in allem ampt der Hütten / Vnd kein Frembder sol sich zu euch thun. 5 SO wartet nu des diensts des Heiligthums / vnd des diensts des Altars. Das fort nicht mehr ein wüten kome vber die kinder Jsrael. (4. Mose 17.11) 6 Denn sihe / ich habe die Leuiten ewre Brüder genomen aus den kindern Jsrael / vnd euch gegeben / dem HERRN zum geschenck / das sie des ampts pflegen an der Hütten des Stiffts. (4. Mose 3.12) (4. Mose 3.45) 7 Du aber vnd deine Söne mit dir / solt ewrs Priesterthums warten / das jr dienet in allerley geschefft des Altars / vnd inwendig hinder dem Furhang / Denn ewr Priesterthum gebe ich euch zum Ampt zum geschencke / Wenn ein Frembder sich erzu thut / Der sol sterben. (4. Mose 1.51) 8 VND der HERR sagt zu Aaron / Sihe / Jch habe dir gegeben meine Hebopffer von allem das die kinder Jsrael heiligen / fur dein priesterlich Ampt vnd deinen Sönen / zum ewigen Recht. (3. Mose 2.3) (3. Mose 2.10) (3. Mose 6.9-11) (3. Mose 6.19-22) (3. Mose 7.6-10) 9 Das soltu haben von dem Allerheiligsten das sie opffern / alle jre Gabe mit alle jrem Speisopffer / vnd mit alle jrem Sündopffer / vnd mit alle jrem Schuldopffer / das sie mir geben / das sol dir vnd deinen Sönen das allerheiligst sein / 10 Am allerheiligsten Ort soltu es essen / Was menlich ist / sol dauon essen / denn es sol dir heilig sein. Leui. 6. 11 JCH hab auch das Hebopffer jrer Gabe an allen Webeopffern der kinder Jsrael / dir vnd deinen Sönen vnd deinen Töchtern gegeben / sampt dir zum ewigen Recht / Wer rein ist in deinem Hause / sol dauon essen. (3. Mose 10.14) 12 Alles beste öle / vnd allen besten most / vnd korn jrer Erstling / die sie dem HERRN geben hab ich dir gegeben. 13 Die erste Frucht alle des / das in jrem Lande ist / das sie dem HERRN bringen / sol dein sein / Wer rein ist in deinem Hause / sol dauon essen. (2. Mose 23.19) (5. Mose 18.4) 14 ALles verbannete in Jsrael sol dein sein. (3. Mose 27.28) 15 Alles das seine mutter bricht vnter allem Fleisch / das sie dem HERRN bringen / es sey Mensch oder Vieh / sol dein sein. Doch das du die erste Menschen frucht lösen lassest / vnd die erste frucht eins vnreinen Viehs auch lösen lassest. (2. Mose 13.12-13) (2. Mose 34.19-20) 16 Sie sollens aber lösen / wens eins monden alt ist / Vnd solts zu lösen geben vmb geld / vmb funff Sekel / nach dem sekel des Heiligthums / der gilt zwenzig Gera. 17 Aber die erste frucht eins ochsen oder lambs / oder zigen soltu nicht zu lösen geben / denn sie sind heilig / Jr blut soltu sprengen auff den Altar / vnd jr Fett soltu anzünden zum Opffer des süssen geruchs dem HERRN. 18 Jr Fleisch sol dein sein / wie auch die Webebrust vnd die rechte Schulder dein ist. 19 Alle Hebopffer die die kinder Jsrael heiligen dem HERRN / habe ich dir gegeben vnd deinen Sönen vnd deinen Töchtern sampt dir zum ewigen Recht / Das sol ein vnuerwesenlich BundJm Ebreischen heisst es ein Saltzbund / das / wie das Saltz erhelt das Fleisch vnuerweslich / Also sol auch dieser Bund vnuerrücklich sein. So redet die schrifft auch. 2. Par. 13. Gott hat das Reich Dauid gegeben vnd den seinen mit eim Saltzbund. sein ewig fur dem HERRN / dir vnd deinem Samen sampt dir. Exo. 34.; 2. Par. 13. 20 VND der HERR sprach zu Aaron / Du solt in jrem Lande nichts besitzen auch kein Teil vnter jnen haben / Denn ich bin dein Teil / vnd dein Erbgut vnter den kindern Jsrael. (4. Mose 35.5) (5. Mose 10.9) (5. Mose 12.12) (Josua 13.14) (Josua 13.33) 21 Den kindern aber Leui hab ich alle Zehenden gegeben in Jsrael zum Erbgut / fur jr Ampt das sie mir thun an der Hütten des Stiffts. (3. Mose 27.30) 22 Das hinfurt die kinder Jsrael nicht zur Hütten des Stiffts sich thun / sunde auff sich zu laden / vnd sterben. 23 Sondern die Leuiten sollen des Ampts pflegen an der Hütten des Stiffts / vnd sie sollen jener missethat tragen zu ewigem Recht bey ewrn Nachkomen. Vnd sie sollen vnter den kindern Jsrael kein Erbgut besitzen / 24 Denn den Zehenden der kinder Jsrael / den sie dem HERRN Heben / hab ich den Leuiten zum Erbgut gegeben / Darumb hab ich zu jnen gesagt / das sie vnter den kindern Jsrael kein Erbgut besitzen sollen. Deut. 18.; Josu. 13. 25 VND der HERR redet mit Mose / vnd sprach / 26 Sage den Leuiten / vnd sprich zu jnen / Wenn jr den Zehenden nempt von den kindern Jsrael / die ich euch von jnen gegeben habe zu ewrem Erbgut / So solt jr dauon ein Hebeopffer dem HERRN thun / ja den Zehenden von dem zehenden / 27 vnd solt solch ewr Hebopffer achten / als gebt jr Korn aus der scheunen / vnd FülleDas ist / Most / Wein / öle vnd der gleichen. aus der kelter. 28 Also solt auch jr das Hebopffer dem HERRN geben von allen ewrn Zehenden / die jr nempt von den kindern Jsrael / das jr solchs Hebeopffer des HERRN dem Priester Aaron gebet. 29 Von allem das euch gegeben wird / solt jr dem HERRN allerley Hebeopffer geben / von allem bestenEbreisch heisst es das fette / Da her auch die Reichen / die fetten heissen / das ist / die besten im Volck / Psal. 17. vnd Psal. 77. das dauon geheiliget wird. 30 VND sprich zu jnen / Wenn jr also das beste dauon Hebt / so sols den Leuiten gerechnet werden / wie ein einkomen der Scheunen / vnd wie einkomen der Kelter. 31 Vnd mügets essen an allen steten / jr vnd ewre Kinder / denn es ist ewr lohn fur ewr Ampt in der Hütten des Stiffts. (Matthäus 10.10) 32 So werdet jr nicht sunde auff euch laden an dem selben / wenn jr das beste dauon Hebt / vnd nicht entweihen das geheiligete der kinder Jsrael / vnd nicht sterben.

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4. Mose - Kapitel 15

1 VND der HERR redet mit Mose / vnd sprach / 2 Rede mit den kindern Jsrael / vnd sprich zu jnen. Wenn jr ins Land ewer Wonung kompt / das ich euch geben werde / 3 vnd wolt dem HERRN Opffer thun / es sey ein Brandopffer oder ein Opffer zum besondern Gelübd / oder ein freiwillig Opffer / oder ewer Festeopffer / auff das jr dem HERRN ein süssen geruch machet / von rindern oder von schafen. (3. Mose 7.16) 4 WEr nu seine Gabe dem HERRN opffern wil / der sol das Speisopffer thun / ein zehenden semelmelhs gemenget mit öle eins vierden teils vom Hin / 5 vnd wein zum Tranckopffer auch eins vierden teils vom Hin / zum Brandopffer oder sonst zum Opffer / da ein Lamb geopffert wird. (4. Mose 28.7) 6 Da aber ein widder geopffert wird / soltu das Speisopffer machen zween zehenden semelmelhs / mit öle gemenget eins dritten teils vom Hin / 7 vnd wein zum Tranckopffer auch des dritten teils vom Hin / das soltu dem HERRN zum süssen geruch opffern. Leui. 2.; Leui. 6. 8 WJltu aber ein rind zum Brandopffer / oder zum besondern Gelübdopffer / oder zum Danckopffer dem HERRN machen / 9 So soltu zu dem rinde ein Speisopffer thun / drey zehenden semelmelhs gemenget mit öle eins halben Hin / 10 vnd wein zum Tranckopffer / auch ein halb Hin / Das ist ein Opffer dem HERRN zum süssen geruch. 11 Also soltu thun mit einem ochsen / mit einem widder / mit einem schaf von lemmern vnd zigen / 12 Darnach die zal ist dieser Opffer / darnach sol auch die zal der Speisopffer vnd Tranckopffer sein. 13 WER ein Einheimischer ist / der sol solchs thun / das er dem HERRN opffere ein Opffer zum süssen geruch. 14 Vnd ob ein Frembdlinger bey euch wonet oder vnter euch bey ewren Freunden ist / vnd wil dem HERRN ein Opffer zum süssen geruch thun / der sol thun / wie sie thun. 15 Der gantzen Gemeine sey eine Satzunge / beide euch vnd den Frembdlingen / Ein ewige Satzunge sol das sein ewren Nachkomen / das fur dem HERRN der Frembdling sey / wie jr. (2. Mose 12.49) 16 Ein Gesetze / ein Recht sol euch vnd dem Frembdlingen sein der bey euch wonet. 17 VND der HERR redet mit Mose / vnd sprach / 18 Rede mit den kindern Jsrael / vnd sprich zu jnen / Wenn jr ins Land komet / darein ich euch bringen werde / 19 das jr esset des brots im Lande / Solt jr dem HERRN ein Hebe geben / (2. Mose 23.16) (2. Mose 23.19) 20 nemlich / ewers Teigs erstling solt jr einen Kuchen zur Hebe geben / Wie die Hebe von der scheunen / 21 also solt jr auch dem HERRN ewrs Teigs erstling zur Hebe geben bey ewrn Nachkommen. Deut. 8.; Exod. 23. 22 VND wenn jr durch vnwissenheit dieser Gebot jrgend eins nicht thut / die der HERR zu Mose geredt hat / (3. Mose 4.2) (3. Mose 4.13) 23 vnd alles was der HERR euch durch Mose geboten hat / von dem tage an / da er anfieng zu gebieten auff ewre Nachkomen / 24 Wenn nu die Gemeine etwas vnwissend thet / So sol die gantze Gemeine einen jungen Farren aus den rindern zum Brandopffer machen / zum süssen geruch dem HERRN / sampt seinem Speisopffer vnd Tranckopffer / wie es recht ist / vnd ein zigenbock zum Sündopffer. 25 Vnd der Priester sol also die gantze Gemeine der kinder Jsrael versünen / so wirds jnen vergeben sein / denn es ist ein vnwissenheit / Vnd sie sollen bringen solch jre gaben zum opffer dem HERRN / vnd jre Sündopffer fur den HERRN vber jre vnwissenheit / 26 so wirds vergeben der gantzen Gemeine der kinder Jsrael / Da zu auch dem Frembdlingen der vnter euch wonet / weil das gantze volck ist in solcher vnwissenheit. Leui. 4. 27 WEnn aber eine Seele durch vnwissenheit sündigen wird / die sol eine jerige zige zum Sündopffer bringen. (3. Mose 4.27-28) 28 Vnd der Priester sol versünen solche vnwissende Seele mit dem Sündopffer / fur die vnwissenheit fur dem HERRN / das er sie versüne / so wirds jr vergeben werden. 29 Vnd es sol ein Gesetz sein das jr fur die vnwissenheit thun solt / beide dem Einheimischen vnter den kindern Jsrael / vnd dem frembdlingen der vnter euch wonet. 30 WEnn aber eine Seele aus freuelDas ist die sünde so nicht wil sünde sein / sondern recht haben. Wie der Ketzer vnd Rotten sünde / welche Gottes wort vnd Gesetz endert vnd nach jrem willen deutet. Man der am Sabbath holtz lase / gesteiniget. etwas thut / es sey ein Einheimischer oder Frembdlinger / der hat den HERRN geschmecht / Solche seele sol ausgerottet werden aus jrem volck / (Apostelgeschichte 13.38) (Hebräer 10.26-27) 31 denn sie hat des HERRN wort verachtet vnd sein Gebot lassen faren / Sie sol schlecht ausgerottet werden / Die schuld sey jr. 32 ALS nu die kinder Jsrael in der wüsten waren / funden sie einen Man holtz lesen am Sabbath tage. 33 Vnd die jn drob funden hatten / da er holtz las / brachten jn zu Mose vnd Aaron / vnd fur die gantze Gemeine. 34 Vnd sie legten jn gefangen / Denn es war nicht klar ausgedruckt / was man mit jm thun solte. (2. Mose 31.14) (2. Mose 35.2) (3. Mose 24.12) 35 Der HERR aber sprach zu Mose / Der Man sol des tods sterben / Die gantze Gemeine sol jn steinigen ausser dem Lager. 36 Da füret die gantze Gemeine jn hin aus fur das Lager / vnd steinigeten jn das er starb / wie der HERR Mose gebotten hatte. 37 VND der HERR sprach zu Mose / 38 Rede mit den kindern Jsrael / vnd sprich zu jnen / das sie jnen Lepplin machen an den fittigen jrer Kleider vnter alle ewren Nachkomen / vnd gele Schnürlin auff die Lepplin an die fittig thun. (5. Mose 22.12) (Matthäus 23.5) 39 Vnd sollen euch die Lepplin da zu dienen / das jr sie ansehet / vnd gedenckt aller Gebot des HERRN / vnd thut sie / das jr nicht ewrs hertzen duncken nachrichtet / noch ewren augen nachhuret. 40 Darumb solt jr gedencken vnd thun alle meine Gebot / vnd heilig sein ewrem Gott / 41 Jch der HERR ewr Gott / der euch aus Egyptenland gefürt hat / das ich ewr Gott were / Jch der HERR ewr Gott. Deut. 22.; Mat. 23.