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3. Mose - Kapitel 26

1 JR solt euch keinen Götzen machen noch Bilde / vnd solt euch keine Seulen auff richten / noch keinen Malstein setzen in ewrem Lande / das jr dafur anbetet / Denn ich bin der HERR ewr Gott. (2. Mose 20.4) 2 Haltet meine Sabbath / vnd fürchtet euch fur meinem Heiligthum / Jch bin der HERR. Exod. 20.; Deut. 5.; Psal. 96. (2. Mose 20.8) 3 WErdet jr in meinen Satzungen wandeln / vnd meine gebot halten vnd thun / 4 So wil ich euch Regen geben zu seiner zeit / vnd das Land sol sein gewechs geben / vnd die Bewme auff dem felde jre früchte bringen. (5. Mose 11.14) 5 Vnd die Dresschezeit sol reichen bis zur Weinerndten / vnd die weinerndte sol reichen bis zur zeit der saat / Vnd sollet Brots die fülle haben / vnd solt sicher in ewrem Lande wonen. (Amos 9.13) 6 Jch wil Fried geben in ewrem Lande / das jr schlaffet vnd euch niemand schrecke. Jch wil die bösen Thier aus ewrem Lande thun / vnd sol kein Schwert durch ewr Land gehen. Deut. 28. (Hiob 11.19) 7 JR solt ewr Feinde jagen / vnd sie sollen fur euch her ins schwert fallen. 8 Ewer fünffe sollen hundert jagen / vnd ewr hundert sollen zehen tausent jagen / Denn ewre Feinde sollen fur euch her fallen ins schwert. (5. Mose 32.30) 9 Vnd ich wil mich zu euch wenden / vnd wil euch wachsen vnd mehren lassen / vnd wil meinen Bund euch halten. 10 Vnd solt von dem Firnen essen / vnd wenn das Newe kompt / das firnen wegthun. 11 Jch wil meine Wonung vnter euch haben / vnd meine Seele sol euch nicht verwerfen. 12 Vnd wil vnter euch wandeln / vnd wil ewr Gott sein / so solt jr mein Volck sein. (2. Korinther 6.16) 13 Denn ich bin der HERR ewr Gott / der euch aus Egyptenland gefüret hat / das jr nicht jre Knechte weret / Vnd hab ewr Joch zubrochen / vnd hab euch auffgericht wandeln lassen. 2. Cor. 6. 14 Werdet jr aber mir nicht gehorchen / vnd nicht thun diese Gebote alle / 15 vnd werdet meine Satzunge verachten / vnd ewre Seele meine Rechte verwerffen / das jr nicht thut alle meine Gebot / vnd werdet meinen Bund lassen anstehen. 16 So wil ich euch auch solchs thun / Jch wil euch heimsuchen mit schrecken / schwulst vnd fieber / das euch die Angesicht verfallen / vnd der Leib verschmachte. Jr solt vmb sonst ewren Samen seen / vnd ewre Feinde sollen jn fressen. 17 Vnd ich wil mein Andlitz wider euch stellen / vnd solt geschlagen werden fur ewren Feinden / vnd die euch hassen / sollen vber euch herrschen / Vnd solt fliehen da euch niemand jagt. Deut. 28.; 1. Thre. 2.; Mal. 2. 18 SO jr aber vber das noch nicht mir gehorchet / So wil ichs noch sieben mal mehr machen / euch zu straffen vmb ewre sünde / 19 das ich ewrn stoltz vnd halsstarrigkeit breche. Vnd wil ewrn Himel wie Eisen / vnd ewre Erden wie Ertz machen / (5. Mose 11.17) (1. Könige 17.1) 20 Vnd ewr mühe vnd erbeit sol verloren sein / Das ewr Land sein gewechs nicht gebe / vnd die Bewme im Lande jre früchte nicht bringen. 21 VNd wo jr mir entgegen wandelt vnd mich nicht hören wolt / So wil ichs noch sieben mal mehr machen / auff euch zu schlahen vmb ewre sünde willen. 22 Vnd vil wilde Thier vnter euch senden / die sollen ewr Kinder fressen / vnd ewr Vieh zureissen / vnd ewr weniger machen / vnd ewr strassen sollen wüste werden. (2. Könige 2.24) 23 WErdet jr euch aber da mit noch nicht von mir züchtigen lassen vnd mir entgegen wandeln / 24 So wil ich euch auch entgegen wandeln / vnd wil euch noch sieben mal mehr schlahen vmb ewr sünde willen / (2. Samuel 22.27) 25 Vnd wil ein Rachschwert vber euch bringen / das meinen Bund rechen sol. Vnd ob jr euch in ewre Stedte versamlet / wil ich doch die Pestilentz vnter euch senden / vnd wil euch in ewr Feinde hende geben. (Jesaja 1.20) 26 Denn wil ich euch den vorrat des Brots verderben / Das zehen Weiber sollen ewr brot in einem ofen backen / vnd ewr brot sol man mit gewicht auswegen / vnd wenn jr esset / solt jr nicht sat werden. 27 WErdet aber jr da durch mir noch nicht gehorchen / vnd mir entgegen wandeln / 28 So wil ich auch euch im grim entgegen wandeln / vnd wil euch sieben mal mehr straffen vmb ewre sünde / 29 Das jr solt ewer Söne vnd Töchter fleisch fressen. (2. Könige 6.28) 30 Vnd wil ewre Höhen vertilgen / vnd ewre Bilder ausrotten / vnd wil ewre Leichnam auff ewre Götzen werffen / vnd meine Seele wird an euch ekel haben / 31 Vnd wil ewre Stedte wüste machen / vnd ewrs Heiligthums kirchen einreissen / vnd wil ewren süssen Geruch nicht riechen. 32 ALso wil ich das Land wüste machen / das ewre Feinde / so drinnen wonen / sich da fur entsetzen werden. 33 Euch aber wil ich vnter die Heiden strewen / vnd das Schwert ausziehen hinder euch her / das ewr Land sol wüste sein vnd ewre Stedte verstöret. 34 Als denn wird das Land jm seine Feire gefallen lassen / so lange es wüste ligt / vnd jr in der Feinde land seid / Ja denn wird das Land feieren / vnd jm seine Feier gefallen lassen / (3. Mose 25.2) (2. Chronik 36.21) 35 so lange es wüste ligt / Darumb / das es nicht feieren kund / da jrs soltet feieren lassen / da jr drinnen woneten. 36 VND denen / die von euch vberbleiben / wil ich ein feig Hertz machen in jrer Feinde land / das sie sol ein rausschend Blat jagen / Vnd sollen fliehen da fur / als jaget sie ein Schwert / vnd fallen / da sie niemand jaget. 37 Vnd sol einer vber den andern hinWie es geschicht in der flucht / furcht vnd schrecken. fallen / gleich als fur dem Schwert / vnd doch sie niemand jagt. Vnd jr solt euch nicht aufflehnen thüren wider ewre Feinde / 38 vnd jr solt vmbkomen vnter den Heiden / vnd ewer feinde Land sol euch fressen. 39 WElche aber von euch vberbleiben / Die sollen in jrer Missethat verschmachten / in der feinde Land / auch in jrer Veter missethat sollen sie verschmachten. 40 Da werden sie denn bekennen jre missethat vnd jrer Veter missethat / da mit sie sich an mir versündiget / vnd mir entgegen gewandelt haben. (5. Mose 4.30) (5. Mose 30.2) 41 Darumb wil ich auch jnen entgegen wandeln / vnd wil sie in jrer feinde Land wegtreiben / Da wird sich ja jr vnbeschnittens hertz demütigen / Vnd denn werden sie jnen die straffe jrer missethat gefallenDas ist / Gleich wie sie lust an jren sünden / vnd ekel an meinen Rechten hatten / Also werden sie widerumb / lust vnd gefallen haben an der straffe / vnd sagen / Ah / wie recht ist vns geschehen / Danck hab vnser verfluchte sünde / Das haben wir nu dauon / O recht Lieber Gott / O recht. Vnd das sind gedancken vnd wort einer ernsten Rew vnd Busse / die sich selbs aus hertzen grund hassen vnd anspeien leret / Pfu dich / was hab ich gethan. Das gefellet denn Gott das er wider gnedig wird. Darumb haben wir das wort (Missethat) verdeudscht die straffe der missethat / solchen verstand zu geben / Sonst lautets / als solten sie gefallen an der missethat haben. Eben so ists auch zuuerstehen / Dem Lande gefellet seine Feire / Das ist / Es spricht / Gott habe recht in der straffe das es wüste ligen mus / vmb des Volcks willen / nach dem es sich sehnet. Solcher weise redet auch Jesa. 40. Dimissa est iniquitas / id est placita et accepta poena pro iniquitate eius / id est / per Christum est satisfactum pro ea. lassen. (Jeremia 9.25) (Lukas 23.41) 42 VND ich werde gedencken an meinen Bund mit Jacob / vnd an meinen Bund mit Jsaac / vnd an meinen bund mit Abraham / vnd werde an das Land gedencken / (2. Mose 2.24) (2. Könige 13.23) 43 das von jnen verlassen ist / vnd jm seine Feier gefallen lesst / die weil es wüste von jnen ligt / vnd sie jnen die straffe jrer missethat gefallen lassen / Darumb / das sie meine Rechte verachtet / vnd jre Seele an meinen Satzungen ekel gehabt hat. (3. Mose 26.41) 44 Auch wenn sie schon in der feinde Land sind / habe ich sie gleichwol nicht verworffen / vnd ekelt mich jr nicht also / das mit jnen aus sein solt / vnd mein Bund mit jnen solt nicht mehr gelten / Denn ich bin der HERR jr Gott. 45 Vnd wil vber sie an meinen ersten Bund gedencken / da ich sie aus Egyptenland füret / fur den augen der Heiden / das ich jr Gott were / Jch der HERR. (1. Mose 15.18) (2. Mose 12.33) (2. Mose 12.51) 46 DJS sind die Satzunge vnd Recht vnd Gesetz / die der HERR zwisschen jm vnd den kindern Jsrael gestellet hat / auff dem berge Sinai / durch die hand Mose.

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3. Mose - Kapitel 25

1 VND der HERR redet mit Mose auff dem berge Sinai / vnd sprach / 2 Rede mit den kindern Jsrael / vnd sprich zu jnen. Wenn jr ins Land kompt / das ich euch geben werde / So sol das Land seine Feire dem HERRN feiren / 3 Das du sechs jar dein Feld beseest / vnd sechs jar deinen Weinberg beschneitest / vnd samlest die früchte ein. (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 Aber im siebenden jar / sol das Land seine grosse Feier dem HERRN feiren / darin du dein Feld nicht beseen / noch deinen Weinberg beschneiten solt. 5 WAs aber von jm selber nach deiner Erndten wechst / soltu nicht erndten / vnd die Drauben / so on deine erbeit wachsen / soltu nicht lesen / die weil es ein Feiriar ist des Lands. 6 Sondern die Feir des Lands solt jr darumb halten / das du dauon essest / dein Knecht / deine Magd / dein Taglöhner / dein Hausgenos / dein Frembdlinger bey dir / 7 dein Vieh / vnd die Thier in deinem lande / Alle früchte sollen speiseDas ist / Gemeine sein / vnd nicht einsamlen noch auffschütten etc.sein. 8 VND du solt zelen solcher Feiriar sieben / das sieben jar sieben mal gezelet werden / vnd die zeit der sieben Feiriar / mache neun vnd vierzig jar. 9 Da soltu die Posaunen lassen blasen durch alle ewer Land / am zehenden tage des siebenden monden / eben am tage der versünunge. (3. Mose 23.27) 10 Vnd jr solt das Funffzigst jar heiligen / vnd solts ein Erlasiar heissen im Lande / allen die drinnen wonen / denn es ist ewr Halliar / Da sol ein jglicher bey euch wider zu seiner Habe / vnd zu seinem Geschlecht komen / (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 Denn das funffzigst jar ist ewr Halliar. Jr solt nicht seen / auch was von jm selber wechst / nicht erndten / auch was on erbeit wechst im Weinberge nicht lesen. 12 Denn das Halliar sol vnter euch heilig sein / Jr solt aber essen was das Feld tregt. 13 Das ist das Halliar / da jederman wider zu dem seinen komen sol. Deut. 15. 14 WEnn du nu etwas deinem Nehesten verkeuffest / oder jm etwas abkeuffest / sol keiner seinen Bruder vberforteilen. (1. Thessalonicher 4.6) 15 Sondern nach der zal vom Halliar an / soltu es von jm keuffen / vnd was die jare hernach tragen mügen / so hoch sol er dirs verkeuffen. 16 Nach der menge der jar soltu den Kauff steigern / vnd nach der wenige der jar soltu den Kauff ringern / denn er sol dirs / nach dem es tragen mag / verkeuffen. 17 So vberforteile nu keiner seinen Nehesten / sondern fürchte dich fur deinem Gott / Denn ich bin der HERR ewr Gott. 18 Darumb thut nach meinen Satzungen / vnd haltet meine Rechte / das jr darnach thut / Auff das jr im Lande sicher wonen mügt / (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Denn das Land sol euch seine Früchte geben / das jr zu essen gnug habt / vnd sicher darinnen wonet. 20 VND ob du würdest sagen / Was sollen wir essen im siebenden jar? Denn wir seen nicht / so samlen wir auch kein Getreide ein. 21 Da wil ich meinem Segen vber euch im sechsten jar gebieten / das er sol dreier jar Getreide machen / (5. Mose 28.8) 22 Das jr seet im achten jar / vnd von dem alten getreide esset / bis in das neunde jar / das jr vom alten esset / bis wider new getreide kompt. 23 Darumb solt jr das Land nicht verkeuffen ewigklich / Denn das Land ist mein / vnd jr seid Frembdlinge vnd Geste fur mir / (Psalm 39.13) 24 Vnd solt in alle ewrem Lande / das land zu lösen geben. 25 WEnn dein Bruder verarmet / vnd verkeufft dir seine Habe / vnd sein nehester Freund kompt zu jm / das ers löse / So sol ers lösen / was sein Bruder verkaufft hat. (Rut 4.3-4) 26 Wenn aber jemand keinen Löser hat / vnd kan mit seiner hand so viel zuwegen bringen / das ers ein teil löse / 27 So sol man rechen von dem jar / da ers hat verkaufft / vnd dem Verkeuffer die vbrigen jar wider einreumen / das er wider zu seiner Habe kome. 28 Kan aber seine hand nicht so viel finden / das eins teils jm wider werde / So sol das er verkaufft hat in der hand des keuffers sein / bis zum Halliar / Jn dem selben sol es ausgehen / vnd er wider zu seiner Habe kommen. 29 WEr ein Wonhaus verkeufft in der Stadtmauren / der hat ein gantz jar frist / dasselbe wider zulösen / Das sol die zeit sein / darinnen er es lösen mag. 30 Wo ers aber nicht löset / ehe denn das gantze jar vmb ist / So sols der Keuffer ewiglich behalten vnd seine Nachkomen / vnd sol nicht los ausgehen im Halliar. 31 Jsts aber ein Haus auff dem Dorffe / da keine maur vmb ist / Das sol man dem feld des lands gleich rechen / vnd sol los werden / vnd im Halliar ledig ausgehen. 32 DJe Stedte der Leuiten vnd die Heuser in den stedten / da jre Habe innen ist / mügen jmerdar gelöset werden. (4. Mose 35.1) 33 Wer etwas von den Leuiten löset / der sols verlassen im Halliar / es sey haus oder stad / das er besessen hat / Denn die heuser in stedten der Leuiten sind jre habe vnter den kindern Jsrael. 34 Aber das Feld vor jren Stedten sol man nicht verkeuffen / Denn das ist jr Eigenthum ewiglich. 35 WEnn dein Bruder verarmet vnd neben dir abnimpt / So soltu jn auffnemen als einen Frembdlingen oder Gast / das er lebe neben dir / 36 Vnd solt nicht wucher von jm nemen noch vbersatzWucher heisst er so mit Geld geschicht. Vbersatz wenn der arm man mus keuffen oder annemen die tegliche wahr so thewer der Geitzhals wil / weil ers haben mus zur not. / sondern solt dich fur deinem Gott fürchten / Auff das dein Bruder neben dir leben künne. (5. Mose 23.20) 37 Denn du solt jm dein geld nicht auff wucher thun / noch deine speise auff vbersatz austhun / 38 Denn ich bin der HERR ewr Gott / der euch aus Egyptenland gefüret hat / das ich euch das land Canaan gebe vnd ewr Gott were. Exod. 22. 39 WEnn dein Bruder verarmet neben dir / vnd verkeufft sich dir / So soltu jn nicht lassen dienen als einen Leibeigen / (2. Mose 21.2) 40 Sondern wie ein Taglöhner vnd Gast sol er bey dir sein / vnd bis an das Halliar bey dir dienen. 41 Denn sol er von dir los ausgehen / vnd seine Kinder mit jm / vnd sol wider komen zu seinem Geschlecht vnd zu seiner Veter habe. 42 Denn sie sind meine Knechte / die ich aus Egyptenland gefürt habe / Darumb sol man sie nicht auff Leibeigen weise verkauffen. 43 Vnd solt nicht mit der strenge vber sie herrschen / Sondern dich fürchten fur deinem Gott. Exo. 21.; Deut. 15. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 WJltu aber leibeigen Knechte vnd Megde haben / So soltu sie keuffen von den Heiden / die vmb euch her sind / 45 von den gesten / die frembdlinge vnter euch sind / vnd von jren Nachkomen die sie bey euch in ewrem Lande zeugen. Die selben solt jr zu eigen haben / 46 vnd solt sie besitzen vnd ewre Kinder nach euch / zum eigenthum fur vnd fur / die solt jr leibeigen Knechte sein lassen. Aber vber ewr Brüder die kinder Jsrael / sol keiner des andern herrschen mit der strenge. 47 WEnn jrgend ein Frembdling oder Gast bey dir zunimpt / vnd dein Bruder neben jm verarmet / vnd sich dem Frembdlingen oder Gast bey dir / oder jemand von seinem stam verkeufft / 48 So sol er nach seinem verkeuffen recht haben / wider los zu werden. Vnd es mag jn jemand vnter seinen Brüdern lösen / 49 oder sein Vetter oder vetters Son / oder sonst sein nehester Blutfreund seines Geschlechts / oder so seine selbs hand so viel erwirbt / so sol er sich lösen. 50 Vnd sol mit seinem Keuffer rechen vom jar an / da er sich verkaufft hatte / bis auffs Halliar / Vnd das geld sol nach der zal der jar seines verkeuffens gerechnet werden / vnd sol sein taglohn der gantzen zeit mit einrechen. 51 Sind noch viel jar bis an das Halliar / So sol er nach den selben deste mehr zu lösen geben / darnach er gekaufft ist. 52 Sind aber wenig jar vbrig bis ans Halliar / So sol er auch darnach widergeben zu seiner lösung / 53 vnd sol sein Taglohn von jar zu jar mit einrechen / Vnd solt nicht lassen mit der strenge vber jn herrschen fur deinen augen. (3. Mose 25.43) 54 Wird er aber auff diese weise sich nicht lösen / So sol er im Halliar los ausgehen / vnd seine Kinder mit jm. 55 Denn die kinder Jsrael sind meine Knechte / die ich aus Egyptenland gefürt habe / Jch bin der HERR ewr Gott.