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3. Mose - Kapitel 23

1 VND der HERR redet mit Mose / vnd sprach / 2 Sage den kindern Jsrael / vnd sprich zu jnen. Dis sind die Feste des HERRN / die jr heilig vnd meine Feste heissen solt / da jr zusamen kompt. 3 Sechs tage soltu erbeiten / Der siebende tag aber ist der grosse heilige Sabbath / da jr zusamen kompt / Keine erbeit solt jr drinnen thun / Denn es ist der Sabbath des HERRN / in allen ewren Wonung. Exo. 23.; Deut. 5. (2. Mose 20.8-11) 4 DJS sind aber die Feste des HERRN / die jr heilige Feste heissen solt / da jr zusamen kompt. (2. Mose 23.14) 5 Am vierzehenden tage des ersten monden / zwischen abends ist des HERRN Passah / (2. Mose 12.1) 6 Vnd am funffzehenden desselben monden ist das Fest der vngesewrten Brot des HERRN / Da solt jr sieben tage vngesewrt Brot essen. 7 Der erste tag sol heilig vnter euch heissen / da jr zusamen kompt / Da solt jr keine DiensterbeitDas sind die werck / so man an den werckeltagen thut / narung zu suchen / da man Gesinde vnd Vieh zu braucht. Aber hausgeschefft vnd Gottesdienst ist nicht verboten / als kochen / keren / kleiden etc. thun / 8 vnd dem HERRN opffern sieben tage / Der siebende tag sol auch heilig heissen / da jr zusamen kompt / da solt jr auch kein Diensterbeit thun. Exo. 23.; Num. 28.; Deut. 16. 9 VND der HERR redet mit Mose / vnd sprach / 10 Sage den kindern Jsrael / vnd sprich zu jnen. Wenn jr ins Land kompt / das ich euch geben werde / vnd werdets erndten / So solt jr eine Garben der erstlinge ewr erndten zu dem Priester bringen. 11 Da sol die garbe Gewebd werden fur dem HERRN / das von euch angeneme sey / Solchs sol aber der Priester thun des andern tags nach dem Sabbath. (Matthäus 28.1) (1. Korinther 15.20) 12 Vnd solt des tages / da ewr garben Gewebd wird / ein Brandopffer dem HERRN thun / von einem lamb / das on wandel vnd jerig sey / 13 sampt dem Speisopffer / zwo zehenden Semelmelh mit öle gemengt / zum opffer dem HERRN eins süssen geruchs / Dazu das Tranckopffer ein vierteil Hin weins. 14 Vnd solt kein new brot noch sangen noch korn zuuor essen / bis auff den tag / da jr ewrem Gott opffer bringet / Das sol ein Recht sein ewren Nachkomen / in allen ewren Wonungen. 15 DARnach solt jr zelen vom andern tage des Sabbaths / da jr die Webegraben brachtet / sieben gantzer Sabbath / (2. Mose 23.16) (2. Mose 34.22) (4. Mose 28.26) (5. Mose 16.9-12) 16 bis an den andern tag des siebenden Sabbaths / nemlich / funffzig tage solt jr zelen / vnd new Speisopffer dem HERRN opffern / 17 Vnd solts aus allen ewren Wonungen opffern / nemlich / zwey Webebrot von zwo zehenden Semelmelh gesewrt vnd gebacken / zu erstlingen dem HERRN. 18 Vnd solt erzu bringen neben ewrem Brot / sieben jerige lemmer on wandel / vnd einen jungen farren / vnd zween widder / Das sol des HERRN Brandopffer / Speisopffer vnd Tranckopffer sein / Das ist ein Opffer eins süssen geruchs dem HERRN. 19 DAzu solt jr machen einen zigenbock zum Sündopffer / vnd zwey jerige lemmer zum Danckopffer / 20 Vnd der Priester sols Weben sampt dem brot der Erstlinge fur dem HERRN vnd den zweien lemmern / Vnd sol dem HERRN heilig / vnd des Priesters sein. 21 Vnd solt diesen tag ausruffen / denn er sol vnter euch heilig heissen / da jr zusamen komet / Keine diensterbeit solt jr thun / Ein ewigs Recht sol das sein bey ewren Nachkomen in allen ewren Wonungen. 22 WEnn jr aber ewr Land erndtet / solt jrs nicht gar auff dem felde einschneiten / auch nicht alles gnaw aufflesen / Sondern solts den Armen vnd Frembdlingen lassen / Jch bin der HERR ewr Gott. Leui. 19.; Deut. 24. (3. Mose 19.9) 23 VND der HERR redet mit Mose / vnd sprach / 24 Rede mit den kindern Jsrael / vnd sprich / Am ersten tage des siebenden monden / solt jr den heiligen Sabbath des blasens zum gedechtnisSolch blasen mit einem Horn geschach / das man damit Gottes vnd seiner Wunder gedacht / wie er sie erlöset hatte / dauon predigte vnd danckte. Wie bey vns durchs Euangelium / Christi vnd seiner Erlösung gedacht vnd gepredigt wird. halten / da jr zusamen kompt / (4. Mose 10.10) (4. Mose 29.1) 25 Da solt jr keine Diensterbeit thun / vnd solt dem HERRN opffern. Num. 29. 26 VND der HERR redet mit Mose / vnd sprach / 27 Des zehenden tages in diesem siebenden monden / ist der Versünetag / der sol bey euch heilig heissen / das jr zusamen kompt / da solt jr ewren Leib casteien / vnd dem HERRN opffern. (3. Mose 16.1) 28 Vnd solt keine Erbeit thun an diesem tag / denn es ist der Versünetag / das jr versünet werdet fur dem HERRN ewrem Gott. 29 Denn wer seinen Leib nicht casteiet an diesem tage / Der sol aus seinem volck gerottet werden. 30 Vnd wer dieses tages jrgent eine erbeit thut / den wil ich vertilgen aus seinem volck / 31 Darumb solt jr keine erbeit thun / Das sol ein ewigs Recht sein ewrn Nachkomen / in allen ewren Wonungen. 32 Es ist ewr grosser Sabbath / das jr ewre Leibe casteiet / Am neunden tage des monden zu abend solt jr diesen Sabbath halten / von abend an bis wider zu abend. Leui. 16.; Num. 29. 33 VND der HERR redet mit Mose / vnd sprach / 34 Rede mit den kindern Jsrael / vnd sprich / Am funffzehenden tage dieses siebenden mondes ist das Fest der Laubhütten sieben tage dem HERRN. (2. Mose 23.16) (2. Mose 34.22) (4. Mose 29.12) (5. Mose 16.13-15) 35 Der erste tag sol heilig heissen / das jr zusamen kompt / keine Diensterbeit solt jr thun. 36 Sieben tage solt jr dem HERRN opffern / Der achte tag sol auch heilig heissen / das jr zusamen kompt / vnd solt ewr Opffer dem HERRN thun / denn es ist der Versammlung tag / keine Diensterbeit solt jr thun. (Johannes 7.37) 37 DAS sind die Feste des HERRN / die jr solt für heilig halten / das jr zusamen kompt / vnd dem HERRN opffer thut / Brandopffer / Speisopffer / Tranckopffer vnd ander Opffer / ein jglichs nach seinem tage / 38 On was der Sabbath des HERRN / vnd ewre Gaben / vnd Gelübden vnd freywillige Gaben sind / die jr dem HERRN gebt. Num. 29. 39 SO solt jr nu am funffzehenden tage des siebenden mondens / wenn jr das einkomen vom Lande eingebracht habt / das Fest des HERRN halten sieben tage lang. Am ersten tage ist es Sabbath / vnd am achten tage ist es auch Sabbath. 40 Vnd solt am ersten tage Früchte nemen von schönen Bewmen / Palmenzweige / vnd Meyen von dichten Bewmen vnd Bachweiden / vnd sieben tage frölich sein fur dem HERRN ewrem Gott / (Nehemia 8.14-16) 41 vnd solt also dem HERRN / des jars das Fest halten sieben tage. Das sol ein ewigs Recht sein bey ewrn Nachkomen / das sie im siebenden monden also feiren. 42 Sieben tage solt jr in Laubhütten wonen / Wer einheimisch ist in Jsrael / der sol in Laubhütten wonen. 43 Das ewre Nachkomen wissen / wie ich die kinder Jsrael hab lassen in Hütten wonen / da ich sie aus Egiptenland füret / Jch bin der HERR ewr Gott. 44 Vnd Mose saget den kindern Jsrael solche Feste des HERRN.

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3. Mose - Kapitel 25

1 VND der HERR redet mit Mose auff dem berge Sinai / vnd sprach / 2 Rede mit den kindern Jsrael / vnd sprich zu jnen. Wenn jr ins Land kompt / das ich euch geben werde / So sol das Land seine Feire dem HERRN feiren / 3 Das du sechs jar dein Feld beseest / vnd sechs jar deinen Weinberg beschneitest / vnd samlest die früchte ein. (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 Aber im siebenden jar / sol das Land seine grosse Feier dem HERRN feiren / darin du dein Feld nicht beseen / noch deinen Weinberg beschneiten solt. 5 WAs aber von jm selber nach deiner Erndten wechst / soltu nicht erndten / vnd die Drauben / so on deine erbeit wachsen / soltu nicht lesen / die weil es ein Feiriar ist des Lands. 6 Sondern die Feir des Lands solt jr darumb halten / das du dauon essest / dein Knecht / deine Magd / dein Taglöhner / dein Hausgenos / dein Frembdlinger bey dir / 7 dein Vieh / vnd die Thier in deinem lande / Alle früchte sollen speiseDas ist / Gemeine sein / vnd nicht einsamlen noch auffschütten etc.sein. 8 VND du solt zelen solcher Feiriar sieben / das sieben jar sieben mal gezelet werden / vnd die zeit der sieben Feiriar / mache neun vnd vierzig jar. 9 Da soltu die Posaunen lassen blasen durch alle ewer Land / am zehenden tage des siebenden monden / eben am tage der versünunge. (3. Mose 23.27) 10 Vnd jr solt das Funffzigst jar heiligen / vnd solts ein Erlasiar heissen im Lande / allen die drinnen wonen / denn es ist ewr Halliar / Da sol ein jglicher bey euch wider zu seiner Habe / vnd zu seinem Geschlecht komen / (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 Denn das funffzigst jar ist ewr Halliar. Jr solt nicht seen / auch was von jm selber wechst / nicht erndten / auch was on erbeit wechst im Weinberge nicht lesen. 12 Denn das Halliar sol vnter euch heilig sein / Jr solt aber essen was das Feld tregt. 13 Das ist das Halliar / da jederman wider zu dem seinen komen sol. Deut. 15. 14 WEnn du nu etwas deinem Nehesten verkeuffest / oder jm etwas abkeuffest / sol keiner seinen Bruder vberforteilen. (1. Thessalonicher 4.6) 15 Sondern nach der zal vom Halliar an / soltu es von jm keuffen / vnd was die jare hernach tragen mügen / so hoch sol er dirs verkeuffen. 16 Nach der menge der jar soltu den Kauff steigern / vnd nach der wenige der jar soltu den Kauff ringern / denn er sol dirs / nach dem es tragen mag / verkeuffen. 17 So vberforteile nu keiner seinen Nehesten / sondern fürchte dich fur deinem Gott / Denn ich bin der HERR ewr Gott. 18 Darumb thut nach meinen Satzungen / vnd haltet meine Rechte / das jr darnach thut / Auff das jr im Lande sicher wonen mügt / (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Denn das Land sol euch seine Früchte geben / das jr zu essen gnug habt / vnd sicher darinnen wonet. 20 VND ob du würdest sagen / Was sollen wir essen im siebenden jar? Denn wir seen nicht / so samlen wir auch kein Getreide ein. 21 Da wil ich meinem Segen vber euch im sechsten jar gebieten / das er sol dreier jar Getreide machen / (5. Mose 28.8) 22 Das jr seet im achten jar / vnd von dem alten getreide esset / bis in das neunde jar / das jr vom alten esset / bis wider new getreide kompt. 23 Darumb solt jr das Land nicht verkeuffen ewigklich / Denn das Land ist mein / vnd jr seid Frembdlinge vnd Geste fur mir / (Psalm 39.13) 24 Vnd solt in alle ewrem Lande / das land zu lösen geben. 25 WEnn dein Bruder verarmet / vnd verkeufft dir seine Habe / vnd sein nehester Freund kompt zu jm / das ers löse / So sol ers lösen / was sein Bruder verkaufft hat. (Rut 4.3-4) 26 Wenn aber jemand keinen Löser hat / vnd kan mit seiner hand so viel zuwegen bringen / das ers ein teil löse / 27 So sol man rechen von dem jar / da ers hat verkaufft / vnd dem Verkeuffer die vbrigen jar wider einreumen / das er wider zu seiner Habe kome. 28 Kan aber seine hand nicht so viel finden / das eins teils jm wider werde / So sol das er verkaufft hat in der hand des keuffers sein / bis zum Halliar / Jn dem selben sol es ausgehen / vnd er wider zu seiner Habe kommen. 29 WEr ein Wonhaus verkeufft in der Stadtmauren / der hat ein gantz jar frist / dasselbe wider zulösen / Das sol die zeit sein / darinnen er es lösen mag. 30 Wo ers aber nicht löset / ehe denn das gantze jar vmb ist / So sols der Keuffer ewiglich behalten vnd seine Nachkomen / vnd sol nicht los ausgehen im Halliar. 31 Jsts aber ein Haus auff dem Dorffe / da keine maur vmb ist / Das sol man dem feld des lands gleich rechen / vnd sol los werden / vnd im Halliar ledig ausgehen. 32 DJe Stedte der Leuiten vnd die Heuser in den stedten / da jre Habe innen ist / mügen jmerdar gelöset werden. (4. Mose 35.1) 33 Wer etwas von den Leuiten löset / der sols verlassen im Halliar / es sey haus oder stad / das er besessen hat / Denn die heuser in stedten der Leuiten sind jre habe vnter den kindern Jsrael. 34 Aber das Feld vor jren Stedten sol man nicht verkeuffen / Denn das ist jr Eigenthum ewiglich. 35 WEnn dein Bruder verarmet vnd neben dir abnimpt / So soltu jn auffnemen als einen Frembdlingen oder Gast / das er lebe neben dir / 36 Vnd solt nicht wucher von jm nemen noch vbersatzWucher heisst er so mit Geld geschicht. Vbersatz wenn der arm man mus keuffen oder annemen die tegliche wahr so thewer der Geitzhals wil / weil ers haben mus zur not. / sondern solt dich fur deinem Gott fürchten / Auff das dein Bruder neben dir leben künne. (5. Mose 23.20) 37 Denn du solt jm dein geld nicht auff wucher thun / noch deine speise auff vbersatz austhun / 38 Denn ich bin der HERR ewr Gott / der euch aus Egyptenland gefüret hat / das ich euch das land Canaan gebe vnd ewr Gott were. Exod. 22. 39 WEnn dein Bruder verarmet neben dir / vnd verkeufft sich dir / So soltu jn nicht lassen dienen als einen Leibeigen / (2. Mose 21.2) 40 Sondern wie ein Taglöhner vnd Gast sol er bey dir sein / vnd bis an das Halliar bey dir dienen. 41 Denn sol er von dir los ausgehen / vnd seine Kinder mit jm / vnd sol wider komen zu seinem Geschlecht vnd zu seiner Veter habe. 42 Denn sie sind meine Knechte / die ich aus Egyptenland gefürt habe / Darumb sol man sie nicht auff Leibeigen weise verkauffen. 43 Vnd solt nicht mit der strenge vber sie herrschen / Sondern dich fürchten fur deinem Gott. Exo. 21.; Deut. 15. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 WJltu aber leibeigen Knechte vnd Megde haben / So soltu sie keuffen von den Heiden / die vmb euch her sind / 45 von den gesten / die frembdlinge vnter euch sind / vnd von jren Nachkomen die sie bey euch in ewrem Lande zeugen. Die selben solt jr zu eigen haben / 46 vnd solt sie besitzen vnd ewre Kinder nach euch / zum eigenthum fur vnd fur / die solt jr leibeigen Knechte sein lassen. Aber vber ewr Brüder die kinder Jsrael / sol keiner des andern herrschen mit der strenge. 47 WEnn jrgend ein Frembdling oder Gast bey dir zunimpt / vnd dein Bruder neben jm verarmet / vnd sich dem Frembdlingen oder Gast bey dir / oder jemand von seinem stam verkeufft / 48 So sol er nach seinem verkeuffen recht haben / wider los zu werden. Vnd es mag jn jemand vnter seinen Brüdern lösen / 49 oder sein Vetter oder vetters Son / oder sonst sein nehester Blutfreund seines Geschlechts / oder so seine selbs hand so viel erwirbt / so sol er sich lösen. 50 Vnd sol mit seinem Keuffer rechen vom jar an / da er sich verkaufft hatte / bis auffs Halliar / Vnd das geld sol nach der zal der jar seines verkeuffens gerechnet werden / vnd sol sein taglohn der gantzen zeit mit einrechen. 51 Sind noch viel jar bis an das Halliar / So sol er nach den selben deste mehr zu lösen geben / darnach er gekaufft ist. 52 Sind aber wenig jar vbrig bis ans Halliar / So sol er auch darnach widergeben zu seiner lösung / 53 vnd sol sein Taglohn von jar zu jar mit einrechen / Vnd solt nicht lassen mit der strenge vber jn herrschen fur deinen augen. (3. Mose 25.43) 54 Wird er aber auff diese weise sich nicht lösen / So sol er im Halliar los ausgehen / vnd seine Kinder mit jm. 55 Denn die kinder Jsrael sind meine Knechte / die ich aus Egyptenland gefürt habe / Jch bin der HERR ewr Gott.