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3. Mose - Kapitel 20

1 VND der HERR redet mit Mose / vnd sprach. 2 Sage den kindern Jsrael / Welcher vnter den kindern Jsrael / oder ein Frembdlinger der in Jsrael wonet / seines samensDas ist / seiner kinder. dem Molech gibt / Der sol des tods sterben / das volck im Lande sol jn steinigen. 3 Vnd ich wil mein Andlitz setzen wider solchen Menschen / vnd wil jn aus seinem Volck rotten / das er dem Molech seines samens gegeben / vnd mein Heiligthum verunreinigt / vnd meinen heiligen Namen entheiliget hat. 4 Vnd wo das volck im Lande / durch die finger sehen würde / dem Menschen / der seins samens dem Molech gegeben hat / das es jn nicht tödtet / 5 So wil doch ich mein Andlitz wider den selben Menschen setzen / vnd wider sein Geschlecht / vnd wil jn vnd alle die jm nach gehuret haben mit dem Molech / aus jrem Volck rotten. Leui. 18.; Psal. 106. 6 WEnn eine Seele sich zu den Warsagern vnd Zeichendeuter wenden wird / das sie jnen nachhuret / So wil ich mein Andlitz wider dieselben Seele setzen / vnd wil sie aus jrem Volck rotten. (3. Mose 19.31) 7 Darumb heiliget euch vnd seid heilig / Denn ich bin der HERR ewr Gott / (3. Mose 19.2) 8 Vnd haltet meine Satzung / vnd thut sie / Denn ich bin der HERR der euch heiliget. Leui. 19. (3. Mose 19.37) 9 WEr seinem Vater oder seiner Mutter fluchet / der sol des tods sterben / Sein blut sev auff jm / das er seinem Vater oder Mutter geflucht hat. Exo. 21.; Prou. 10.; Matt. 15. (2. Mose 21.17) 10 WEr die Ehe bricht mit jemands Weibe / der sol des tods sterben / beide Ehebrecher vnd Ehebrecherin / Darumb / das er mit seines Nehesten weib die Ehe gebrochen hat. Deut. 22.; Matt. 5.; Johan. 8. (2. Mose 20.14) (Johannes 8.5) 11 WEnn jemands bey seines Vaters weib schlefft / das er seins Vaters schambd geblösset hat / Die sollen beide des tods sterben / Jr blut sey auff jnen. Leui. 18.; Deut. 27. 12 WEnn jemand bey seiner Schnur schlefft / So sollen sie beide des tods sterben / denn sie haben eine schande begangen / Jr blut sey auff jnen. 13 WEnn jemand beim Knaben schlefft / wie beim Weibe / die haben einen Grewel gethan / Vnd sollen beide des tods sterben / Jr blut sey auff jnen. 14 WEnn jemand ein Weib nimpt / vnd jre Mutter dazu / der hat ein laster verwirckt / Man sol jn mit Fewr verbrennen / vnd sie beide auch / das kein laster sey vnter euch. 15 WEnn jemand beim Vieh ligt / der sol des Tods sterben / Vnd das Vieh sol man erwürgen. Exo. 22. 16 WEnn ein Weib sich jrgent zu einem Vieh thut / das sie mit jm zuschaffen hat / Die soltu tödten / vnd das Vieh auch / Des tods sollen sie sterben / Jr blut sey auff jnen. 17 WEnn jemand seine Schwester nimpt / seins Vaters tochter oder seiner Mutter tochter / vnd jre schambd beschawet / vnd sie wider seine schambd / Das ist ein blutschande / Die sollen ausgerottet werden fur den Leuten jres volcks / Denn er hat seiner Schwester schambd entblösset / er sol seine missethat tragen. 18 WEnn ein Man beim Weibe schlefft zur zeit jrer Kranckheit / vnd entblösset jre schambd / vnd deckt jren brun auff / vnd sie entblösset den brun jrs bluts / Die sollen beide aus jrem Volck gerottet werden. 19 DEiner Mutter schwester schambd / vnd deines Vaters schwester schambd soltu nicht blössen / Denn ein solcher hat seine neheste Blutfreundin auffgedeckt / vnd sie sollen jre missethat tragen. Leui. 18. 20 WEnn jemand bey seines Vatern bruders weib schlefft / der hat seines Vettern schambd geblösset / Sie sollen jre sünde tragen / on Kinder sollen sie sterben. 21 WEnn jemand seines Bruders weib nimpt / das ist eine schendliche that / Sie sollen on Kinder sein / darumb / das er hat seines Bruders schambd geblösset. 22 SO haltet nu alle meine Satzung vnd meine Rechte / vnd thut darnach / auff das euch nicht das Land ausspeie / dar ein ich euch füre / das jr drinnen wonet. 23 Vnd wandelt nicht in den Satzungen der Heiden / die ich fur euch her werde ausstossen / Denn solchs alles haben sie gethan / vnd ich hab einen Grewel an inen gehabt. 24 EVch aber sage ich / Jr solt jener Land besitzen / Denn ich wil euch ein Land zum Erbe geben / darin milch vnd honig fleusst. Jch bin der HERR ewr Gott / der euch von den Völckern abgesondert hat / 25 das jr auch absondern solt / das reine Vieh / vom vnreinen / vnd vnreine Vogel von den reinen / vnd ewre Seelen nicht verunreiniget am Vieh / an Vogeln / vnd an allem das auff Erden kreucht / das ich euch abgesondert habe / das es vnreine sey. (3. Mose 11.1) 26 Darumb solt jr mir heilig sein / Denn ich der HERR bin heilig / der euch abgesondert hat von den Völckern / das jr mein weret. Leui. 11.; Leu. 19.; Deut. 14. 27 WEnn ein Man oder Weib ein Warsager oder Zeichendeuter sein wird / Die sollen des tods sterben / man sol sie steinigen / Jr blut sey auff jnen. Deut. 18. (2. Mose 22.17)

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3. Mose - Kapitel 16

1 VND der HERR redet mit Mose (nach dem die zween söne Aarons gestorben waren / da sie fur dem HERRN opfferten) (3. Mose 10.1-2) 2 vnd sprach / Sage deinem bruder Aaron / Das er nicht allerley zeit in das inwendige Heiligthum gehe hinder dem Furhang / fur dem Gnadenstuel der auff der Laden ist / das er nicht sterbe / Denn ich wil in einer Wolcken erscheinen auff dem Gnadenstuel. Leui. 10. (2. Mose 26.33-34) 3 SOndern da mit sol er hin ein gehen / Mit einem jungen Farren zum Sündopffer / vnd mit einem Wider zum Brandopffer. (3. Mose 1.10) (3. Mose 4.3) 4 Vnd sol den heiligen leinen Rock anlegen / vnd leinen Niderwad an seinem Fleisch haben / vnd sich mit einem leinen Gürtel gürten / vnd den leinen Hut auff haben / Denn das sind die heiligen Kleider / Vnd sol sein Fleisch mit wasser baden / vnd sie anlegen. (2. Mose 28.39) (2. Mose 28.42-43) 5 Vnd sol von der Gemeine der kinder Jsrael zween Zigenböck nemen zum Sündopffer / vnd einen Wider zum Brandopffer. 6 VNd Aaron sol den Farren sein Sündopffer erzu bringen / vnd sich vnd sein haus versünen. (Hebräer 7.27) 7 Vnd darnach die zween Böck nemen / vnd fur den HERRN stellen fur der thür der Hütten des Stiffts. 8 Vnd sol das Los werffen vber zween Böck / ein los dem HERRN / vnd das ander dem ledigen Bock. (3. Mose 16.20-22) (Matthäus 12.43) 9 Vnd sol den Bock / auff welchen des HERRN los fellet / opffern zum Sündopffer. 10 Aber den Bock / auff welchen das los des ledigen fellet / sol er lebendig fur den HERRN stellen / das er jn versüne / vnd lasse den ledigen Bock in die wüste. 11 Vnd also sol er denn den Farren seins Sündopffers erzu bringen / vnd sich vnd sein haus versünen / vnd sol jn schlachten. 12 VND sol einen Napff vol glut vom Altar nemen / der fur dem HERRN stehet / vnd die hand vol zustossens Reuchwergs / vnd hin ein hinder den Furhang bringen. 13 Vnd das Reuchwerg auffs fewr thun fur dem HERRN / das der nebel vom Reuchwerg den Gnadenstuel bedecke / der auff dem Zeugnis ist / das er nicht sterbe. 14 Vnd sol des bluts vom Farren nemen / vnd mit seinem finger gegen dem Gnadenstuel sprengen fornen an / Sieben mal sol er also fur dem Gnadenstuel mit seinem finger vom blut sprengen. 15 DARnach sol er den Bock / des volcks Sündopffer / schlachten / vnd seines Bluts hin ein bringen hinder den Furhang / vnd sol mit seinem blut thun / wie er mit des Farren blut gethan hat / vnd da mit auch sprengen forne gegen den Gnadenstuel. (Römer 3.25) 16 Vnd sol also versünen das Heiligthum von der vnreinigkeit der kinder Jsrael / vnd von jrer vbertrettung / in allen jren sünden / Also sol er thun der Hütten des Stiffts / denn sie sind vnreinDas ist / gantz Jsrael ist vnrein vnd in sünden / vnd Gott wonet doch mitten vnter eitel Sündern / vnd heiliget sie / Das ist / Seiner heiligkeit geniessen sie / vnd heissen heilig vmb seinen willen / Sonst ist alles vnrein vnd sunde mit jnen / Das ist Christus in seinem Volck etc. die vmb her ligen. Ebr. 9.; Ebr. 10. (3. Mose 17.11) 17 KEin Mensch sol in der Hütten des Stiffts sein / wenn er hin ein gehet zu versünen im Heiligthum / bis er er ausgehe / Vnd sol also versünen sich vnd sein haus / vnd die gantze gemeine Jsrael. 18 Vnd wenn er eraus gehet zum Altar der fur dem HERRN stehet / sol er jn versünen / Vnd sol des bluts vom Farren vnd des bluts vom Bock nemen / vnd auff des Altars hörner vmb her thun. (2. Mose 30.10) 19 Vnd sol mit seinem finger vom blut drauff sprengen sieben mal / vnd jn reinigen vnd heiligen von der vnreinigkeit der kinder Jsrael. Luc. 1.; Ebre. 9. 20 VND wenn er volnbracht hat das versünen des Heiligthums / vnd der Hütten des Stiffts / vnd des Altars / so sol er den lebendigen Bock er zu bringen. 21 Da sol denn Aaron seine beide hende auff sein heubt legen / vnd bekennen auff jn alle missethat der kinder Jsrael / vnd alle jre vbertrettung / in alle jren sunden / vnd sol sie dem Bock auff das Heubt legen / vnd jn durch einen Man der furhanden ist / in die wüsten lauffen lassen / 22 Das also der Bock alle jre missethat auff jm in eine wildnis trage / vnd lasse jn in die wüste. 23 VND Aaron sol in die Hütten des Stiffts gehen / vnd ausziehen die leinen Kleider / die er anzog / da er in das Heiligthum gieng / vnd sol sie da selbs lassen. 24 Vnd sol sein Fleisch mit wasser baden an heiliger stete / vnd sein eigen Kleider anthun. Vnd eraus gehen / vnd sein Brandopffer vnd des volcks Brandopffer machen / vnd beide sich vnd das Volck versünen / 25 Vnd das fett vom Sündopffer auff dem Altar anzünden. 26 Der aber den ledigen Bock hat ausgefürt / sol seine Kleider wasschen / vnd sein Fleisch mit wasser baden / vnd darnach ins Lager komen. 27 DEn Farren des Sündopffers vnd den Bock des Sündopffers / welcher blut in das Heiligthum zu versünen gebracht wird / sol man hin aus führen fur das Lager / vnd mit fewr verbrennen / beide jr haut / fleisch vnd mist. (3. Mose 4.12) (3. Mose 6.23) (Hesekiel 43.21) (Hebräer 13.11) 28 Vnd der sie verbrennet / sol seine Kleider wasschen / vnd sein Fleisch mit wasser baden / vnd darnach ins Lager komen. 29 AVch sol euch das ein ewigs Recht sein / Am zehenden tage des siebenden monden solt jr ewrn Leib casteien / vnd kein werck thun / er sey Einheimisch oder Frembder vnter euch. 30 Denn an diesem tage geschicht ewr Versünung / das jr gereinigt werdet / von allen ewrn sünden werdet jr gereinigt fur dem HERRN. (Hebräer 10.3) 31 Darumb sols euch der grösste Sabbath sein / vnd jr solt ewrn Leib demütigen / Ein ewig Recht sey das. Leui. 23.; Deut. 16. 32 ES sol aber solche Versünung thun ein Priester / den man geweihet vnd des hand man gefüllet hat zum Priester an seins vaters stat. Vnd sol die leinen Kleider anthun / nemlich / die heiligen Kleider / 33 vnd sol also versünen das heilige Heiligthum / vnd die Hütten des Stiffts / vnd den Altar / vnd die Priester vnd alles volck der Gemeine. 34 Das sol euch ein ewigs Recht sein das jr die kinder Jsrael versünet von allen jren sunden / im jar ein mal / Vnd Mose thet / wie jm der HERR geboten hatte. Ebre. 9.