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5. Mose - Kapitel 23

Zugehörigkeit zur Gemeinde des HERRN

1 Es soll keiner, dem die Hoden zerstoßen sind oder der Harnstrang abgeschnitten ist, in die Versammlung Jehovas kommen. (3. Mose 18.8) 2 Es soll kein Bastard in die Versammlung Jehovas kommen; auch das zehnte Geschlecht von ihm soll nicht in die Versammlung Jehovas kommen. - 3 Es soll kein Ammoniter noch Moabiter in die Versammlung Jehovas kommen; auch das zehnte Geschlecht von ihnen soll nicht in die Versammlung Jehovas kommen ewiglich: 4 deshalb weil sie euch nicht mit Brot und mit Wasser entgegengekommen sind auf dem Wege, als ihr aus Ägypten zoget; und weil sie Bileam, den Sohn Beors, aus Pethor in Mesopotamien, wider dich gedungen haben, um dich zu verfluchen. 5 Aber Jehova, dein Gott, wollte nicht auf Bileam hören, und Jehova, dein Gott, wandelte dir den Fluch in Segen; denn Jehova, dein Gott, hatte dich lieb. (4. Mose 22.5-6) 6 Du sollst ihren Frieden und ihr Wohl nicht suchen alle deine Tage, ewiglich. 7 Den Edomiter sollst du nicht verabscheuen, denn er ist dein Bruder. Den Ägypter sollst du nicht verabscheuen, denn du bist ein Fremdling in seinem Lande gewesen. 8 Kinder, die ihnen im dritten Geschlecht geboren werden, mögen von ihnen in die Versammlung Jehovas kommen. (1. Mose 25.25-26) 9 Wenn du wider deine Feinde ins Lager ausziehst, so sollst du dich vor allem Bösen hüten:

Reinerhaltung des Kriegslagers

10 Wenn ein Mann unter dir ist, der nicht rein ist durch ein Begegnis der Nacht, so soll er aus dem Lager hinausgehen; er soll nicht in das Lager hineinkommen; 11 und es soll geschehen, wenn der Abend sich neigt, soll er sich im Wasser baden; und beim Untergang der Sonne darf er in das Lager zurückkommen. (3. Mose 15.16) (3. Mose 15.18) 12 Und du sollst einen Platz außerhalb des Lagers haben, daß du dahin hinausgehest. 13 Und du sollst eine Schaufel unter deinem Geräte haben; und es soll geschehen, wenn du dich draußen hinsetzest, so sollst du damit graben, und sollst dich umwenden und deine Ausleerung bedecken. 14 Denn Jehova, dein Gott, wandelt inmitten deines Lagers, um dich zu erretten und deine Feinde vor dir dahinzugeben; und dein Lager soll heilig sein, daß er nichts Schamwürdiges unter dir sehe und sich von dir abwende. 15 Einen Knecht, der sich vor seinem Herrn zu dir rettet, sollst du seinem Herrn nicht ausliefern. (3. Mose 26.12)

Vorschriften über Sklaven, Huren, Zinsen, Gelübde und Fremdeigentum

16 Er soll bei dir wohnen, in deiner Mitte, an dem Orte, den er in einem deiner Tore erwählen wird, wo es ihm gut dünkt: du sollst ihn nicht bedrücken. 17 Es soll keine Buhlerin sein unter den Töchtern Israels, und es soll kein Buhler sein unter den Söhnen Israels. (2. Mose 22.20) 18 Du sollst nicht den Lohn einer Hure, noch den Preis eines Hundes in das Haus Jehovas, deines Gottes, bringen zu irgend einem Gelübde; denn auch diese beiden sind ein Greuel für Jehova, deinen Gott. (3. Mose 19.29) (1. Könige 14.24) 19 Du sollst deinem Bruder keinen Zins auflegen, Zins von Geld, Zins von Speise, Zins von irgend einer Sache, die verzinst wird. (3. Mose 18.22) (Offenbarung 22.15) 20 Dem Fremden magst du Zins auflegen, aber deinem Bruder sollst du keinen Zins auflegen; damit Jehova, dein Gott, dich segne in allem Geschäft deiner Hand in dem Lande, wohin du kommst, um es in Besitz zu nehmen. (2. Mose 22.24) (3. Mose 25.36) 21 Wenn du Jehova, deinem Gott, ein Gelübde tust, so sollst du nicht zögern, es zu bezahlen; denn Jehova, dein Gott, wird es gewißlich von dir fordern, und es wird Sünde an dir sein. 22 Wenn du aber unterlässest zu geloben, so wird keine Sünde an dir sein. (4. Mose 30.3) 23 Was über deine Lippen gegangen ist, sollst du halten und tun, so wie du Jehova, deinem Gott, freiwillig gelobt, was du mit deinem Munde geredet hast. 24 Wenn du in den Weinberg deines Nächsten kommst, so magst du Trauben essen nach deiner Lust, bis du satt bist; aber in dein Gefäß sollst du nichts tun. 25 Wenn du in das Getreidefeld deines Nächsten kommst, so magst du Ähren mit deiner Hand abpflücken; aber die Sichel sollst du nicht über das Getreide deines Nächsten schwingen.

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Psalm - Kapitel 34

1 Von David, als er sich vor Abimelech wahnsinnig stellte und dieser ihn fortjagte. (1. Samuel 21.14-16) 2 Jahwe will ich preisen allezeit, / immer sei sein Lob in meinem Mund. 3 Meine Seele rühme sich Jahwes, / dass die Gebeugten es freudig vernehmen. 4 Erhebt Jahwe mit mir, / lasst uns gemeinsam ihn ehren! 5 Ich suchte Jahwe, und er hat mich erhört, / hat mich meinen Ängsten entrissen. 6 Wer auf ihn blickt, wird strahlen; / sein Vertrauen wird niemals enttäuscht. 7 Der Gebeugte dort rief, und Jahwe hörte / und half ihm aus all seinen Nöten. 8 Wer Jahwe fürchtet und ehrt, / den umgibt sein schützender Engel / und befreit ihn. (1. Mose 32.2) (Psalm 91.11) 9 Schmeckt und seht wie gütig Jahwe ist! / Glücklich ist jeder, der sich bei ihm birgt! (1. Petrus 2.3) 10 Fürchtet Jahwe, die ihr ihm gehört! / Denn wer das tut, hat keine Not! (Psalm 37.19) 11 Selbst junge Löwen müssen hungern, / doch wer Jahwe sucht, hat alles, was er braucht. (Psalm 33.18-19) (Psalm 37.25) (Lukas 1.53) 12 Kommt, ihr jungen Leute, hört mir zu! / Ich will euch lehren, Jahwe zu fürchten. 13 Wer will etwas vom Leben haben? / Wer will lange glücklich sein? (1. Petrus 3.10-12) 14 Der passe auf, was er sagt, / dass er nicht lügt und niemand verleumdet. 15 Der tue das Gute und kehre sich vom Bösen ab, / der mühe sich um Frieden mit seiner ganzen Kraft. (Psalm 37.27) 16 Jahwe blickt auf die Gerechten / und hört auf ihre Bitten. 17 Wer Böses tut, dem stellt er sich entgegen / und lässt ihr Andenken von der Erde verschwinden. (Sprüche 10.7) 18 Doch wenn seine Treuen rufen, hört er sie / und rettet sie aus jeder Bedrängnis. 19 Nah ist Jahwe den gebrochenen Herzen, / bedrückten Seelen hilft er auf. (Psalm 51.19) 20 Viel muss der Gerechte leiden, / doch Jahwe reißt ihn aus allem heraus. (2. Korinther 1.5) 21 Er behütet all seine Glieder, / dass nicht eins davon zerbrochen wird. 22 Die Böses tun, wird Bosheit töten, / wer Gerechte hasst, muss es büßen. 23 Jahwe rettet seinen Dienern das Leben; / wer Schutz bei ihm sucht, wird nicht für schuldig erklärt.