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5. Mose - Kapitel 19

Zufluchtsstädte - Keine Grenzverletzung

1 Wenn Jehova, dein Gott, die Nationen ausrotten wird, deren Land Jehova, dein Gott, dir gibt, und du sie austreibst und in ihren Städten und in ihren Häusern wohnst: 2 so sollst du dir drei Städte aussondern inmitten deines Landes, das Jehova, dein Gott, dir gibt, es zu besitzen. (5. Mose 4.41-43) 3 Du sollst dir den Weg dahin zurichten, und das Gebiet deines Landes, das Jehova, dein Gott, dir als Erbteil geben wird, in drei Teile teilen; und das soll geschehen, damit jeder Totschläger dahin fliehe. 4 Und dies ist die Sache mit dem Totschläger, der dahin fliehen soll, damit er am Leben bleibe: Wer seinen Nächsten unabsichtlich erschlägt, und er haßte ihn vordem nicht, 5 wie etwa wenn jemand mit seinem Nächsten in den Wald geht, um Holz zu hauen, und seine Hand holt aus mit der Axt, um das Holz abzuhauen, und das Eisen fährt vom Stiele und trifft seinen Nächsten, daß er stirbt: der soll in eine dieser Städte fliehen, damit er am Leben bleibe; 6 auf daß nicht der Bluträcher, weil sein Herz entbrannt ist, dem Totschläger nachsetze und ihn erreiche, weil der Weg lang ist, und ihn totschlage, obwohl ihm kein Todesurteil gebührt, da er ihn vordem nicht haßte. 7 Darum gebiete ich dir und sage: drei Städte sollst du dir aussondern. - 8 Und wenn Jehova, dein Gott, deine Grenzen erweitert, so wie er deinen Vätern geschworen hat, und dir das ganze Land gibt, welches er deinen Vätern zu geben verheißen hat 9 (wenn du darauf achtest, dieses ganze Gebot zu tun, das ich dir heute gebiete, indem du Jehova, deinen Gott, liebst und auf seinen Wegen wandelst alle Tage), so sollst du dir zu diesen dreien noch drei Städte hinzufügen; 10 damit nicht unschuldiges Blut vergossen werde inmitten deines Landes, das Jehova, dein Gott, dir als Erbteil gibt, und Blutschuld auf dir sei. - 11 Wenn aber ein Mann seinen Nächsten haßt, und ihm auflauert und sich wider ihn erhebt und ihn totschlägt, so daß er stirbt, und er flieht in eine dieser Städte: 12 so sollen die Ältesten seiner Stadt hinsenden und ihn von dannen holen lassen und ihn in die Hand des Bluträchers liefern, daß er sterbe. 13 Dein Auge soll seiner nicht schonen; und du sollst das unschuldige Blut aus Israel hinwegschaffen, und es wird dir wohlgehen. 14 Du sollst nicht die Grenze deines Nächsten verrücken, welche die Vorfahren in deinem Erbteil gesetzt haben, das du erben wirst in dem Lande, welches Jehova, dein Gott, dir gibt, es zu besitzen. (5. Mose 27.17)

Zeugen vor Gericht

15 Ein einzelner Zeuge soll nicht wider jemand auftreten wegen irgend einer Ungerechtigkeit und wegen irgend einer Sünde, bei irgend einer Sünde, die er begeht; auf zweier Zeugen Aussage oder auf dreier Zeugen Aussage soll eine Sache bestätigt werden. - (5. Mose 17.6) (Johannes 8.17) (2. Korinther 13.1) 16 Wenn ein ungerechter Zeuge wider jemand auftritt, um ein Vergehen wider ihn zu bezeugen, 17 so sollen die beiden Männer, die den Hader haben, vor Jehova treten, vor die Priester und die Richter, die in jenen Tagen sein werden. (5. Mose 17.9) 18 Und die Richter sollen wohl nachforschen; und siehe, ist der Zeuge ein falscher Zeuge, hat er Falsches wider seinen Bruder bezeugt, 19 so sollt ihr ihm tun, wie er seinem Bruder zu tun gedachte; und du sollst das Böse aus deiner Mitte hinwegschaffen. 20 Und die Übrigen sollen es hören und sich fürchten und fortan nicht mehr eine solche Übeltat in deiner Mitte begehen. 21 Und dein Auge soll nicht schonen: Leben um Leben, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß! (2. Mose 21.23-25)

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Psalm - Kapitel 34

1 Von David, als er sich vor Abimelech wahnsinnig stellte und dieser ihn fortjagte. (1. Samuel 21.14-16) 2 Jahwe will ich preisen allezeit, / immer sei sein Lob in meinem Mund. 3 Meine Seele rühme sich Jahwes, / dass die Gebeugten es freudig vernehmen. 4 Erhebt Jahwe mit mir, / lasst uns gemeinsam ihn ehren! 5 Ich suchte Jahwe, und er hat mich erhört, / hat mich meinen Ängsten entrissen. 6 Wer auf ihn blickt, wird strahlen; / sein Vertrauen wird niemals enttäuscht. 7 Der Gebeugte dort rief, und Jahwe hörte / und half ihm aus all seinen Nöten. 8 Wer Jahwe fürchtet und ehrt, / den umgibt sein schützender Engel / und befreit ihn. (1. Mose 32.2) (Psalm 91.11) 9 Schmeckt und seht wie gütig Jahwe ist! / Glücklich ist jeder, der sich bei ihm birgt! (1. Petrus 2.3) 10 Fürchtet Jahwe, die ihr ihm gehört! / Denn wer das tut, hat keine Not! (Psalm 37.19) 11 Selbst junge Löwen müssen hungern, / doch wer Jahwe sucht, hat alles, was er braucht. (Psalm 33.18-19) (Psalm 37.25) (Lukas 1.53) 12 Kommt, ihr jungen Leute, hört mir zu! / Ich will euch lehren, Jahwe zu fürchten. 13 Wer will etwas vom Leben haben? / Wer will lange glücklich sein? (1. Petrus 3.10-12) 14 Der passe auf, was er sagt, / dass er nicht lügt und niemand verleumdet. 15 Der tue das Gute und kehre sich vom Bösen ab, / der mühe sich um Frieden mit seiner ganzen Kraft. (Psalm 37.27) 16 Jahwe blickt auf die Gerechten / und hört auf ihre Bitten. 17 Wer Böses tut, dem stellt er sich entgegen / und lässt ihr Andenken von der Erde verschwinden. (Sprüche 10.7) 18 Doch wenn seine Treuen rufen, hört er sie / und rettet sie aus jeder Bedrängnis. 19 Nah ist Jahwe den gebrochenen Herzen, / bedrückten Seelen hilft er auf. (Psalm 51.19) 20 Viel muss der Gerechte leiden, / doch Jahwe reißt ihn aus allem heraus. (2. Korinther 1.5) 21 Er behütet all seine Glieder, / dass nicht eins davon zerbrochen wird. 22 Die Böses tun, wird Bosheit töten, / wer Gerechte hasst, muss es büßen. 23 Jahwe rettet seinen Dienern das Leben; / wer Schutz bei ihm sucht, wird nicht für schuldig erklärt.