zurückEinzelansichtvor

4. Mose - Kapitel 30

Verordnungen über Gelübde

1 Und Mose redete zu den Häuptern der Stämme der Kinder Israel und sprach: 2 Dies ist es, was Jehova geboten hat: 3 Wenn ein Mann dem Jehova ein Gelübde tut, oder einen Eid schwört, ein Verbindnis auf seine Seele zu nehmen, so soll er sein Wort nicht brechen: nach allem, was aus seinem Munde hervorgegangen ist, soll er tun. - (3. Mose 27.2) (5. Mose 23.22) (Richter 11.35) (Prediger 5.3-4) 4 Und wenn ein Weib dem Jehova ein Gelübde tut oder ein Verbindnis auf sich nimmt im Hause ihres Vaters, in ihrer Jugend, 5 und ihr Vater hört ihr Gelübde oder ihr Verbindnis, das sie auf ihre Seele genommen hat, und ihr Vater schweigt gegen sie: so sollen alle ihre Gelübde bestehen, und jedes Verbindnis, das sie auf ihre Seele genommen hat, soll bestehen. 6 Wenn aber ihr Vater ihr gewehrt hat an dem Tage, da er es hörte, so sollen alle ihre Gelübde und alle ihre Verbindnisse, die sie auf ihre Seele genommen hat, nicht bestehen; und Jehova wird ihr vergeben, weil ihr Vater ihr gewehrt hat. 7 Und wenn sie etwa eines Mannes wird, und ihre Gelübde sind auf ihr, oder ein unbesonnener Ausspruch ihrer Lippen, wozu sie ihre Seele verbunden hat, 8 und ihr Mann hört es und schweigt gegen sie an dem Tage, da er es hört: so sollen ihre Gelübde bestehen, und ihre Verbindnisse, die sie auf ihre Seele genommen hat, sollen bestehen. 9 Wenn aber ihr Mann an dem Tage, da er es hört, ihr wehrt, so hebt er ihr Gelübde auf, das auf ihr ist, und den unbesonnenen Ausspruch ihrer Lippen, wozu sie ihre Seele verbunden hat; und Jehova wird ihr vergeben. - 10 Aber das Gelübde einer Witwe und einer Verstoßenen: alles, wozu sie ihre Seele verbunden hat, soll für sie bestehen. - 11 Und wenn ein Weib im Hause ihres Mannes ein Gelübde getan oder durch einen Eid ein Verbindnis auf ihre Seele genommen hat, 12 und ihr Mann hat es gehört und gegen sie geschwiegen, er hat ihr nicht gewehrt: so sollen alle ihre Gelübde bestehen, und jedes Verbindnis, das sie auf ihre Seele genommen hat, soll bestehen. 13 Wenn aber ihr Mann dieselben irgend aufgehoben hat an dem Tage, da er sie hörte, so soll alles, was über ihre Lippen gegangen ist an Gelübden und an Verbindnissen ihrer Seele, nicht bestehen; ihr Mann hat dieselben aufgehoben, und Jehova wird ihr vergeben. 14 Jedes Gelübde und jeder Eid des Verbindnisses, um die Seele zu kasteien - ihr Mann kann es bestätigen, und ihr Mann kann es aufheben. 15 Und wenn ihr Mann von Tag zu Tage gänzlich gegen sie schweigt, so bestätigt er alle ihre Gelübde oder alle ihre Verbindnisse, die auf ihr sind; er hat sie bestätigt, denn er hat gegen sie geschwiegen an dem Tage, da er sie hörte. 16 Wenn er sie aber irgend aufhebt, nachdem er sie gehört hat, so wird er ihre Ungerechtigkeit tragen. 17 Das sind die Satzungen, welche Jehova dem Mose geboten hat, zwischen einem Manne und seinem Weibe, zwischen einem Vater und seiner Tochter in ihrer Jugend, im Hause ihres Vaters.

zurückEinzelansichtvor

Psalm - Kapitel 40

1 Dem Chorleiter. Ein Psalmlied von David. 2 Ich hoffte und hoffte auf Jahwe, / da hat er sich mir zugewandt, / hat mein Rufen gehört. 3 Er zog mich hoch aus dem brodelnden Loch, / aus Schlick und Schlamm. / Er stellte mich auf festen Fels / und gab meinen Schritten sicheren Grund. 4 Er gab mir ein neues Lied in den Mund, / einen Lobgesang auf unseren Gott. / Erschauernd werden viele es sehen - und Jahwe vertrauen! (Psalm 33.3) 5 Wie glücklich der Mann, der Jahwe vertraut; / der in ihm seine Sicherheit hat, / sich nicht an Ungestüme hängt / und keinen Lügnern glaubt. 6 Jahwe, mein Gott! / Du hast so viel für uns getan; niemand ist wie du! / Deine Pläne, deine wunderbaren Taten! / Wollte ich von ihnen erzählen, / es wären mehr, als man aufzählen kann. (Psalm 139.17-18) 7 Opfer und Gaben gefallen dir nicht, / aber Ohren hast du mir gegeben; / und ich weiß, dass du weder Brand- noch Sündopfer willst. (Psalm 51.18) (Jesaja 50.5) (Hebräer 10.5) 8 Nun sage ich: "Da komme ich! / Denn das steht in deinem Buch über mich. 9 Ich liebe zu tun, was dir gefällt, Gott! / Denn dein Gesetz ist tief in mir verwahrt." 10 Vor der ganzen Versammlung werde ich sagen, / wie treu du deine Versprechen einlöst. / Meine Lippen verschließe ich nicht, / du weißt es, Jahwe. (Psalm 22.23) (Psalm 22.26) 11 Deine Gerechtigkeit verberge ich nicht / in der Tiefe meines innersten Seins. / Von deiner Treue und Hilfe hab ich erzählt; / der großen Versammlung beschrieb ich / deine Wahrheit und Güte. 12 Du, Jahwe, enthältst mir dein Erbarmen nicht vor, / damit deine Treue und Güte mich immer bewacht! 13 Bis zur Unzahl umringt mich böses Geschick, / und meine Sünden holen mich ein, / dass ich nicht mehr aufblicken kann. / Sie sind mehr als die Haare auf meinem Kopf. / Da verlässt mich mein Mut. 14 Komm schnell und rette mich, Gott! / Hilf mir, Jahwe! (Psalm 70.1) 15 Sie suchen meinen Tod. / Schämen sollen sie sich! / Schande über sie! / Sie genießen meine Not. / Mögen sie abprallen mit Schimpf, (Psalm 6.11) 16 erschrecken mit Scham; / sie, die hämisch riefen: "Haha! Haha!" (Psalm 35.21) (Psalm 35.25) 17 Die dich suchen, sollen jubeln / und sich freuen an dir! / Die dich als Retter lieben, / sollen sagen: "Groß ist Jahwe!" 18 Doch ich bin elend und arm. / Der Herr denkt an mich. / Meine Hilfe und mein Retter bist du! / Mein Gott, zögere nicht! (Psalm 109.22)