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3. Mose - Kapitel 25

Sabbat- und Jobeljahr

1 Und Jehova redete zu Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede zu den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommet, das ich euch geben werde, so soll das Land dem Jehova einen Sabbath feiern. 3 Sechs Jahre sollst du dein Feld besäen und sechs Jahre deinen Weinberg beschneiden und den Ertrag des Landes einsammeln. (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 Aber im siebten Jahre soll ein Sabbath der Ruhe für das Land sein, ein Sabbath dem Jehova; dein Feld sollst du nicht besäen und deinen Weinberg nicht beschneiden; 5 den Nachwuchs deiner Ernte sollst du nicht einernten, und die Trauben deines unbeschnittenen Weinstocks sollst du nicht abschneiden: es soll ein Jahr der Ruhe für das Land sein. 6 Und der Sabbath des Landes soll euch zur Speise dienen, dir und deinem Knechte und deiner Magd und deinem Tagelöhner und deinem Beisassen, die sich bei dir aufhalten; 7 und deinem Vieh und dem wilden Getier, das in deinem Lande ist, soll all sein Ertrag zur Speise dienen. 8 Und du sollst dir sieben Jahrsabbathe zählen, siebenmal sieben Jahre, so daß die Tage von sieben Jahrsabbathen dir 49 Jahre ausmachen. 9 Und du sollst im siebten Monat, am Zehnten des Monats, den Posaunenschall ergehen lassen; an dem Versöhnungstage sollt ihr die Posaune ergehen lassen durch euer ganzes Land. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das Jahr des fünfzigsten Jahres heiligen und sollt im Lande Freiheit ausrufen für alle seine Bewohner. Ein Jubeljahr soll es euch sein, und ihr werdet ein jeder wieder zu seinem Eigentum kommen, und ein jeder zurückkehren zu seinem Geschlecht. (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 Ein Jubeljahr soll dasselbe, das Jahr des fünfzigsten Jahres, euch sein; ihr sollt nicht säen und seinen Nachwuchs nicht ernten und seine unbeschnittenen Weinstöcke nicht lesen; 12 denn ein Jubeljahr ist es: es soll euch heilig sein; vom Felde weg sollt ihr seinen Ertrag essen. 13 In diesem Jahre des Jubels sollt ihr ein jeder wieder zu seinem Eigentum kommen. 14 Und wenn ihr eurem Nächsten etwas verkaufet oder von der Hand eures Nächsten etwas kaufet, so soll keiner seinen Bruder bedrücken. (1. Thessalonicher 4.6) 15 Nach der Zahl der Jahre seit dem Jubeljahre sollst du von deinem Nächsten kaufen, nach der Zahl der Erntejahre soll er dir verkaufen. 16 Nach Verhältnis der größeren Zahl von Jahren sollst du ihm den Kaufpreis mehren, und nach Verhältnis der geringeren Zahl von Jahren sollst du ihm den Kaufpreis mindern; denn eine Zahl von Ernten verkauft er dir. 17 Und so soll keiner von euch seinen Nächsten bedrücken, und du sollst dich fürchten vor deinem Gott; denn ich bin Jehova, euer Gott. 18 Und so tut meine Satzungen, und beobachtet meine Rechte und tut sie, so werdet ihr sicher wohnen in eurem Lande. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Und das Land wird seine Frucht geben, und ihr werdet essen bis zur Sättigung und sicher in demselben wohnen. 20 Und wenn ihr sprechet: Was sollen wir im siebten Jahre essen? Siehe, wir säen nicht, und unseren Ertrag sammeln wir nicht ein: - 21 ich werde euch ja im sechsten Jahre meinen Segen entbieten, daß es den Ertrag für drei Jahre bringe; (5. Mose 28.8) 22 und wenn ihr im achten Jahre säet, werdet ihr noch vom alten Ertrage essen; bis ins neunte Jahr, bis sein Ertrag einkommt, werdet ihr Altes essen. 23 Und das Land soll nicht für immer verkauft werden, denn mein ist das Land; denn Fremdlinge und Beisassen seid ihr bei mir. (Psalm 39.13) 24 Und im ganzen Lande eures Eigentums sollt ihr dem Lande Lösung gestatten. 25 Wenn dein Bruder verarmt und von seinem Eigentum verkauft, so mag sein Löser, sein nächster Verwandter, kommen und das Verkaufte seines Bruders lösen. (Rut 4.3-4) 26 Und wenn jemand keinen Löser hat, und seine Hand erwirbt und findet, was zu seiner Lösung hinreicht, 27 so soll er die Jahre seines Verkaufs berechnen und das Übrige dem Manne zurückzahlen, an den er verkauft hat, und so wieder zu seinem Eigentum kommen. 28 Und wenn seine Hand nicht gefunden hat, was hinreicht, um ihm zurückzuzahlen, so soll das von ihm Verkaufte in der Hand des Käufers desselben bleiben bis zum Jubeljahre; und im Jubeljahre soll es frei ausgehen, und er soll wieder zu seinem Eigentum kommen. 29 Und wenn jemand ein Wohnhaus in einer ummauerten Stadt verkauft, so soll sein Lösungsrecht bestehen bis zum Ende des Jahres seines Verkaufs; ein volles Jahr soll sein Lösungsrecht bestehen. 30 Wenn es aber nicht gelöst wird, bis ihm ein ganzes Jahr voll ist, so soll das Haus, das in der ummauerten Stadt ist, für immer dem Käufer desselben verbleiben, bei seinen Geschlechtern; es soll im Jubeljahre nicht frei ausgehen. 31 Aber die Häuser der Dörfer, welche keine Mauer ringsum haben, sollen dem Felde des Landes gleichgeachtet werden; es soll Lösungsrecht für sie sein, und im Jubeljahre sollen sie frei ausgehen. 32 Und was die Städte der Leviten, die Häuser der Städte ihres Eigentums betrifft, so soll ein ewiges Lösungsrecht für die Leviten sein. (4. Mose 35.1) 33 Und wenn jemand von einem der Leviten löst, so soll das verkaufte Haus in der Stadt seines Eigentums im Jubeljahre frei ausgehen; denn die Häuser der Städte der Leviten sind ihr Eigentum unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld des Bezirks ihrer Städte soll nicht verkauft werden, denn es gehört ihnen als ewiges Eigentum. 35 Und wenn dein Bruder verarmt und seine Hand bei dir wankend wird, so sollst du ihn unterstützen; wie der Fremdling und der Beisasse soll er bei dir leben. 36 Du sollst nicht Zins und Wucher von ihm nehmen, und sollst dich fürchten vor deinem Gott, damit dein Bruder bei dir lebe. (5. Mose 23.20) 37 Dein Geld sollst du ihm nicht um Zins geben und deine Nahrungsmittel nicht um Wucher geben. 38 Ich bin Jehova, euer Gott, der ich euch aus dem Lande Ägypten herausgeführt habe, um euch das Land Kanaan zu geben, um euer Gott zu sein. 39 Und wenn dein Bruder bei dir verarmt und sich dir verkauft, so sollst du ihn nicht Sklavendienst tun lassen; wie ein Tagelöhner, (2. Mose 21.2) 40 wie ein Beisasse soll er bei dir sein; bis zum Jubeljahre soll er bei dir dienen. 41 Dann soll er frei von dir ausgehen, er und seine Kinder mit ihm, und zu seinem Geschlecht zurückkehren und wieder zu dem Eigentum seiner Väter kommen. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus dem Lande Ägypten herausgeführt habe; sie sollen nicht verkauft werden, wie man Sklaven verkauft. 43 Du sollst nicht mit Härte über ihn herrschen, und sollst dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Was aber deinen Knecht und deine Magd betrifft, die du haben wirst: von den Nationen, die rings um euch her sind, von ihnen möget ihr Knecht und Magd kaufen. 45 Und auch von den Kindern der Beisassen, die sich bei euch aufhalten, von ihnen möget ihr kaufen und von ihrem Geschlecht, das bei euch ist, das sie in eurem Lande gezeugt haben; und sie mögen euch zum Eigentum sein, 46 und ihr möget sie euren Söhnen nach euch vererben, um sie als Eigentum zu besitzen. Diese möget ihr auf ewig dienen lassen; aber über eure Brüder, die Kinder Israel, sollt ihr nicht einer über den anderen herrschen mit Härte. 47 Und wenn die Hand eines Fremdlings oder eines Beisassen bei dir etwas erwirbt, und dein Bruder bei ihm verarmt und sich dem Fremdling, dem Beisassen bei dir, oder einem Sprößling aus dem Geschlecht des Fremdlings verkauft, 48 so soll, nachdem er sich verkauft hat, Lösungsrecht für ihn sein; einer von seinen Brüdern mag ihn lösen. 49 Entweder sein Oheim oder der Sohn seines Oheims mag ihn lösen, oder einer von seinen nächsten Blutsverwandten aus seinem Geschlecht mag ihn lösen; oder hat seine Hand etwas erworben, so mag er sich selbst lösen. 50 Und er soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahre an, da er sich ihm verkauft hat, bis zum Jubeljahre; und der Preis, um den er sich verkauft hat, soll der Zahl der Jahre gemäß sein; nach den Tagen eines Tagelöhners soll er bei ihm sein. 51 Wenn der Jahre noch viele sind, so soll er nach ihrem Verhältnis seine Lösung von seinem Kaufgelde zurückzahlen; 52 und wenn wenig übrig ist an den Jahren bis zum Jubeljahre, so soll er es ihm berechnen: nach Verhältnis seiner Jahre soll er seine Lösung zurückzahlen. 53 Wie ein Tagelöhner soll er Jahr für Jahr bei ihm sein; er soll nicht vor deinen Augen mit Härte über ihn herrschen. (3. Mose 25.43) 54 Und wenn er nicht in dieser Weise gelöst wird, so soll er im Jubeljahre frei ausgehen, er und seine Kinder mit ihm. 55 Denn mir sind die Kinder Israel Knechte; meine Knechte sind sie, die ich aus dem Lande Ägypten herausgeführt habe. Ich bin Jehova, euer Gott.

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Jesaja - Kapitel 1

1 Dies ist die Offenbarung, die Jesaja Ben-Amoz über Juda und Jerusalem empfangen hat, als die Könige Usija, Jotam, Ahas und Hiskija dort regierten. 2 Hört zu, ihr Himmel! / Du Erde, horch auf! / Hört, was Jahwe euch sagt! / "Kinder zog ich groß, / ich päppelte sie hoch, / doch sie lehnten sich gegen mich auf. (5. Mose 32.1) (5. Mose 32.5-6) 3 Jeder Ochse kennt seinen Besitzer, / jeder Esel den Fresstrog seines Herrn. / Doch Israel begreift nicht, wem es gehört. / Mein Volk hat keinen Verstand." 4 Weh dem sündigen Volk, / der Sippschaft voller Schuld, / der Brut von Verbrechern, / dem verdorbenen Geschlecht. / Sie haben sich von Jahwe getrennt, / den Heiligen Israels verschmäht / und ihm den Rücken gekehrt. 5 Wurdet ihr noch nicht genug bestraft, / dass ihr immer noch aufsässig seid? Das ganze Haupt ist wund, / das ganze Herz ist krank: (Jeremia 2.20) (Hesekiel 21.18) 6 Von Kopf bis Fuß ist keine heile Stelle mehr, / nur Beulen, Striemen, frische Wunden, / nicht gereinigt, nicht verbunden, / und keine Salbe ist darauf. (5. Mose 28.25) 7 Euer Land ist verwüstet, / eure Städte verbrannt. Und euer Ackerland? / Fremde verzehren seinen Ertrag, / und ihr seht ohnmächtig zu. / Es ist alles zerstört, / als hätten fremde Horden gehaust. 8 Nur die Tochter Zion steht noch da / wie eine Hütte im Weinberg, / ein Schutzdach im Gurkenfeld, / eine Stadt, die man behüten muss. 9 Hätte Jahwe, der allmächtige Gott, nicht einen Rest von uns übrig gelassen, / es wäre uns wie Sodom gegangen, / und wie Gomorra wären wir jetzt. (1. Mose 19.24-25) (5. Mose 29.21) (Römer 9.29) 10 Hört das Wort Jahwes, ihr Mächtigen von Sodom! / Vernimm die Weisung unseres Gottes, Volk von Gomorra! (Jeremia 23.14) (Klagelieder 4.6) 11 "Was soll ich mit der Menge eurer Opfer?", spricht Jahwe. / "Ich habe es satt, dass ihr mir Schafböcke und das Fett von Mastkälbern verbrennt! / Das Blut von Stieren, Lämmern, Böcken mag ich nicht! (Psalm 50.8) (Jeremia 6.20) (Sprüche 21.27) (Amos 5.22) 12 Wenn ihr in den Tempel kommt, / um vor mir zu erscheinen, / meine Vorhöfe zertrampelt - wer hat das von euch verlangt? 13 Lasst eure nutzlosen Opfer! / Euer Weihrauch ist mir ein Gräuel! 14 Neumond, Sabbat und andere Feste: / sündige Feiern ertrage ich nicht! 15 Und wenn ihr betet mit ausgebreiteten Händen, / verhülle ich meine Augen vor euch. / Auch wenn ihr mich noch so mit Bitten bestürmt, höre ich nicht, / denn eure Hände sind voll Blut. (Jesaja 59.1-3) (Sprüche 15.29) (Johannes 9.31) 16 Wascht und reinigt euch! / Schafft mir eure bösen Taten aus dem Weg! / Hört auf, vor meinen Augen Böses zu tun! (Joel 2.12-13) (Micha 6.6-8) 17 Lernt Gutes zu tun / und fragt nach dem, was richtig ist! / Weist die Unterdrücker zurück! / Verhelft Waisen und Witwen zu ihrem Recht!" (1. Samuel 15.22) (Jesaja 1.23) (Jeremia 7.3-7) 18 "Kommt her, wir wollen sehen, wer im Recht ist!", / spricht Jahwe. / "Wenn eure Sünden rot sind wie das Blut, / werden sie doch weiß wie Schnee; / und wenn sie rot wie Purpur sind, / werden sie wie weiße Wolle sein. (Psalm 51.9) (Jesaja 43.25) (Jesaja 44.22) 19 Wenn ihr willig auf mich hört, / dürft ihr die Früchte des Landes genießen. (3. Mose 25.18-19) 20 Doch wenn ihr euch weigert und widerspenstig seid, / sollt ihr vom Schwert gefressen werden." / Ja, der Mund Jahwes hat dies gesagt! (3. Mose 26.25) 21 Wie ist zur Hure geworden die treue Stadt! / Sie war voller Recht, / Gerechtigkeit wohnte in ihr, / und jetzt hausen Mörder darin. (Matthäus 23.37) 22 Dein Silber ist Schlacke geworden, / dein Wein mit Wasser gepanscht! 23 Deine Führer - Aufrührer sind sie, / mit Dieben vereint. / Sie mögen Bestechung / und gieren nach einem Geschenk. / Den Waisen verhelfen sie nicht zum Recht, / und Witwen hören sie gar nicht erst an. (Jesaja 1.17) 24 Darum spricht Jahwe, der Herr, / der allmächtige Gott, / der Starke Israels: / "Weh euch! / Ich werde mir Genugtuung verschaffen! / Ja, ich werde euch eure Feindschaft vergelten! 25 Meine Hand wird gegen euch sein! / Deine Schlacken werde ich ausschmelzen wie mit Laugensalz / und ausscheiden dein unedles Metall. (Jesaja 1.22) (Maleachi 3.2-3) 26 Dann werde ich dir Richter geben wie früher / und Ratgeber wie zum Beginn. Dann wird man dich nennen: 'Stadt des Rechts' und 'treue Stadt'. (Sacharja 8.3) 27 Zion wird durchs Recht erlöst, / und wer dort umkehrt, durch Gerechtigkeit. (Jesaja 46.13) 28 Doch Rebellen und Sünder trifft der Zerbruch, / wer Jahwe verlässt, kommt um! 29 Wer heilige Bäume verehrt, wird beschämt, - schamrot, wer den Göttern Gärten pflegt. (Jesaja 65.3) 30 Wie eine verwelkte Eiche werdet ihr stehen, / wie ein Garten, der kein Wasser bekommt. 31 Der Starke wird dann wie Zunder sein / und zum zündenden Funken sein Werk. / In Flammen gehen sie alle auf, / und es gibt niemand, der löscht.