1Und dies sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst:2So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre dienen, und im siebten soll er frei ausgehen, umsonst.(3. Mose 25.39-40)(5. Mose 15.12)(Jeremia 34.14)3Wenn er allein gekommen ist, soll er allein ausgehen; wenn er eines Weibes Mann war, soll sein Weib mit ihm ausgehen.4Wenn sein Herr ihm ein Weib gegeben und sie ihm Söhne oder Töchter geboren hat, so sollen das Weib und ihre Kinder ihrem Herrn gehören, und er soll allein ausgehen.5Wenn aber der Knecht etwa sagt: Ich liebe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder, ich will nicht frei ausgehen,6so soll sein Herr ihn vor die Richter bringen und ihn an die Tür oder an den Pfosten stellen, und sein Herr soll ihm das Ohr mit einer Pfrieme durchbohren; und er soll ihm dienen auf ewig.(2. Mose 22.7-8)(2. Mose 22.27)(5. Mose 1.17)7Und so jemand seine Tochter zur Magd verkauft, soll sie nicht ausgehen, wie die Knechte ausgehen.(2. Mose 21.2)8Wenn sie in den Augen ihres Herrn mißfällig ist, die er für sich bestimmt hatte, so lasse er sie loskaufen: er soll nicht Macht haben, sie an ein fremdes Volk zu verkaufen, weil er treulos an ihr gehandelt hat.9Und wenn er sie seinem Sohne bestimmt, so soll er ihr tun nach dem Rechte der Töchter.10Wenn er sich eine andere nimmt, so soll er ihre Nahrung, ihre Kleidung und ihre Beiwohnung nicht vermindern.11Und wenn er ihr diese drei Dinge nicht tut, so soll sie umsonst ausgehen, ohne Geld.
Verordnungen zum Schutz von Leib und Leben
12Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, soll gewißlich getötet werden;(1. Mose 9.6)(2. Mose 20.13)(Matthäus 5.21-22)13hat er ihm aber nicht nachgestellt, und Gott hat es seiner Hand begegnen lassen, so werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen soll.(4. Mose 35.6)(5. Mose 19.4)14Und so jemand wider seinen Nächsten vermessen handelt, daß er ihn umbringt mit Hinterlist - von meinem Altar sollst du ihn wegnehmen, daß er sterbe.(1. Könige 2.29)(1. Könige 2.31)15Und wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, soll gewißlich getötet werden.16Und wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder er wird in seiner Hand gefunden, der soll gewißlich getötet werden.(5. Mose 24.7)(1. Timotheus 1.10)17Und wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll gewißlich getötet werden.(5. Mose 27.16)(Sprüche 20.20)(Matthäus 15.4)18Und wenn Männer hadern, und einer schlägt den anderen mit einem Steine oder mit der Faust, und er stirbt nicht, sondern wird bettlägerig:19wenn er aufsteht und draußen an seinem Stabe wandelt, so soll der Schläger schuldlos sein; nur soll er sein Versäumnis erstatten und ihn völlig heilen lassen.20Und so jemand seinen Knecht oder seine Magd mit dem Stocke schlägt, daß er unter seiner Hand stirbt, so soll er gewißlich gerächt werden:21nur wenn er einen Tag oder zwei Tage leben bleibt, soll er nicht gerächt werden, denn er ist sein Geld.22Und wenn Männer sich streiten und stoßen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und es geschieht kein Schaden, so soll er gewißlich an Geld gestraft werden, jenachdem der Mann des Weibes ihm auferlegen wird, und er soll es geben durch die Richter.23Wenn aber Schaden geschieht, so sollst du geben Leben um Leben,(3. Mose 24.19-20)(5. Mose 19.21)(Matthäus 5.38)24Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß,25Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Strieme um Strieme.26Und so jemand in das Auge seines Knechtes oder in das Auge seiner Magd schlägt und verdirbt es, so soll er ihn frei entlassen um sein Auge.27Und wenn er den Zahn seines Knechtes oder den Zahn seiner Magd ausschlägt, so soll er ihn frei entlassen um seinen Zahn.28Und wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll der Ochse gewißlich gesteinigt, und sein Fleisch soll nicht gegessen werden; aber der Besitzer des Ochsen soll schuldlos sein.29Wenn aber der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer ist gewarnt worden, und er hat ihn nicht verwahrt, und er tötet einen Mann oder ein Weib, so soll der Ochse gesteinigt, und auch sein Besitzer soll getötet werden.(1. Mose 9.5)30Wenn ihm eine Sühne auferlegt wird, so soll er das Lösegeld seines Lebens geben nach allem, was ihm auferlegt wird.31Mag er einen Sohn stoßen oder eine Tochter stoßen, so soll ihm nach diesem Rechte getan werden.32Wenn der Ochse einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll sein Besitzer ihrem Herrn dreißig Silbersekel geben, und der Ochse soll gesteinigt werden.
Verordnungen über Ersatzleistungen nach Schädigung anderer
33Und wenn jemand eine Grube öffnet, oder wenn jemand eine Grube gräbt und sie nicht zudeckt, und es fällt ein Ochse oder ein Esel hinein,34so soll es der Besitzer der Grube erstatten: Geld soll er dem Besitzer desselben zahlen, und das tote Tier soll ihm gehören.35Und wenn jemandes Ochse den Ochsen seines Nächsten stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebenden Ochsen verkaufen und den Erlös teilen, und auch den toten sollen sie teilen.36Ist es aber bekannt gewesen, daß der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer hat ihn nicht verwahrt, so soll er gewißlich Ochsen für Ochsen erstatten, und der tote soll ihm gehören.
1Dem Chorleiter. Ein Psalmlied von David.2Ich hoffte und hoffte auf Jahwe, / da hat er sich mir zugewandt, / hat mein Rufen gehört. 3Er zog mich hoch aus dem brodelnden Loch, / aus Schlick und Schlamm. / Er stellte mich auf festen Fels / und gab meinen Schritten sicheren Grund. 4Er gab mir ein neues Lied in den Mund, / einen Lobgesang auf unseren Gott. / Erschauernd werden viele es sehen - und Jahwe vertrauen! (Psalm 33.3)5Wie glücklich der Mann, der Jahwe vertraut; / der in ihm seine Sicherheit hat, / sich nicht an Ungestüme hängt / und keinen Lügnern glaubt.6Jahwe, mein Gott! / Du hast so viel für uns getan; niemand ist wie du! / Deine Pläne, deine wunderbaren Taten! / Wollte ich von ihnen erzählen, / es wären mehr, als man aufzählen kann. (Psalm 139.17-18)7Opfer und Gaben gefallen dir nicht, / aber Ohren hast du mir gegeben; / und ich weiß, dass du weder Brand- noch Sündopfer willst. (Psalm 51.18)(Jesaja 50.5)(Hebräer 10.5)8Nun sage ich: "Da komme ich! / Denn das steht in deinem Buch über mich. 9Ich liebe zu tun, was dir gefällt, Gott! / Denn dein Gesetz ist tief in mir verwahrt." 10Vor der ganzen Versammlung werde ich sagen, / wie treu du deine Versprechen einlöst. / Meine Lippen verschließe ich nicht, / du weißt es, Jahwe. (Psalm 22.23)(Psalm 22.26)11Deine Gerechtigkeit verberge ich nicht / in der Tiefe meines innersten Seins. / Von deiner Treue und Hilfe hab ich erzählt; / der großen Versammlung beschrieb ich / deine Wahrheit und Güte. 12Du, Jahwe, enthältst mir dein Erbarmen nicht vor, / damit deine Treue und Güte mich immer bewacht!13Bis zur Unzahl umringt mich böses Geschick, / und meine Sünden holen mich ein, / dass ich nicht mehr aufblicken kann. / Sie sind mehr als die Haare auf meinem Kopf. / Da verlässt mich mein Mut. 14Komm schnell und rette mich, Gott! / Hilf mir, Jahwe! (Psalm 70.1)15Sie suchen meinen Tod. / Schämen sollen sie sich! / Schande über sie! / Sie genießen meine Not. / Mögen sie abprallen mit Schimpf, (Psalm 6.11)16erschrecken mit Scham; / sie, die hämisch riefen: "Haha! Haha!" (Psalm 35.21)(Psalm 35.25)17Die dich suchen, sollen jubeln / und sich freuen an dir! / Die dich als Retter lieben, / sollen sagen: "Groß ist Jahwe!" 18Doch ich bin elend und arm. / Der Herr denkt an mich. / Meine Hilfe und mein Retter bist du! / Mein Gott, zögere nicht! (Psalm 109.22)