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Hesekiel - Kapitel 43

Die Herrlichkeit des HERRN erfüllt den Tempel

1 Und er führte mich zum Tor, zu dem Tor, welches nach Osten liegt. 2 Und siehe, da kam die Herrlichkeit des Gottes Israels von Osten her, und seine Stimme war wie das Rauschen großer Wasser, und die Erde ward von seiner Herrlichkeit erleuchtet. 3 Und sein Anblick war wie der Anblick, welchen ich sah, als ich kam, da die Stadt zerstört wurde. Die Erscheinung glich derjenigen, welche ich am Flusse Kebar gesehen hatte. Und ich fiel nieder auf mein Angesicht. (Hesekiel 1.1) (Hesekiel 8.1) 4 Und die Herrlichkeit des HERRN kam zum Hause, durch den Weg des Tores, welches nach Osten gerichtet war. (Hesekiel 10.19) (Hesekiel 11.22-23) 5 Und der Geist hob mich empor und führte mich in den innern Vorhof, und siehe, das Haus war erfüllt von der Herrlichkeit des HERRN! (2. Mose 40.34) (1. Könige 8.10-11) 6 Und ich hörte jemand vom Tempel her mit mir reden; und es stand ein Mann neben mir. 7 Und er sprach zu mir: Menschensohn, dies ist der Ort meines Thrones und die Stätte meiner Fußsohlen, wo ich unter den Kindern Israel ewig wohnen will! Und das Haus Israel wird hinfort meinen heiligen Namen nicht mehr verunreinigen, weder sie noch ihre Könige, durch ihre Unzucht und durch die Leichname ihrer Könige bei deren Tode, (Psalm 132.13-14) 8 wie damals, als sie ihre Schwellen an meine Schwellen und ihre Pfosten neben meine Pfosten setzten, daß nur eine Mauer zwischen mir und ihnen war. Also haben sie meinen heiligen Namen verunreinigt mit ihren Greueln, welche sie verübten, so daß ich sie in meinem Zorn verzehrte. (Hesekiel 8.7) 9 Nun werden sie ihre Unzucht und die Leichname ihrer Könige von mir entfernen, und ich will ewig unter ihnen wohnen. 10 Du aber, Menschensohn, beschreibe dem Hause Israel dieses Haus, und wenn sie sich ihrer Missetaten schämen, so laß sie den Plan messen. (Hesekiel 16.61) (Hesekiel 16.63) (Hesekiel 36.32) 11 Wenn sie sich dann aller ihrer Taten schämen, so zeige ihnen die Form dieses Hauses und seine Einrichtung und seine Ausgänge und seine Eingänge und alle seine Formen und alle seine Maße, ja, alle seine Formen und alle seine Vorschriften, und zeichne es vor ihre Augen hin, daß sie alle seine Formen und Maße behalten und es so machen. 12 Dies ist das Gesetz des Hauses: Auf der Höhe des Berges soll sein ganzes Gebiet ringsum hochheilig sein. Siehe, das ist das Gesetz des Hauses.

Der Brandopferaltar

13 Und dies sind die Maße des Altars, nach Ellen gerechnet, deren jede eine gewöhnliche Elle und eine Handbreite mißt. Seine Grundeinfassung: eine Elle hoch und eine Elle breit; und sein Gesims an seinem Rande ringsum: eine Spanne breit. (2. Mose 27.1) (Hesekiel 40.47) 14 Und dies ist die Höhe des Altars: Von der Grundeinfassung am Boden bis an den untern Absatz: zwei Ellen, und die Breite: eine Elle. Und von dem kleinen Absatz bis zum größeren: vier Ellen, und die Breite: eine Elle. 15 Der Gottesherd ist vier Ellen hoch , und von dem Gottesherd ragen vier Hörner empor. 16 Und der Gottesherd ist zwölf Ellen lang und zwölf Ellen breit; seine vier Seiten bilden ein Quadrat. 17 Und der obere Absatz vierzehn Ellen lang und vierzehn Ellen breit auf seinen vier Seiten, und die Randleiste rings um ihn her eine halbe Elle, und seine Grundeinfassung eine Elle ringsum, und seine Stufen nach Osten gewandt. 18 Und er sprach zu mir: Menschensohn, so spricht Gott, der HERR: Dies sind die Satzungen des Altars, am Tage, da man ihn errichten wird, daß man Brandopfer darauf darbringe und Blut darauf sprenge. 19 Den Priestern, den Leviten, welche von dem Samen Zadoks sind, die sich zu mir nahen, um mir zu dienen, spricht Gott, der HERR, sollst du einen jungen Farren zum Sündopfer geben. (2. Mose 29.1) (Hesekiel 40.46) 20 Und du sollst von seinem Blute nehmen und es auf seine vier Hörner tun und auf die vier Ecken des Absatzes und auf die Randleiste ringsum und sollst ihn also entsündigen und versühnen. 21 Und du sollst den Farren des Sündopfers nehmen und ihn an einem bestimmten Orte des Hauses, außerhalb des Heiligtums, verbrennen. 22 Und am zweiten Tage sollst du einen tadellosen Ziegenbock zum Sündopfer darbringen, damit man den Altar entsündige, wie man ihn mit dem Farren entsündigt hat. 23 Wenn du ihn nun völlig entsündigt hast, so opfere alsdann einen tadellosen jungen Farren und einen tadellosen jungen Widder vom Kleinvieh. 24 Und du sollst sie vor dem HERRN darbringen, und die Priester sollen Salz darauf streuen und sie dem HERRN zum Brandopfer darbringen. 25 Sieben Tage lang sollst du täglich einen Bock zum Sündopfer machen; man soll auch einen jungen Farren zurichten und einen Widder vom Kleinvieh, beide tadellos. 26 Sieben Tage lang soll man für den Altar Sühne tun und ihn reinigen und ihn also einweihen. (2. Mose 28.41) 27 Wenn dann die Tage vollendet sind, sollen die Priester am achten Tage und hernach immer eure Brandopfer und eure Dankopfer auf dem Altar zurichten, so will ich euch gnädig sein, spricht Gott, der HERR.

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Hesekiel - Kapitel 45

Die Aufteilung des Landes und der heilige Bezirk für den HERRN

1 Wenn ihr das Land durch das Los zum Erbe austeilt, so sollt ihr dem HERRN einen Teil des Landes als heilige Abgabe erheben: 25000 Ellen ? lang und 20000 breit; das soll in seinem ganzen Umfang heilig sein. 2 Davon soll für das Heiligtum verwendet werden ein Quadrat von 500 Ellen und dazu 50 Ellen freien Raum ringsum. 3 Und nach diesem Maß sollst du einen Landstrich abmessen, 25000 lang und 10000 breit; und darauf soll das Heiligtum und das Allerheiligste kommen. 4 Dieser heilige Bezirk des Landes soll den Priestern gehören, die das Heiligtum bedienen, die herzunahen, um dem HERRN zu dienen; er soll ihnen als Platz für ihre Häuser dienen und ein dem Heiligtum geheiligter Raum sein. 5 Und den Leviten, welche im Hause dienen, soll ein Gebiet von 25000 Länge und 10000 Breite überlassen werden, dazu Städte zum Wohnen. 6 Ihr sollt auch der Stadt einen Grundbesitz geben, 5000 breit und 25000 lang, entsprechend der Abgabe für das Heiligtum. Das soll dem ganzen Hause Israel gehören. 7 Dem Fürsten aber soll gehören das Land zu beiden Seiten der Schenkung ans Heiligtum und des Grundbesitzes der Stadt, zur Seite der Schenkung ans Heiligtum und zur Seite des Grundbesitzes der Stadt, westlich von der Westseite und östlich von der Ostseite, und die Länge soll einem der Stammesanteile entsprechen, von der westlichen bis zur östlichen Grenze. (Hesekiel 44.3) (Hesekiel 48.21-22) 8 Das soll sein eigener Grundbesitz in Israel sein, damit meine Fürsten hinfort mein Volk nicht mehr bedrücken. Und das übrige Land soll man dem Hause Israel nach seinen Stämmen überlassen.

Anordnungen für den Opferdienst

9 So spricht Gott, der HERR: Es sei euch genug, ihr Fürsten Israels! Unterlasset gewalttätigen Frevel und Härte, übet Recht und Gerechtigkeit! Unterlasset eure Erpressungen meinem Volke gegenüber, spricht Gott, der HERR! (Hesekiel 46.18) 10 Ihr sollt richtige Waage, richtiges Epha und richtiges Bat haben! (3. Mose 19.36) (5. Mose 25.15) 11 Epha und Bat sollen gleiches Maß haben. Ein Bat soll den zehnten Teil eines Chomers fassen, und ein Epha soll der zehnte Teil eines Chomers sein; ihr Maß soll sich nach dem Chomer richten. 12 Ein Schekel habe zwanzig Gera. Fünf Schekel sollen euch fünf Schekel sein, und zehn Schekel sollen zehn Schekel sein, die Mine aber gelte fünfzig Schekel. 13 Dies ist die Abgabe, die ihr erheben sollt. Ein Sechstel Epha von einem Chomer Weizen, und ein Sechstel Epha von einem Chomer Gerste. 14 Und die Gebühr vom Öl, vom Bat Öl: ein Zehntel Bat von jedem Kor von zehn Bat; denn zehn Bat machen ein Chomer. 15 Und je ein Lamm von zweihundert Schafen von der wasserreichen Weide Israels zum Speisopfer, Brandopfer und Dankopfer, um damit Sühne zu erwirken, spricht Gott, der HERR. 16 Das ganze Volk des Landes soll zu dieser Abgabe an den Fürsten Israels verpflichtet sein. 17 Dagegen liegt dem Fürsten ob, auf die Feste, Neumonde, Sabbate und alle hohen Feste des Hauses Israel Brandopfer, Speisopfer und Trankopfer zu geben. Er soll das Sündopfer, das Speisopfer, das Brandopfer und das Dankopfer darbringen, um für das Haus Israel Sühne zu erwirken.

Opferordnungen für die Feste

18 So spricht Gott, der HERR: Am ersten Tage des ersten Monats sollst du einen tadellosen jungen Farren nehmen und das Heiligtum entsündigen. 19 Und der Priester soll von dem Blute des Sündopfers nehmen und es an die Türpfosten des Hauses und auf die vier Ecken des Absatzes am Altar und an die Torpfosten des innern Vorhofs tun. 20 Also sollst du auch am siebenten des Monats tun, für den, welcher aus Versehen oder aus Unverstand gesündigt hat; und so sollt ihr für das Haus Sühne erwirken. (3. Mose 4.2) (3. Mose 5.17) 21 Am vierzehnten Tage des ersten Monats sollt ihr das Passah halten. An den sieben Tagen des Festes soll man ungesäuertes Brot essen. (3. Mose 23.5) 22 An jenem Tage soll der Fürst für sich und für alles Volk des Landes einen Farren zum Sündopfer darbringen. 23 Und während der sieben Festtage soll er alle Tage dem HERRN sieben tadellose Farren und Widder zum Brandopfer herrichten; und zum Sündopfer täglich einen Ziegenbock. (4. Mose 28.19-22) 24 Er soll auch ein Speisopfer machen: je ein Epha zu einem Farren und ein Epha zu einem Widder und je ein Hin Öl zu einem Epha. (4. Mose 15.4) (4. Mose 15.6) (4. Mose 15.9) (Hesekiel 46.5) 25 Am fünfzehnten Tage des siebenten Monats soll er an dem Fest ein Gleiches tun: sieben Tage lang Sündopfer, Brandopfer und Speisopfer samt dem Öl. (3. Mose 23.34)