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Hesekiel - Kapitel 42

Die Kammern der Priester. Die Maße des Tempelbezirks

1 Darnach führte er mich in den äußern Vorhof hinaus in der Richtung nach Mitternacht und brachte mich zu den Kammern, welche gegenüber dem abgegrenzten Raum und gegenüber dem Gebäude gegen Norden lagen, 2 vor die hundert Ellen betragende Längsseite mit Eingang gegen Norden; die Breite betrug fünfzig Ellen. (Hesekiel 41.13) 3 Gegenüber den zwanzig Ellen des innern Vorhofs und gegenüber dem Steinpflaster, das zum äußern Vorhof gehörte, ragte eine Galerie unter der andern hervor, dreifach übereinander. (Hesekiel 40.17) (Hesekiel 41.10) 4 Vor den Kammern war ein zehn Ellen breiter Gang; in das Innere aber führte ein Weg von einer Elle, und ihre Türen waren auf der Nordseite. 5 Die obersten Kammern aber waren schmäler als die untern und mittleren des Baues, weil die Galerien ihnen einen Teil vom Raum wegnahmen. 6 Denn sie standen dreifach übereinander und hatten nicht Säulen wie die Säulen der Vorhöfe, darum waren sie schmäler als die untern und mittleren, vom Boden an. 7 Und die äußere Mauer, welche (den Kammern entsprechend) gegen den äußern Vorhof hinlief, war fünfzig Ellen lang. 8 Denn die Länge der Kammern, die nach dem äußern Vorhof zu lagen, betrug fünfzig Ellen; und siehe, gegenüber dem Tempel waren es hundert Ellen. 9 Und unterhalb dieser Kammern befand sich der östliche Eingang, wenn man vom äußern Vorhof her zu ihnen kam. 10 An der Breitseite der Mauer des Vorhofs gegen Osten, vor dem Hofraum und dem Gebäude, waren auch Kammern. 11 Und ein Weg war vor ihnen, gleich demjenigen bei den Kammern gegen Norden, von gleicher Länge und gleicher Breite, und alle ihre Ausgänge, Einrichtungen und Türen waren gleich. 12 Und gleich den Türen der Kammern, welche gegen Mittag lagen, war eine Tür am Anfang des Weges, nämlich des Weges der geraden Mauer entlang, gegen Osten, wo man hineinkam. 13 Und er sprach zu mir: Die Kammern gegen Norden und die Kammern gegen Süden, gegenüber dem Hofraum, sind heilige Kammern, in welchen die Priester, die vor dem HERRN dienen, das Hochheilige essen sollen; daselbst sollen sie das Hochheilige und das Speisopfer und das Sündopfer und das Schuldopfer niederlegen; denn es ist ein heiliger Ort. 14 Wenn die Priester hineingegangen sind, sollen sie nicht aus dem Heiligtum in den äußern Vorhof hinaustreten, sondern sollen daselbst ihre Kleider, in denen sie gedient haben, ablegen, weil sie heilig sind, und sie sollen andere Kleider anziehen, um sich mit dem zu befassen, was das Volk angeht. 15 Als er nun das innere Haus fertig ausgemessen hatte, führte er mich durch das Tor gegen Osten hinaus und maß den Bau von außen, den ganzen Umfang. 16 Er maß die Ostseite mit der Meßrute: 500 Ruten, nach der Meßrute, ringsum. 17 Er maß die Nordseite: 500 Ruten, mit der Meßrute, ringsum. 18 Er maß die Südseite mit der Meßrute: 500 Ruten. 19 Dann ging er herum nach der Westseite und maß 500 Ruten mit der Meßrute. 20 Also maß er nach allen vier Winden. Und es war eine Mauer ringsherum: 500 Meßruten lang und 500 Meßruten breit, um das Heiligtum vom Gemeinen zu trennen.

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Hesekiel - Kapitel 45

Die Aufteilung des Landes und der heilige Bezirk für den HERRN

1 Wenn ihr das Land durch das Los zum Erbe austeilt, so sollt ihr dem HERRN einen Teil des Landes als heilige Abgabe erheben: 25000 Ellen ? lang und 20000 breit; das soll in seinem ganzen Umfang heilig sein. 2 Davon soll für das Heiligtum verwendet werden ein Quadrat von 500 Ellen und dazu 50 Ellen freien Raum ringsum. 3 Und nach diesem Maß sollst du einen Landstrich abmessen, 25000 lang und 10000 breit; und darauf soll das Heiligtum und das Allerheiligste kommen. 4 Dieser heilige Bezirk des Landes soll den Priestern gehören, die das Heiligtum bedienen, die herzunahen, um dem HERRN zu dienen; er soll ihnen als Platz für ihre Häuser dienen und ein dem Heiligtum geheiligter Raum sein. 5 Und den Leviten, welche im Hause dienen, soll ein Gebiet von 25000 Länge und 10000 Breite überlassen werden, dazu Städte zum Wohnen. 6 Ihr sollt auch der Stadt einen Grundbesitz geben, 5000 breit und 25000 lang, entsprechend der Abgabe für das Heiligtum. Das soll dem ganzen Hause Israel gehören. 7 Dem Fürsten aber soll gehören das Land zu beiden Seiten der Schenkung ans Heiligtum und des Grundbesitzes der Stadt, zur Seite der Schenkung ans Heiligtum und zur Seite des Grundbesitzes der Stadt, westlich von der Westseite und östlich von der Ostseite, und die Länge soll einem der Stammesanteile entsprechen, von der westlichen bis zur östlichen Grenze. (Hesekiel 44.3) (Hesekiel 48.21-22) 8 Das soll sein eigener Grundbesitz in Israel sein, damit meine Fürsten hinfort mein Volk nicht mehr bedrücken. Und das übrige Land soll man dem Hause Israel nach seinen Stämmen überlassen.

Anordnungen für den Opferdienst

9 So spricht Gott, der HERR: Es sei euch genug, ihr Fürsten Israels! Unterlasset gewalttätigen Frevel und Härte, übet Recht und Gerechtigkeit! Unterlasset eure Erpressungen meinem Volke gegenüber, spricht Gott, der HERR! (Hesekiel 46.18) 10 Ihr sollt richtige Waage, richtiges Epha und richtiges Bat haben! (3. Mose 19.36) (5. Mose 25.15) 11 Epha und Bat sollen gleiches Maß haben. Ein Bat soll den zehnten Teil eines Chomers fassen, und ein Epha soll der zehnte Teil eines Chomers sein; ihr Maß soll sich nach dem Chomer richten. 12 Ein Schekel habe zwanzig Gera. Fünf Schekel sollen euch fünf Schekel sein, und zehn Schekel sollen zehn Schekel sein, die Mine aber gelte fünfzig Schekel. 13 Dies ist die Abgabe, die ihr erheben sollt. Ein Sechstel Epha von einem Chomer Weizen, und ein Sechstel Epha von einem Chomer Gerste. 14 Und die Gebühr vom Öl, vom Bat Öl: ein Zehntel Bat von jedem Kor von zehn Bat; denn zehn Bat machen ein Chomer. 15 Und je ein Lamm von zweihundert Schafen von der wasserreichen Weide Israels zum Speisopfer, Brandopfer und Dankopfer, um damit Sühne zu erwirken, spricht Gott, der HERR. 16 Das ganze Volk des Landes soll zu dieser Abgabe an den Fürsten Israels verpflichtet sein. 17 Dagegen liegt dem Fürsten ob, auf die Feste, Neumonde, Sabbate und alle hohen Feste des Hauses Israel Brandopfer, Speisopfer und Trankopfer zu geben. Er soll das Sündopfer, das Speisopfer, das Brandopfer und das Dankopfer darbringen, um für das Haus Israel Sühne zu erwirken.

Opferordnungen für die Feste

18 So spricht Gott, der HERR: Am ersten Tage des ersten Monats sollst du einen tadellosen jungen Farren nehmen und das Heiligtum entsündigen. 19 Und der Priester soll von dem Blute des Sündopfers nehmen und es an die Türpfosten des Hauses und auf die vier Ecken des Absatzes am Altar und an die Torpfosten des innern Vorhofs tun. 20 Also sollst du auch am siebenten des Monats tun, für den, welcher aus Versehen oder aus Unverstand gesündigt hat; und so sollt ihr für das Haus Sühne erwirken. (3. Mose 4.2) (3. Mose 5.17) 21 Am vierzehnten Tage des ersten Monats sollt ihr das Passah halten. An den sieben Tagen des Festes soll man ungesäuertes Brot essen. (3. Mose 23.5) 22 An jenem Tage soll der Fürst für sich und für alles Volk des Landes einen Farren zum Sündopfer darbringen. 23 Und während der sieben Festtage soll er alle Tage dem HERRN sieben tadellose Farren und Widder zum Brandopfer herrichten; und zum Sündopfer täglich einen Ziegenbock. (4. Mose 28.19-22) 24 Er soll auch ein Speisopfer machen: je ein Epha zu einem Farren und ein Epha zu einem Widder und je ein Hin Öl zu einem Epha. (4. Mose 15.4) (4. Mose 15.6) (4. Mose 15.9) (Hesekiel 46.5) 25 Am fünfzehnten Tage des siebenten Monats soll er an dem Fest ein Gleiches tun: sieben Tage lang Sündopfer, Brandopfer und Speisopfer samt dem Öl. (3. Mose 23.34)