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5. Mose - Kapitel 15

1 Alle sieben Jahre sollst du ein Erlassjahr halten. (2. Mose 23.10-11)
2 So soll es aber zugehen mit dem Erlassjahr: Wenn einer seinem Nächsten etwas geborgen hat, soll er es ihm erlassen und soll es nicht eintreiben von seinem Nächsten oder von seinem Bruder; denn man hat ein Erlassjahr ausgerufen dem HERRN.
3 Von einem Fremden magst du es eintreiben; aber von dem, der dein Bruder ist, sollst du es erlassen.
4 Es sollte überhaupt kein Armer unter euch sein; denn der HERR wird dich segnen in dem Land, das dir der HERR, dein Gott, zum Erbe geben wird, um es in Besitz zu nehmen,
5 wenn du nur der Stimme des HERRN, deines Gottes, gehorchst und alle diese Gebote, die ich dir heute gebiete, dass du danach tust.
6 Denn der HERR, dein Gott, wird dich segnen, wie er dir verheißen hat. Dann wirst du vielen Völkern leihen, doch wirst du von niemanden borgen; du wirst über viele Völker herrschen, aber über dich wird niemand herrschen. (5. Mose 28.12)
7 Wenn ein Armer bei dir ist, irgendeiner deiner Brüder in einem deiner Tore in deinem Land, das der HERR, dein Gott, dir geben wird, so sollst du dein Herz nicht verhärten noch deine Hand zuhalten gegenüber deinen armen Bruder, (1. Johannes 3.17)
8 sondern sollst ihm deine Hand auftun und ihm leihen, soviel er in seinem Mangel benötigt. (Lukas 6.34-35)
9 Hüte dich, dass nicht in deinem Herzen ein böser Gedanke aufkomme, sodass du sprichst: Es naht das siebte Jahr, das Erlassjahr; und dass du deinen armen Bruder nicht unfreundlich ansiehst und ihm nichts gibst; so wird er gegen dich zum HERRN rufen, und es wird dir eine Sünde sein.
10 Sondern du sollst ihm geben und dein Herz nicht verdrießen, dass du ihm gibst; denn um dieser Sache willen wird dich der HERR, dein Gott, segnen in allen deinen Werken und in allem, was deine Hände schaffen.
11 Denn es werden nicht aufhören Arme im Land zu sein; darum gebiete ich dir und sage, dass du deine Hand willig auftust deinem Bruder, der bedrängt und arm ist in deinem Land. (Jesaja 58.7) (Matthäus 26.11) (Jakobus 1.2) (Jakobus 2.15)
12 Wenn sich dein Bruder, ein Hebräer oder eine Hebräerin, dir verkauft, so soll er dir sechs Jahre dienen; im siebten Jahr sollst du ihn als frei von dir entlassen. (2. Mose 21.2)
13 Und wenn du ihn von dir freigibst, sollst du ihn nicht mit leeren Händen von dir gehen lassen,
14 sondern sollst ihm aufladen von deinen Schafen, von deiner Tenne, von deiner Kelter, sodass du ihm gibst von dem, womit dich der HERR, dein Gott, gesegnet hat.
15 Denke daran, dass du auch Sklave warst im Land Ägypten und der HERR, dein Gott, dich erlöst hat; darum gebiete ich dir solches heute. (5. Mose 5.15)
16 Wird er aber zu dir sprechen: 'Ich will nicht ausziehen von dir; denn ich habe dich und dein Haus lieb', weil es ihm wohl bei dir ist,
17 so nimmt einen Pfriemen und bohre ihn durch sein Ohr an der Tür und lass ihn für immer dein Sklave sein. Mit deiner Magd sollst du es auch so tun.
18 Und lass es dir nicht schwerfallen, dass du ihn frei von dir entlässt, denn er hat dir sechs Jahre wie zwei Tagelöhner gedient; so wird der HERR, dein Gott, dich segnen in allem, was du tust.
19 Alle männliche Erstgeburt, die unter deinen Rindern und Schafen geboren wird, sollst du dem HERRN, deinem Gott, heiligen. Du sollst nicht ackern mit dem Erstling deiner Ochsen und nicht scheren die Erstlinge deiner Schafe. (2. Mose 13.2)
20 Vor dem HERRN, deinem Gott, sollst du sie essen jährlich an der Stätte, die der HERR erwählt, du und dein Haus. (5. Mose 14.23)
21 Wenn es aber einen Fehler hat, dass es hinkt oder blind ist, oder sonst irgendeinen bösen Fehler hat, so sollst du es nicht opfern dem HERRN, deinem Gott; (3. Mose 22.20)
22 sondern in deinen Toren sollst du es essen, du seist unrein oder rein, wie man Gazelle und Hirsch isst, (5. Mose 12.15) (5. Mose 12.22)
23 nur sein Blut sollst du nicht essen, sondern es auf die Erde gießen wie Wasser. (3. Mose 3.17) (5. Mose 12.16) (5. Mose 12.23-24)