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4. Mose - Kapitel 19

1 Und der HERR redete mit Mose und Aaron und sprach:
2 "Dies ist die Ordnung des Gesetzes, das der HERR geboten und gesagt hat und sprach: Sage den Israeliten, dass sie zu dir bringen eine rötliche junge Kuh ohne Fehler, an der kein Gebrechen ist und auf die noch nie ein Joch gekommen ist. (3. Mose 22.20) (Hebräer 9.13)
3 Und gebt sie dem Priester Eleasar; der soll sie hinaus vor das Lager führen und man soll sie vor ihm schlachten.
4 Und Eleasar, der Priester, soll mit seinem Finger etwas von ihrem Blut nehmen und gegen die Vorderseite des Zeltes der Begegnung siebenmal sprengen (3. Mose 4.6) (3. Mose 4.17)
5 und die Kuh vor seinen Augen verbrennen lassen, ihr Fell und ihr Fleisch, dazu ihr Blut mit ihrem Mist soll man verbrennen.
6 Und der Priester soll Zedernholz und Ysop und scharlachrote Wolle nehmen und auf die brennende Kuh werfen. (3. Mose 14.6)
7 Und der Priester soll seine Kleider waschen und seinen Leib im Wasser baden und danach ins Lager gehen und unrein sein bis zum Abend. (3. Mose 16.28)
8 Und der, der sie verbrannt hat, soll auch seine Kleider mit Wasser waschen und seinen Leib im Wasser baden und unrein sein bis zum Abend.
9 Und ein reiner Mann soll die Asche von der Kuh sammeln und sie draußen vor dem Lager an eine reine Stätte schütten, dass sie dort verwahrt werde für die Gemeinde der Israeliten für das Reinigungswasser; denn es ist ein Sündopfer.
10 Und der, der die Asche der Kuh gesammelt hat, soll seine Kleider waschen und unrein sein bis an den Abend. Dies soll seine ewige Ordnung sein für die Israeliten und die Fremden, die in ihrer Mitte wohnen.
11 Wer nun einen Toten, die Leiche eines Menschen, anrührt, der wird sieben Tage unrein sein.
12 Der soll sich damit entsündigen am dritten Tag und am siebten Tag, so wird er rein; und wenn er sich nicht am dritten Tag und am siebten Tag entsündigt, so wird er nicht rein werden.
13 Jeder, der einen Toten, die Leiche eines verstorbenen Menschen, anrührt und sich nicht entsündigen will, der verunreinigt die Wohnung des HERRN, und diese Person soll ausgerottet werden aus Israel. Weil das Reinigungswasser nicht über ihn gesprengt ist, ist er unrein; seine Unreinigkeit bleibt an ihm. (3. Mose 15.31)
14 Dies ist das Gesetz: Wenn ein Mensch in einem Zelt stirbt, soll jeder, der in das Zelt geht und wer in dem Zelt ist, unrein sein sieben Tage.
15 Und jedes offene Gefäß, auf das kein Deckel gebunden ist, wird unrein.
16 Auch wer auf dem freien Feld einen anrührt, der mit dem Schwert erschlagen ist, oder einen Toten oder das Gebein eines Menschen oder ein Grab, der ist unrein sieben Tage.
17 So sollen sie nun für den Unreinen Asche nehmen von diesem verbrannten Sündopfer und fließendes Wasser darauf tun in ein Gefäß.
18 Und ein reiner Mann soll Ysop nehmen und ins Wasser tauchen und das Zelt besprengen und alle Geräte und alle Personen, die darin sind; so auch den, der das Gebein eines Toten oder einen Erschlagenen oder Toten oder ein Grab angerührt hat.
19 Es soll aber der Reine den Unreinen am dritten Tag und am siebten Tag besprengen und entsündigen am siebten Tag; und er soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden, so wird er am Abend rein.
20 Wer aber unrein sein wird und sich nicht entsündigen will, diese Person soll aus der Gemeinde ausgerottet werden; denn er hat das Heiligtum des HERRN verunreinigt und ist mit Reinigungswasser nicht besprengt; darum ist er unrein.
21 Und dies soll ihnen eine ewige Ordnung sein. Auch der, der mit dem Reinigungswasser gesprengt hat, soll seine Kleider waschen; und wer das Reinigungswasser anrührt, der soll unrein sein bis zum Abend.
22 Und alles, was der Unreine anrührt, wird unrein werden; und wer ihn anrühren wird, soll unrein sein bis zum Abend."