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3. Mose - Kapitel 7

1 Und dies ist das Gesetz des Schuldopfers. Ein Hochheiliges ist es. (3. Mose 5.14)
2 An der Stätte, wo man das Brandopfer schlachtet, soll man auch das Schuldopfer schlachten und sein Blut ringsum an den Altar sprengen. (3. Mose 1.3) (3. Mose 1.5)
3 Und all sein Fett soll man opfern, den Schwanz und das Fett, das die Eingeweide bedeckt,
4 die beiden Nieren mit dem Fett, das daran ist, an den Lenden, und den Lappen an der Leber; an den Nieren soll er ihn abtrennen. (3. Mose 3.9-10)
5 Und der Priester soll es auf dem Altar in Rauch aufgehen lassen als ein Feueropfer für den HERRN. Das ist ein Schuldopfer.
6 Alles, was männlich ist unter den Priestern, die sollen es essen; an heiliger Stätte soll es gegessen werden; es ist ein Hochheiliges.
7 Wie das Sündopfer, so soll auch das Schuldopfer sein; für beide soll das gleiche Gesetz sein; und es soll dem Priester gehören, der damit die Sühnung vollzieht.
8 Dem Priester, der jemandes Brandopfer opfert, soll das Fell des Brandopfers gehören, dass er geopfert hat. (3. Mose 1.6)
9 Und jedes Speisopfer, das im Ofen gebacken ist oder im Topf oder in der Pfanne zubereitet ist, soll dem Priester gehören, der es opfert. (3. Mose 2.4-5) (3. Mose 2.7)
10 Und jedes Speisopfer, das mit Öl vermengt oder trocken ist, soll allen Söhnen Aarons gehören, einem wie dem andern.
11 Und dies ist das Gesetz des Dankopfers, das man dem HERRN opfert. (3. Mose 3.1)
12 Will man es als Lobopfer darbringen, so soll er zu dem Dankopfer hinzu ungesäuerte Kuchen opfern, mit Öl vermengt, oder ungesäuerte Fladen, mit Öl bestrichen, oder eingerührtes Feinmehl, mit Öl vermengt. (3. Mose 22.29)
13 Sie sollen aber solches Opfer darbringen nebst Kuchen von gesäuertem Brot zu ihrem Lob- und Dankopfer,
14 und sollen eines von jedem dem HERRN als Abgabe darbringen, und es soll dem Priester gehören, der das Blut des Dankopfers sprengt.
15 Und das Fleisch ihres Lob- und Dankopfers soll an demselben Tag gegessen werden, an dem es geopfert ist, und nichts soll übriggelassen werden bis zum Morgen. (3. Mose 19.6) (3. Mose 22.30)
16 Ist aber das Opfer, das er darbringt, ein Gelübde oder freiwilliges Opfer, so soll es an demselben Tag gegessen werden, an dem es geopfert ist; wenn aber etwas übrig bleibt, so soll man es am andern Tag essen.
17 Aber was vom geopferten Fleisch am dritten Tag noch übrig bleibt, soll mit Feuer verbrannt werden.
18 Und wenn jemand am dritten Tag essen wird von dem geopferten Fleisch seines Dankopfers, so wird es nicht wohlgefällig sein und dem, der es geopfert hat, wird es nicht zugerechnet werden, sondern es wird ein Gräuel sein; und die Person, die davon isst, soll ihre Schuld tragen.
19 Und das Fleisch, das von etwas Unreinem berührt wird, soll nicht gegessen, sondern mit Feuer verbrannt werden. Wer rein ist, der soll von dem Fleisch essen.
20 Aber die Person, die von dem Fleisch des Dankopfers essen wird, das dem HERRN gehört, und hat eine Unreinheit an sich, die wird ausgerottet werden aus ihrem Volk.
21 Und wenn eine Person etwas Unreines anrührt, es sei ein unreiner Mensch, ein unreines Vieh oder was sonst eine unreine Abscheulichkeit ist, und vom Fleisch des Dankopfers isst, das dem HERR gehört, die wird ausgerottet werden aus ihrem Volk.' "
22 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
23 "Rede mit den Israeliten und sprich: 'Ihr sollt kein Fett essen von Rind, Lämmern und Ziegen. (3. Mose 3.7)
24 Aber das Fett vom Aas und das Fett zerrissenen Tieren darf zu allerlei benutzt werden, aber essen dürft ihr es nicht. (2. Mose 22.30)
25 Denn wer das Fett isst von dem Vieh, von dem man dem HERRN Feueropfer bringt, diese Person soll ausgerottet werden aus ihrem Volk.
26 Ihr sollt auch kein Blut essen, weder vom Vieh noch von Vögeln, überall, wo ihr wohnt. (3. Mose 3.17)
27 Jeder Person, die irgendwelches Blut isst, die soll ausgerottet werden aus ihrem Volk.' "
28 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
29 "Rede mit den Israeliten und sprich: 'Wer dem HERRN sein Dankopfer darbringen will, der soll darbringen, was vom Dankopfer dem HERRN gehört.
30 Er soll es aber mit eigener Hand herzubringen zum Feueropfer des HERRN; nämlich das Fett soll er bringen mit der Brust, dass sie als ein Schwingopfer zu schwingen vor dem HERRN. (2. Mose 29.24)
31 Und der Priester soll das Fett in Rauch aufgehen lassen auf dem Altar, aber die Brust soll Aaron und seiner Söhne gehören.
32 Und die rechte Schulter sollt ihr dem Priester geben als Hebopfer von euren Dankopfern. (3. Mose 9.21)
33 Und wer unter Aarons Söhnen das Blut der Dankopfer opfert und das Fett, dem soll die rechte Keule gehören als sein Anteil.
34 Denn die Brust des Schwingopfers und die Keule des Hebopfers habe ich von den Israeliten genommen, von ihren Dankopfern, und habe sie dem Priester Aaron und seinen Söhnen gegeben als ewiges Anrecht.
35 Dies ist der Anteil Aarons und der Anteil seiner Söhne von den Feueropfern des HERRN, an dem Tag, an dem man sie herantreten ließ, um dem HERRN als Priester zu dienen,
36 von dem der HERR gebot, an dem Tag, an dem er sie salbte, dass sie ihnen gegeben werden sollten von den Israeliten, als ewiges Anrecht bei allen ihren Nachkommen.' "
37 Dies ist das Gesetz des Brandopfers, des Speisopfers, des Sündopfers, des Schuldopfers, des Einsetzungsopfers und des Dankopfers, (3. Mose 6.13)
38 das der HERR dem Mose gebot auf dem Berg Sinai an dem Tag, an dem er den Israeliten gebot, ihre Opfer dem HERRN zu opfern in der Wüste Sinai.