3. Mose - Kapitel 27
1 Und der HERR redete mit Mose und sprach:2 "Rede mit den Israeliten und sprich zu ihnen: 'Wenn jemand für den HERRN ein besonderes Gelübde tut, sodass du den Wert eines Menschen schätzen musst, (4. Mose 30.1)
3 so soll dies deine Schätzung sein: Einen Mann von zwanzig Jahren bis zu sechzig Jahren sollst du schätzen auf fünfzig Schekel Silber nach dem Schekel des Heiligtums.
4 Wenn es aber eine Frau ist, so sollst du sie auf dreißig Schekel schätzen.
5 Von fünf Jahren an bis zu zwanzig Jahre sollst du, wenn es ein Mann ist, auf zwanzig Schekel schätzen, eine Frau aber auf zehn Schekel.
6 Von einem Monat an bis zu fünf Jahren sollst du, wenn es ein Junge ist, auf fünf Schekel Silber schätzen, Mädchen aber auf drei Schekel Silber.
7 Bei sechzig Jahren und darüber sollst du, wenn es ein Mann ist, auf fünfzehn Schekel schätzen, eine Frau aber auf zehn Schekel.
8 Ist er aber zu arm, diese Schätzung zu zahlen, so soll er sich vor den Priester stellen, und der Priester soll ihn schätzen; er soll aber schätzen nach dem, was die Hand dessen, der gelobt hat, zu geben vermag.
9 Ist es aber ein Vieh, das man dem HERRN opfern kann: Jedes Tier, was man davon dem HERRN gibt, ist heilig.
10 Man soll es nicht auswechseln noch tauschen, ein gutes gegen ein schlechtes, oder ein schlechtes gegen ein gutes. Wenn aber jemand wechselt, ein Vieh gegen das andere, so sollen sie beide dem HERRN heilig sein.
11 Ist aber das Tier unrein, dass man es dem HERRN nicht opfern darf, so soll man es vor den Priester stellen,
12 und der Priester soll es schätzen, ob es gut oder schlecht ist, und es soll bei der Schätzung des Priesters bleiben.
13 Will es aber jemand einlösen, der soll den fünften Teil über die Schätzung hinaus geben.
14 Wenn jemand sein Haus weiht, dass es dem HERRN heilig sei, so soll der Priester schätzen, ob es gut oder schlecht ist, und wie es der Priester schätzt, so soll es bleiben.
15 Wenn aber der, der sein Haus geheiligt hat, es einlösen will, so soll er den fünften Teil des Geldes, zu dem es geschätzt ist, hinzugeben, so soll es ihm gehören.
16 Wenn jemand ein Stück Acker von seinem Erbteil dem HERRN weiht, so soll es geschätzt werden nach der Aussaat. Ist die Aussaat ein Homer Gerste, so soll es fünfzig Schekel Silber gelten.
17 Weiht er seinen Acker vom Halljahr an, so soll er nach deiner Schätzung gelten.
18 Hat er ihn aber nach dem Halljahr geheiligt, so soll der Priester das Geld berechnen nach den übrigen Jahren bis zum Halljahr und ihn danach geringer schätzen.
19 Will aber der, der den Acker geweiht hat, den Acker einlösen, so soll er den fünften Teil des Geldes, zu dem er geschätzt ist, hinzugeben, so soll er ihm gehören.
20 Will er ihn aber nicht einlösen, sondern verkauft ihn einem andern, so kann er nicht mehr eingelöst werden,
21 sondern wenn der Acker im Halljahr frei wird, soll er dem HERRN heilig sein wie ein gebannter Acker und soll Eigentum des Priester sein.
22 Wenn aber jemand dem HERRN einen Acker weiht, den er gekauft hat und der nicht sein Erbgut ist,
23 so soll der Priester berechnen, was er gilt bis zum Halljahr; und er soll an demselben Tag diese Schätzung geben, dass sie dem HERRN heilig sei.
24 Aber im Halljahr soll er wieder an den gelangen, von dem er ihn gekauft hat, dem das Land als sein Erbgut gehört. (3. Mose 25.10)
25 Alle Schätzung soll geschehen nach dem Schekel des Heiligtums; ein Schekel aber hat zwanzig Gera.
26 Die Erstgeburt unter dem Vieh, die dem HERRN auch sonst gebührt, soll niemand dem HERRN weihen, es sei ein Ochs oder Schaf; es gehört dem HERRN. (2. Mose 13.2)
27 Ist es aber unreines Vieh, so soll man es auslösen nach der Schätzung, und den fünften Teil darüber hinaus geben. Will man es aber nicht auslösen, so soll es verkauft werden nach der Schätzung.
28 Man soll Gebanntes nicht verkaufen noch einlösen, das jemand dem HERRN durch einen Bann geweiht hat, von allem, was sein ist, es seien Menschen, Vieh oder Erbacker; denn alles Gebannte ist ein Hochheiliges für den HERRN. (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2)
29 Man soll auch keinen gebannten Menschen auslösen, sondern er soll des Todes sterben. (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9)
30 Alle Zehnten im Land, vom Samen des Landes und von den Früchten der Bäume sind des HERRN und sollen dem HERRN heilig sein. (4. Mose 18.21)
31 Will aber jemand seinen Zehnten einlösen, der soll den fünften Teil darüber hinaus geben.
32 Und alle Zehnten von Rindern und Schafen, von allem, was unter dem Hirtenstab hindurchgeht, jedes Zehnte davon soll dem HERRN heilig sein.
33 Man soll nicht fragen, ob es gut oder schlecht sei; man soll es auch nicht auswechseln. Wird es aber jemand auswechseln, so soll beides heilig sein und darf nicht eingelöst werden.' "
34 Das sind die Gebote, die der HERR dem Mose gebot für die Israeliten auf dem Berg Sinai. (3. Mose 26.46)