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Titus - Kapitel 1

Zuschrift und Gruß

1 Paulus, Knecht Gottes, aber auch Apostel Jesu Christi, nach dem Glauben der Auserwählten Gottes und der Erkenntnis der Wahrheit, gemäß der Gottseligkeit, 2 auf Hoffnung ewigen Lebens, welches der untrügliche Gott vor ewigen Zeiten verheißen hat; (2. Timotheus 2.13) 3 zu seiner Zeit aber hat er sein Wort geoffenbart in der Predigt, mit welcher ich betraut worden bin nach dem Befehl Gottes, unsres Retters; (Epheser 1.9-10) 4 an Titus, den echten Sohn nach dem gemeinsamen Glauben: Gnade, Barmherzigkeit, Friede von Gott, dem Vater und dem Herrn Jesus Christus, unsrem Retter. (1. Timotheus 1.2)

Voraussetzungen für den Ältestendienst

5 Deswegen ließ ich dich in Kreta zurück, damit du das Versäumte nachholen und in jeder Stadt Älteste einsetzen möchtest, wie ich dir befohlen habe: (Apostelgeschichte 14.23) 6 wenn einer untadelig ist, eines Weibes Mann, gläubige Kinder hat, über die keine Klage wegen Liederlichkeit oder Ungehorsam vorliegt. (1. Timotheus 3.1) 7 Denn ein Aufseher muß unbescholten sein als Gottes Haushalter, nicht anmaßend, nicht zornmütig, kein Trinker, kein Raufbold, kein Wucherer, (1. Korinther 4.1) (2. Timotheus 2.24) 8 sondern gastfrei, ein Freund des Guten, besonnen, gerecht, fromm, enthaltsam; 9 der sich der Lehre entsprechend an das gewisse Wort hält, damit er imstande sei, sowohl mit der gesunden Lehre zu ermahnen, als auch die Widersprechenden zu überführen.

Der notwendige Kampf gegen Irrlehrer

10 Denn es gibt viele widerspenstige, eitle Schwätzer, die den Leuten den Kopf verwirren, allermeist die aus der Beschneidung. 11 Denen muß man das Maul stopfen; denn sie bringen ganze Häuser durcheinander mit ihrem ungehörigen Lehren um schändlichen Gewinnes willen. 12 Es hat einer von ihnen gesagt, ihr eigener Prophet: «Die Kreter sind immer Lügner, böse Tiere, faule Bäuche!» 13 Dieses Zeugnis ist wahr; aus diesem Grunde weise sie scharf zurecht, damit sie gesund seien im Glauben (2. Timotheus 4.2) 14 und nicht auf jüdische Legenden und Gebote von Menschen achten, welche sich von der Wahrheit abwenden. (1. Timotheus 4.7) (2. Timotheus 4.4) 15 Den Reinen ist alles rein; den Befleckten aber und Ungläubigen ist nichts rein, sondern befleckt ist ihr Sinn und ihr Gewissen. (Matthäus 15.11) (Römer 14.20) 16 Sie geben vor, Gott zu kennen; aber mit den Werken verleugnen sie ihn. Sie sind verabscheuungswürdig und ungehorsam und zu jedem guten Werke untüchtig. (2. Timotheus 3.5)

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Josua - Kapitel 20

Bestimmung von Freistädten

1 Und der HERR redete mit Josua und sprach: 2 Sage den Kindern Israel: Gebt unter euch Freistädte, davon ich durch Mose euch gesagt habe, (4. Mose 35.6) 3 dahin fliehen möge ein Totschläger, der eine Seele unversehens und unwissend schlägt, daß sie unter euch frei seien von dem Bluträcher. 4 Und der da flieht zu der Städte einer, soll stehen draußen vor der Stadt Tor und vor den Ältesten der Stadt seine Sache ansagen; so sollen sie ihn zu sich in die Stadt nehmen und ihm Raum geben, daß er bei ihnen wohne. 5 Und wenn der Bluträcher ihm nachjagt, sollen sie den Totschläger nicht in seine Hände übergeben, weil er unwissend seinen Nächsten geschlagen hat und ist ihm zuvor nicht feind gewesen. 6 So soll er in der Stadt wohnen, bis daß er stehe vor der Gemeinde vor Gericht, und bis daß der Hohepriester sterbe, der zur selben Zeit sein wird. Alsdann soll der Totschläger wiederkommen in seine Stadt und in sein Haus, zur Stadt, davon er geflohen ist. 7 Da heiligten sie Kedes in Galiläa, auf dem Gebirge Naphthali, und Sichem auf dem Gebirge Ephraim und Kirjath-Arba, das ist Hebron, auf dem Gebirge Juda; (Josua 15.13) (Josua 19.37)
8 und jenseit des Jordans, da Jericho liegt, gegen Aufgang, gaben sie Bezer in der Wüste auf der Ebene aus dem Stamm Ruben und Ramoth in Gilead aus dem Stamm Gad und Golan in Basan aus dem Stamm Manasse. (5. Mose 4.43) 9 Das waren die Städte, bestimmt allen Kindern Israel und den Fremdlingen, die unter ihnen wohnten, daß dahin fliehe, wer eine Seele unversehens schlägt, daß er nicht sterbe durch den Bluträcher, bis daß er vor der Gemeinde gestanden sei.