Sprüche - Kapitel 5
Warnung vor Unzucht
1 Mein Sohn, merke auf meine Weisheit und neige dein Ohr meiner Belehrung zu; 2 daß du Vorsicht übest und deine Lippen Erkenntnis bewahren. 3 Denn von Honig triefen die Lippen der Fremden, und glätter als Öl ist ihr Gaumen; (Sprüche 2.16-19) 4 aber zuletzt ist sie bitter wie Wermut, scharf wie ein zweischneidig Schwert; 5 ihre Füße laufen zum Tod, ihre Schritte streben dem Totenreich zu; 6 den Pfad des Lebens erwägt sie nicht einmal; sie geht eine unsichere Bahn, die sie selbst nicht kennt. 7 Und nun, ihr Söhne, höret mir zu und weichet nicht von den Reden meines Mundes! 8 Bleibe fern von dem Weg, der zu ihr führt, und nähere dich nicht der Tür ihres Hauses! 9 Daß du nicht Fremden deine Ehre opferst und deine Jahre dem Grausamen; 10 daß sich nicht Fremde von deinem Vermögen sättigen und du dich nicht abmühen müssest für eines andern Haus, 11 also daß, wenn dir dann Leib und Fleisch hinschwindet, du zuletzt seufzen und sagen müssest: 12 Warum habe ich doch die Zucht gehaßt, warum hat mein Herz die Zurechtweisung verachtet? 13 Ich habe nicht gehört auf die Stimme meiner Lehrer und meinen Lehrmeistern kein Gehör geschenkt! 14 Fast wäre ich gänzlich ins Unglück geraten, inmitten der Versammlung und der Gemeinde! 15 Trinke Wasser aus deinem Born und Ströme aus deinem Brunnen! 16 Sollen deine Quellen sich auf die Straße ergießen, deine Wasserbäche auf die Plätze? 17 Sie sollen dir allein gehören und keinem Fremden neben dir! 18 Dein Born sei gesegnet, und freue dich des Weibes deiner Jugend! 19 Die liebliche Hindin, die anmutige Gemse, möge dich ihr Busen allezeit ergötzen, mögest du dich an ihrer Liebe stets berauschen! 20 Warum aber, mein Sohn, wolltest du dich an einer andern vergehen und den Busen einer Fremden umarmen? 21 Denn eines jeglichen Wege liegen klar vor den Augen des HERRN, und er achtet auf alle seine Pfade! 22 Den Gottlosen nehmen seine eigenen Missetaten gefangen, und von den Stricken seiner Sünde wird er festgehalten. 23 Er stirbt an Zuchtlosigkeit, und infolge seiner großen Torheit taumelt er dahin.Psalm - Kapitel 25
Gebet um Gottes Vergebung und Leitung
1 Ein Psalm Davids. Nach dir, HERR, verlangt mich. 2 Mein Gott, ich hoffe auf dich; laß mich nicht zu Schanden werden, daß sich meine Feinde nicht freuen über mich. 3 Denn keiner wird zu Schanden, der dein harret; aber zu Schanden müssen sie werden, die leichtfertigen Verächter. (Jesaja 49.23) 4 HERR, zeige mir deine Wege und lehre mich deine Steige; (Psalm 27.11)5 leite mich in deiner Wahrheit und lehre mich! Denn du bist der Gott, der mir hilft; täglich harre ich dein. 6 Gedenke, HERR, an deine Barmherzigkeit und an deine Güte, die von der Welt her gewesen ist. 7 Gedenke nicht der Sünden meiner Jugend und meiner Übertretungen; gedenke aber mein nach deiner Barmherzigkeit um deiner Güte willen! (Hiob 13.26) 8 Der HERR ist gut und fromm; darum unterweist er die Sünder auf dem Wege. 9 Er leitet die Elenden recht und lehrt die Elenden seinen Weg. 10 Die Wege des HERRN sind eitel Güte und Wahrheit denen, die seinen Bund und seine Zeugnisse halten. 11 Um deines Namens willen, HERR, sei gnädig meiner Missetat, die da groß ist. 12 Wer ist der, der den HERRN fürchtet? Er wird ihn unterweisen den besten Weg. (Psalm 32.8)
13 Seine Seele wird im Guten wohnen, und sein Same wird das Land besitzen. (Psalm 37.9) 14 Das Geheimnis des HERRN ist unter denen, die ihn fürchten; und seinen Bund läßt er sie wissen. (Hiob 29.4) 15 Meine Augen sehen stets zu dem HERRN; denn er wird meinen Fuß aus dem Netze ziehen. 16 Wende dich zu mir und sei mir gnädig; denn ich bin einsam und elend.
17 Die Angst meines Herzens ist groß; führe mich aus meinen Nöten! 18 Siehe an meinen Jammer und mein Elend und vergib mir alle meine Sünden! 19 Siehe, daß meiner Feinde so viel sind und hassen mich aus Frevel. (Psalm 35.19) 20 Bewahre meine Seele und errette mich, laß mich nicht zu Schanden werden; denn ich traue auf dich. (Psalm 16.1) 21 Schlecht und Recht, das behüte mich; denn ich harre dein. (Hiob 1.1) 22 Gott, erlöse Israel aus aller seiner Not! (Psalm 130.8)