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Rut - Kapitel 4

Ruth wird Boas’ Frau und Stammutter des Hauses David

1 Boas aber war zum Tor hinaufgegangen und hatte sich daselbst niedergesetzt; und siehe, da ging der Löser vorüber, von welchem Boas geredet hatte. Da sprach er: Komm, setze dich her, du Soundso! 2 Und Boas nahm zehn Männer von den Ältesten der Stadt und sprach: Setzet euch hier! Und sie setzten sich. 3 Da sprach er zu dem Löser: Naemi, die aus dem Gefilde Moab zurückgekommen ist, bietet das Stück Feld feil, das unserm Bruder Elimelech gehörte. 4 Darum gedachte ich dir den Vorschlag zu machen: Willst du es lösen, so kaufe es vor den Bürgern und vor den Ältesten meines Volkes; willst du es aber nicht lösen, so sage mir's, daß ich es wisse; denn es ist niemand, der es lösen kann, als du, und ich nach dir! (3. Mose 25.25) 5 Er sprach: Ich will es lösen! Boas sprach: An welchem Tage du das Feld von der Hand Naemis kaufst, erwirbst du es auch von Ruth, der Moabiterin, dem Weibe des Verstorbenen, um den Namen des Verstorbenen auf seinem Erbteil wieder aufzurichten. (5. Mose 25.5-6) 6 Da sprach der Löser: Ich kann es nicht lösen, ohne mein eigenes Erbteil zu verderben! Löse du für dich, was ich lösen sollte; denn ich kann es nicht lösen! 7 Es war aber von alters her Sitte in Israel, bei der Lösung und beim Verkauf die ganze Sache also gültig zu machen: es zog einer seinen Schuh aus und gab ihn dem andern. Das war die Bestätigung in Israel. (5. Mose 25.7-10) 8 So sprach nun der Löser zu Boas: Kauf du es für dich! und zog seinen Schuh aus. 9 Da sprach Boas zu den Ältesten und zu allem Volk: Ihr seid heute Zeugen, daß ich von Naemis Hand alles erkauft habe, was Elimelech, und alles, was Kiljon und Machlon gehörte. 10 Dazu nehme ich mir Ruth zum Weibe, die Moabiterin, Machlons Weib, um den Namen des Verstorbenen auf seinem Erbteil wieder aufzurichten, damit des Verstorbenen Name nicht verschwinde aus der Mitte seiner Brüder und aus dem Tor seines Ortes. Dessen seid ihr heute Zeugen! 11 Da sprach alles Volk, das im Tore stand, und die Ältesten: Wir sind Zeugen! Der HERR mache das Weib, das in dein Haus kommt, wie Rahel und Lea, die beide das Haus Israel gebaut haben! Erwirb Vermögen in Ephrata und mache dir einen Namen in Bethlehem! 12 Und dein Haus werde wie das Haus des Perez, den Tamar dem Juda gebar, durch den Samen, den dir der HERR von dieser jungen Frau geben wird! (1. Mose 38.29) 13 Also nahm Boas die Ruth, und sie ward sein Weib, und er kam zu ihr. Der HERR aber verlieh ihr, daß sie empfing und einen Sohn gebar. (Psalm 127.3) 14 Da sprachen die Weiber zu Naemi: Gelobt sei der HERR, der dir zu dieser Zeit einen Löser nicht versagt hat! Sein Name werde genannt in Israel! 15 Der wird nun deine Seele erquicken und dich in deinem Alter versorgen; denn deine Schwiegertochter, die dich liebt, hat ihn geboren, sie, die dir mehr wert ist als sieben Söhne! 16 Und Naemi nahm das Kind und legte es an ihren Busen und ward seine Wärterin.

Geburt Obeds. Die Ahnentafel Davids

17 Und ihre Nachbarinnen gaben ihm einen Namen und sprachen: Der Naemi ist ein Sohn geboren! Und sie hießen ihn Obed. Der ist der Vater Isais, des Vaters Davids. (Matthäus 1.5-6) (Lukas 3.32) 18 Und dies ist der Stammbaum des Perez: (1. Mose 46.12) (1. Chronik 2.5) 19 Perez zeugte Hezron, Hezron zeugte Ram, Ram zeugte Amminadab, (1. Chronik 2.9) 20 Amminadab zeugte Nahasson, Nahasson zeugte Salmon, (4. Mose 1.7) 21 Salmon zeugte Boas, Boas zeugte Obed, Obed zeugte Isai, 22 Isai zeugte David. (1. Samuel 16.1) (1. Samuel 16.11-13)

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2. Mose - Kapitel 21

1 "Folgende Rechtsordnungen sollst du ihnen vorlegen: 2 'Wenn du einen hebräischen Sklaven kaufst, soll er dir sechs Jahre lang dienen. Im siebten Jahr soll er unentgeltlich als freier Mann entlassen werden. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Ist er allein gekommen, soll er allein gehen. War er verheiratet, soll seine Frau mitgehen. 4 Falls sein Herr ihm eine Frau gegeben hat, bleiben die Frau und ihre Kinder Eigentum ihres Herrn. Nur er selbst ist frei. 5 Wenn der Sklave aber sagt: "Ich liebe meinen Herrn, meine Frau und meine Kinder; ich will nicht freigelassen werden!", 6 dann soll sein Herr ihn in der Gegenwart Gottes an die Tür oder den Türpfosten stellen und ihm das Ohr mit einer Ahle durchbohren. So wird er für immer sein Sklave sein. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Wenn jemand seine Tochter als Sklavin verkauft hat, darf sie nicht so wie ein Sklave freigelassen werden. (2. Mose 21.2) 8 Hatte ihr Herr sie für sich selbst bestimmt, aber sie gefiel ihm nicht, dann soll er sie zurückkaufen lassen. Er hat nicht das Recht, sie an Fremde zu verkaufen, weil er seine Zusage nicht eingehalten hat. 9 Hat er sie als Frau für seinen Sohn bestimmt, muss er ihr die Rechte einer Tochter einräumen. 10 Heiratet er sie und später noch eine andere, dann darf er sie in Nahrung, Kleidung und sexueller Gemeinschaft nicht benachteiligen. 11 Vernachlässigt er eine dieser drei Pflichten, muss er sie unentgeltlich freilassen.' 12 'Wer einen Menschen so schlägt, dass er stirbt, wird mit dem Tod bestraft. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 Hat er ihn nicht absichtlich getötet, sondern Gott hat es durch seine Hand geschehen lassen, dann werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen kann. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Doch wenn jemand seinen Mitmenschen vorsätzlich und hinterhältig umbringt, findet er nicht einmal an meinem Altar Schutz. Er muss von dort weggeholt und getötet werden.' (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 'Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, wird mit dem Tod bestraft.' 16 'Wer einen Menschen raubt, wird mit dem Tod bestraft, gleichgültig, ob er ihn schon verkauft oder noch in seiner Gewalt hat.' (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 'Wer seinen Vater oder seine Mutter verflucht, wird mit dem Tod bestraft.' (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 'Wenn Männer in Streit geraten und einer verletzt den anderen mit einem Stein oder der Faust, sodass er bettlägerig wird, 19 aber später wieder aufstehen und draußen am Stock umherlaufen kann, ist der Täter nicht körperlich zu bestrafen. Er muss den Verletzten aber für seine Arbeitsunfähigkeit entschädigen und ihm die Heilungskosten erstatten. 20 Wenn jemand seinen Sklaven mit einem Stock so schlägt, dass er ihm unter der Hand stirbt, dann muss das bestraft werden. Dasselbe gilt bei einer Sklavin. 21 Wenn der Sklave aber noch einen oder zwei Tage am Leben bleibt, muss die Tat nicht bestraft werden, denn er schadet sich ja selbst. 22 Wenn Männer sich prügeln und dabei eine schwangere Frau stoßen, sodass sie eine Fehlgeburt hat, aber sonst kein weiterer Schaden entstanden ist, dann muss der Schuldige eine Geldstrafe bezahlen. Die Höhe wird vom Ehemann der betreffenden Frau bestimmt und nach gerichtlicher Bestätigung bezahlt. 23 Ist aber ein weiterer Schaden entstanden, dann muss gegeben werden: Leben für Leben, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge für Auge, Zahn für Zahn, Hand für Hand, Fuß für Fuß, 25 Brandmal für Brandmal, Wunde für Wunde, Strieme für Strieme. 26 Wenn jemand seinem Sklaven ein Auge oder einen Zahn ausschlägt, muss er ihn als Entschädigung dafür freilassen. 27 Dasselbe gilt bei einer Sklavin.' 28 'Wenn ein Rind einen Mann oder eine Frau stößt, sodass sie sterben, muss das Rind mit schweren Steinen erschlagen werden. Sein Fleisch darf man nicht essen. Der Besitzer jedoch bleibt straffrei. 29 Hat das Rind aber schon früher Menschen gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, obwohl man ihn gewarnt hatte, dann muss nicht nur das Rind gesteinigt, sondern auch sein Besitzer getötet werden. (1. Mose 9.5) 30 Wenn ihm die Zahlung eines Sühngeldes erlaubt wird, dann muss er als Lösegeld für sein Leben alles bezahlen, was man ihm auferlegt. 31 Der gleiche Grundsatz gilt auch, wenn das Rind einen Jungen oder ein Mädchen tödlich verletzt. 32 Bei einem Sklaven oder einer Sklavin muss der Besitzer des Rindes ihrem Herrn dreißig Silberstücke zahlen, und das Rind muss gesteinigt werden.' 33 'Wenn jemand eine Zisterne offen lässt oder eine gräbt und nicht abdeckt, und ein Rind oder ein Esel fällt hinein, 34 dann muss er das Tier seinem Besitzer bezahlen. Das tote Tier kann er behalten. 35 Wenn jemandes Rind das Rind eines anderen stößt, sodass es verendet, dann sollen beide Besitzer das lebende Tier verkaufen und den Erlös teilen. Auch das tote Tier sollen sie sich teilen. 36 Hat das Rind aber schon früher gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, muss er ein lebendes Rind für das tote erstatten. Das tote darf er behalten.' 37 'Wenn jemand ein Rind oder ein Stück Kleinvieh stiehlt und es schlachtet oder verkauft, dann muss er für das Rind fünffachen Ersatz leisten und für das Schaf oder die Ziege vierfachen.' (Lukas 19.8)