Ruth wird Boas’ Frau und Stammutter des Hauses David
1Boas aber war zum Tor hinaufgegangen und hatte sich daselbst niedergesetzt; und siehe, da ging der Löser vorüber, von welchem Boas geredet hatte. Da sprach er: Komm, setze dich her, du Soundso!2Und Boas nahm zehn Männer von den Ältesten der Stadt und sprach: Setzet euch hier! Und sie setzten sich.3Da sprach er zu dem Löser: Naemi, die aus dem Gefilde Moab zurückgekommen ist, bietet das Stück Feld feil, das unserm Bruder Elimelech gehörte.4Darum gedachte ich dir den Vorschlag zu machen: Willst du es lösen, so kaufe es vor den Bürgern und vor den Ältesten meines Volkes; willst du es aber nicht lösen, so sage mir's, daß ich es wisse; denn es ist niemand, der es lösen kann, als du, und ich nach dir!(3. Mose 25.25)5Er sprach: Ich will es lösen! Boas sprach: An welchem Tage du das Feld von der Hand Naemis kaufst, erwirbst du es auch von Ruth, der Moabiterin, dem Weibe des Verstorbenen, um den Namen des Verstorbenen auf seinem Erbteil wieder aufzurichten.(5. Mose 25.5-6)6Da sprach der Löser: Ich kann es nicht lösen, ohne mein eigenes Erbteil zu verderben! Löse du für dich, was ich lösen sollte; denn ich kann es nicht lösen!7Es war aber von alters her Sitte in Israel, bei der Lösung und beim Verkauf die ganze Sache also gültig zu machen: es zog einer seinen Schuh aus und gab ihn dem andern. Das war die Bestätigung in Israel.(5. Mose 25.7-10)8So sprach nun der Löser zu Boas: Kauf du es für dich! und zog seinen Schuh aus.9Da sprach Boas zu den Ältesten und zu allem Volk: Ihr seid heute Zeugen, daß ich von Naemis Hand alles erkauft habe, was Elimelech, und alles, was Kiljon und Machlon gehörte.10Dazu nehme ich mir Ruth zum Weibe, die Moabiterin, Machlons Weib, um den Namen des Verstorbenen auf seinem Erbteil wieder aufzurichten, damit des Verstorbenen Name nicht verschwinde aus der Mitte seiner Brüder und aus dem Tor seines Ortes. Dessen seid ihr heute Zeugen!11Da sprach alles Volk, das im Tore stand, und die Ältesten: Wir sind Zeugen! Der HERR mache das Weib, das in dein Haus kommt, wie Rahel und Lea, die beide das Haus Israel gebaut haben! Erwirb Vermögen in Ephrata und mache dir einen Namen in Bethlehem!12Und dein Haus werde wie das Haus des Perez, den Tamar dem Juda gebar, durch den Samen, den dir der HERR von dieser jungen Frau geben wird!(1. Mose 38.29)13Also nahm Boas die Ruth, und sie ward sein Weib, und er kam zu ihr. Der HERR aber verlieh ihr, daß sie empfing und einen Sohn gebar.(Psalm 127.3)14Da sprachen die Weiber zu Naemi: Gelobt sei der HERR, der dir zu dieser Zeit einen Löser nicht versagt hat! Sein Name werde genannt in Israel!15Der wird nun deine Seele erquicken und dich in deinem Alter versorgen; denn deine Schwiegertochter, die dich liebt, hat ihn geboren, sie, die dir mehr wert ist als sieben Söhne!16Und Naemi nahm das Kind und legte es an ihren Busen und ward seine Wärterin.
Geburt Obeds. Die Ahnentafel Davids
17Und ihre Nachbarinnen gaben ihm einen Namen und sprachen: Der Naemi ist ein Sohn geboren! Und sie hießen ihn Obed. Der ist der Vater Isais, des Vaters Davids.(Matthäus 1.5-6)(Lukas 3.32)18Und dies ist der Stammbaum des Perez:(1. Mose 46.12)(1. Chronik 2.5)19Perez zeugte Hezron, Hezron zeugte Ram, Ram zeugte Amminadab,(1. Chronik 2.9)20Amminadab zeugte Nahasson, Nahasson zeugte Salmon,(4. Mose 1.7)21Salmon zeugte Boas, Boas zeugte Obed, Obed zeugte Isai,22Isai zeugte David.(1. Samuel 16.1)(1. Samuel 16.11-13)
1Und Jehova redete zu Mose auf dem Berge Sinai und sprach:2Rede zu den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommet, das ich euch geben werde, so soll das Land dem Jehova einen Sabbath feiern.3Sechs Jahre sollst du dein Feld besäen und sechs Jahre deinen Weinberg beschneiden und den Ertrag des Landes einsammeln.(2. Mose 23.10-11)(5. Mose 15.1)4Aber im siebten Jahre soll ein Sabbath der Ruhe für das Land sein, ein Sabbath dem Jehova; dein Feld sollst du nicht besäen und deinen Weinberg nicht beschneiden;5den Nachwuchs deiner Ernte sollst du nicht einernten, und die Trauben deines unbeschnittenen Weinstocks sollst du nicht abschneiden: es soll ein Jahr der Ruhe für das Land sein.6Und der Sabbath des Landes soll euch zur Speise dienen, dir und deinem Knechte und deiner Magd und deinem Tagelöhner und deinem Beisassen, die sich bei dir aufhalten;7und deinem Vieh und dem wilden Getier, das in deinem Lande ist, soll all sein Ertrag zur Speise dienen.8Und du sollst dir sieben Jahrsabbathe zählen, siebenmal sieben Jahre, so daß die Tage von sieben Jahrsabbathen dir 49 Jahre ausmachen.9Und du sollst im siebten Monat, am Zehnten des Monats, den Posaunenschall ergehen lassen; an dem Versöhnungstage sollt ihr die Posaune ergehen lassen durch euer ganzes Land.(3. Mose 23.27)10Und ihr sollt das Jahr des fünfzigsten Jahres heiligen und sollt im Lande Freiheit ausrufen für alle seine Bewohner. Ein Jubeljahr soll es euch sein, und ihr werdet ein jeder wieder zu seinem Eigentum kommen, und ein jeder zurückkehren zu seinem Geschlecht.(Jesaja 61.2)(Lukas 4.19)11Ein Jubeljahr soll dasselbe, das Jahr des fünfzigsten Jahres, euch sein; ihr sollt nicht säen und seinen Nachwuchs nicht ernten und seine unbeschnittenen Weinstöcke nicht lesen;12denn ein Jubeljahr ist es: es soll euch heilig sein; vom Felde weg sollt ihr seinen Ertrag essen.13In diesem Jahre des Jubels sollt ihr ein jeder wieder zu seinem Eigentum kommen.14Und wenn ihr eurem Nächsten etwas verkaufet oder von der Hand eures Nächsten etwas kaufet, so soll keiner seinen Bruder bedrücken.(1. Thessalonicher 4.6)15Nach der Zahl der Jahre seit dem Jubeljahre sollst du von deinem Nächsten kaufen, nach der Zahl der Erntejahre soll er dir verkaufen.16Nach Verhältnis der größeren Zahl von Jahren sollst du ihm den Kaufpreis mehren, und nach Verhältnis der geringeren Zahl von Jahren sollst du ihm den Kaufpreis mindern; denn eine Zahl von Ernten verkauft er dir.17Und so soll keiner von euch seinen Nächsten bedrücken, und du sollst dich fürchten vor deinem Gott; denn ich bin Jehova, euer Gott.18Und so tut meine Satzungen, und beobachtet meine Rechte und tut sie, so werdet ihr sicher wohnen in eurem Lande.(3. Mose 26.5)(1. Könige 5.5)19Und das Land wird seine Frucht geben, und ihr werdet essen bis zur Sättigung und sicher in demselben wohnen.20Und wenn ihr sprechet: Was sollen wir im siebten Jahre essen? Siehe, wir säen nicht, und unseren Ertrag sammeln wir nicht ein: -21ich werde euch ja im sechsten Jahre meinen Segen entbieten, daß es den Ertrag für drei Jahre bringe;(5. Mose 28.8)22und wenn ihr im achten Jahre säet, werdet ihr noch vom alten Ertrage essen; bis ins neunte Jahr, bis sein Ertrag einkommt, werdet ihr Altes essen.23Und das Land soll nicht für immer verkauft werden, denn mein ist das Land; denn Fremdlinge und Beisassen seid ihr bei mir.(Psalm 39.13)24Und im ganzen Lande eures Eigentums sollt ihr dem Lande Lösung gestatten.25Wenn dein Bruder verarmt und von seinem Eigentum verkauft, so mag sein Löser, sein nächster Verwandter, kommen und das Verkaufte seines Bruders lösen.(Rut 4.3-4)26Und wenn jemand keinen Löser hat, und seine Hand erwirbt und findet, was zu seiner Lösung hinreicht,27so soll er die Jahre seines Verkaufs berechnen und das Übrige dem Manne zurückzahlen, an den er verkauft hat, und so wieder zu seinem Eigentum kommen.28Und wenn seine Hand nicht gefunden hat, was hinreicht, um ihm zurückzuzahlen, so soll das von ihm Verkaufte in der Hand des Käufers desselben bleiben bis zum Jubeljahre; und im Jubeljahre soll es frei ausgehen, und er soll wieder zu seinem Eigentum kommen.29Und wenn jemand ein Wohnhaus in einer ummauerten Stadt verkauft, so soll sein Lösungsrecht bestehen bis zum Ende des Jahres seines Verkaufs; ein volles Jahr soll sein Lösungsrecht bestehen.30Wenn es aber nicht gelöst wird, bis ihm ein ganzes Jahr voll ist, so soll das Haus, das in der ummauerten Stadt ist, für immer dem Käufer desselben verbleiben, bei seinen Geschlechtern; es soll im Jubeljahre nicht frei ausgehen.31Aber die Häuser der Dörfer, welche keine Mauer ringsum haben, sollen dem Felde des Landes gleichgeachtet werden; es soll Lösungsrecht für sie sein, und im Jubeljahre sollen sie frei ausgehen.32Und was die Städte der Leviten, die Häuser der Städte ihres Eigentums betrifft, so soll ein ewiges Lösungsrecht für die Leviten sein.(4. Mose 35.1)33Und wenn jemand von einem der Leviten löst, so soll das verkaufte Haus in der Stadt seines Eigentums im Jubeljahre frei ausgehen; denn die Häuser der Städte der Leviten sind ihr Eigentum unter den Kindern Israel.34Aber das Feld des Bezirks ihrer Städte soll nicht verkauft werden, denn es gehört ihnen als ewiges Eigentum.35Und wenn dein Bruder verarmt und seine Hand bei dir wankend wird, so sollst du ihn unterstützen; wie der Fremdling und der Beisasse soll er bei dir leben.36Du sollst nicht Zins und Wucher von ihm nehmen, und sollst dich fürchten vor deinem Gott, damit dein Bruder bei dir lebe.(5. Mose 23.20)37Dein Geld sollst du ihm nicht um Zins geben und deine Nahrungsmittel nicht um Wucher geben.38Ich bin Jehova, euer Gott, der ich euch aus dem Lande Ägypten herausgeführt habe, um euch das Land Kanaan zu geben, um euer Gott zu sein.39Und wenn dein Bruder bei dir verarmt und sich dir verkauft, so sollst du ihn nicht Sklavendienst tun lassen; wie ein Tagelöhner,(2. Mose 21.2)40wie ein Beisasse soll er bei dir sein; bis zum Jubeljahre soll er bei dir dienen.41Dann soll er frei von dir ausgehen, er und seine Kinder mit ihm, und zu seinem Geschlecht zurückkehren und wieder zu dem Eigentum seiner Väter kommen.42Denn sie sind meine Knechte, die ich aus dem Lande Ägypten herausgeführt habe; sie sollen nicht verkauft werden, wie man Sklaven verkauft.43Du sollst nicht mit Härte über ihn herrschen, und sollst dich fürchten vor deinem Gott.(3. Mose 25.53)(Epheser 6.9)44Was aber deinen Knecht und deine Magd betrifft, die du haben wirst: von den Nationen, die rings um euch her sind, von ihnen möget ihr Knecht und Magd kaufen.45Und auch von den Kindern der Beisassen, die sich bei euch aufhalten, von ihnen möget ihr kaufen und von ihrem Geschlecht, das bei euch ist, das sie in eurem Lande gezeugt haben; und sie mögen euch zum Eigentum sein,46und ihr möget sie euren Söhnen nach euch vererben, um sie als Eigentum zu besitzen. Diese möget ihr auf ewig dienen lassen; aber über eure Brüder, die Kinder Israel, sollt ihr nicht einer über den anderen herrschen mit Härte.47Und wenn die Hand eines Fremdlings oder eines Beisassen bei dir etwas erwirbt, und dein Bruder bei ihm verarmt und sich dem Fremdling, dem Beisassen bei dir, oder einem Sprößling aus dem Geschlecht des Fremdlings verkauft,48so soll, nachdem er sich verkauft hat, Lösungsrecht für ihn sein; einer von seinen Brüdern mag ihn lösen.49Entweder sein Oheim oder der Sohn seines Oheims mag ihn lösen, oder einer von seinen nächsten Blutsverwandten aus seinem Geschlecht mag ihn lösen; oder hat seine Hand etwas erworben, so mag er sich selbst lösen.50Und er soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahre an, da er sich ihm verkauft hat, bis zum Jubeljahre; und der Preis, um den er sich verkauft hat, soll der Zahl der Jahre gemäß sein; nach den Tagen eines Tagelöhners soll er bei ihm sein.51Wenn der Jahre noch viele sind, so soll er nach ihrem Verhältnis seine Lösung von seinem Kaufgelde zurückzahlen;52und wenn wenig übrig ist an den Jahren bis zum Jubeljahre, so soll er es ihm berechnen: nach Verhältnis seiner Jahre soll er seine Lösung zurückzahlen.53Wie ein Tagelöhner soll er Jahr für Jahr bei ihm sein; er soll nicht vor deinen Augen mit Härte über ihn herrschen.(3. Mose 25.43)54Und wenn er nicht in dieser Weise gelöst wird, so soll er im Jubeljahre frei ausgehen, er und seine Kinder mit ihm.55Denn mir sind die Kinder Israel Knechte; meine Knechte sind sie, die ich aus dem Lande Ägypten herausgeführt habe. Ich bin Jehova, euer Gott.