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Rut - Kapitel 4

Ruth wird Boas’ Frau und Stammutter des Hauses David

1 Boas aber war zum Tor hinaufgegangen und hatte sich daselbst niedergesetzt; und siehe, da ging der Löser vorüber, von welchem Boas geredet hatte. Da sprach er: Komm, setze dich her, du Soundso! 2 Und Boas nahm zehn Männer von den Ältesten der Stadt und sprach: Setzet euch hier! Und sie setzten sich. 3 Da sprach er zu dem Löser: Naemi, die aus dem Gefilde Moab zurückgekommen ist, bietet das Stück Feld feil, das unserm Bruder Elimelech gehörte. 4 Darum gedachte ich dir den Vorschlag zu machen: Willst du es lösen, so kaufe es vor den Bürgern und vor den Ältesten meines Volkes; willst du es aber nicht lösen, so sage mir's, daß ich es wisse; denn es ist niemand, der es lösen kann, als du, und ich nach dir! (3. Mose 25.25) 5 Er sprach: Ich will es lösen! Boas sprach: An welchem Tage du das Feld von der Hand Naemis kaufst, erwirbst du es auch von Ruth, der Moabiterin, dem Weibe des Verstorbenen, um den Namen des Verstorbenen auf seinem Erbteil wieder aufzurichten. (5. Mose 25.5-6) 6 Da sprach der Löser: Ich kann es nicht lösen, ohne mein eigenes Erbteil zu verderben! Löse du für dich, was ich lösen sollte; denn ich kann es nicht lösen! 7 Es war aber von alters her Sitte in Israel, bei der Lösung und beim Verkauf die ganze Sache also gültig zu machen: es zog einer seinen Schuh aus und gab ihn dem andern. Das war die Bestätigung in Israel. (5. Mose 25.7-10) 8 So sprach nun der Löser zu Boas: Kauf du es für dich! und zog seinen Schuh aus. 9 Da sprach Boas zu den Ältesten und zu allem Volk: Ihr seid heute Zeugen, daß ich von Naemis Hand alles erkauft habe, was Elimelech, und alles, was Kiljon und Machlon gehörte. 10 Dazu nehme ich mir Ruth zum Weibe, die Moabiterin, Machlons Weib, um den Namen des Verstorbenen auf seinem Erbteil wieder aufzurichten, damit des Verstorbenen Name nicht verschwinde aus der Mitte seiner Brüder und aus dem Tor seines Ortes. Dessen seid ihr heute Zeugen! 11 Da sprach alles Volk, das im Tore stand, und die Ältesten: Wir sind Zeugen! Der HERR mache das Weib, das in dein Haus kommt, wie Rahel und Lea, die beide das Haus Israel gebaut haben! Erwirb Vermögen in Ephrata und mache dir einen Namen in Bethlehem! 12 Und dein Haus werde wie das Haus des Perez, den Tamar dem Juda gebar, durch den Samen, den dir der HERR von dieser jungen Frau geben wird! (1. Mose 38.29) 13 Also nahm Boas die Ruth, und sie ward sein Weib, und er kam zu ihr. Der HERR aber verlieh ihr, daß sie empfing und einen Sohn gebar. (Psalm 127.3) 14 Da sprachen die Weiber zu Naemi: Gelobt sei der HERR, der dir zu dieser Zeit einen Löser nicht versagt hat! Sein Name werde genannt in Israel! 15 Der wird nun deine Seele erquicken und dich in deinem Alter versorgen; denn deine Schwiegertochter, die dich liebt, hat ihn geboren, sie, die dir mehr wert ist als sieben Söhne! 16 Und Naemi nahm das Kind und legte es an ihren Busen und ward seine Wärterin.

Geburt Obeds. Die Ahnentafel Davids

17 Und ihre Nachbarinnen gaben ihm einen Namen und sprachen: Der Naemi ist ein Sohn geboren! Und sie hießen ihn Obed. Der ist der Vater Isais, des Vaters Davids. (Matthäus 1.5-6) (Lukas 3.32) 18 Und dies ist der Stammbaum des Perez: (1. Mose 46.12) (1. Chronik 2.5) 19 Perez zeugte Hezron, Hezron zeugte Ram, Ram zeugte Amminadab, (1. Chronik 2.9) 20 Amminadab zeugte Nahasson, Nahasson zeugte Salmon, (4. Mose 1.7) 21 Salmon zeugte Boas, Boas zeugte Obed, Obed zeugte Isai, 22 Isai zeugte David. (1. Samuel 16.1) (1. Samuel 16.11-13)

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2. Mose - Kapitel 22

1 Wenn jemand einen Ochsen stiehlt oder ein Stück Kleinvieh, und schlachtet es oder verkauft es, so soll er fünf Ochsen erstatten für den Ochsen und vier Stück Kleinvieh für das Stück. - 2 Wenn der Dieb beim Einbruch betroffen wird, und er wird geschlagen, daß er stirbt, so ist es ihm keine Blutschuld; 3 wenn die Sonne über ihm aufgegangen ist, so ist es ihm eine Blutschuld. Er soll gewißlich erstatten; wenn er nichts hat, soll er für seinen Diebstahl verkauft werden. 4 Wenn das Gestohlene lebend in seiner Hand gefunden wird, es sei ein Ochse oder ein Esel oder ein Stück Kleinvieh, soll er das Doppelte erstatten. 5 So jemand ein Feld oder einen Weingarten abweiden läßt und er sein Vieh hintreibt, und es weidet auf dem Felde eines anderen, so soll er es vom Besten seines Feldes und vom Besten seines Weingartens erstatten. 6 Wenn Feuer ausbricht und Dornen erreicht, und es wird ein Garbenhaufen verzehrt, oder das stehende Getreide oder das Feld, so soll der gewißlich erstatten, der den Brand angezündet hat. 7 So jemand seinem Nächsten Geld oder Geräte in Verwahrung gibt, und es wird aus dem Hause dieses Mannes gestohlen, wenn der Dieb gefunden wird, so soll er das Doppelte erstatten; 8 wenn der Dieb nicht gefunden wird, so soll der Besitzer des Hauses vor die Richter treten, ob er nicht seine Hand nach der Habe seines Nächsten ausgestreckt hat. - 9 Bei jedem Falle von Veruntreuung betreffs eines Ochsen, eines Esels, eines Stückes Kleinvieh, eines Kleides, betreffs alles Verlorenen, wovon man sagt: "das ist es", soll beider Sache vor die Richter kommen; wen die Richter schuldig sprechen, der soll seinem Nächsten das Doppelte erstatten. - 10 So jemand seinem Nächsten einen Esel oder einen Ochsen oder ein Stück Kleinvieh oder irgend ein Vieh in Verwahrung gibt, und es stirbt oder wird beschädigt oder weggeführt, und niemand sieht es, 11 so soll der Eid Jehovas zwischen ihnen beiden sein, ob er nicht seine Hand nach der Habe seines Nächsten ausgestreckt hat; und sein Besitzer soll es annehmen, und jener soll nichts erstatten. 12 Und wenn es ihm wirklich gestohlen worden ist, so soll er es seinem Besitzer erstatten. (1. Mose 31.39) 13 Wenn es aber zerrissen worden ist, so soll er es als Zeugnis bringen; er soll das Zerrissene nicht erstatten. 14 Und wenn jemand von seinem Nächsten ein Stück Vieh entlehnt, und es wird beschädigt oder stirbt - war sein Besitzer nicht dabei, so soll er es gewißlich erstatten; 15 wenn sein Besitzer dabei war, soll er es nicht erstatten. Wenn es gemietet war, so ist es für seine Miete gekommen. (5. Mose 22.28-29) 16 Und so jemand eine Jungfrau betört, die nicht verlobt ist, und liegt bei ihr, so soll er sie gewißlich durch eine Heiratsgabe sich zum Weibe erkaufen.

Todeswürdige Vergehen

17 Wenn ihr Vater sich durchaus weigert, sie ihm zu geben, so soll er Geld darwägen nach der Heiratsgabe der Jungfrauen. - (3. Mose 20.6) (3. Mose 20.27) (5. Mose 18.10) (1. Samuel 28.9) 18 Eine Zauberin sollst du nicht leben lassen. - (3. Mose 18.23) (5. Mose 27.21) 19 Jeder, der bei einem Vieh liegt, soll gewißlich getötet werden. - (5. Mose 13.7) (5. Mose 17.2)

Aufforderung zum Schutz der Schwachen

20 Wer den Göttern opfert außer Jehova allein, soll verbannt werden. (2. Mose 23.9) (3. Mose 19.33-34) (5. Mose 10.18-19) (5. Mose 24.17-18) (5. Mose 27.19) 21 Und den Fremdling sollst du nicht bedrängen und ihn nicht bedrücken, denn Fremdlinge seid ihr im Lande Ägypten gewesen. (Jesaja 1.17) 22 Keine Witwe und Waise sollt ihr bedrücken. 23 Wenn du sie irgend bedrückst, so werde ich, wenn sie irgendwie zu mir schreit, ihr Geschrei gewißlich erhören; 24 und mein Zorn wird entbrennen, und ich werde euch mit dem Schwerte töten, und eure Weiber sollen Witwen und eure Kinder Waisen werden. - (3. Mose 25.36) (5. Mose 23.20) (5. Mose 24.10) 25 Wenn du meinem Volke, dem Armen bei dir, Geld leihst, so sollst du ihm nicht sein wie ein Gläubiger; ihr sollt ihm keinen Zins auferlegen. - (5. Mose 24.12-13) 26 Wenn du irgend deines Nächsten Mantel zum Pfande nimmst, so sollst du ihm denselben zurückgeben, ehe die Sonne untergeht;

Pflichten gegen Gott

27 denn es ist seine einzige Decke, sein Kleid für seine Haut; worin soll er liegen? Und es wird geschehen, wenn er zu mir schreit, so werde ich ihn erhören, denn ich bin gnädig. - (2. Mose 21.6) (Prediger 10.20) (Apostelgeschichte 23.5) 28 Die Richter sollst du nicht lästern, und einem Fürsten deines Volkes sollst du nicht fluchen. (2. Mose 13.2) (2. Mose 13.13) (5. Mose 18.4) 29 Mit der Fülle deines Getreides und dem Ausfluß deiner Kelter sollst du nicht zögern. Den erstgeborenen deiner Söhne sollst du mir geben. (3. Mose 22.27) 30 Desgleichen sollst du mit deinem Ochsen tun und mit deinem Kleinvieh; sieben Tage soll es bei seiner Mutter sein, am achten Tage sollst du es mir geben. - (3. Mose 7.24) (3. Mose 11.40) (3. Mose 17.15) (3. Mose 22.8) (5. Mose 14.21) (Hesekiel 44.31) 31 Und heilige Männer sollt ihr mir sein, und Fleisch, das auf dem Felde zerrissen worden ist, sollt ihr nicht essen; ihr sollt es den Hunden vorwerfen.