1Naemi aber, ihre Schwiegermutter, sprach zu ihr: Meine Tochter, sollte ich dir nicht eine Heimat verschaffen, da es dir wohlgehen wird?(Rut 1.9)2Und nun, ist nicht Boas, bei dessen Jungfrauen du gewesen bist, unser Verwandter? Siehe, er worfelt diese Nacht auf seiner Gerstentenne.3So bade dich nun und lege deine Kleider an und geh zur Tenne hinab; aber gib dich dem Mann nicht zu erkennen, bis er genug gegessen und getrunken hat.4Wenn er sich alsdann schlafen legt, so merk dir den Ort, wo er sich niederlegt, und gehe hin und decke auf zu seinen Füßen und lege dich, so wird er dir sagen, was du tun sollst.5Sie sprach zu ihr: Alles, was du mir sagst, das will ich tun!6Und sie ging zur Tenne hinab und machte es genau so, wie ihre Schwiegermutter befohlen hatte.7Als nun Boas gegessen und getrunken hatte und sein Herz guter Dinge war, kam er und legte sich hinter einen Garbenhaufen; da kam sie leise und deckte auf zu seinen Füßen und legte sich.8Als es nun Mitternacht war, erschrak der Mann und wandte sich, und siehe, da lag ein Weib zu seinen Füßen! Da fragte er: Wer bist du?9Sie aber antwortete: Ich bin Ruth, deine Magd! Breite deinen Flügel über deine Magd; denn du bist der Löser!(5. Mose 25.5)(Hesekiel 16.8)10Er aber sprach: Gesegnet seist du vom HERRN, meine Tochter! Du hast jetzt noch edler gehandelt als zuvor, daß du nicht den Jünglingen nachgelaufen bist, weder den armen noch den reichen!(Rut 2.11)11Nun, meine Tochter, fürchte dich nicht! Alles, was du sagst, das will ich dir tun; denn jedermann im Tor meines Volkes weiß, daß du ein wackeres Weib bist.12Und nun, es ist wahr, daß ich ein Löser bin; aber es ist noch ein anderer Löser vorhanden, der näher verwandt ist als ich.13Bleibe über Nacht! Will er dich morgen lösen, wohlan, so löse er dich! Gelüstet es ihn aber nicht, dich zu lösen, so will ich dich lösen, so wahr der HERR lebt!14Bleib bis zum Morgen liegen! So lag sie bis an den Morgen zu seinen Füßen. Dann stand sie auf, ehe noch einer den andern erkennen konnte. Er aber gedachte: Wenn nur niemand erfährt, daß ein Weib in die Tenne gekommen ist.15Und er sprach: Gib den Überwurf, den du anhast und halte ihn her! Und sie hielt ihn her. Da maß er sechs Maß Gerste und lud es ihr auf und ging in die Stadt.16Sie aber kam zu ihrer Schwiegermutter; die sprach: Wie steht's mit dir, meine Tochter? Da teilte sie ihr alles mit, was der Mann ihr getan hatte und sprach:17Diese sechs Maß Gerste gab er mir; denn er sprach: Du sollst nicht leer zu deiner Schwiegermutter kommen!18Sie aber sprach: Sei still, meine Tochter, bis du erfährst, wie die Sache ausfällt! Denn der Mann wird nicht säumen, sondern die Sache noch heute erledigen.
1 Jahwe sagte zu Mose: 2"Gib den Israeliten Folgendes weiter: Wenn jemand Jahwe einen Menschen geweiht hat und sein Gelobtes einlösen will, (4. Mose 30.1)3beträgt der Wert eines zwanzig- bis sechzigjährigen Mannes fünfzig Silberstücke, wie es dem Gewicht des Heiligtums entspricht. 4Der Richtwert für eine Frau beträgt dreißig Silberstücke. 5Wenn die Person zwischen fünf und zwanzig Jahre alt ist, beträgt der Richtwert für die männliche Person zwanzig Silberstücke, für die weibliche zehn. 6Im Alter von einem Monat bis zu fünf Jahren ist der Richtwert für einen Knaben fünf Silberstücke, für ein Mädchen drei. 7Für Personen von sechzig Jahren und darüber beträgt der Richtwert für einen Mann fünfzehn Silberstücke, für eine Frau zehn. 8Wenn jemand zu arm ist, um den Richtwert zu zahlen, soll er die Person vor den Priester treten lassen, und der Priester soll sie nach dem Vermögen dessen einschätzen, der das Gelübde abgelegt hat.9Wenn es sich um ein Stück Vieh handelt, das man Jahwe opfern darf, dann soll alles, was man Jahwe davon gibt, heilig sein. 10Man soll es nicht auswechseln und austauschen, ein gutes Tier nicht gegen ein schlechtes und ein schlechtes nicht gegen ein gutes. Wenn man es dennoch tut, soll das eine wie das andere Tier Jahwe geweiht sein. 11Handelt es sich um ein unreines Tier, das man Jahwe nicht opfern darf, dann soll man es vor den Priester stellen. 12Der Priester soll es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 13Wenn der Besitzer das Tier zurückhaben will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen.14Wenn jemand Jahwe sein Haus als heilige Gabe weiht, dann soll der Priester es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 15Wenn der Betreffende das Haus zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm.16Wenn jemand einen Teil seines Feldbesitzes Jahwe weiht, soll sich der Wert nach der Aussaat richten: Fünfzig Silberstücke für 165 Kilogramm Gerste. 17Weiht er sein Feld vom Jubeljahr an, soll dieser Schätzwert gelten. 18Weiht er es nach dem Jubeljahr, soll der Priester ihm den Preis nach den Jahren berechnen, die bis zum nächsten Jubeljahr bleiben und die Summe ermäßigen. 19Wenn der Betreffende das Feldstück unbedingt wieder zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 20Wenn er das Feldstück aber nicht wieder einlöst und es einem anderen verkauft wird, kann es nicht mehr zurückgekauft werden. 21Wird es dann im Jubeljahr frei, ist es wie ein Feld unter Bann für immer Jahwe geweiht. Es geht in den Besitz des Priesters über. 22Wenn jemand Jahwe ein gekauftes Feldstück weiht, das nicht zu seinem Erbbesitz gehört, 23soll ihm der Priester die Höhe des Schätzwertes bis zum Jubeljahr berechnen. Der Betrag gehört Jahwe und muss noch am gleichen Tag bezahlt werden. 24Im Jubeljahr fällt das Feldstück an den zurück, von dem es der Betreffende gekauft hat. (3. Mose 25.10)25Allen Schätzwerten sollst du das Gewicht des Heiligtums zugrunde legen, ein Silberstück zu zwölf Gramm.26Eine Erstgeburt von den Rindern, Schafen oder Ziegen gehört als Erstlingsgabe sowieso Jahwe und darf ihm nicht noch einmal geweiht werden. (2. Mose 13.2)27Handelt es sich aber um unreines Vieh, soll man es nach dem Schätzwert auslösen und noch ein Fünftel hinzufügen. Wird es nicht ausgelöst, soll es nach dem Schätzwert verkauft werden. 28Doch alles mit einem Bann belegte Gut, das jemand Jahwe weiht, sei es ein Mensch, ein Tier oder ein Stück Land, darf nicht ausgelöst oder verkauft werden. Es ist höchst heilig und gehört Jahwe. (4. Mose 18.14)(4. Mose 21.2)29Kein Mensch, der mit dem Bann belegt wird, darf ausgelöst werden. Man muss ihn töten.(1. Samuel 15.3)(1. Samuel 15.9)30Der Zehnte von jeder Ernte, auch von den Baumfrüchten, ist Jahwe geweiht und gehört ihm. (4. Mose 18.21)31Will jemand etwas von seinem Zehnten zurückkaufen, muss er zum Gegenwert noch ein Fünftel hinzuzahlen. 32Jedes zehnte Tier von Rindern, Schafen oder Ziegen, das unter dem Hirtenstab hindurchgeht, soll Jahwe geweiht sein. 33Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht ist, und darf es nicht austauschen. Tauscht man dennoch eins aus, sind beide Tiere Jahwe geweiht und können nicht mehr ausgelöst werden."34Das sind die Gebote, die Jahwe Mose für die Israeliten auf dem Berg Sinai gegeben hat.(3. Mose 26.46)