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Rut - Kapitel 2

Ruth liest Ähren auf bei Boas

1 Nun hatte Naemi einen Verwandten ihres Mannes, der war ein sehr vermöglicher Mann vom Geschlecht Elimelechs, namens Boas. 2 Ruth aber, die Moabiterin, sprach zu Naemi: Ich will doch aufs Feld hinausgehen und Ähren auflesen bei dem, vor welchem ich Gnade finde! 3 Sie ging hin, kam und las Ähren auf dem Felde hinter den Schnittern her. Es traf sich aber, daß jenes Stück Feld dem Boas gehörte, der vom Geschlechte Elimelechs war. 4 Und siehe, Boas kam von Bethlehem her und sprach zu den Schnittern: Der HERR sei mit euch! Sie antworteten ihm: Der HERR segne dich! 5 Und Boas fragte seinen Knaben, der über die Schnitter bestellt war: Wem gehört diese Jungfrau? 6 Der Knabe, der über die Schnitter bestellt war, antwortete und sprach: Das ist die moabitische Jungfrau, die mit Naemi aus dem Lande der Moabiter zurückgekommen ist. 7 Sie hat gesagt: Laß mich doch auflesen und sammeln zwischen den Garben hinter den Schnittern her! Und sie kam und blieb vom Morgen an bis jetzt; sie bleibt nicht lange zu Hause sitzen! 8 Da sprach Boas zu Ruth: Hörst du wohl, meine Tochter? Du sollst auf keinen andern Acker gehen, um aufzulesen; und begib dich auch nicht weg von hier, sondern halte dich da zu meinen Jungfrauen. 9 Dein Auge sei auf das Feld gerichtet, wo sie schneiden! Habe ich nicht meinen Knaben geboten, daß dich niemand anrühre? Und wenn dich dürstet, so geh hin zu den Gefäßen und trinke von dem, was meine Knaben schöpfen! 10 Da fiel sie auf ihr Angesicht und neigte sich zur Erde und sprach: Warum habe ich vor deinen Augen Gnade gefunden, daß du dich um mich kümmerst, die ich doch fremd bin? 11 Boas antwortete und sprach zu ihr: Es ist mir alles angezeigt worden, was du nach deines Mannes Tod an deiner Schwiegermutter getan hast, wie du deinen Vater und deine Mutter und dein Vaterland verlassen hast und zu einem Volke gezogen bist, das du zuvor nicht kanntest. (Rut 1.16-17) 12 Der HERR vergelte dir deine Tat, und dein Lohn müsse vollkommen sein von dem HERRN, dem Gott Israels, zu welchem du gekommen bist, um unter seinen Flügeln Zuflucht zu nehmen! 13 Sie sprach: Mein Herr, laß mich Gnade finden vor deinen Augen; denn du hast mich getröstet und deiner Magd freundlich zugesprochen, da ich doch nicht wie eine deiner Mägde bin! 14 Und zur Essenszeit sprach Boas zu ihr: Komm her und iß von dem Brot und tunke deinen Bissen in den Essig! Und sie setzte sich zur Seite der Schnitter. Er aber gab ihr geröstetes Korn, und sie aß und ward satt und ließ übrig. 15 Und als sie wieder aufstand, um Ähren zu lesen, gebot Boas seinen Knaben und sprach: Laßt sie auch zwischen den Garben auflesen und schmähet sie nicht! 16 Laßt auch mit Fleiß etwas von den Garben für sie fallen und laßt es liegen, daß sie es auflese, und niemand schelte sie deshalb! (3. Mose 19.9) 17 Also las sie auf dem Felde bis zum Abend und klopfte aus, was sie aufgelesen hatte; und es war etwa ein Epha Gerste. 18 Und sie trug es in die Stadt und zeigte ihrer Schwiegermutter, was sie aufgelesen hatte; dazu zog sie hervor und gab ihr, was sie übriggelassen hatte, nachdem sie satt geworden. 19 Da sprach ihre Schwiegermutter zu ihr: Wo hast du heute aufgelesen, und wo hast du gearbeitet? Gesegnet sei, der sich um dich gekümmert hat! Da sagte sie ihrer Schwiegermutter, bei wem sie gearbeitet hatte, und sprach: Der Mann, bei dem ich heute gearbeitet habe, heißt Boas! Naemi sprach zu ihrer Sohnsfrau: 20 Gesegnet sei er vom HERRN, daß er seine Gnade den Lebendigen und den Toten nicht entzogen hat! Weiter sprach Naemi zu ihr: Der Mann ist uns nah verwandt, er gehört zu unsern Lösern. Ruth, die Moabiterin, sprach: 21 Er sagte auch das zu mir: Du sollst dich zu meinen Knaben halten, bis sie die ganze Ernte beendigt haben! 22 Naemi sprach zu ihrer Sohnsfrau Ruth: Es ist gut, meine Tochter, wenn du mit seinen Jungfrauen ausgehst und man dich nicht auf einem andern Acker antrifft! 23 Also hielt sie sich bei der Ährenlese zu des Boas Jungfrauen, bis die Gersten-und Weizenernte vollendet war; darnach blieb sie bei ihrer Schwiegermutter.

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4. Mose - Kapitel 35

1 Im moabitischen Steppengebiet der Jordanebene gegenüber von Jericho sagte Jahwe zu Mose: 2 "Befiehl den Israeliten, dass sie den Leviten von ihrem Erbbesitz Städte zum Wohnen geben. Auch Weideland soll um die Städte herum sein. (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 Die Städte sollen ihnen als Wohnsitz gehören und die dazugehörenden Weideflächen sollen für ihr Vieh, ihre Herden und für alle ihre Tiere bestimmt sein. 4 Die Weideflächen, die ihr den Leviten gebt, sollen von der Stadtmauer aus jeweils etwa 500 Meter hinaus reichen. 5 Dann messt ihr außerhalb der Stadt parallel zur Ost-, Süd-, West- und Nordseite je 1000 Meter ab, sodass die Stadt in der Mitte dieser Fläche liegt. Das alles soll den Leviten als Weidefläche vor den Städten dienen. 6 Von den Städten, die ihr den Leviten gebt, sollen sechs Asylstädte sein, in die jeder fliehen kann, der unabsichtlich einen Menschen getötet hat. 42 andere Städte müsst ihr ihnen noch geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1) 7 insgesamt also 48 Städte mit ihren Weideflächen. 8 Wenn ihr die Städte an die Leviten abgebt, sollt ihr von einem großen Stamm viele nehmen und von einem kleinen wenige. Jeder Stamm soll entsprechend der Größe seines Erbbesitzes Städte an die Leviten abgeben." (4. Mose 26.54) 9 Jahwe befahl Mose, 10 den Israeliten zu sagen: "Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan zieht, 11 sollt ihr Asylstädte bestimmen, in die jeder fliehen kann, der unabsichtlich einen Menschen getötet hat. 12 Die Städte sollen als Zuflucht vor dem Bluträcher dienen, damit der Totschläger nicht umgebracht wird, bevor er in der Gemeinschaft vor Gericht gestanden hat. 13 Sechs Asylstädte sollt ihr haben, 14 drei diesseits des Jordan und drei im Land Kanaan. 15 Diese Städte sollen sowohl einem Israeliten als auch einem Fremden als Zuflucht dienen. Jeder, der einen Menschen aus Versehen erschlagen hat, soll dahin fliehen können. 16 Wenn aber jemand einen anderen mit einem eisernen Gegenstand schlägt, sodass dieser daran stirbt, dann ist er ein Mörder und muss mit dem Tod bestraft werden. 17 Ebenso ist es, wenn er einen Stein in die Hand nimmt, durch den man sterben kann, und ihn damit schlägt, 18 oder mit einem Gegenstand aus Holz, durch den man sterben kann. Wenn der Geschlagene stirbt, ist er ein Mörder und muss mit dem Tod bestraft werden. 19 Der Bluträcher soll den Mörder töten, sobald er ihn trifft. 20 Wer einen anderen aus Hass stößt oder ihm in böser Absicht etwas nachwirft, sodass er stirbt, 21 oder wer ihn aus Feindschaft mit der Hand schlägt, sodass er stirbt, muss mit dem Tod bestraft werden. Er ist ein Mörder. Der Bluträcher soll den Mörder töten, sobald er ihn trifft. 22 Wenn er ihn aber aus Unachtsamkeit ohne feindliche Absicht gestoßen oder ohne Hintergedanken einen Gegenstand auf ihn geworfen hat, 23 oder wenn er, ohne ihn zu sehen, einen Stein auf ihn fallen ließ, der einen Menschen töten kann, sodass er starb, obwohl er nicht sein Feind war und ihn nicht schädigen wollte, 24 dann soll die Gemeinschaft zwischen dem Totschläger und dem Bluträcher nach diesen Rechtsbestimmungen entscheiden. 25 Die Gemeinschaft soll den Totschläger aus der Hand des Bluträchers retten und ihn in die Asylstadt zurückbringen, in die er geflohen ist. In ihr soll er bleiben bis zum Tod des Hohen Priesters, den man mit dem heiligen Öl salbte. (3. Mose 21.10) 26 Verlässt der Totschläger aber das Gebiet seiner Asylstadt, in die er geflohen ist, 27 und der Bluträcher findet ihn und tötet ihn dort, dann lädt er keine Blutschuld auf sich. 28 Denn der Totschläger muss bis zum Tod des Hohen Priesters in seiner Asylstadt bleiben. Erst danach darf er auf seinen Grund und Boden zurückkehren. 29 Das soll als Rechtsordnung für euch gelten in jeder Generation und überall, wo ihr wohnt. 30 Wenn jemand einen Menschen erschlägt, soll man auf die Aussage von Zeugen hin den Mörder töten. Doch durch die Aussage eines einzigen Zeugen darf niemand sterben. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15) 31 Ihr dürft kein Lösegeld annehmen für das Leben eines Mörders, er muss hingerichtet werden. 32 Auch von einem, der in seine Asylstadt geflohen ist, dürft ihr kein Lösegeld annehmen, damit er noch vor dem Tod des Priesters nach Hause zurückkehren kann. 33 Ihr dürft das Land, in dem ihr lebt, nicht entweihen! Denn Blut entweiht das Land. Und dem Land kann für einen Mord keine Sühne erwirkt werden, außer durch das Blut dessen, der den Mord begangen hat. (1. Mose 9.6) 34 Lasst das Land, in dem ihr lebt, nicht unrein werden! Denn auch ich, Jahwe, wohne mitten unter euch." (2. Mose 29.45)