1Nun hatte Naemi einen Verwandten ihres Mannes, der war ein sehr vermöglicher Mann vom Geschlecht Elimelechs, namens Boas.2Ruth aber, die Moabiterin, sprach zu Naemi: Ich will doch aufs Feld hinausgehen und Ähren auflesen bei dem, vor welchem ich Gnade finde!3Sie ging hin, kam und las Ähren auf dem Felde hinter den Schnittern her. Es traf sich aber, daß jenes Stück Feld dem Boas gehörte, der vom Geschlechte Elimelechs war.4Und siehe, Boas kam von Bethlehem her und sprach zu den Schnittern: Der HERR sei mit euch! Sie antworteten ihm: Der HERR segne dich!5Und Boas fragte seinen Knaben, der über die Schnitter bestellt war: Wem gehört diese Jungfrau?6Der Knabe, der über die Schnitter bestellt war, antwortete und sprach: Das ist die moabitische Jungfrau, die mit Naemi aus dem Lande der Moabiter zurückgekommen ist.7Sie hat gesagt: Laß mich doch auflesen und sammeln zwischen den Garben hinter den Schnittern her! Und sie kam und blieb vom Morgen an bis jetzt; sie bleibt nicht lange zu Hause sitzen!8Da sprach Boas zu Ruth: Hörst du wohl, meine Tochter? Du sollst auf keinen andern Acker gehen, um aufzulesen; und begib dich auch nicht weg von hier, sondern halte dich da zu meinen Jungfrauen.9Dein Auge sei auf das Feld gerichtet, wo sie schneiden! Habe ich nicht meinen Knaben geboten, daß dich niemand anrühre? Und wenn dich dürstet, so geh hin zu den Gefäßen und trinke von dem, was meine Knaben schöpfen!10Da fiel sie auf ihr Angesicht und neigte sich zur Erde und sprach: Warum habe ich vor deinen Augen Gnade gefunden, daß du dich um mich kümmerst, die ich doch fremd bin?11Boas antwortete und sprach zu ihr: Es ist mir alles angezeigt worden, was du nach deines Mannes Tod an deiner Schwiegermutter getan hast, wie du deinen Vater und deine Mutter und dein Vaterland verlassen hast und zu einem Volke gezogen bist, das du zuvor nicht kanntest.(Rut 1.16-17)12Der HERR vergelte dir deine Tat, und dein Lohn müsse vollkommen sein von dem HERRN, dem Gott Israels, zu welchem du gekommen bist, um unter seinen Flügeln Zuflucht zu nehmen!13Sie sprach: Mein Herr, laß mich Gnade finden vor deinen Augen; denn du hast mich getröstet und deiner Magd freundlich zugesprochen, da ich doch nicht wie eine deiner Mägde bin!14Und zur Essenszeit sprach Boas zu ihr: Komm her und iß von dem Brot und tunke deinen Bissen in den Essig! Und sie setzte sich zur Seite der Schnitter. Er aber gab ihr geröstetes Korn, und sie aß und ward satt und ließ übrig.15Und als sie wieder aufstand, um Ähren zu lesen, gebot Boas seinen Knaben und sprach: Laßt sie auch zwischen den Garben auflesen und schmähet sie nicht!16Laßt auch mit Fleiß etwas von den Garben für sie fallen und laßt es liegen, daß sie es auflese, und niemand schelte sie deshalb!(3. Mose 19.9)17Also las sie auf dem Felde bis zum Abend und klopfte aus, was sie aufgelesen hatte; und es war etwa ein Epha Gerste.18Und sie trug es in die Stadt und zeigte ihrer Schwiegermutter, was sie aufgelesen hatte; dazu zog sie hervor und gab ihr, was sie übriggelassen hatte, nachdem sie satt geworden.19Da sprach ihre Schwiegermutter zu ihr: Wo hast du heute aufgelesen, und wo hast du gearbeitet? Gesegnet sei, der sich um dich gekümmert hat! Da sagte sie ihrer Schwiegermutter, bei wem sie gearbeitet hatte, und sprach: Der Mann, bei dem ich heute gearbeitet habe, heißt Boas! Naemi sprach zu ihrer Sohnsfrau:20Gesegnet sei er vom HERRN, daß er seine Gnade den Lebendigen und den Toten nicht entzogen hat! Weiter sprach Naemi zu ihr: Der Mann ist uns nah verwandt, er gehört zu unsern Lösern. Ruth, die Moabiterin, sprach:21Er sagte auch das zu mir: Du sollst dich zu meinen Knaben halten, bis sie die ganze Ernte beendigt haben!22Naemi sprach zu ihrer Sohnsfrau Ruth: Es ist gut, meine Tochter, wenn du mit seinen Jungfrauen ausgehst und man dich nicht auf einem andern Acker antrifft!23Also hielt sie sich bei der Ährenlese zu des Boas Jungfrauen, bis die Gersten-und Weizenernte vollendet war; darnach blieb sie bei ihrer Schwiegermutter.
1 "Folgende Rechtsordnungen sollst du ihnen vorlegen:2 'Wenn du einen hebräischen Sklaven kaufst, soll er dir sechs Jahre lang dienen. Im siebten Jahr soll er unentgeltlich als freier Mann entlassen werden. (3. Mose 25.39-40)(5. Mose 15.12)(Jeremia 34.14)3Ist er allein gekommen, soll er allein gehen. War er verheiratet, soll seine Frau mitgehen. 4Falls sein Herr ihm eine Frau gegeben hat, bleiben die Frau und ihre Kinder Eigentum ihres Herrn. Nur er selbst ist frei. 5Wenn der Sklave aber sagt: "Ich liebe meinen Herrn, meine Frau und meine Kinder; ich will nicht freigelassen werden!", 6dann soll sein Herr ihn in der Gegenwart Gottes an die Tür oder den Türpfosten stellen und ihm das Ohr mit einer Ahle durchbohren. So wird er für immer sein Sklave sein.(2. Mose 22.7-8)(2. Mose 22.27)(5. Mose 1.17)7Wenn jemand seine Tochter als Sklavin verkauft hat, darf sie nicht so wie ein Sklave freigelassen werden. (2. Mose 21.2)8Hatte ihr Herr sie für sich selbst bestimmt, aber sie gefiel ihm nicht, dann soll er sie zurückkaufen lassen. Er hat nicht das Recht, sie an Fremde zu verkaufen, weil er seine Zusage nicht eingehalten hat. 9Hat er sie als Frau für seinen Sohn bestimmt, muss er ihr die Rechte einer Tochter einräumen. 10Heiratet er sie und später noch eine andere, dann darf er sie in Nahrung, Kleidung und sexueller Gemeinschaft nicht benachteiligen. 11Vernachlässigt er eine dieser drei Pflichten, muss er sie unentgeltlich freilassen.'12 'Wer einen Menschen so schlägt, dass er stirbt, wird mit dem Tod bestraft. (1. Mose 9.6)(2. Mose 20.13)(Matthäus 5.21-22)13Hat er ihn nicht absichtlich getötet, sondern Gott hat es durch seine Hand geschehen lassen, dann werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen kann. (4. Mose 35.6)(5. Mose 19.4)14Doch wenn jemand seinen Mitmenschen vorsätzlich und hinterhältig umbringt, findet er nicht einmal an meinem Altar Schutz. Er muss von dort weggeholt und getötet werden.' (1. Könige 2.29)(1. Könige 2.31)15 'Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, wird mit dem Tod bestraft.'16 'Wer einen Menschen raubt, wird mit dem Tod bestraft, gleichgültig, ob er ihn schon verkauft oder noch in seiner Gewalt hat.'(5. Mose 24.7)(1. Timotheus 1.10)17 'Wer seinen Vater oder seine Mutter verflucht, wird mit dem Tod bestraft.' (5. Mose 27.16)(Sprüche 20.20)(Matthäus 15.4)18 'Wenn Männer in Streit geraten und einer verletzt den anderen mit einem Stein oder der Faust, sodass er bettlägerig wird, 19aber später wieder aufstehen und draußen am Stock umherlaufen kann, ist der Täter nicht körperlich zu bestrafen. Er muss den Verletzten aber für seine Arbeitsunfähigkeit entschädigen und ihm die Heilungskosten erstatten.20Wenn jemand seinen Sklaven mit einem Stock so schlägt, dass er ihm unter der Hand stirbt, dann muss das bestraft werden. Dasselbe gilt bei einer Sklavin. 21Wenn der Sklave aber noch einen oder zwei Tage am Leben bleibt, muss die Tat nicht bestraft werden, denn er schadet sich ja selbst. 22Wenn Männer sich prügeln und dabei eine schwangere Frau stoßen, sodass sie eine Fehlgeburt hat, aber sonst kein weiterer Schaden entstanden ist, dann muss der Schuldige eine Geldstrafe bezahlen. Die Höhe wird vom Ehemann der betreffenden Frau bestimmt und nach gerichtlicher Bestätigung bezahlt. 23Ist aber ein weiterer Schaden entstanden, dann muss gegeben werden: Leben für Leben, (3. Mose 24.19-20)(5. Mose 19.21)(Matthäus 5.38)24Auge für Auge, Zahn für Zahn, Hand für Hand, Fuß für Fuß, 25Brandmal für Brandmal, Wunde für Wunde, Strieme für Strieme. 26Wenn jemand seinem Sklaven ein Auge oder einen Zahn ausschlägt, muss er ihn als Entschädigung dafür freilassen. 27Dasselbe gilt bei einer Sklavin.'28 'Wenn ein Rind einen Mann oder eine Frau stößt, sodass sie sterben, muss das Rind mit schweren Steinen erschlagen werden. Sein Fleisch darf man nicht essen. Der Besitzer jedoch bleibt straffrei. 29Hat das Rind aber schon früher Menschen gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, obwohl man ihn gewarnt hatte, dann muss nicht nur das Rind gesteinigt, sondern auch sein Besitzer getötet werden. (1. Mose 9.5)30Wenn ihm die Zahlung eines Sühngeldes erlaubt wird, dann muss er als Lösegeld für sein Leben alles bezahlen, was man ihm auferlegt. 31Der gleiche Grundsatz gilt auch, wenn das Rind einen Jungen oder ein Mädchen tödlich verletzt. 32Bei einem Sklaven oder einer Sklavin muss der Besitzer des Rindes ihrem Herrn dreißig Silberstücke zahlen, und das Rind muss gesteinigt werden.'33 'Wenn jemand eine Zisterne offen lässt oder eine gräbt und nicht abdeckt, und ein Rind oder ein Esel fällt hinein, 34dann muss er das Tier seinem Besitzer bezahlen. Das tote Tier kann er behalten. 35Wenn jemandes Rind das Rind eines anderen stößt, sodass es verendet, dann sollen beide Besitzer das lebende Tier verkaufen und den Erlös teilen. Auch das tote Tier sollen sie sich teilen. 36Hat das Rind aber schon früher gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, muss er ein lebendes Rind für das tote erstatten. Das tote darf er behalten.'37 'Wenn jemand ein Rind oder ein Stück Kleinvieh stiehlt und es schlachtet oder verkauft, dann muss er für das Rind fünffachen Ersatz leisten und für das Schaf oder die Ziege vierfachen.' (Lukas 19.8)