1Zu der Zeit, als die Richter regierten, entstand eine Hungersnot im Lande. Damals zog ein Mann von Bethlehem-Juda fort, um sich im Gefilde Moab niederzulassen samt seinem Weib und seinen beiden Söhnen.2Dieser Mann aber hieß Elimelech und sein Weib Naemi, seine beiden Söhne aber hießen Machlon und Kiljon, die waren Ephratiter von Bethlehem-Juda; und sie gelangten ins Gefilde Moab und lebten dort.3Elimelech aber, Naemis Mann, starb, und sie blieb allein mit ihren beiden Söhnen.4Diese nahmen sich moabitische Frauen, eine hieß Orpa und die andere Ruth. Und sie wohnten daselbst etwa zehn Jahre.5Darnach starben auch sie beide, Machlon und Kiljon, also daß das Weib nach dem Tode ihrer beiden Söhne und ihres Mannes allein zurückblieb.6Da machte sie sich mit ihren beiden Schwiegertöchtern auf und kehrte zurück aus dem Gefilde Moab; denn sie hatten daselbst vernommen, daß der HERR sein Volk heimgesucht und ihm Brot gegeben habe.7Und sie verließ den Ort, da sie gewesen war, und ihre beiden Schwiegertöchter mit ihr, und sie machten sich auf den Weg, um wieder ins Land Juda zurückzukehren.8Naemi aber sprach zu ihren beiden Schwiegertöchtern: Gehet hin, kehret um, eine jede zu ihrer Mutter Haus! Der HERR tue euch Gutes, wie ihr es an den Verstorbenen und an mir getan habt!9Der HERR gebe euch, daß ihr Ruhe findet, eine jede in ihres Mannes Haus! Und sie küßte sie.(Rut 3.1)10Da erhoben sie ihre Stimmen und weinten und sprachen zu ihr: Wir wollen mit dir zu deinem Volke gehen!11Aber Naemi sprach: Kehret um, meine Töchter! Warum wollt ihr mit mir gehen? Trage ich denn noch Kinder in meinem Schoß, die eure Männer werden könnten?12Kehret um, meine Töchter, und gehet hin! Denn ich bin zu alt, um noch eines Mannes Weib zu werden. Und wenn ich auch spräche: Es ist zu hoffen, daß ich schon diese Nacht einen Mann bekomme und Söhne gebäre, wolltet ihr auf sie warten,13bis sie groß geworden? Wolltet ihr um ihretwillen verziehen, wieder zu heiraten? Nicht doch, meine Töchter! Denn ich bin noch viel trauriger daran als ihr, weil des HERRN Hand wider mich ausgestreckt ist!(Hiob 19.21)14Da erhoben sie ihre Stimmen und weinten noch mehr; und Orpa küßte ihre Schwiegermutter. Ruth aber hing ihr an.15Sie aber sprach: Siehe, deine Schwägerin ist umgekehrt zu ihrem Volk und zu ihren Göttern; kehre du auch um, deiner Schwägerin nach!16Ruth antwortete: Dringe nicht in mich, daß ich dich verlassen und von dir weg umkehren soll! Denn wo du hingehst, da will ich auch hingehen, und wo du bleibst, da bleibe ich auch; dein Volk ist mein Volk, und dein Gott ist mein Gott!(2. Samuel 15.21)17Wo du stirbst, da sterbe auch ich, daselbst will auch ich begraben sein; der HERR tue mir dies und das und noch mehr, wenn nicht der Tod allein uns scheiden soll! -18Als sie nun sah, daß sie sich fest vorgenommen hatte, mit ihr zu gehen, ließ sie ab, ihr zuzureden.19Also gingen die beiden, bis sie nach Bethlehem kamen. Und als sie zu Bethlehem einzogen, geriet die ganze Stadt ihretwegen in Bewegung, und man fragte: Ist das die Naemi?20Sie aber sprach: Heißet mich nicht Naemi, sondern nennt mich Mara; denn der Allmächtige hat mich sehr betrübt!(2. Mose 15.23)21Voll zog ich aus, aber leer hat mich der HERR wieder heimgebracht. Warum heißet ihr mich denn Naemi, da doch der HERR mich gedemütigt und der Allmächtige mich betrübt hat? -22Es war aber am Anfang der Gerstenernte, daß Naemi mit ihrer Schwiegertochter Ruth, der Moabiterin, aus dem Gefilde Moab nach Bethlehem zurückkehrte.
1 "Folgende Rechtsordnungen sollst du ihnen vorlegen:2 'Wenn du einen hebräischen Sklaven kaufst, soll er dir sechs Jahre lang dienen. Im siebten Jahr soll er unentgeltlich als freier Mann entlassen werden. (3. Mose 25.39-40)(5. Mose 15.12)(Jeremia 34.14)3Ist er allein gekommen, soll er allein gehen. War er verheiratet, soll seine Frau mitgehen. 4Falls sein Herr ihm eine Frau gegeben hat, bleiben die Frau und ihre Kinder Eigentum ihres Herrn. Nur er selbst ist frei. 5Wenn der Sklave aber sagt: "Ich liebe meinen Herrn, meine Frau und meine Kinder; ich will nicht freigelassen werden!", 6dann soll sein Herr ihn in der Gegenwart Gottes an die Tür oder den Türpfosten stellen und ihm das Ohr mit einer Ahle durchbohren. So wird er für immer sein Sklave sein.(2. Mose 22.7-8)(2. Mose 22.27)(5. Mose 1.17)7Wenn jemand seine Tochter als Sklavin verkauft hat, darf sie nicht so wie ein Sklave freigelassen werden. (2. Mose 21.2)8Hatte ihr Herr sie für sich selbst bestimmt, aber sie gefiel ihm nicht, dann soll er sie zurückkaufen lassen. Er hat nicht das Recht, sie an Fremde zu verkaufen, weil er seine Zusage nicht eingehalten hat. 9Hat er sie als Frau für seinen Sohn bestimmt, muss er ihr die Rechte einer Tochter einräumen. 10Heiratet er sie und später noch eine andere, dann darf er sie in Nahrung, Kleidung und sexueller Gemeinschaft nicht benachteiligen. 11Vernachlässigt er eine dieser drei Pflichten, muss er sie unentgeltlich freilassen.'12 'Wer einen Menschen so schlägt, dass er stirbt, wird mit dem Tod bestraft. (1. Mose 9.6)(2. Mose 20.13)(Matthäus 5.21-22)13Hat er ihn nicht absichtlich getötet, sondern Gott hat es durch seine Hand geschehen lassen, dann werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen kann. (4. Mose 35.6)(5. Mose 19.4)14Doch wenn jemand seinen Mitmenschen vorsätzlich und hinterhältig umbringt, findet er nicht einmal an meinem Altar Schutz. Er muss von dort weggeholt und getötet werden.' (1. Könige 2.29)(1. Könige 2.31)15 'Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, wird mit dem Tod bestraft.'16 'Wer einen Menschen raubt, wird mit dem Tod bestraft, gleichgültig, ob er ihn schon verkauft oder noch in seiner Gewalt hat.'(5. Mose 24.7)(1. Timotheus 1.10)17 'Wer seinen Vater oder seine Mutter verflucht, wird mit dem Tod bestraft.' (5. Mose 27.16)(Sprüche 20.20)(Matthäus 15.4)18 'Wenn Männer in Streit geraten und einer verletzt den anderen mit einem Stein oder der Faust, sodass er bettlägerig wird, 19aber später wieder aufstehen und draußen am Stock umherlaufen kann, ist der Täter nicht körperlich zu bestrafen. Er muss den Verletzten aber für seine Arbeitsunfähigkeit entschädigen und ihm die Heilungskosten erstatten.20Wenn jemand seinen Sklaven mit einem Stock so schlägt, dass er ihm unter der Hand stirbt, dann muss das bestraft werden. Dasselbe gilt bei einer Sklavin. 21Wenn der Sklave aber noch einen oder zwei Tage am Leben bleibt, muss die Tat nicht bestraft werden, denn er schadet sich ja selbst. 22Wenn Männer sich prügeln und dabei eine schwangere Frau stoßen, sodass sie eine Fehlgeburt hat, aber sonst kein weiterer Schaden entstanden ist, dann muss der Schuldige eine Geldstrafe bezahlen. Die Höhe wird vom Ehemann der betreffenden Frau bestimmt und nach gerichtlicher Bestätigung bezahlt. 23Ist aber ein weiterer Schaden entstanden, dann muss gegeben werden: Leben für Leben, (3. Mose 24.19-20)(5. Mose 19.21)(Matthäus 5.38)24Auge für Auge, Zahn für Zahn, Hand für Hand, Fuß für Fuß, 25Brandmal für Brandmal, Wunde für Wunde, Strieme für Strieme. 26Wenn jemand seinem Sklaven ein Auge oder einen Zahn ausschlägt, muss er ihn als Entschädigung dafür freilassen. 27Dasselbe gilt bei einer Sklavin.'28 'Wenn ein Rind einen Mann oder eine Frau stößt, sodass sie sterben, muss das Rind mit schweren Steinen erschlagen werden. Sein Fleisch darf man nicht essen. Der Besitzer jedoch bleibt straffrei. 29Hat das Rind aber schon früher Menschen gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, obwohl man ihn gewarnt hatte, dann muss nicht nur das Rind gesteinigt, sondern auch sein Besitzer getötet werden. (1. Mose 9.5)30Wenn ihm die Zahlung eines Sühngeldes erlaubt wird, dann muss er als Lösegeld für sein Leben alles bezahlen, was man ihm auferlegt. 31Der gleiche Grundsatz gilt auch, wenn das Rind einen Jungen oder ein Mädchen tödlich verletzt. 32Bei einem Sklaven oder einer Sklavin muss der Besitzer des Rindes ihrem Herrn dreißig Silberstücke zahlen, und das Rind muss gesteinigt werden.'33 'Wenn jemand eine Zisterne offen lässt oder eine gräbt und nicht abdeckt, und ein Rind oder ein Esel fällt hinein, 34dann muss er das Tier seinem Besitzer bezahlen. Das tote Tier kann er behalten. 35Wenn jemandes Rind das Rind eines anderen stößt, sodass es verendet, dann sollen beide Besitzer das lebende Tier verkaufen und den Erlös teilen. Auch das tote Tier sollen sie sich teilen. 36Hat das Rind aber schon früher gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, muss er ein lebendes Rind für das tote erstatten. Das tote darf er behalten.'37 'Wenn jemand ein Rind oder ein Stück Kleinvieh stiehlt und es schlachtet oder verkauft, dann muss er für das Rind fünffachen Ersatz leisten und für das Schaf oder die Ziege vierfachen.' (Lukas 19.8)