1Zu der Zeit, als die Richter regierten, entstand eine Hungersnot im Lande. Damals zog ein Mann von Bethlehem-Juda fort, um sich im Gefilde Moab niederzulassen samt seinem Weib und seinen beiden Söhnen.2Dieser Mann aber hieß Elimelech und sein Weib Naemi, seine beiden Söhne aber hießen Machlon und Kiljon, die waren Ephratiter von Bethlehem-Juda; und sie gelangten ins Gefilde Moab und lebten dort.3Elimelech aber, Naemis Mann, starb, und sie blieb allein mit ihren beiden Söhnen.4Diese nahmen sich moabitische Frauen, eine hieß Orpa und die andere Ruth. Und sie wohnten daselbst etwa zehn Jahre.5Darnach starben auch sie beide, Machlon und Kiljon, also daß das Weib nach dem Tode ihrer beiden Söhne und ihres Mannes allein zurückblieb.6Da machte sie sich mit ihren beiden Schwiegertöchtern auf und kehrte zurück aus dem Gefilde Moab; denn sie hatten daselbst vernommen, daß der HERR sein Volk heimgesucht und ihm Brot gegeben habe.7Und sie verließ den Ort, da sie gewesen war, und ihre beiden Schwiegertöchter mit ihr, und sie machten sich auf den Weg, um wieder ins Land Juda zurückzukehren.8Naemi aber sprach zu ihren beiden Schwiegertöchtern: Gehet hin, kehret um, eine jede zu ihrer Mutter Haus! Der HERR tue euch Gutes, wie ihr es an den Verstorbenen und an mir getan habt!9Der HERR gebe euch, daß ihr Ruhe findet, eine jede in ihres Mannes Haus! Und sie küßte sie.(Rut 3.1)10Da erhoben sie ihre Stimmen und weinten und sprachen zu ihr: Wir wollen mit dir zu deinem Volke gehen!11Aber Naemi sprach: Kehret um, meine Töchter! Warum wollt ihr mit mir gehen? Trage ich denn noch Kinder in meinem Schoß, die eure Männer werden könnten?12Kehret um, meine Töchter, und gehet hin! Denn ich bin zu alt, um noch eines Mannes Weib zu werden. Und wenn ich auch spräche: Es ist zu hoffen, daß ich schon diese Nacht einen Mann bekomme und Söhne gebäre, wolltet ihr auf sie warten,13bis sie groß geworden? Wolltet ihr um ihretwillen verziehen, wieder zu heiraten? Nicht doch, meine Töchter! Denn ich bin noch viel trauriger daran als ihr, weil des HERRN Hand wider mich ausgestreckt ist!(Hiob 19.21)14Da erhoben sie ihre Stimmen und weinten noch mehr; und Orpa küßte ihre Schwiegermutter. Ruth aber hing ihr an.15Sie aber sprach: Siehe, deine Schwägerin ist umgekehrt zu ihrem Volk und zu ihren Göttern; kehre du auch um, deiner Schwägerin nach!16Ruth antwortete: Dringe nicht in mich, daß ich dich verlassen und von dir weg umkehren soll! Denn wo du hingehst, da will ich auch hingehen, und wo du bleibst, da bleibe ich auch; dein Volk ist mein Volk, und dein Gott ist mein Gott!(2. Samuel 15.21)17Wo du stirbst, da sterbe auch ich, daselbst will auch ich begraben sein; der HERR tue mir dies und das und noch mehr, wenn nicht der Tod allein uns scheiden soll! -18Als sie nun sah, daß sie sich fest vorgenommen hatte, mit ihr zu gehen, ließ sie ab, ihr zuzureden.19Also gingen die beiden, bis sie nach Bethlehem kamen. Und als sie zu Bethlehem einzogen, geriet die ganze Stadt ihretwegen in Bewegung, und man fragte: Ist das die Naemi?20Sie aber sprach: Heißet mich nicht Naemi, sondern nennt mich Mara; denn der Allmächtige hat mich sehr betrübt!(2. Mose 15.23)21Voll zog ich aus, aber leer hat mich der HERR wieder heimgebracht. Warum heißet ihr mich denn Naemi, da doch der HERR mich gedemütigt und der Allmächtige mich betrübt hat? -22Es war aber am Anfang der Gerstenernte, daß Naemi mit ihrer Schwiegertochter Ruth, der Moabiterin, aus dem Gefilde Moab nach Bethlehem zurückkehrte.
1Und dies sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst:2So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre dienen, und im siebten soll er frei ausgehen, umsonst.(3. Mose 25.39-40)(5. Mose 15.12)(Jeremia 34.14)3Wenn er allein gekommen ist, soll er allein ausgehen; wenn er eines Weibes Mann war, soll sein Weib mit ihm ausgehen.4Wenn sein Herr ihm ein Weib gegeben und sie ihm Söhne oder Töchter geboren hat, so sollen das Weib und ihre Kinder ihrem Herrn gehören, und er soll allein ausgehen.5Wenn aber der Knecht etwa sagt: Ich liebe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder, ich will nicht frei ausgehen,6so soll sein Herr ihn vor die Richter bringen und ihn an die Tür oder an den Pfosten stellen, und sein Herr soll ihm das Ohr mit einer Pfrieme durchbohren; und er soll ihm dienen auf ewig.(2. Mose 22.7-8)(2. Mose 22.27)(5. Mose 1.17)7Und so jemand seine Tochter zur Magd verkauft, soll sie nicht ausgehen, wie die Knechte ausgehen.(2. Mose 21.2)8Wenn sie in den Augen ihres Herrn mißfällig ist, die er für sich bestimmt hatte, so lasse er sie loskaufen: er soll nicht Macht haben, sie an ein fremdes Volk zu verkaufen, weil er treulos an ihr gehandelt hat.9Und wenn er sie seinem Sohne bestimmt, so soll er ihr tun nach dem Rechte der Töchter.10Wenn er sich eine andere nimmt, so soll er ihre Nahrung, ihre Kleidung und ihre Beiwohnung nicht vermindern.11Und wenn er ihr diese drei Dinge nicht tut, so soll sie umsonst ausgehen, ohne Geld.
Verordnungen zum Schutz von Leib und Leben
12Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, soll gewißlich getötet werden;(1. Mose 9.6)(2. Mose 20.13)(Matthäus 5.21-22)13hat er ihm aber nicht nachgestellt, und Gott hat es seiner Hand begegnen lassen, so werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen soll.(4. Mose 35.6)(5. Mose 19.4)14Und so jemand wider seinen Nächsten vermessen handelt, daß er ihn umbringt mit Hinterlist - von meinem Altar sollst du ihn wegnehmen, daß er sterbe.(1. Könige 2.29)(1. Könige 2.31)15Und wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, soll gewißlich getötet werden.16Und wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder er wird in seiner Hand gefunden, der soll gewißlich getötet werden.(5. Mose 24.7)(1. Timotheus 1.10)17Und wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll gewißlich getötet werden.(5. Mose 27.16)(Sprüche 20.20)(Matthäus 15.4)18Und wenn Männer hadern, und einer schlägt den anderen mit einem Steine oder mit der Faust, und er stirbt nicht, sondern wird bettlägerig:19wenn er aufsteht und draußen an seinem Stabe wandelt, so soll der Schläger schuldlos sein; nur soll er sein Versäumnis erstatten und ihn völlig heilen lassen.20Und so jemand seinen Knecht oder seine Magd mit dem Stocke schlägt, daß er unter seiner Hand stirbt, so soll er gewißlich gerächt werden:21nur wenn er einen Tag oder zwei Tage leben bleibt, soll er nicht gerächt werden, denn er ist sein Geld.22Und wenn Männer sich streiten und stoßen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und es geschieht kein Schaden, so soll er gewißlich an Geld gestraft werden, jenachdem der Mann des Weibes ihm auferlegen wird, und er soll es geben durch die Richter.23Wenn aber Schaden geschieht, so sollst du geben Leben um Leben,(3. Mose 24.19-20)(5. Mose 19.21)(Matthäus 5.38)24Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß,25Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Strieme um Strieme.26Und so jemand in das Auge seines Knechtes oder in das Auge seiner Magd schlägt und verdirbt es, so soll er ihn frei entlassen um sein Auge.27Und wenn er den Zahn seines Knechtes oder den Zahn seiner Magd ausschlägt, so soll er ihn frei entlassen um seinen Zahn.28Und wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll der Ochse gewißlich gesteinigt, und sein Fleisch soll nicht gegessen werden; aber der Besitzer des Ochsen soll schuldlos sein.29Wenn aber der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer ist gewarnt worden, und er hat ihn nicht verwahrt, und er tötet einen Mann oder ein Weib, so soll der Ochse gesteinigt, und auch sein Besitzer soll getötet werden.(1. Mose 9.5)30Wenn ihm eine Sühne auferlegt wird, so soll er das Lösegeld seines Lebens geben nach allem, was ihm auferlegt wird.31Mag er einen Sohn stoßen oder eine Tochter stoßen, so soll ihm nach diesem Rechte getan werden.32Wenn der Ochse einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll sein Besitzer ihrem Herrn dreißig Silbersekel geben, und der Ochse soll gesteinigt werden.
Verordnungen über Ersatzleistungen nach Schädigung anderer
33Und wenn jemand eine Grube öffnet, oder wenn jemand eine Grube gräbt und sie nicht zudeckt, und es fällt ein Ochse oder ein Esel hinein,34so soll es der Besitzer der Grube erstatten: Geld soll er dem Besitzer desselben zahlen, und das tote Tier soll ihm gehören.35Und wenn jemandes Ochse den Ochsen seines Nächsten stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebenden Ochsen verkaufen und den Erlös teilen, und auch den toten sollen sie teilen.36Ist es aber bekannt gewesen, daß der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer hat ihn nicht verwahrt, so soll er gewißlich Ochsen für Ochsen erstatten, und der tote soll ihm gehören.