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Römer - Kapitel 6

Der Gläubige ist einsgemacht mit Christus: der Sünde gestorben – Gott lebend in Christus

1 Was wollen wir nun sagen? Sollen wir in der Sünde verharren, damit das Maß der Gnade voll werde? (Römer 3.5-8) 2 Das sei ferne! Wie sollten wir, die wir der Sünde gestorben sind, noch in ihr leben? 3 Oder wisset ihr nicht, daß wir alle, die wir auf Jesus Christus getauft sind, auf seinen Tod getauft sind? (Galater 3.27) 4 Wir sind also mit ihm begraben worden durch die Taufe auf den Tod, auf daß, gleichwie Christus durch die Herrlichkeit des Vaters von den Toten auferweckt worden ist, so auch wir in einem neuen Leben wandeln. (Kolosser 2.12) (1. Petrus 3.21) 5 Denn wenn wir mit ihm verwachsen sind zur Ähnlichkeit seines Todes, so werden wir es auch zu der seiner Auferstehung sein, 6 wissen wir doch, daß unser alter Mensch mitgekreuzigt worden ist, damit der Leib der Sünde außer Wirksamkeit gesetzt sei, so daß wir der Sünde nicht mehr dienen; (Galater 5.24) 7 denn wer gestorben ist, der ist von der Sünde losgesprochen. 8 Sind wir aber mit Christus gestorben, so glauben wir, daß wir auch mit ihm leben werden, 9 da wir wissen, daß Christus, von den Toten erweckt, nicht mehr stirbt; der Tod herrscht nicht mehr über ihn; 10 denn was er gestorben ist, das ist er der Sünde gestorben, ein für allemal; was er aber lebt, das lebt er für Gott. (Hebräer 9.26-28) 11 Also auch ihr: Haltet euch selbst dafür, daß ihr für die Sünde tot seid, aber für Gott lebet in Christus Jesus, unsrem Herrn! (2. Korinther 5.15) (1. Petrus 2.24) 12 So soll nun die Sünde nicht herrschen in eurem sterblichen Leibe, so daß ihr seinen Lüsten gehorchet; (1. Mose 4.7) 13 gebet auch nicht eure Glieder der Sünde hin, als Waffen der Ungerechtigkeit, sondern gebet euch selbst Gott hin, als solche, die aus Toten lebendig geworden sind, und eure Glieder Gott, als Waffen der Gerechtigkeit. (Römer 12.1) 14 Denn die Sünde wird nicht herrschen über euch, weil ihr nicht unter dem Gesetz, sondern unter der Gnade seid. (Römer 7.4-6) (1. Johannes 3.6)

Die Gläubigen sind berufen, der Gerechtigkeit zu dienen

15 Wie nun, sollen wir sündigen, weil wir nicht unter dem Gesetz, sondern unter der Gnade sind? Das sei ferne! (Römer 5.17) (Römer 5.21) 16 Wisset ihr nicht: wem ihr euch als Knechte hingebet, ihm zu gehorchen, dessen Knechte seid ihr und müßt ihm gehorchen, es sei der Sünde zum Tode, oder dem Gehorsam zur Gerechtigkeit? (Johannes 8.34) 17 Gott aber sei Dank, daß ihr Knechte der Sünde gewesen, nun aber von Herzen gehorsam geworden seid dem Vorbild der Lehre, dem ihr euch übergeben habt. 18 Nachdem ihr aber von der Sünde befreit wurdet, seid ihr der Gerechtigkeit dienstbar geworden. (Johannes 8.32) 19 Ich muß menschlich davon reden wegen der Schwachheit eures Fleisches. Gleichwie ihr eure Glieder in den Dienst der Unreinigkeit und der Gesetzwidrigkeit gestellt habt, um gesetzwidrig zu handeln, so stellet nun eure Glieder in den Dienst der Gerechtigkeit zur Heiligung. 20 Denn als ihr Knechte der Sünde waret, da waret ihr frei gegenüber der Gerechtigkeit. 21 Was hattet ihr nun damals für Frucht? Solche, deren ihr euch jetzt schämet; denn das Ende derselben ist der Tod. (Römer 8.6) (Römer 8.13) 22 Nun aber, da ihr von der Sünde frei und Gott dienstbar geworden seid, habt ihr als eure Frucht die Heiligung, als Ende aber das ewige Leben. 23 Denn der Tod ist der Sünde Sold; aber die Gnadengabe Gottes ist das ewige Leben in Christus Jesus, unsrem Herrn. (Römer 5.12) (Jakobus 1.15)

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1. Mose - Kapitel 23

Sara stirbt. Abraham erwirbt ein Erbbegräbnis

1 Sara ward hundertsiebenundzwanzig Jahre alt 2 und starb in Kirjat-Arba, das Hebron heißt, im Lande Kanaan. Da kam Abraham, daß er sie beklagte und beweinte. 3 Darnach stand er auf von seiner Leiche und redete mit den Kindern Heth und sprach:
4 Ich bin ein Fremder und Einwohner bei euch; gebt mir ein Erbbegräbnis bei euch, daß ich meinen Toten begrabe, der vor mir liegt. (1. Mose 17.8) 5 Da antworteten Abraham die Kinder Heth und sprachen zu ihm: 6 Höre uns, lieber Herr! Du bist ein Fürst Gottes unter uns, begrabe deinen Toten in unsern vornehmsten Gräbern; kein Mensch soll dir unter uns wehren, daß du in seinem Grabe begrabest deinen Toten. 7 Da stand Abraham auf und bückte sich vor dem Volk des Landes, vor den Kindern Heth.
8 Und er redete mit ihnen und sprach: Gefällt es euch, daß ich meinen Toten, der vor mir liegt, begrabe, so hört mich und bittet für mich Ephron, den Sohn Zohars, 9 daß er mir gebe seine zwiefache Höhle, die er hat am Ende seines Ackers; er gebe sie mir um Geld, soviel sie wert ist, unter euch zum Erbbegräbnis. 10 Ephron aber saß unter den Kindern Heth. Da antwortete Ephron, der Hethiter, Abraham, daß zuhörten die Kinder Heth, vor allen, die zu seiner Stadt Tor aus und ein gingen, und sprach: 11 Nein, mein Herr, sondern höre mir zu! Ich schenke dir den Acker und die Höhle darin dazu und übergebe dir's vor den Augen der Kinder meines Volkes, zu begraben deinen Toten. 12 Da bückte sich Abraham vor dem Volk des Landes
13 und redete mit Ephron, daß zuhörte das Volk des Landes, und sprach: Willst du mir ihn lassen, so bitte ich, nimm von mir das Geld für den Acker, das ich dir gebe, so will ich meinen Toten daselbst begraben. 14 Ephron antwortete Abraham und sprach zu ihm: 15 Mein Herr, höre doch mich! Das Feld ist vierhundert Lot Silber wert; was ist das aber zwischen mir und dir? Begrabe nur deinen Toten! 16 Abraham gehorchte Ephron und wog ihm das Geld dar, das er gesagt hatte, daß zuhörten die Kinder Heth, vierhundert Lot Silber, das im Kauf gang und gäbe war. 17 Also ward Ephrons Acker, darin die zwiefache Höhle ist, Mamre gegenüber, Abraham zum eigenen Gut bestätigt mit der Höhle darin und mit allen Bäumen auf dem Acker umher,
18 daß die Kinder Heth zusahen und alle, die zu seiner Stadt Tor aus und ein gingen. 19 Darnach begrub Abraham Sara, sein Weib, in der Höhle des Ackers, die zwiefach ist, Mamre gegenüber, das ist Hebron, im Lande Kanaan. 20 Also ward bestätigt der Acker und die Höhle darin Abraham zum Erbbegräbnis von den Kindern Heth. (1. Mose 25.9-10) (1. Mose 47.30) (1. Mose 49.29-30) (1. Mose 50.13)