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Römer - Kapitel 3

Die Gerechtigkeit Gottes in seinem Gericht

1 Was hat nun der Jude für einen Vorzug, oder was nützt die Beschneidung? 2 Viel, in jeder Hinsicht! Erstens sind ihnen die Aussprüche Gottes anvertraut worden! (5. Mose 4.7-8) (Psalm 147.19-20) (Römer 9.4) 3 Wie denn? Wenn auch etliche ungläubig waren, hebt etwa ihr Unglaube die Treue Gottes auf? (Römer 9.6) (Römer 11.29) (2. Timotheus 2.13) 4 Das sei ferne! Vielmehr erweist sich Gott als wahrhaftig, jeder Mensch aber als Lügner, wie geschrieben steht: «Auf daß du gerecht befunden werdest in deinen Worten und siegreich, wenn du gerichtet wirst.» (Psalm 116.11) 5 Wenn aber unsere Ungerechtigkeit Gottes Gerechtigkeit beweist, was sollen wir sagen? Ist dann Gott nicht ungerecht, wenn er darüber zürnt? (Ich rede nach Menschenweise.) 6 Das sei ferne! Wie könnte Gott sonst die Welt richten? 7 Wenn aber die Wahrhaftigkeit Gottes durch meine Lüge überfließender wird zu seinem Ruhm, was werde ich dann noch als Sünder gerichtet? 8 Müßte man dann nicht so reden, wie wir verleumdet werden und wie etliche behaupten, daß wir sagen: «Lasset uns Böses tun, damit Gutes daraus komme»? Ihre Verurteilung ist gerecht! (Römer 6.1)

Kein Mensch ist vor Gott gerecht

9 Wie nun? Haben wir etwas voraus? Ganz und gar nichts! Denn wir haben ja vorhin sowohl Juden als Griechen beschuldigt, daß sie alle unter der Sünde sind, (Römer 1.18) 10 wie geschrieben steht: «Es ist keiner gerecht, auch nicht einer; (Psalm 14.1-3) (Psalm 53.2-4) 11 es ist keiner verständig, keiner fragt nach Gott; 12 alle sind abgewichen, sie taugen alle zusammen nichts; es ist keiner, der Gutes tut, auch nicht einer! 13 Ihre Kehle ist ein offenes Grab, mit ihren Zungen trügen sie; Otterngift ist unter ihren Lippen; (Psalm 5.10) (Psalm 140.4) 14 ihr Mund ist voll Fluchens und Bitterkeit, (Psalm 10.7) 15 ihre Füße sind eilig, um Blut zu vergießen; (Jesaja 59.7-8) 16 Verwüstung und Jammer bezeichnen ihre Bahn, 17 und den Weg des Friedens kennen sie nicht. (Lukas 1.79) 18 Es ist keine Gottesfurcht vor ihren Augen.» (Psalm 36.2) 19 Wir wissen aber, daß das Gesetz alles, was es spricht, denen sagt, die unter dem Gesetze sind, auf daß jeder Mund verstopft werde und alle Welt vor Gott schuldig sei, (Römer 2.12) (Galater 3.22) 20 weil aus Gesetzeswerken kein Fleisch vor ihm gerechtfertigt werden kann; denn durch das Gesetz kommt Erkenntnis der Sünde. (Psalm 143.2) (Römer 7.7) (Galater 2.16)

Die von Gott geschenkte Gerechtigkeit durch den Glauben an Jesus Christus

21 Nun aber ist außerhalb vom Gesetz die Gerechtigkeit Gottes geoffenbart worden, die von dem Gesetz und den Propheten bezeugt wird, (Apostelgeschichte 10.43) (Römer 1.17) 22 nämlich die Gerechtigkeit Gottes, veranlaßt durch den Glauben an Jesus Christus, für alle, die da glauben. (Philipper 3.9) 23 Denn es ist kein Unterschied: Alle haben gesündigt und ermangeln der Herrlichkeit Gottes, (Psalm 84.12) (Johannes 5.44) (Römer 5.2) 24 so daß sie gerechtfertigt werden ohne Verdienst, durch seine Gnade, mittels der Erlösung, die in Christus Jesus ist. (Römer 5.1) (2. Korinther 5.19) (Epheser 2.8) 25 Ihn hat Gott zum Sühnopfer verordnet, durch sein Blut, für alle, die glauben, zum Erweis seiner Gerechtigkeit, wegen der Nachsicht mit den Sünden, die zuvor geschehen waren unter göttlicher Geduld, (3. Mose 16.12-15) (Hebräer 4.16) 26 zur Erweisung seiner Gerechtigkeit in der jetzigen Zeit, damit er selbst gerecht sei und zugleich den rechtfertige, der aus dem Glauben an Jesus ist. 27 Wo bleibt nun das Rühmen? Es ist ausgeschlossen? Durch welches Gesetz? Das der Werke? Nein, sondern durch das Gesetz des Glaubens! (1. Korinther 1.29) (1. Korinther 1.31) 28 So kommen wir zu dem Schluß, daß der Mensch durch den Glauben gerechtfertigt werde, ohne Gesetzeswerke. (Galater 2.16) 29 Oder ist Gott nur der Juden Gott, nicht auch der Heiden? Ja freilich, auch der Heiden! (Römer 10.12) 30 Denn es ist ja ein und derselbe Gott, welcher die Beschnittenen aus Glauben und die Unbeschnittenen durch den Glauben rechtfertigt. (Römer 4.11-12) 31 Heben wir nun das Gesetz auf durch den Glauben? Das sei ferne! Vielmehr richten wir das Gesetz auf. (Matthäus 5.17)

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4. Mose - Kapitel 35

Von den Städten der Leviten und den Freistädten

1 Und der HERR redete mit Mose auf den Gefilde der Moabiter am Jordan gegenüber Jericho und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie den Leviten Städte geben von ihren Erbgütern zur Wohnung; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 dazu Vorstädte um die Städte her sollt ihr den Leviten auch geben, daß sie in den Städten wohnen und in den Vorstädten ihr Vieh und Gut und allerlei Tiere haben. 4 Die Weite aber der Vorstädte, die ihr den Leviten gebt, soll tausend Ellen draußen vor der Stadtmauer umher haben. 5 So sollt ihr nun messen außen an der Stadt von der Ecke gegen Morgen zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mittag zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Abend zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mitternacht zweitausend Ellen, daß die Stadt in der Mitte sei. Das sollen ihre Vorstädte sein. 6 Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollt ihr sechs Freistädte geben, daß dahinein fliehe, wer einen Totschlag getan hat. Über dieselben sollt ihr noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1)
7 daß alle Städte, die ihr den Leviten gebt, seien achtundvierzig mit ihren Vorstädten. 8 Und sollt derselben desto mehr geben von denen, die viel besitzen unter den Kindern Israel, und desto weniger von denen, die wenig besitzen; ein jeglicher nach seinem Erbteil, das ihm zugeteilt wird, soll Städte den Leviten geben. (4. Mose 26.54)

Von den Freistädten

9 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
10 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan kommt, 11 sollt ihr Städte auswählen, daß sie Freistädte seien, wohin fliehe, wer einen Totschlag unversehens tut. 12 Und sollen unter euch solche Freistädte sein vor dem Bluträcher, daß der nicht sterben müsse, der einen Totschlag getan hat, bis daß er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden sei. 13 Und der Städte, die ihr geben werdet zu Freistädten, sollen sechs sein. 14 Drei sollt ihr geben diesseit des Jordans und drei im Lande Kanaan. 15 Das sind die sechs Freistädte, den Kindern Israel und den Fremdlingen und den Beisassen unter euch, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat unversehens.

Gesetze über Mord und über Totschlag

16 Wer jemand mit einem Eisen schlägt, daß er stirbt, der ist ein Totschläger und soll des Todes sterben.
17 Wirft er ihn mit einem Stein, mit dem jemand mag getötet werden, daß er davon stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 18 Schlägt er ihn aber mit einem Holz, mit dem jemand mag totgeschlagen werden, daß er stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 19 Der Rächer des Bluts soll den Totschläger zum Tode bringen; wo er ihm begegnet, soll er ihn töten. 20 Stößt er ihn aus Haß oder wirft etwas auf ihn aus List, daß er stirbt, 21 oder schlägt ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, daß er stirbt, so soll er des Todes sterben, der ihn geschlagen hat; denn er ist ein Totschläger. Der Rächer des Bluts soll ihn zum Tode bringen, wo er ihm begegnet. 22 Wenn er ihn aber ungefähr stößt, ohne Feindschaft, oder wirft irgend etwas auf ihn unversehens
23 oder wirft irgend einen Stein auf ihn, davon man sterben mag, und er hat's nicht gesehen, also daß er stirbt, und er ist nicht sein Feind, hat ihm auch kein Übles gewollt, 24 so soll die Gemeinde richten zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Rächer des Bluts nach diesen Rechten. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger erretten von der Hand des Bluträchers und soll ihn wiederkommen lassen zu der Freistadt, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis daß der Hohepriester sterbe, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat. (3. Mose 21.10) 26 Wird aber der Totschläger aus seiner Freistadt Grenze gehen, dahin er geflohen ist, 27 und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Freistadt und schlägt ihn tot, so soll er des Bluts nicht schuldig sein. 28 Denn er sollte in seiner Freistadt bleiben bis an den Tod des Hohenpriesters, und nach des Hohenpriesters Tod wieder zum Lande seines Erbguts kommen. 29 Das soll euch ein Recht sein bei euren Nachkommen, überall, wo ihr wohnt. 30 Den Totschläger soll man töten nach dem Mund zweier Zeugen. Ein Zeuge soll nicht aussagen über eine Seele zum Tode. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15)
31 Und ihr sollt keine Versühnung nehmen für die Seele eines Totschlägers; denn er ist des Todes schuldig, und er soll des Todes sterben. 32 Und sollt keine Versühnung nehmen für den, der zur Freistadt geflohen ist, daß er wiederkomme, zu wohnen im Lande, bis der Priester sterbe. 33 Und schändet das Land nicht, darin ihr wohnet; denn wer blutschuldig ist, der schändet das Land, und das Land kann vom Blut nicht versöhnt werden, das darin vergossen wird, außer durch das Blut des, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 Verunreinigt das Land nicht, darin ihr wohnet, darin ich auch wohne; denn ich bin der HERR, der unter den Kindern Israel wohnt. (2. Mose 29.45)