Römer - Kapitel 2
Das gerechte Gericht Gottes über alle Menschen
1 Darum bist du nicht zu entschuldigen, o Mensch, wer du seist, der du richtest! Denn indem du den andern richtest, verdammst du dich selbst; denn du verübst ja dasselbe, was du richtest! (Matthäus 7.2) (Johannes 8.7) (Jakobus 4.12) 2 Wir wissen aber, daß das Gericht Gottes dem wahren Sachverhalt entsprechend über die ergeht, welche solches verüben. 3 Oder denkst du, o Mensch, der du die richtest, welche solches verüben, und doch das Gleiche tust, daß du dem Gerichte Gottes entrinnen werdest? 4 Oder verachtest du den Reichtum seiner Güte, Geduld und Langmut, ohne zu erkennen, daß dich Gottes Güte zur Buße leitet? (2. Petrus 3.9) (2. Petrus 3.15) 5 Aber nach deinem verstockten und unbußfertigen Herzen häufst du dir selbst den Zorn auf den Tag des Zorns und der Offenbarung des gerechten Gerichtes Gottes, 6 welcher einem jeglichen vergelten wird nach seinen Werken; (Matthäus 16.27) (2. Korinther 5.10) 7 denen nämlich, die mit Ausdauer im Wirken des Guten Herrlichkeit, Ehre und Unsterblichkeit erstreben, ewiges Leben; 8 den Streitsüchtigen aber, welche der Wahrheit ungehorsam sind, dagegen der Ungerechtigkeit gehorchen, Zorn und Grimm! (2. Thessalonicher 1.8) 9 Trübsal und Angst über jede Menschenseele, die das Böse vollbringt, zuerst über den Juden, dann auch über den Griechen; 10 Herrlichkeit aber und Ehre und Friede jedem, der das Gute wirkt, zuerst dem Juden, dann auch dem Griechen; 11 denn es gibt kein Ansehen der Person bei Gott: (Apostelgeschichte 10.34) (Kolosser 3.25) (1. Petrus 1.17) 12 Welche ohne Gesetz gesündigt haben, die werden auch ohne Gesetz verloren gehen; und welche unter dem Gesetz gesündigt haben, die werden durch das Gesetz verurteilt werden. 13 Denn vor Gott sind nicht die gerecht, welche das Gesetz hören; sondern die, welche das Gesetz befolgen, sollen gerechtfertigt werden. (Matthäus 7.21) (Jakobus 1.22) 14 Denn wenn die Heiden, die das Gesetz nicht haben, doch von Natur tun, was das Gesetz verlangt, so sind sie, die das Gesetz nicht haben, sich selbst ein Gesetz; (Apostelgeschichte 10.35) 15 da sie ja beweisen, daß des Gesetzes Werk in ihre Herzen geschrieben ist, was auch ihr Gewissen bezeugt, dazu ihre Überlegungen, welche sich untereinander verklagen oder entschuldigen. (Römer 1.32) 16 Das wird an dem Tage offenbar werden, da Gott das Verborgene der Menschen richten wird, laut meinem Evangelium, durch Jesus Christus. (Lukas 8.17)Die Juden werden durch das Gesetz als Sünder verurteilt
17 Wenn du dich aber einen Juden nennst und dich auf das Gesetz verlässest und dich Gottes rühmst, 18 wenn du seinen Willen weißt und verschiedenartige Dinge zu unterscheiden verstehst, weil du aus dem Gesetz unterrichtet bist; 19 wenn du dir zutraust, ein Leiter der Blinden, ein Licht derer zu sein, die in der Finsternis sind, (Matthäus 15.14) 20 ein Erzieher der Unverständigen, ein Lehrer der Unmündigen, der den Inbegriff der Erkenntnis und der Wahrheit im Gesetze hat: 21 nun also, du lehrst andere, dich selbst aber lehrst du nicht? Du predigst, man solle nicht stehlen, und stiehlst selber? (Psalm 50.16) (Matthäus 23.3-4) 22 Du sagst, man solle nicht ehebrechen, und brichst selbst die Ehe? Du verabscheust die Götzen und begehst dabei Tempelraub? 23 Du rühmst dich des Gesetzes und verunehrst doch Gott durch Übertretung des Gesetzes? 24 wie geschrieben steht: «Der Name Gottes wird um euretwillen unter den Heiden gelästert.» 25 Denn die Beschneidung hat nur Wert, wenn du das Gesetz hältst; bist du aber ein Übertreter des Gesetzes, so ist deine Beschneidung schon zur Unbeschnittenheit geworden. (Jeremia 4.4) 26 Wenn nun der Unbeschnittene die Forderungen des Gesetzes beobachtet, wird ihm nicht seine Unbeschnittenheit als Beschneidung angerechnet werden? (Galater 5.6) 27 Und wird nicht der von Natur Unbeschnittene, der das Gesetz erfüllt, dich richten, der du trotz Buchstabe und Beschneidung ein Übertreter des Gesetzes bist? 28 Denn nicht der ist ein Jude, der es äußerlich ist; auch ist nicht das die Beschneidung, die äußerlich am Fleisch geschieht; 29 sondern der ist ein Jude, der es innerlich ist, und das ist eine Beschneidung, die am Herzen, im Geiste, nicht dem Buchstaben nach vollzogen wird. Eines solchen Lob kommt nicht von Menschen, sondern von Gott. (5. Mose 30.6) (Philipper 3.3) (Kolosser 2.11)4. Mose - Kapitel 29
Die Opfer am Drommetentag
1 Und der erste Tag des siebenten Monats soll bei euch heilig heißen, daß ihr zusammenkommt; keine Dienstarbeit sollt ihr da tun - es ist euer Drommetentag - (3. Mose 23.24-25) 2 und sollt Brandopfer tun zum süßen Geruch dem HERRN: einen jungen Farren, einen Widder, sieben jährige Lämmer ohne Fehl; 3 dazu ihr Speisopfer: drei Zehntel Semmelmehl, mit Öl gemengt, zu dem Farren, zwei Zehntel zu dem Widder, 4 und ein Zehntel auf ein jegliches Lamm der sieben Lämmer; 5 auch einen Ziegenbock zum Sündopfer, euch zu versöhnen - 6 außer dem Brandopfer des Monats und seinem Speisopfer und außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit seinem Trankopfer, wie es recht ist -, zum süßen Geruch. Das ist ein Opfer dem HERRN. 7 Der zehnte Tag des siebenten Monats soll bei euch auch heilig heißen, daß ihr zusammenkommt; und sollt eure Leiber kasteien und keine Arbeit da tun, (3. Mose 23.27)8 sondern Brandopfer dem HERRN zum süßen Geruch opfern: einen jungen Farren, einen Widder, sieben jährige Lämmer ohne Fehl; 9 mit ihren Speisopfern: drei Zehntel Semmelmehl, mit Öl gemengt, zu dem Farren, zwei Zehntel zu dem Widder, 10 und ein Zehntel je zu einem Lamm der sieben Lämmer; 11 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem Sündopfer der Versöhnung und dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer. (3. Mose 16.11)
Die Opfer am Laubhüttenfest
12 Der fünfzehnte Tag des siebenten Monats soll bei euch heilig heißen, daß ihr zusammenkommt; keine Dienstarbeit sollt ihr an dem tun und sollt dem HERRN sieben Tage feiern (3. Mose 23.34)13 und sollt dem HERRN Brandopfer tun zum Opfer des süßen Geruchs dem HERRN: dreizehn junge Farren, zwei Widder; vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl; 14 samt ihrem Speisopfer: drei Zehntel Semmelmehl, mit Öl gemengt, je zu einem der dreizehn Farren, zwei Zehntel je zu einem Widder, 15 und ein Zehntel je zu einem der vierzehn Lämmer; 16 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, - außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und seinem Trankopfer. 17 Am zweiten Tage: zwölf junge Farren, zwei Widder, vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl;
18 mit ihrem Speisopfer und Trankopfer zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist; 19 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer. 20 Am dritten Tage: elf Farren, zwei Widder, vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl;
21 mit ihrem Speisopfer und Trankopfer zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist; 22 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer. 23 Am vierten Tage: Zehn Farren, zwei Widder, vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl;
24 samt ihren Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist; 25 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer. 26 Am fünften Tage: neun Farren, zwei Widder, vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl;
27 samt ihren Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist; 28 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer. 29 Am sechsten Tage: acht Farren, zwei Widder, vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl;
30 samt ihren Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist; 31 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer. 32 Am siebenten Tage: sieben Farren, zwei Widder, vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl;
33 samt ihren Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist; 34 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer. 35 Am achten soll der Tag der Versammlung sein; keine Dienstarbeit sollt ihr da tun
36 und sollt Brandopfer opfern zum Opfer des süßen Geruchs dem HERRN: einen Farren, einen Widder, sieben jährige Lämmer ohne Fehl; 37 samt ihren Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist; 38 dazu einen Bock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer. 39 Solches sollt ihr dem HERRN tun auf eure Feste, außerdem, was ihr gelobt und freiwillig gebt zu Brandopfern, Speisopfern, Trankopfern und Dankopfern.